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   BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81   

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https://dejure.org/1983,267
BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81 (https://dejure.org/1983,267)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1983 - 4 C 17.81 (https://dejure.org/1983,267)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1983 - 4 C 17.81 (https://dejure.org/1983,267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung - Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers hinsichtlich der bebauungsrechtlichen Zulässigkeit von Abgrabungen größeren Umfangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesteinsabbau - Gewerblicher Betrieb - Dienen - Schonung - Außenbereich - Vorhaben - Betriebsinhaber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 29

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 303
  • DVBl 1983, 893
  • ZfBR 1983, 199
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Eine Abgrabung zur Gewinnung von Gestein dient einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG, wenn ein vernünftiger Betriebsinhaber unter Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs das Abgrabungsvorhaben am selben Standort und mit etwa gleichem Umfang durchführen würde (im Anschluß an Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126).

    Daß der Abbau von Gestein die Merkmale der "Ortsgebundenheit" erfüllt, nämlich "unmittelbar nach seinem Gegenstand und seinem Wesen ... hier und so nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann, weil ein Betrieb dieser Art, wenn er nicht seinen Zweck verfehlen soll, auf die ... geologische Eigenart dieser Stelle angewiesen ist" (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112), bedarf, ebenso wie der Senat dies für den Kiesabbau gesagt hat (Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126), keiner weiteren Darlegung.

    Er setzt eine Wertung voraus, ob ein vernünftiger Betriebsinhaber unter Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs das Abgrabungsvorhaben an diesem Standort und mit etwa gleichem Umfang durchführen würde (vgl. Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126).

  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Dies alles entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158).
  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Im übrigen sei bemerkt, daß das Abgrabungsgesetz damit wie auch mit dem Gebot des Beachtens der Ziele der Raumordnung und Landesplanung Zulässigkeitsvoraussetzungen für Abgrabungen weder weiter noch enger ziehen kann als das Bundesbaugesetz (vgl. Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 12.76 - BVerwGE 55, 272 [BVerwG 24.02.1978 - 4 C 12/76]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Daß der Abbau von Gestein die Merkmale der "Ortsgebundenheit" erfüllt, nämlich "unmittelbar nach seinem Gegenstand und seinem Wesen ... hier und so nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann, weil ein Betrieb dieser Art, wenn er nicht seinen Zweck verfehlen soll, auf die ... geologische Eigenart dieser Stelle angewiesen ist" (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112), bedarf, ebenso wie der Senat dies für den Kiesabbau gesagt hat (Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126), keiner weiteren Darlegung.
  • BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72

    Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft bei Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 26. Mai 1972 - BVerwG 4 B 36.72 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99).
  • BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10

    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen

    Unter Betrieb ist die organisatorische Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln auf einer bestimmten Betriebsfläche zu verstehen (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 19.92 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 290 S. 94 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 199).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Eine abschließende Entscheidung dieser Frage ist dem Senat aber nicht möglich, weil das Berufungsgericht den von ihm festgestellten Sachverhalt nicht unter diesem Gesichtspunkt gewürdigt hat (vgl. dazu auch BVerwG DVBl 1983, 893, 895).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Zutreffend hat das Berufungsgericht die Zulässigkeit der Abgrabung am Maßstab des § 35 Abs. 1 BBauG und, soweit es die Belange der Bauleitplanung betrifft, nicht am Maßstab des Landesrechts gemessen (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - ).
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