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   OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07   

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OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07 (https://dejure.org/2007,7809)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 (https://dejure.org/2007,7809)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. November 2007 - 2 B 181/07 (https://dejure.org/2007,7809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Drittschutz für die von den Auswirkungen eines Bergbauvorhabens betroffenen Oberflächeneigentümern durch das Umweltverträglichkeitsrecht; Bestehen eines einklagbaren Rechts auf Durchführung einer von Gesetzes wegen erforderlichen Umweltprüfung; Erfordernis ...

  • Judicialis

    URG § 4 Abs. 3; ; URG § 5; ; VwGO § 61 Nr. 1; ; VwGO § 61 Nr. 2; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; RiL 2003/35/EG Art. 6 Abs. 1; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfB 2008, 270
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Saarland, 01.09.1998 - 2 R 4/98

    Oberflächeneigentümer; Bergbehörde; Zulassung eines Sonderbetriebsplanes;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen) dazu auch Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65 (Westfeld/Luisenthal)) Die Kriterien waren auch in der öffentlichen Bekanntmachung (§ 48 Abs. 2 BBergG) über die Auswirkungen des geplanten Kohleabbaus beschrieben worden.

    2.2.3.3 Für das Betriebsgrundstück B-Straße 1 in Körprich der Antragstellerin sind nach den Berechnungen der Beigeladenen nur vergleichsweise geringe Beeinträchtigungen durch die Bodenverformung prognostiziert, (vgl. zum Umfang eines Beteiligungsrechts (nur) bei über leichte und mittlere Schäden hinausgehenden Beeinträchtigungen des Eigentums im Anschluss an die Neufassung der Sätze 2 und 3 des § 48 Abs. 2 BBergG auf der Grundlage des sog. "Moers-Kapellen-Urteils des BVerwG aus dem Jahre 1989 etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65, zum Abbau im Westfeld des ehemaligen Verbundbergwerks West (Warndt/Luisenthal)) wobei - wie gesagt - dahingestellt bleiben kann, in welchem Ausmaß diese für den Gesamtabbau in der Primsmulde Süd zwischen Saarwellingen, Körprich und Reisbach ermittelten Werte dem hier nur in Rede stehenden Abbau der Strebe Prims 1 und Prims 2 zugeordnet werden können.

    (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65, zum Abbau im sog. Westfeld des ehemaligen Verbundbergwerks West (Warndt/Luisenthal)).

  • OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Dies verdeutlicht, dass das Beschwerdevorbringen, durch das die Antragstellerin geltend machen, speziell ihr Eigentum beziehungsweise ihr Unternehmen sei von schweren Bergschäden betroffen, schon vom Ansatz her weder geeignet ist, einen Gemeinschaden zu prognostizieren, noch es rechtfertigt, die Feststellung des fehlenden subjektiv-rechtlichen Gehalts des § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BBergG, von der auch die saarländischen Verwaltungsgerichte (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51) in ständiger Rechtsprechung ausgehen, in Frage zu stellen.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51, und vom 20.1.2004 - 2 W 59/03 -, SKZ 2005, 73 Leitsatz Nr. 31) Im konkreten Fall hatte der Antragsgegner in der Betriebsplanzulassung vom 25.11.2005 auf "Erkenntnisse aus dem früheren Abbau in westlichen Lagerstättenbereich am Standort Ensdorf" verwiesen, wonach aus seiner Sicht Erderschütterungen "eher unwahrscheinlich" seien; im Übrigen wurde auf das bereits beschriebene Kontrollszenario in den Auflagen Bezug genommen.

    (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51, ZfB 2001, 287, ebenso Stüer a.a.O., RNr. 3600) Diese Maßnahme, die wohl das von der Antragstellerin verfolgte Ziel sein dürfte, kann freilich auch nach dieser gesetzlichen Konstruktion, mit Blick auf die Rechtsstellung des bergbauberechtigten Unternehmens und auch wegen der sehr weit reichenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Folgen einer kurzfristigen Betriebseinstellung allenfalls als letztes Mittel (ulitima ratio) in Betracht kommen.

