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   VG Saarlouis, 02.07.2009 - 5 L 1657/08   

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VG Saarlouis, 02.07.2009 - 5 L 1657/08 (https://dejure.org/2009,40575)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 02.07.2009 - 5 L 1657/08 (https://dejure.org/2009,40575)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 5 L 1657/08 (https://dejure.org/2009,40575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfB 2009, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Ein solches Verfahren stellt das Sonderbetriebsplanzulassungsverfahren i.S.d. §§ 52 ff. BBergG ungeachtet des Umstandes, dass hier eine umfassende Bürgerbeteiligung vorausging, schon deshalb nicht dar, weil eine den Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB verdrängende Entschädigungsregelung, wie sie in § 74 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das Planfeststellungsverfahren i.S.d. §§ 72 ff. VwVfG vorgesehen ist (BGH a.a.O. unter II 2 a bb), für das bergrechtliche Sonderbetriebsplanzulassungsverfahren gerade nicht besteht (vgl. auch VG Saarland ZfB 2009, 284 unter II 2 e).
  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Sie führten nach gefestigter Rechtsprechung nicht dazu, dass die angeführten Planungen nicht umgesetzt werden könnten.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259; VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.07.2009 - 5 L 1657/08 -, ZfB 2009, 284) So habe etwa die Beklagte im Rahmen ihrer Beteiligung im Bauleitverfahren keine Bedenken gegen die Aufstellung der Bebauungspläne geltend gemacht.

    Derartige prognosetypische Unsicherheiten müssten aber unberücksichtigt bleiben.(So auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.07.2009 - 5 L 1657/08 -, ZfB 2009, 290) Auf der Grundlage dieser überzeugend dargelegten Risikoeinschätzung habe die Beklagte die Zulassung aussprechen müssen.

    Vorsorglich habe sich der Beklagte in Nebenbestimmung 1 der Sonderbetriebsplanzulassung vorbehalten, den Grubenwasservolumenstrom mit dem Ziel der Verminderung oder Vermeidung von Erderschütterungen zu reduzieren, wenn es zu Erderschütterungen in einer nicht tolerierbaren Größenordnung oder Häufigkeit kommen sollte, Hintergrund dafür sei, dass es aus den Erfahrungen des Abbaus bekannt sei, dass Erschütterungsereignisse größerer Stärke nicht ohne vorherige Warnzeichen in Gestalt sich steigernder Erschütterungen aufträten.(VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 02.07.2009 - 5 L 1683/08 - (S. 21) und - 5 L 1657/08 -, ZfB 2009, 284, 294; sowie vom 28.06.2010 - 5 L 2143/09 -, ZfB 2010, 284, 293) Gleiches gelte ausweislich der DMT-Stellungnahme vom 26.10.2012, Seite 2, auch für die Phase des Grubenwasseranstiegs: Alle großen seismischen Ereignisse seien von einer Vielzahl kleinerer Ereignisse begleitet, deren Verteilung der Gutenberg-Richter-Beziehung folge.

    Das habe das Verwaltungsgericht bereits zu möglichen abbaubedingten Erschütterungen entschieden.(VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 02.07.2009 - 5 L 1683/08 - (S. 20) und - 5 L 1657/08 -, ZfB 2009, 284; sowie vom 28.06.2010 - 5 L 2143/09 -, ZfB 2010, 284, 292).

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

    Ein solches Verfahren stellt das Sonderbetriebsplanzulassungsverfahren i.S.d. §§ 52 ff. BBergG ungeachtet des Umstandes, dass hier eine umfassende Bürgerbeteiligung vorausging, schon deshalb nicht dar, weil eine den Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB verdrängende Entschädigungsregelung, wie sie in § 74 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das Planfeststellungsverfahren i.S.d. §§ 72 ff. VwVfG vorgesehen ist (BGH aaO unter II 2 a bb), für das bergrechtliche Sonderbetriebsplanzulassungsverfahren gerade nicht besteht (vgl. auch VG Saarland ZfB 2009, 284 unter II 2 e).
  • VG Saarlouis, 28.06.2010 - 5 L 2143/09

    Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren von Oberflächeneigentümern gegen

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.04.1994 - 8 W 87/93 - ZfB 1994, 217; vgl. dazu auch zuletzt Beschlüsse der Kammer vom 02.07.2009 - 5 L 1657/08 -, ZfB 2009, 284, und 5 L 1683/08 -, m.w.N.
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