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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80   

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https://dejure.org/1984,259
BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80 (https://dejure.org/1984,259)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1984 - 4 C 56.80 (https://dejure.org/1984,259)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 4 C 56.80 (https://dejure.org/1984,259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Raum - Freie Berufsausübung - Kriterien - Raumnutzung - Grenzen - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 13; EStG § 18 Nr. 1
    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13 BauNVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 324
  • NVwZ 1984, 236
  • BauR 1984, 267
  • ZfBR 1984, 97
  • ZfBR 1985, 143
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 143.65

    Zulässigkeit einer Privatklinik im reinen Wohngebiet; Begriff der "wohnartigen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 143.65 - (Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 1) darauf hingewiesen, daß § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - für die Auslegung des § 13 BauNVO nutzbar gemacht werden kann: Die in § 18 Abs. Nr. 1 EStG aufgezählten Berufe fallen auch unter § 13 BauNVO.

    Es ist auch richtig, daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 143.65 - (a.a.O.) ausgeführt hat, ausschlaggebend für die Anwendung des § 13 BauNVO sei die "Wohnartigkeit" der Berufsausübung.

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

    Zur Begründung bezieht sich das Berufungsgericht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1984 BVerwG 4 C 56.80 (BVerwGE 68, 324 ).

    In seinem Urteil vom 20. Januar 1984 BVerwG 4 C 56.80 (BVerwGE 68, 324) ist der Senat bei der Auslegung des Begriffs "Räume" in § 13 BauNVO von dem in dieser Vorschrift enthaltenen Gegensatzpaar "Räume" und "Gebäude" ausgegangen.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17

    Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer

    Denn die Vorschrift will erkennbar nicht die Nutzung von Räumen durch alle Arten von Gewerbebetrieben zulassen, die in den jeweiligen Baugebieten nicht stören, sondern nur freiberuflich Tätigen und ähnlich tätigen Gewerbetreibenden die Nutzung von Räumen zu Berufszwecken ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 1.8.2005 - 5 S 1117/05 - NVwZ-RR 2006, 311, juris Rn. 5).

    Diesem Ziel dient der Grundsatz, dass die Büronutzung regelmäßig nicht mehr als die Hälfte der Wohnungen und auch nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche umfassen darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 17, vom 25.1.1985 - 4 C 34/81 - VBlBW 1985, 382, juris Rn. 11 und vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 14).

    In der Regel ist die Büronutzung auch auf eine einzige Wohnung beschränkt und zwar so, wie sie im Zeitpunkt des Beginns der Nutzung für den freien Beruf vorgefunden wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 16 f., und vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 13).

    Eine Verbindung mehrerer Wohnungen zum Zwecke der freiberuflichen oder ähnlichen Berufsausübung wurde vom Bundesverwaltungsgericht bereits für unzulässig gehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 13 f.).

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.780

    Zulässigkeit einer Shiatsu-Praxis im Wohngebiet als Ausübung eines freien Berufs

    Typische Merkmale für eine freiberufliche Tätigkeit sind die Erbringung von persönlichen Dienstleistungen aufgrund individueller geistiger Leistungen oder sonstiger persönlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten des Berufsausübenden, eine in der Regel unabhängige Stellung des Berufsausübenden und das Angebot der Dienste an eine unbestimmte Zahl von Interessenten (BVerwG, U. v. 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB - BauNVO, § 13 BauNVO Rn. 14).

    Maßgeblich für die Ähnlichkeit in diesem Sinne ist, dass der Berufsausübende persönliche Dienstleistungen in unabhängiger Stellung an einen unbegrenzten Kreis von Interessenten erbringt (BVerwG, U. v. 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB - BauNVO, § 13 BauNVO Rn. 25).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81   

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https://dejure.org/1985,346
BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81 (https://dejure.org/1985,346)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1985 - 4 C 34.81 (https://dejure.org/1985,346)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1985 - 4 C 34.81 (https://dejure.org/1985,346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Zustellung - Verfahrensfehler - Übergabe an Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel; Quantitative Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe im Wohngebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1004
  • NVwZ 1986, 373 (Ls.)
  • VBlBW 1985, 382
  • ZfBR 1985, 143
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Zur quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe im Wohngebiet (im Anschluß an das Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 56.80 - <BVerwGE 68, 324>).

