Weitere Entscheidung unten: LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 01.04.2014 - 1 S 178/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31009
LG Dortmund, 01.04.2014 - 1 S 178/13 (https://dejure.org/2014,31009)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01.04.2014 - 1 S 178/13 (https://dejure.org/2014,31009)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01. April 2014 - 1 S 178/13 (https://dejure.org/2014,31009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,31009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regelung zu Fenstern als Sondereigentum nichtig: Wer trägt die Kosten der Instandsetzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung hinsichtlich vorzunehmender Wartungsarbeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung hinsichtlich vorzunehmender Wartungsarbeiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 815
  • ZWE 2015, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Auszug aus LG Dortmund, 01.04.2014 - 1 S 178/13
    Voraussetzung dafür ist jedoch das Bestehen einer weiteren Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, dass jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.1998, Az.: 3 Wx 546/97; OLG Hamm, Beschl. v. 13.08.1996, Az.: 15 W 115/96, zitiert jeweils nach juris).

    Der fehlgeschlagenen sachenrechtlichen Erklärung kann dann entnommen werden, dass die Pflicht zur Unterhaltung bestimmter Bauteile einzelnen Wohnungseigentümern obliegen soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.1998, Az.: 3 Wx 546/97, zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 05.04.2012 - 318 S 180/11
    Auszug aus LG Dortmund, 01.04.2014 - 1 S 178/13
    Eine solche Pflicht wird auch nicht in dem angeführten Urteil des Landgerichts Hamburg vom 005.04.2012, Az.: 318 S 180/11, bestätigt.
  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

    Auszug aus LG Dortmund, 01.04.2014 - 1 S 178/13
    Voraussetzung dafür ist jedoch das Bestehen einer weiteren Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, dass jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.1998, Az.: 3 Wx 546/97; OLG Hamm, Beschl. v. 13.08.1996, Az.: 15 W 115/96, zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Hamm, 06.03.2001 - 15 W 320/00

    Wohnungseigentum - Heizungs- und Thermostatventile - Gemeinschaftseigentum -

    Auszug aus LG Dortmund, 01.04.2014 - 1 S 178/13
    Aus der klägerseits angeführten Entscheidung des OLG Hamm vom 06.03.2011, Az.: 15 W 320/00, folgt keine abweichende Einordnung.
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 23 Rn. 62, § 24 Rn. 85; Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 263; Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 86, § 24 Rn. 103; Riecke/Schmidt/Riecke, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 103; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a; BayOblG, WE 1995, 245, 246; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; LG Dortmund, ZWE 2015, 40, 41), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.
  • LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. April 2016, - V ZR 104/15; Landgericht Dortmund, Urteil vom 1. April 2014, - 1 S 178/13; Landgericht München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, Jennißen-Schultzky, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann-Merle, WEG, 14. Aufl., § 23 Rn. 56a), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.
  • LG Dortmund, 31.01.2017 - 1 S 99/16

    Anforderungen an einen Beschluss zur Balkonsanierung

    Insofern ist der Verweis auf ein bestimmtes Angebot - wie auch das Amtsgericht im Ansatz zutreffend annimmt - zulässig und für die Verständlichkeit des Beschlussinhaltes ausreichend (vgl. Bärmann/ Merle , WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a und 62; LG Dortmund, ZWE 2015, 40, 41).
  • AG Köln, 18.07.2022 - 215 C 60/21

    Nichtige Sondereigentumsbestimmung ist in Kostenregelung umzudeuten

    Hiervon wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen, wenn die TE bzw. Gemeinschaftsordnung eine weitere Bestimmung enthält, nach der die Sondereigentümer ihr jeweiliges Sondereigentum auf eigene Kosten zu erhalten haben (LG Dortmund, Urteil vom 1. April 2014 - 1 S 178/13 -, Rn. 14, juris; dieses Erfordernis nicht ausdrücklich postulierend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 11 Wx 115/08 -, juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 1996 - 15 W 115/96 -, Rn. 37 ff., juris).
  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. April 2016, - V ZR 104/15; Landgericht Dortmund, Urteil vom 1. April 2014, - 1 S 178/13; Landgericht München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, Jennißen-Schultzky, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann-Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.
  • AG Wismar, 07.08.2017 - 8 C 520/16