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329) Diese Zulassungsschranke erfordert objektiv eine Feststellung, dass ein Schaden in solchem Umfang droht, dass er sich auf das Allgemeinwohl auswirkt, etwa dass ein ganzer Ort von zentralen, wichtigen Versorgungseinrichtungen abgeschnitten wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1990 (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992; auch dazu bereits BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 337, wonach diese Voraussetzungen der Betriebsplanzulassung "zur Anknüpfung von Drittansprüchen zugunsten der betroffenen Oberflächeneigentümer nicht geeignet" sind) entschieden, dass der § 55 Abs. 1 BBergG, in dem die Gründe für die Versagung eines dem Bergbaubetreiber ansonsten zustehenden Anspruchs auf Zulassung seines Vorhabens enumerativ aufgeführt sind, nicht dem Schutz von Sachgütern der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer dient.

    Drittschutz wird diesem Personenkreis nach gefestigter Rechtsprechung in Anschluss an die Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1989 (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329) im Rahmen der Betriebsplanzulassung in beschränktem Umfang allein durch die §§ 48 Abs. 2, 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG vermittelt.

  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen) dazu auch Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65 (Westfeld/Luisenthal)) Die Kriterien waren auch in der öffentlichen Bekanntmachung (§ 48 Abs. 2 BBergG) über die Auswirkungen des geplanten Kohleabbaus beschrieben worden.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen), unter Verweis auf gutachterliche Stellungnahmen).

    (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50 Leitsatz Nr. 34, betreffend den letztlich erfolglosen Antrag eines Oberflächeneigentümers auf sofortige Einstellung des Bergwerks Ensdorf wegen gesundheitlicher Auswirkungen bergbaubedingter Erderschütterungen) Aus der Erkenntnis, dass der regelmäßig in erheblicher Tiefe stattfindende Steinkohlebergbau mit Blick auf geologische und tektonische Unwägbarkeiten für den Bergbauberechtigten (Unternehmer) und auch für eine die Zulassungsentscheidung treffende Bergaufsichtsbehörde in seinen Auswirkungen auf die Erdoberfläche nur begrenzt im Vorhinein "planbar" ist, hat der Bundesgesetzgeber die Genehmigungsentscheidungen mit einer im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen geringeren Bindungswirkung ausgestattet, (vgl. zu der sich aus § 57a Abs. 4 BBergG i.V.m. § 75 SVwVfG ergebenden lediglich formellen Konzentrationswirkung der in Form bergrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse ergehenden Betriebsplanzulassungsentscheidungen auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, unter anderem unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen betreffend die Einführung des Planfeststellungserfordernisses durch die Bergrechtsnovelle 1990) um der Dynamik vor allem des untertägigen Steinkohlebergbaus Rechnung zu tragen, und über die allgemeine bergaufsichtsbehördliche Anordnungsbefugnis (§ 71 BBergG) hinaus in § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nachträgliche Auflagen zur Betriebsplanzulassung unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich für zulässig erklärt.

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    ) Nach der von der Beigeladenen in der Parallelsache 2 B 176/07 vorgelegten Aufstellung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bergschäden Dipl. Ing.

    (vgl. dazu die Seite 36 (oben) des Schriftsatzes der Antragstellerin vom 14.9.2007; ausführlich zu diesem Thema der Beschluss des Senats vom heutigen Tage in der Parallelsache 2 B 176/07) Weiterer Ausführungen dazu bedarf es daher vorliegend nicht.

    (vgl. zu diesem Thema ausführlich OVG des Saarlandes, Beschluss vom heutigen Tag in der Parallelsache 2 B 176/07).

  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 F 21/06

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für ein Maschinenbauunternehmen gegen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28.3.2007 - 5 F 21/06 - ist zulässig, aber unbegründet.

    (vgl. dazu die Ausführungen auf Seite 4 oben des angegriffenen Beschlusses vom 28.3.2007 - 5 F 21/06 -, wo im Übrigen ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass - mit entsprechenden Folgen für die Einzelbetrachtung - die Strebe Prims 1 und Prims 2 vom Grundstück der Antragstellerin weiter entfernt liegen als die Strebe Prims 3 und Prims 4, sowie die entsprechende Gesamtbetrachtung der Abbaufolgen auf Seite 19) Zumindest unter dem Aspekt gibt es im Ergebnis auch keine unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht berücksichtigten oder "angeblich nicht berücksichtigungsfähigen Auswirkungen des Gesamtvorhabens".

    (vgl. hierzu die Aufstellung der durchgeführten Untersuchungen Blätter 202/203 der Gerichtsakte) Selbst wenn man unterstellen wollte, dass der bisherige Grundwasserspiegel bei der zu erwartenden Absenkung des Geländes unverändert bleibt, also - wie das in einem von der Antragstellerin in Bezug genommenen Gutachten des Dr. Tudeshki vom Dezember 2006 (vgl. die "Stellungnahme zu den Schriftsätzen der Rechtsanwälte Kümmerlein, Simon & Partner vom 9.10.2006 und 2.11.2006 ..." vom 14.12.2006 in der Parallelsache VG 5 F 21/06, Bl. 332 der Gerichtsakte (1. Instanz) Seite 10/18) angeführt wird - bezogen auf die Tagesoberfläche entsprechend (relativ) "ansteigt", wäre angesichts des geringen Ausmaßes der prognostizierten Senkung für das südlich der Prims gelegene Grundstück der Antragstellerin von maximal - bezogen auf alle vier Strebe in der Primsmulde Süd - 18 cm keine wesentliche zusätzliche "Vernässung" an der Tagesoberfläche zu erwarten.

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90

    Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1990 (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992; auch dazu bereits BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 337, wonach diese Voraussetzungen der Betriebsplanzulassung "zur Anknüpfung von Drittansprüchen zugunsten der betroffenen Oberflächeneigentümer nicht geeignet" sind) entschieden, dass der § 55 Abs. 1 BBergG, in dem die Gründe für die Versagung eines dem Bergbaubetreiber ansonsten zustehenden Anspruchs auf Zulassung seines Vorhabens enumerativ aufgeführt sind, nicht dem Schutz von Sachgütern der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer dient.

    In dem Zusammenhang mag dahinstehen, welche rechtlichen Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2006 (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2006 - 7 C 11.05 -, NVwZ 2006, 1173 (Braunkohletagebau Garzweiler), wonach der § 48 Abs. 2 BBergG schon im Rahmen der Zulassung des Rahmenbetriebsplans drittschützende Wirkung zugunsten der Eigentümer (dort:) für einen Tagebaubetrieb in Anspruch zu nehmender Grundstücke entfaltet, unter ausdrücklicher Aufgabe früherer Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992) zur Frage der Beachtlichkeit des Drittschutzes aus § 48 Abs. 2 BBergG auch bereits im Verfahren auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zu ziehen sind.

  • EuGH, 04.05.2006 - C-508/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    (vgl. dazu aber die Rechtsprechung des EuGH, der die Auffassung vertritt, dass der durch Art. 4 Abs. 2 UVP-RiL für die Mitgliedstaaten eröffnete "Ermessensspielraum" durch die in Art. 2 Abs. 1 UVP-RiL festgelegten Verpflichtungen begrenzt sei, EuGH, Urteil vom 4.5.2006 - C-508/03 -, NVwZ 2006, 803, 805 (RNr. 88 m.w.N.)).

    Das weiter angeführte Urteil des EuGH vom 4.5.2006 (EuGH, Urteil vom 4.5.2006 - C-508/03 -, NVwZ 2006, 803 ff.) betraf das britische Baurecht, auf dessen Grundlage für zwei Einkaufszentren ( White City Projekt bzw. Chrystal Palace Park Conservation Area ) - im deutschen Verständnis - Bauvorbescheide erteilt worden waren.