    Entscheidend ist, ob bei der Nutzung von "Räumen" durch freie oder ähnliche Berufe der Charakter des Plangebiets verloren ginge (vgl. hierzu nunmehr BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 56.80 - BVerwGE 68, 324 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gestattet § 13 BauNVO in Mehrfamilienhäusern eine freiberufliche oder vergleichbare gewerbliche Nutzung jedenfalls in dem Umfange, daß sie nicht mehr als die halbe Anzahl der Wohnungen und nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche in Anspruch nimmt (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - a.a.O. - S. 329).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Wird ein Urteil, statt verkündet zu werden, zugestellt, übergibt aber das Gericht innerhalb der Zweiwochenfrist nach der mündlichen Verhandlung nicht zumindest die unterschriebene Urteilsformel gemäß § 116 Abs. 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO der Geschäftsstelle, so liegt ein Verfahrensfehler vor (im Anschluß an das Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - <BVerwGE 38, 220>).

    Dabei hätte in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO n.F. (= § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F.) die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel mit alsbaldiger nachträglicher Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 ; Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG 1 C 64.67 - BVerwGE 39, 51 ).

  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Dabei hätte in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO n.F. (= § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F.) die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel mit alsbaldiger nachträglicher Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 ; Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG 1 C 64.67 - BVerwGE 39, 51 ).

    In aller Regel ist nicht gewährleistet, daß ein erst sechs Monate nach der mündlichen Verhandlung beschlossenes Urteil wirklich "auf Grund" der mündlichen Verhandlung erlassen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1971 - a.a.O. S. 53).

  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beruht ein Berufungsurteil, das nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung abgesetzt wurde, sogar stets auf der Verletzung des Gesetzes (vgl. BGHZ 7, 155; BGH MDR 1962, 37; vgl. auch BSGE 53, 186 ).
  • BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82

    Urteilsgründe - Berufung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    In einem darartigen Falle müssen konkrete Umstände allein oder in ihrer Gesamtheit darauf hindeuten, daß zwischen der verzögerlichen Urteilsfällung und dem Entscheidungsergebnis ein Zusammenhang bestehen kann (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - NJW 1983, 466).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beruht ein Berufungsurteil, das nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung abgesetzt wurde, sogar stets auf der Verletzung des Gesetzes (vgl. BGHZ 7, 155; BGH MDR 1962, 37; vgl. auch BSGE 53, 186 ).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Die Beschränkung auf Räume in den Gebieten nach §§ 2 bis 4 BauNVO berücksichtigt, dass die freien Berufe wohnartig im Sinne von "gleichsam privat" und deshalb mehr oder weniger in jeder Wohnung ausgeübt werden können (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - ZfBR 1985, 143).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

    Die Regel, dass die nach § 13 BauNVO in Wohngebieten zulässigen Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger insgesamt nicht größer sein dürfen als eine Wohnung (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 BVerwG 4 C 34.81 NJW 1986, 1004; Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4), ist nicht rechtssatzartig anzuwenden, sondern hat als "Faustregel" nur eine im konkreten Fall widerlegbare indizielle Aussagekraft.

    In dem an diese Grundsatzentscheidung anknüpfenden Urteil vom 25. Januar 1985 BVerwG 4 C 34.81 (NJW 1986, 1004 = ZfBR 1985, 143) hat der Senat den wesentlichen Inhalt des § 13 BauNVO im Hinblick auf die Wohngebiete gemäß §§ 2 bis 4 BauNVO wie folgt zusammengefasst: Entscheidend sei, ob bei der Nutzung von "Räumen" durch freie oder ähnliche Berufe der Charakter des Plangebiets verloren gehe.

  • VG Stuttgart, 09.06.2004 - 2 K 3893/03

    Freiberufliche Tätigkeit im Wohngebiet nur in einzelnen Räumen

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 13 BauNVO ( vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 34/81 -, NJW 1986, 1004) will der Verordnungsgeber verhindern, dass in einem reinen Wohngebiet durch eine zu starke freiberufliche Nutzungsweise -- generell -- die planerisch unerwünschte Wirkung einer Zurückdrängung der Wohnnutzung und damit einer zumindest teilweisen Umwidmung des Plangebietes eintreten kann.