    Differenzen in der Abrechnung stehen Genehmigung der Jahresabrechnung entgegen

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., §§ 23 Rn. 62, §§ 24 Rn. 85; Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl., §§ 24 Rn. 263; Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 86, §§ 24 Rn. 103; Riecke/Schmidt/Riecke, WEG, 4. Aufl., § § 24 Rn. 103; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl. § 23 Rn. 56a; BayOblG, Bayerisches Oberstes Landesgericht, WE 1995, 245, 246; LG München I, Urteil 9.5.2011, 1 S 22360/10; LG Dortmund, ZWE 2015, 40, 41), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17647
LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13 (https://dejure.org/2014,17647)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 22.05.2014 - 5 S 237/13 (https://dejure.org/2014,17647)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 5 S 237/13 (https://dejure.org/2014,17647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anspruch auf Beseitigung eines nicht planmäßigen baulichen Zustands

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fußbodenheizung: Beseitigung oder Duldung der Beseitigung? (IMR 2014, 1122)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2015, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13
    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidung de Bundesgerichtshofs vom 04. März 2011 (V ZR 156/10).

    Maßgeblich für die Umlegung der Kostenpositionen auf die einzelnen Wohnungseigentümer ist, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 04.03.2011 - V ZR 156/10 - ausgeführt hat, der jeweils einschlägige Verteilungsschlüssel, wie er sich aus einer Vereinbarung, einem Beschluss nach § 16 Abs. 3, 4 WEG, aus § 16 Abs. 2 WEG oder einer gerichtlichen Entscheidung ergibt.

  • AG Halle/Saale, 15.10.2013 - 120 C 4307/12

    Wohnungseigentum: Ansprüche der Wohnungseigentümer und des Verbandes bei von der

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13
    auf die Berufung der Kläger die Sache unter Aufhebung des Teilurteils des Amtsgerichts Halle/Saale vom 15. Oktober 2013, Az.: 120 C 4307/12 zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückzuweisen,.

    hilfsweise, unter Abänderung des Teilurteils des Amtsgerichts Halle/Saale vom 15. Oktober 2013, Az.: 120 C 4307/12.

  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf den Rückbau von Terrassen und Balkonen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13
    In Frage käme dann ein Anspruch auf Herstellung des plangerechten Zustandes durch die Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt (OLG Frankfurt vom 24.07.2007 - 20 W 538/05) auf Kosten aller.".

    In derartigen Fällen besteht kein Beseitigungsanspruch gegen den einzelnen Wohnungseigentümer, sondern allenfalls ein gegen die Gesamtheit der Wohnungseigentümer gerichteter Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustandes (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.07.2007 - 20 W 538/05 - m.w.N., zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein unzulässiges Teilurteil gegenüber einem nicht

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13
    Denn zur Beseitigung des Verfahrensfehlers besteht für das Berufungsgericht die Möglichkeit, den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mit zu entscheiden (OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008 - 14 U 45/08 -, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BGH in NJW 1999, 1035).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13
    "... Falls - wie es die Beklagtenseite darlegt - die Fußbodenheizung vor Entstehung der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft installiert wurde, dürfte kein Beseitigungsanspruch gegen die Beklagten bestehen (OLG Zweibrücken vom 23.11.2001 - 3 W 226/01).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13
    Denn zur Beseitigung des Verfahrensfehlers besteht für das Berufungsgericht die Möglichkeit, den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mit zu entscheiden (OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008 - 14 U 45/08 -, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BGH in NJW 1999, 1035).
  • OLG Naumburg, 17.01.2012 - 1 U 73/11

    Kostenentscheidung: Auswirkung einer Vereinbarung der Parteien über die

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13
    Denn der Grundsatz der Kostenparallelität zwischen Partei und Streithelfer gilt selbst dann, wenn der Streithelfer nach seinem Beitritt nicht mehr aktiv am Prozess teilnimmt; der Beitritt ist als Prozesshandlung unwiderruflich (vgl.: Zöller/Herget 30. Aufl. § 101 Rn 1): Auch eine Rücknahme des Beitritts ist nicht möglich (OLG Naumburg, Beschluss vom 17.01.2012 - 1 U 73/11 -, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht