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   OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - I-3 Wx 72/19   

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https://dejure.org/2020,12573
OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - I-3 Wx 72/19 (https://dejure.org/2020,12573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2020 - I-3 Wx 72/19 (https://dejure.org/2020,12573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2020 - I-3 Wx 72/19 (https://dejure.org/2020,12573)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Grunddienstbarkeit zugunsten von Wohnungseigentumseinheiten als Gesamtberechtigte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wege- und Leitungsrecht für Eigentümer von Doppelhäusern als Gesamtberechtigte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wege- und Leitungsrecht für Eigentümer von Doppelhäusern als Gesamtberechtigte? (IMR 2021, 1021)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 918
  • MDR 2020, 919
  • FGPrax 2020, 160
  • ZWE 2020, 273
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 07.10.1980 - 15 W 187/80

    Belastung eines Wohnungseigentumsrechts mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 3 Wx 72/19
    Allerdings ist die Bestellung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Eigentümers von Wohnungs- oder Teileigentum möglich (OLG Hamm, a.a.O. und schon mit Beschluss vom 7. Okt. 1980 - 15 W 187/80, zitiert nach juris, RdNr. 30f.; ; OLG München, FGPrax 2017, 114, 115; OLG Zweibrücken, BeckRS 2014, 2342; Kral, in BeckOK WEG, Stand 1. Febr. 2020, § 7, 30).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 3/12

    Grundbucheintragung einer Grunddienstbarkeit: Belastung des Gesamtgrundstücks zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 3 Wx 72/19
    Allerdings ist die Bestellung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Eigentümers von Wohnungs- oder Teileigentum möglich (OLG Hamm, a.a.O. und schon mit Beschluss vom 7. Okt. 1980 - 15 W 187/80, zitiert nach juris, RdNr. 30f.; ; OLG München, FGPrax 2017, 114, 115; OLG Zweibrücken, BeckRS 2014, 2342; Kral, in BeckOK WEG, Stand 1. Febr. 2020, § 7, 30).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2019 - 3 Wx 99/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 3 Wx 72/19
    Das Grundbuchamt hätte deshalb - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht erneut durch Zwischenverfügung entscheiden bzw. diese aufrecht erhalten dürfen, sondern über den Eintragungsantrag unmittelbar entscheiden müssen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 18. Okt. 2019 - 3 Wx 99/19, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.01.2019 - V ZB 81/18

    Möglichkeit der Belastung eines nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 3 Wx 72/19
    Zuletzt hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17. Jan. 2019 - V ZB 81/18, BeckRS 2019, 3041, RdNr. 27) entschieden, dass die Belastung eines (nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten) gemeinschaftlichen Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit auch zugunsten eines Wohnungs- oder Teileigentümers (sogar desselben Grundstücks) erfolgen kann.
  • OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 3 Wx 72/19
    Allerdings ist die Bestellung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Eigentümers von Wohnungs- oder Teileigentum möglich (OLG Hamm, a.a.O. und schon mit Beschluss vom 7. Okt. 1980 - 15 W 187/80, zitiert nach juris, RdNr. 30f.; ; OLG München, FGPrax 2017, 114, 115; OLG Zweibrücken, BeckRS 2014, 2342; Kral, in BeckOK WEG, Stand 1. Febr. 2020, § 7, 30).
  • OLG Hamm, 22.03.2016 - 15 W 357/15

    Wohnungseigentum als herrschendes Grundstück

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 3 Wx 72/19
    (OLG Hamm, BeckRS 2016, 9596, RdNr. 10 m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 3 Wx 182/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts Eidesstattliche

    Bei dieser Ausgangslage hätte das Amtsgericht keine Zwischenverfügung erlassen dürfen, sondern über den Eintragungsantrag abschließend entscheiden müssen (vgl. Senat, FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707; Beschluss vom 18.10.2019, 3 Wx 99/19; ZWE 2020, 273).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2022 - 20 W 275/20

    Angabe des Beteiligungsverhältnisses für die Grundbucheintragung bei einem

    Während zum Teil eine einheitliche Dienstbarkeit für mehrere herrschende Grundstücke generell abgelehnt wird (so etwa Bauer/Schaub/Wegmann, GBO, 4. Aufl., § 47 Rz. 84), kann nach inzwischen wohl herrschender Auffassung - trotz des Wortlauts des § 1018 BGB ("zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks") - dem oder den jeweiligen Eigentümern mehrerer rechtlich selbständiger Grundstücke einheitlich eine Grunddienstbarkeit bestellt werden, wenn diese nur wegen § 1019 BGB für die Benutzung sämtlicher berechtigter Grundstücke vorteilhaft ist (vgl. etwa BayObLGZ 1965, 267; BayObLG MittBayNot 2002, 288; KG NJW 1970, 1686; Rpfleger 2018, 434; OLG Frankfurt am Main NJW 1969, 469; OLG Düsseldorf FGPrax 2020, 160; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 Rz. 20.2; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 1124; Meikel/Grziwotz, GBO, 12. Aufl., Einl B 329; Keller in KEHE, a.a.O., § 47 Rz. 11; BeckOK GBO/Reetz, a.a.O., § 47 Rz. 24; Böttcher RpflStud 2010, 162; RpflStud 2021, 192; Grüneberg/Herrler, BGB, 81. Aufl., § 1018 Rz. 3; Staudinger/Weber, BGB, Neub.

    Tatsächlich nimmt die herrschende Auffassung auf der genannten Grundlage mit dem Grundbuchamt (vgl. ebenfalls die Verfügung vom 18.08.2020) an, dass die jeweilige Eintragungsbewilligung das Berechtigungsverhältnis bezeichnen muss (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 288; KG Rpfleger 2018, 434; OLG Düsseldorf FGPrax 2020, 160; Oppermann/Scholz DNotZ 2017, 4; Böttcher RpflStud 2010, 162; RpflStud 2021, 192; Staudinger/Weber, a.a.O., § 1018 Rz. 52 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2021 - 3 Wx 67/20

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung in einer Vereinsregistersache Bitte um

    Bei dieser Ausgangslage hätte das Registergericht keine Zwischenverfügung erlassen dürfen, sondern über den Eintragungsantrag abschließend entscheiden müssen (vgl. Senat, FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707; Beschluss vom 18.10.2019, 3 Wx 99/19; ZWE 2020, 273).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2020 - 3 Wx 182/20

    Veräußerungszustimmung eines "falschen" Verwalters wirksam?

    Das Grundbuchamt hätte deshalb - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - die Zwischenverfügung nicht aufrecht erhalten dürfen, sondern über den Eintragungsantrag unmittelbar entscheiden müssen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZWE 2020, 273 und Beschluss vom 18. Oktober 2019 - 3 Wx99/19 -, juris).
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