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   BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79   

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https://dejure.org/1982,478
BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79 (https://dejure.org/1982,478)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1982 - 4 C 51.79 (https://dejure.org/1982,478)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1982 - 4 C 51.79 (https://dejure.org/1982,478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 14 Abs. 1; BBauG § 35
    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

  • Wolters Kluwer

    Grundstückserwerber - Auflassungsvormerkung - Besitzübergang - Eigentumsähnliche Rechtsstellung - Klagebefugnis

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur "Nachbareigenschaft" eines durch Vormerkung gesicherten Käufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1626
  • NVwZ 1983, 472 (Ls.)
  • VBlBW 1983, 265
  • DVBl 1983, 344
  • DÖV 1983, 344
  • BauR 1983, 154
  • ZfBR 1983, 33
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79
    Sie sei kein dingliches Recht am Grundstück, sondern nur ein "besonders geartetes Sicherungsmittel", das dem schuldrechtlichen Anspruch in gewissem Umfang eine dingliche Wirkung verleihe (BGHZ 28, 182); sie sei nur ein "Anhängsel" eines obligatorischen Anspruchs und teile wegen ihrer Abhängigkeit von diesem auch dessen rechtliches Schicksal.
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79
    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13) ausgeführt:.
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79
    Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG erfaßt in seiner Funktion als Individualgarantie über das zivilrechtliche Eigentum an Sachen im Sinne der §§ 903 ff. BGB hinaus generell alle Vermögenswerten Rechte (vgl. dazu z.B. BVerfGE 42, 263 [293] unter Hinweis auf BVerfGE 31, 229 [239], 36, 281 [290] und 40, 65 [83 f]).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79
    Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG erfaßt in seiner Funktion als Individualgarantie über das zivilrechtliche Eigentum an Sachen im Sinne der §§ 903 ff. BGB hinaus generell alle Vermögenswerten Rechte (vgl. dazu z.B. BVerfGE 42, 263 [293] unter Hinweis auf BVerfGE 31, 229 [239], 36, 281 [290] und 40, 65 [83 f]).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Dem Eigentümer gleichzustellen ist nur, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 CB 49.87 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 75) oder der Nießbraucher (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 9.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 88), ferner auch der Käufer eines Grundstücks, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - DVBl 1983, 344 und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228).
  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    - Dem Eigentümer gleichzustellen ist, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts (vgl. hierzu Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 CB 49.87 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 75) oder der Nießbraucher; ferner auch der Käufer eines Grundstücks, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - a.a.O. sowie vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228 [BVerwG 03.07.1987 - 4 C 12/84]).

    Aus dem von der Klägerin weiterhin herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - BRS 39 Nr. 176) zitiert die Klägerin eine Passage, in der die Überlegungen zum städtebaulichen Nachbarschutz des Eigentums dahin zusammengefaßt werden, daß es insoweit nicht allein auf den weiten Eigentumsbegriff des Art. 14 GG, sondern vielmehr darauf ankomme, "ob die jeweilige Rechtsposition nach dem Inhalt der von ihr vermittelten Befugnisse zur Nutzung des Grundstücks soweit geht, daß sie durch die umstrittene Baugenehmigung verletzt wird." Damit steht das angegriffene Urteil im Einklang, wenn es darlegt, daß die Klägerin als Mieterin des Grundstücks auch unter den gegebenen Voraussetzungen einer wirtschaftlichen (betrieblichen) Einheit mit dem Grundeigentümer eine solche Rechtsposition nicht innehabe.

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger insoweit auf das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - (BRS 39 Nr. 176).
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