  • OVG Saarland, 17.10.2005 - 2 W 13/05
    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Die insoweit aus der Natur der Sache folgende Einschränkung der gerichtlichen Überprüfbarkeit bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen über die Zubilligung notwendiger Spielräume bei der prognostischen Abschätzung künftiger Entwicklungen und Auswirkungen eines Bergbauvorhabens für die entscheidenden Behörden hat nicht zur Folge, dass später im Zuge seiner Ausführung auftretende erhebliche Gefahren aufgrund einer von der Prognose abweichenden Entwicklung von den Betroffenen "unabänderlich" oder "schicksalhaft" hingenommen werden müssen (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50, Leitsatz Nr. 34).

    (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50 Leitsatz Nr. 34, betreffend den letztlich erfolglosen Antrag eines Oberflächeneigentümers auf sofortige Einstellung des Bergwerks Ensdorf wegen gesundheitlicher Auswirkungen bergbaubedingter Erderschütterungen) Aus der Erkenntnis, dass der regelmäßig in erheblicher Tiefe stattfindende Steinkohlebergbau mit Blick auf geologische und tektonische Unwägbarkeiten für den Bergbauberechtigten (Unternehmer) und auch für eine die Zulassungsentscheidung treffende Bergaufsichtsbehörde in seinen Auswirkungen auf die Erdoberfläche nur begrenzt im Vorhinein "planbar" ist, hat der Bundesgesetzgeber die Genehmigungsentscheidungen mit einer im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen geringeren Bindungswirkung ausgestattet, (vgl. zu der sich aus § 57a Abs. 4 BBergG i.V.m. § 75 SVwVfG ergebenden lediglich formellen Konzentrationswirkung der in Form bergrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse ergehenden Betriebsplanzulassungsentscheidungen auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, unter anderem unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen betreffend die Einführung des Planfeststellungserfordernisses durch die Bergrechtsnovelle 1990) um der Dynamik vor allem des untertägigen Steinkohlebergbaus Rechnung zu tragen, und über die allgemeine bergaufsichtsbehördliche Anordnungsbefugnis (§ 71 BBergG) hinaus in § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nachträgliche Auflagen zur Betriebsplanzulassung unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich für zulässig erklärt.

  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 5 K 73/06
    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Die Antragstellerin, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 48 Abs. 2 BBergG (vgl. die Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes vom 1.4.2004, Seite 748) mit Schreiben vom 3.6.2004 Einwendungen gegen den geplanten Kohleabbau erhoben hatte, beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer nach erfolglosem Widerspruchsverfahren (vgl. den Widerspruchsbescheid des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz vom 23.8.2006 - II ENPS/722/06-10 -) beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage - 5 K 73/06 - gegen die genannte Sonderbetriebsplanzulassung.

    Maßgebend ist daher das (voraussichtliche) Vorliegen einer für den Erfolg der beim Verwaltungsgericht unter der Geschäftsnummer 5 K 73/06 anhängigen Anfechtungsklage der Antragstellerin unabdingbaren Verletzung speziell ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die bergbehördliche Zulassungsentscheidung vom 25.11.2005 (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

  • OVG Saarland, 20.01.2004 - 2 W 59/03

    Bergbau; Folgeschäden für das Grundeigentum Dritter

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

  • BVerwG, 12.06.2002 - 7 C 2.02

    Anerkannter Naturschutzverband; Beteiligungsrecht; Rahmenbetriebsplan;

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 26/03

    Rahmenbetriebsplan; Planfeststellung; Oberflächeneigentümer; Klagebefugnis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04

    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Selbst Schäden als Folge von Erschütterungen mit Schwinggeschwindigkeiten von 50 mm/s seien nach der Literatur reparaturfähig und führten zu keinem bleibenden Minderwert.(Schürken-Finke, Bewertung von Bergschäden, 3. Aufl. 2008, Tabelle auf S. 380) Nach der gefestigten Rechtsprechung im Saarland führten Erschütterungen mit Schwinggeschwindigkeiten von deutlich über dem vorliegend vom Gutachter ermittelten Maximalwert von 23 mm/s nicht zu schweren Bergschäden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, ZfB 2008, 270, 284; VG des Saarlandes, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 F 21/06 -, ZfB 2007, 189, 200 zu Erschütterungen im Feld Dilsburg mit Schwinggeschwindigkeiten von 71, 28 mm/s, 61, 16 bzw. 56, 56 mm/s).

    Da die Voraussetzungen schon nicht vorlägen, werde nur ergänzend darauf hingewiesen, dass diese Vorschrift auch keinen Drittschutz für Gemeinden begründe.(BVerwG, Urteil vom 16.03.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 337; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, ZfB 2007, 270, 276).

    Die Gutachten seien von den Verwaltungsgerichten des Saarlandes stets als geeignete Entscheidungsgrundlage anerkannt worden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, ZfB 2008, 270, 286; VG des Saarlandes, Beschluss vom 28.06.2010 - 5 L 2143/09 -, ZfB 2010, 284, 291) Die Ergebnisse der DMT-Stellungnahme seien auch von Prof. Wagner bestätigt worden, der in seiner Stellungnahme vom 13.01.2013 ausführe, dass die Annahme der DMT, dass seismische Ereignisse im rahmen des Grubenwasseranstiegs nicht größer sein würden als im Zuge des Abbaus, im konkreten Fall sehr wahrscheinlich sei.

    Er besage umgekehrt nicht, dass oberhalb dieser Schwelle tatsächlich Schäden aufträten und erst recht nicht über die Art und Schwere eintretender Schäden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, ZfB 2008, 270, 284 f.; VG des Saarlandes, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 F 21/06 -, ZfB 2007, 189, 200) Das aufgetretene Erschütterungsereignis sei daher allenfalls geeignet gewesen, geringfügige Schäden zu verursachen.

  • VG Saarlouis, 28.06.2010 - 5 L 2143/09

    Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren von Oberflächeneigentümern gegen

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.08.2001 - 2 W 1/01 - ZfB 2001, 287 und vom 22.11.2007, a.a.O..

    Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.07.1996 - 9 W 1/96 - ZfB 1996, 226 und vom 22.11.2007, a.a.O..

    zum Vorstehenden OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.08.2001 - 2 W 1/01 - ZfB 2001, 287, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 09.02.2000 - 4 B 11.00 - Buchholz Nr. 310 § 121 VwGO Nr. 78 und vom 06.06.1997 - 4 B 167.96 - NVwZ-RR 1998, 457; und vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 - AS RP-SL 35, 232 = ZfB 2008, 270.

    So auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.11.2007, a.a.O..

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.08.2001, a.a.O. vom 20.01.2004 - 2 W 59/03 - ZfB 2004, 128 und vom 22.11.2007, a.a.O..

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Die gegenteilige Ansicht, die auch der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 1 UmwRG zu der parallelen Problematik der Klagemöglichkeit von Umweltvereinigungen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zugrunde liegt und die in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.01.2008 - 4 B 35.07 -, ZfBR 2008, 278; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08- UPR 2009, 316; OVG Berlin, Beschl. v. 23.06.2008 - 11 S 35.07 -, NVwZ-RR 2008, 770; OVG Saarl., Beschl. v. 22.11.2007 - 2 B 181/07 -ZfB 2008, 270; OVG NRW, Urt. v. 27.10.2005 - 11 A 1751/04 -, NuR 2006, 320) bislang vorherrschend war, basiert maßgeblich auf der grundsätzlichen Verbindung der Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG für die Beteiligung der Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit im Verwaltungsverfahren mit den Anforderungen an deren Zugang zu einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren.
  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293

    Abwehrrecht nur bei schwerwiegenden und wahrscheinlichen Schäden am

    2.1 Nach der Konzeption des Bundesberggesetzes sind zu erwartende bergbaubedingte Beeinträchtigungen, die sich im Bereich kleinerer und mittlerer Schäden bewegen, wegen der gesetzlichen Bestimmungen über die Regulierung von Bergschäden (§§ 114 - 121 BBergG) auch mit Rücksicht auf Art. 14 GG nicht ausreichend, um eine Aufhebung der Betriebsplanzulassung durch einen Dritten zu bewirken (OVG Saarland, B.v.2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris Rn. 27).

