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   VG Saarlouis, 04.11.1999 - 2 K 39/93   

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VG Saarlouis, 04.11.1999 - 2 K 39/93 (https://dejure.org/1999,48498)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.11.1999 - 2 K 39/93 (https://dejure.org/1999,48498)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. November 1999 - 2 K 39/93 (https://dejure.org/1999,48498)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfB 2000, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Eine wehrhafte Rechtsposition gegen die bergrechtliche Fachplanung vermittelten deshalb nur solche Vorhaben, die eine hinreichend bestimmte kommunale Planung nachhaltig störten, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzögen oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigten.(BVerwG, Beschluss vom 15.07.1994 - 4 B 102.94 -, ZfB 1994, 215, 217; OVG NRW, Beschluss vom 28.07.1995 - 21 B 985/95 -, ZfB 1995, 315, 318; VG des Saarlandes, Urteil vom 04.11.1999 - 2 K 39/93 -, ZfB 2000, 169, 176, 177; Urteil vom 11.07.2007 - 5 K 15/06 -, ZfB 2007, 204, 214; Piens/Schultze/Graf/Vitzthum, BBergG, 2. Aufl. 2013, § 54 Rn. 71 m.w.N.) Während der Dauer des Verfahrens über die beantragte Zulassung der Teilflutung des Feldes Primsmulde habe die Klägerin mit Bauleitplanungen begonnen, über die noch nicht abschließend entschieden gewesen sei.

    Das Beteiligungsrecht der Gemeinde aus § 54 Abs. 2 Satz 1 BBergG begründe keinen selbstständigen Aufhebungsanspruch unabhängig von einer Verletzung materiellen Rechts.(BVerwG, Beschluss vom 15.07.1994 - 4 B 102.94 -, ZfB 1994, 215, 216; OVG Bautzen, Beschluss vom 09.02.2004 - 4 B 466/03 -, ZfB 2005, 56, 58; OVG Münster, Beschluss vom 28.07.1995 - 21 B 985/95 -, ZfB 1995, 315, 318; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 16.05.1995 - 4 B 20/95 -, ZfB 1995, 199, 203; VG des Saarlandes, Urteil vom 04.11.1999 - 2 K 39/93 -, ZfB 2000, 169, 174; Hammerstein, in: Boldt/Weller/Kühne/v.Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 54 Rn. 32; Strecker, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl. 2013, § 54 Rn. 70; Strecker, Die Rechtsposition der Gemeinden im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 1995, S. 198; Keienburg, Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bergrecht, 2004, 114 f.) Drittschutz vermittele diese Bestimmung nur insoweit, als eine Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit zu verzeichnen sei.

    Deshalb werde nur der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die situative Vorbelastung eines Gemeindegebiets das Gewicht eines Eingriffs in die kommunale Planungshoheit bestimme.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259; VerfGH NRW, Urteil vom 09.06.1997 - VerfGH 20/95 u.a. -, NVwZ-RR 1998, 473, 476; OVG NRW, Beschluss vom 25.04.1989 - 12 B 2614/88 -, ZfB 1990, 38, 41; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.05.2006 - 5 F 8/06 -, ZfB 2007, 177, 186; Urteil vom 04.11.1999 - 2 K 39/93 -, ZfB 2000, 169, 177) Die durch das Vorhandensein abbauwürdiger Bodenschätze bestehende situative Vorbelastung ende nicht mit dem vollständigen Abbau, sondern erfasse auch die Einstellung eines Bergbaubetriebs und vorliegend auch die Vorbereitung des Betriebsabschlusses durch Grubenwasseranstieg.

  • VG Saarlouis, 01.10.2004 - 5 F 2/04
    Gegen diese Zulassung des Nachtrags zum Rahmenbetriebsplan erhob die Antragstellerin am 21.06.1991 Widerspruch und am 24.02.1993 Klage (2 K 39/93).

    Die Klage wurde mit Urteil vom 04.11.1999 - 2 K 39/93 - ( ZfB 2000, 169) abgewiesen: Auf den Grundrechtsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG bzw. des Art. 18 SLV könne sich die klagende Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechtes auch nicht im Rahmen der Wahrnehmung fiskalischer Aufgaben berufen.

    In diesem Sinne bereits , Urteil vom 04.11.1999 - 2 K 39/93 -, ZfB 200, 169, 177 unten.

    Hinsichtlich der Planungshoheit der Antragstellerin wurde im Hauptsacheverfahren gegen die Zulassung des Nachtrags vom 07.05,1991 zum Rahmenbetriebsplan vom 17.07.1989, mit dem der Abbau von Selbstversatz anstelle von Blasversatz in den Flözen 1 - 4 zugelassen wurde , im Urteil vom 04.11.1999 - 2 K 39/93 - tragend darauf abgestellt, dass eine Beeinträchtigung im Sinne der von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien durch den im Mai 1991 zugelassenen Abbau nicht erfolgt sei.

    Im Hinblick auf die im Urteil vom 04.11.1999 -2 K 39/93-, ZfB 2000, 169 (177), unter Hinweis auf das Urteil des VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 09.06.1997 -VerfGH 20/95 -, ZfB 1997, 300 = DVBI.

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