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   LG Bamberg, 16.04.2015 - 11 T 8/15 WEG   

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https://dejure.org/2015,14360
LG Bamberg, 16.04.2015 - 11 T 8/15 WEG (https://dejure.org/2015,14360)
LG Bamberg, Entscheidung vom 16.04.2015 - 11 T 8/15 WEG (https://dejure.org/2015,14360)
LG Bamberg, Entscheidung vom 16. April 2015 - 11 T 8/15 WEG (https://dejure.org/2015,14360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstimmung der Stimmberechtigten mit der erforderlichen Mehrheit für einen Beschlussantrag; Feststellung und Verkündung das Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter

  • rewis.io

    Kostentragung des Verwalters nach fehlerhafter Verkündung eines Beschlusses

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter verkündet offensichtlich falschen Beschluss: Er trägt Prozesskosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwalter muss Prozess abbezahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Offensichtlich falsches Beschlussergebnis verkündet: Verwalter trägt Prozesskosten! (IMR 2016, 21)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 395
  • ZWE 2015, 378
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14

    Rolläden als Gemeinschaftseigentum; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtung des

    Auszug aus LG Bamberg, 16.04.2015 - 11 T 8/15
    30 C 1212/14 WEG AG Würzburg.

    Die sofortige Beschwerde der Verwalterin gegen die in Ziffer 2 des Endurteils des Amtsgerichts Würzburg vom 22.01.2015, Az.: 30 C 1212/14 WEG, enthaltene Kostenbelastung wird zurückgewiesen.

  • BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der

    Das Zustimmungserfordernis normiere ein besonderes Quorum und damit eine von dem Versammlungsleiter zu berücksichtigende Voraussetzung für das formalisierte Zustandekommen eines positiven Beschlusses (vgl. LG Bamberg, ZMR 2015, 395; AG Würzburg, ZMR 2015, 420, 422; Hügel/Elzer, WEG, 2. Auflage, § 49 Rn. 21; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 22 Rn. 142 f.; Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 23 Rn. 54, 66; MüKoBGB/Engelhardt, 8. Aufl., § 22 WEG Rn. 30; Palandt/Wicke, BGB, 79. Aufl., § 22 WEG Rn. 7; Bärmann/Seuß/Rüscher, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 23 Rn. 72; Kümmel, ZWE 2006, 278, 282 f.).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Nach verbreiteter Auffassung soll dagegen nur ein Wert von 500 EUR anzusetzen sein, soweit besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen (jeweils zu § 49a GKG LG Berlin, ZWE 2015, 378; LG Lüneburg, ZMR 2012, 296, 297; AG Kassel, Urteil vom 30. Juni 2016 - 800 C 4322/15, juris Rn. 38; Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 49a GKG Rn. 18).

    Insoweit wird das klägerische Interesse teils ohne Rücksicht auf bestimmte Forderungen, wegen derer die Entlastung verweigert werden soll, pauschal mit 500 EUR veranschlagt (so zu § 49a GKG LG Berlin, ZWE 2015, 378), was offenbar das Berufungsgericht für richtig hält.

  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Fehlen besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert, so erscheint ein Wert von 500, 00 ? sachgerecht (so auch LG Lüneburg, Beschluss vom 26.9.2011, ) S 29/11, zitiert nach juris; Niedenfüh/Kümmel/Vandenhouten-Niedenführ, WEG, 11. Aufl. 2014, § 49 GKG Rz. 20; ZWE 2015, 378, beck-online).".
  • LG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 S 36/16

    Verkündungsrecht WEG-Verwalter bei Genehmigung einer baulichen Veränderung

    Der Versammlungsleiter müsse feststellen und verkünden, dass ein Beschluss über die geplante bauliche Veränderung nicht zustande gekommen sei, wenn die Zustimmung auch nur eines beeinträchtigten Wohnungseigentümers fehle (Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rn. 143; Jennißen/Schultzky, a.a.O., § 23 Rn. 66; Becker, ZWE 2012, 297 (299); vgl. auch LG Bamberg, Beschluss vom 16.04.2015, 11 T 8/15 WEG - juris; aus Sicht der Kammer nicht einschlägig für die Bejahung einer Prüfungspflicht ist das insoweit häufig zitierte Urteil des LG München I vom 27.04.2009, 1 S 19129/08 - juris: danach sei der Verwalter nicht verpflichtet, das Zustandekommen eines Beschlusses festzustellen, bei dem die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werde, da er andernfalls verpflichtet sei, einen nicht ordnungsgemäßen Beschluss festzustellen und zu vollziehen, obwohl er wisse, dass der Beschluss im Falle einer Anfechtung aufgehoben werde.
  • AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14

    Unbestimmt bleibt unbestimmt!

    Für das vorliegende Verfahren kann auch offen bleiben, ob es sich bei den Fahrradständern um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG handelt und wie der Verwalter bei fehlender Einstimmigkeit vorzugehen hat (vgl. dazu AG Würzburg ZMR 2015, 420 = LG Bamberg ZMR 2015, 395).
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