Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.03.2014

Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13   

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https://dejure.org/2014,10199
BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13 (https://dejure.org/2014,10199)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2014 - V ZR 167/13 (https://dejure.org/2014,10199)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2014 - V ZR 167/13 (https://dejure.org/2014,10199)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 WoEigG, § 46 WoEigG, § 148 ZPO
    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage: Aufschiebende Wirkung der Beschlussanfechtungsklage; Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit der Beschlussanfechtungsklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschlusskompetenz einer WEG-Gemeinschaft zur Beschließung einer Sonderumlage für abgerechnete und bereits bezahlte Maßnahmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweitbeschluss über Sonderumlage

  • rewis.io

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage: Aufschiebende Wirkung der Beschlussanfechtungsklage; Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit der Beschlussanfechtungsklage

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentum: Bis zur Feststellung der Ungültigkeit eines Beschlusses ist dieser bindend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Beschlusskompetenz einer WEG -Gemeinschaft zur Beschließung einer Sonderumlage für abgerechnete und bereits bezahlte Maßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 235
  • ZWE 2014, 265
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13
    Die unter anderem gegen die genannten Beschlüsse gerichtete Anfechtungsklage des hiesigen Beklagten ist Gegenstand des Verfahrens V ZR 168/13.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf die Begründung seines heutigen Urteils in der Sache V ZR 168/13 (zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für die Zahlungspflicht des Beklagten ist es ohne Belang, dass aufgrund der Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht in dem Parallelverfahren (V ZR 168/13, zur Veröffentlichung bestimmt) die hinsichtlich der Beschlüsse zu TOP 13 und 14 geltend gemachten Anfechtungsgründe noch zu prüfen sein werden.

  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

    Erst wenn die Jahresabrechnung rechtskräftig für ungültig erklärt ist, entfällt die Zahlungspflicht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Ein Beschluss über die Jahresabrechnung hinsichtlich der (negativen) Abrechnungsspitze begründet die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch während eines laufenden Beschlussanfechtungsverfahrens, und eine Aussetzung der Zahlungsklage gemäß § 148 ZPO kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Erst wenn die Jahresabrechnung rechtskräftig für ungültig erklärt ist, entfällt die Zahlungspflicht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Ein Beschluss über die Jahresabrechnung hinsichtlich der (negativen) Abrechnungsspitze begründet die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch während eines laufenden Beschlussanfechtungsverfahrens, und eine Aussetzung der Zahlungsklage gemäß § 148 ZPO kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Erst wenn die Jahresabrechnung rechtskräftig für ungültig erklärt ist, entfällt die Zahlungspflicht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Ein Beschluss über die Jahresabrechnung hinsichtlich der (negativen) Abrechnungsspitze begründet die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch während eines laufenden Beschlussanfechtungsverfahrens, und eine Aussetzung der Zahlungsklage gemäß § 148 ZPO kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Ist in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Zustandekommen eines bestimmten Beschlusses vom Versammlungsleiter festgestellt worden, so ist der Beschluss mit dem festgestellten Inhalt vorläufig verbindlich (BGH, Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 308/87, BGHZ 104, 66; Urteil vom 3. Mai 1999 - II ZR 119/98, ZIP 1999, 1001, 1002; Urteil vom 11. Februar 2008 - II ZR 187/06, ZIP 2008, 757 Rn. 22; Urteil vom 21. Juni 2010 - II ZR 230/08, ZIP 2010, 1640 Rn. 16) und bis zur Entscheidung über die Beschlussanfechtungsklage als gültig zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, ZMR 2015, 235 Rn. 6 f.; Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 328/17, NJW 2019, 1216 Rn. 24).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Denn ein (nicht nichtiger) Beschluss ist gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG wirksam, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist, und die Beschlussmängelklage hat keine aufschiebende Wirkung (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 6).

    Daher ist das Ergebnis des Beschlussmängelverfahrens nicht vorgreiflich für die Beseitigungsklage (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 7).

  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Eine Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung (vgl. hierzu nur Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, ZWE 2014, 265 Rn. 6).

    Dies würde allerdings eine innerhalb der Frist des § 551 Abs. 2 ZPO erhobene Verfahrensrüge (§ 557 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 551 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 b) ZPO) voraussetzen, an der es hier fehlt (vgl. zu der Frage einer Aussetzung wegen eines Anfechtungsverfahrens Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 7; Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 328/17, NJW 2019, 1216 Rn. 23 ff.).

  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 180/21

    Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften ohne Verwalter

    Denn solange Beschlüsse über die Erhebung von Sonderumlagen nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind, sind sie gültig und begründen die Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers; auch kommt eine Aussetzung des Verfahrens über die Zahlungsklage nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 6 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 15.07.2021 - 13 S 5/21

    Verwalterlose WEG: Wer klagt Hausgeldansprüche ein?

    Die parallel erhobene Anfechtungsklage ändert hieran nichts, eine Vorgreiflichkeit dieser Klage, die Anlass für eine Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO böte, liegt ebenfalls nicht vor (BGH ZWE 2014, 265).
  • BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18

    Erzwingung der Durchführung einer von den Eigentümern beschlossenen Maßnahme

    Solange ein Beschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, ist er nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG gültig (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, ZWE 2014, 265 Rn. 6).
  • BGH, 16.06.2023 - V ZR 251/21

    Durchsetzbarer Anspruch eines Verwalters auf Zahlung der in der Einzelabrechnung

    Solange Beschlüsse über die Erhebung von Beiträgen nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind, sind sie gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG gültig und begründen die Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers; auch kommt eine Aussetzung des Verfahrens über die Zahlungsklage etwa wegen eines gegen den Beschluss einer Sanierungsmaßnahme gerichteten Anfechtungsverfahrens nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 180/21, ZfIR 2023, 98 Rn. 18; Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 6 f. mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 13 S 135/18

    Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses besteht

    Nach einhelliger Auffassung und auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann im Zahlungsprozess der in Anspruch genommene Eigentümer nicht den Einwand erheben, dass der zur Zahlung verpflichtende Beschluss anfechtbar oder angefochten ist (BGH ZWE 2014, 265).
  • AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14

    Jahresabrechnung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Die Erhebung der Anfechtungsklage nach § 46 WEG reicht dazu nicht aus, da die Beschlussanfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung hat (T. Spielbauer in Spielbauer/Then WEG - Kommentar 3. Aufl. § 23 Rn, 34; BGH v. 04.04.2014-V ZR 167/13, ZWE 2014, 265).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2018 - 9 W 18/18

    Aussetzung bei Vorgreiflichkeit und bei Verdacht einer Straftat

  • LG Frankfurt/Main, 10.08.2015 - 13 S 88/15

    § 91a ZPO, § 23 Abs. 4 WEG

  • AG Dortmund, 03.07.2018 - 512 C 4/18

    Wohngeld ist (zunächst) zu zahlen - auch bei Beschlussanfechtung!

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Rechtsprechung
   OLG München, 10.03.2014 - 34 Wx 512/13   

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https://dejure.org/2014,4219
OLG München, 10.03.2014 - 34 Wx 512/13 (https://dejure.org/2014,4219)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2014 - 34 Wx 512/13 (https://dejure.org/2014,4219)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2014 - 34 Wx 512/13 (https://dejure.org/2014,4219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online

    Auch einseitig widerrufliche Abänderungsvereinbarung ist eintragungsfähig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufliche Änderung des Inhalts eines Sondereigentums eintragungsfähig? (IMR 2014, 336)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2014, 494
  • ZWE 2014, 265
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 02.06.2004 - 2Z BR 10/04

    Umfang der Verpflichtung bei schuldrechtlich zur Einräumung von

    Auszug aus OLG München, 10.03.2014 - 34 Wx 512/13
    Im Allgemeinen ist es sachdienlich und entspricht der Verkehrssitte, Eintragungen wegen der Bindung des Rechtsnachfolgers hieran herbeizuführen (BayObLG DNotZ 2004, 931/932; Rapp in Beck'sches Notarhandbuch 5. Aufl. A III Rn. 131).
  • KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamwerden einer notariell beglaubigten

    Auszug aus OLG München, 10.03.2014 - 34 Wx 512/13
    Weil dieses Ziel ersichtlich nur über eine Bewilligung (vgl. § 19 GBO) zu erreichen ist, hat der Senat auch keine grundsätzlichen Bedenken, in diesem - gemischten - Antrag (§ 13 Abs. 1, § 30 GBO) zugleich auch die Eintragungsbewilligung zu erblicken (KG FGPrax 2013, 56; Demharter § 19 Rn. 27).
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