    Nur Schäden an der Substanz des Eigentums - etwa die Beeinträchtigung der Standsicherheit eines Gebäudes oder seiner Benutzbarkeit - können geeignet sein, eine Verletzung der drittschützenden Norm des § 48 Abs. 2 BBergG zu begründen (OVG Saarland, B.v.2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris Rn. 27).

    Es ist vielmehr im gerichtlichen Verfahren nur zu überprüfen, ob die Bergbehörde eine Prognoseentscheidung getroffen hat, bei der der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde und korrekte Methoden der Vorausschau angewandt wurden (OVG Saarland, B.v.2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris Rn. 39 f.).

  • VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 391/10

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch bergrechtliche

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.08.2001 -, 2 W 1/01 - ZfB 2001, 287, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 09.02.2000 - 4 B 11/00 -, Buchholz Nr. 310 § 121 VwGO Nr. 78 und vom 06.06.1997 - 4 B 167/96 -, NVwZ-RR 1998, 457, und Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, AS RP-SL 35, 232 = ZfB 2008, 270.
  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 5 K 73/06

    Rechtmäßigkeit einer Sonderbetriebsplanzulassung

    Zur Begründung wird Bezug genommen auf die Beschlüsse der Kammer vom 28.03.2007 - 5 F 21/06 und 5 F 22/06 - sowie die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 und 2 B 181/07 -, wonach davon auszugehen ist, dass die Sonderbetriebsplanzulassung des Beklagten vom 25.11.2005 - Az. 1201/03/18-55 - in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Oberbergamtes für das Saarland und Rheinland-Pfalz vom 23.08.2006 - Az. II ENPS/722/06-10 - rechtmäßig ist.

    In Anlehnung an die Festsetzung im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 - wird der Streitwert auf 100.000,-- Euro festgesetzt.

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

    Der Senat habe in seinem Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 - bereits entschieden, dass Erderschütterungen mit Schwinggeschwindigkeiten von bis zu 71, 28 mm/s nicht erwarten lassen, dass schwere, d.h. über leichte bis mittlere Schäden hinausgehende Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums verursacht werden.
  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4612/07

    Abfalbeseitigung; Abfall; Abfallverwertung; Klagebefugnis; Präklusion; REKAL;

    Der Vorschrift kommt keine eigenständige, für den Kläger anspruchsbegründende Bedeutung zu (ebenso: OVG Saarland, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, AS RP-SL 35, 232; OVG Münster, Urteil vom 27.10.2005 - 11 A 1751/04 -, NuR 2006, 320), denn (nach OVG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 - 1 A 10722/08- UPR 2009, 316) es fehlt ihr dafür die hinreichende Bestimmtheit.
  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4596/07

    Klage eines Naturschutzvereins gegen die Planfeststellung über die Erweiterung

    Der Vorschrift kommt keine eigenständige, für den Kläger anspruchsbegründende Bedeutung zu (ebenso: OVG Saarland, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, AS RP-SL 35, 232; OVG Münster, Urteil vom 27.10.2005 - 11 A 1751/04 -, NuR 2006, 320), denn (nach OVG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 - 1 A 10722/08- UPR 2009, 316) es fehlt ihr dafür die hinreichende Bestimmtheit.
  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21

    Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von

    Der erkennende Senat habe mit Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 - entschieden, dass Erderschütterungen mit Schwinggeschwindigkeit von bis zu 71, 28 mm/s nicht erwarten ließen, dass schwere, d.h. über leichte bis mittlere Schäden hinausgehende Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums verursacht würden.
  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4109

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4060

    Prüfung von Lärmimmissionen nach der TA Lärm bezüglich Explorationsbohrung für

  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.3987

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 5 K 79/06

    Rechtmäßigkeit einer Sonderbetriebsplanzulassung

  • VG Saarlouis, 24.04.2008 - 5 K 53/06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 5 K 74/06
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