    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 25.01.1985 aaO) auch davon aus, dass niemals die geänderte Nutzungsweise für ein einzelnes Gebäude prägend werden darf.

    Auch hier reicht eine abstrakte Gefährdung dieses Ziels für einen Eingriff in die Grundzüge der Planung aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 34/81 -, NJW 1986, 1004).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69   

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https://dejure.org/1971,59
BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69 (https://dejure.org/1971,59)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1971 - I CB 4.69 (https://dejure.org/1971,59)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1971 - I CB 4.69 (https://dejure.org/1971,59)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befugnisse der Polizei "gegenüber zufällig in eine spontane Demonstration geratende Passanten" - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Eine als Unbeteiligte in eine Demonstration geratene Person als ...

  • Wolters Kluwer

    Vorgehen der Polizei bei den Schwabinger Krawallen; Fehlende Begründung der Nichtzulassung der Revision; Besetzung des Gerichts und Entziehung des gesetzlichen Richters; Weisungsfreiheit und persönliche Unabhängigkeit eines Richters; Vertretung des ordentlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Schwabinger Krawalle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 220
  • NJW 1971, 1854
  • DVBl 1971, 898
  • DÖV 1971, 712
  • JR 1971, 481
  • JR 1972, 76
  • ZfBR 1985, 143
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - A 11 S 974/16

    Systemische Mängel im Asylsystem Ungarns im Sommer 2014; Entfallen der einmal

    Die nach Schließung der mündlichen Verhandlung von der Beklagten übersandten Emails gaben dem Senat schon deshalb keine Veranlassung zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, weil sie erst eingegangen waren, nachdem der unterschriebene Entscheidungstenor auf der Geschäftsstelle zum Zwecke der Information der Beteiligten niedergelegt worden und die Entscheidung des Senats bindend geworden war (BVerwG, Beschlüsse vom 27.04.2005 - 5 B 107.04 -, juris und vom 24.06.1971 - I CB 4.69 -, juris; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 116 Rn. 10) .
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Wird ein Urteil, statt verkündet zu werden, zugestellt, übergibt aber das Gericht innerhalb der Zweiwochenfrist nach der mündlichen Verhandlung nicht zumindest die unterschriebene Urteilsformel gemäß § 116 Abs. 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO der Geschäftsstelle, so liegt ein Verfahrensfehler vor (im Anschluß an das Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - <BVerwGE 38, 220>).

    Dabei hätte in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO n.F. (= § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F.) die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel mit alsbaldiger nachträglicher Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 ; Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG 1 C 64.67 - BVerwGE 39, 51 ).

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auch nach einer mündlichen Verhandlung muß das Urteil nicht gemäß § 116 Abs. 1 VwGO verkündet, sondern kann gemäß § 116 Abs. 2 VwGO zugestellt werden (vgl. BVerwGE 38, 220 [222]).

    Danach scheidet ein Verfahrensfehler, auf dem das Urteil beruhen könnte, aus (vgl. hierzu BVerwGE 38, 220 [224]; 39, 51 [53]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1985 - 4 B 9.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3143
BVerwG, 26.03.1985 - 4 B 9.85 (https://dejure.org/1985,3143)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1985 - 4 B 9.85 (https://dejure.org/1985,3143)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1985 - 4 B 9.85 (https://dejure.org/1985,3143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eigentümer - Kosten - Ordnungsmaßnahme - Aufrechnung - Gegenanspruch - Stellplatzablösung - Ausgleichsbetrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 749
  • ZfBR 1985, 143
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 18.05.2021 - 4 C 6.19

    Angemessenheit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im städtebaulichen

    Als Anspruchsgrundlagen kommen ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1991 - 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 S. 8 f.), ein selbständiger Kostenerstattungsanspruch nach § 155 Abs. 6 BauGB (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1985 - 4 B 9.85 - Buchholz 406.15 § 41 StBauFG Nr. 1 S. 3) oder ein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag analog § 683 Satz 1 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170) in Betracht.

    Dieser verringert sich kraft Gesetzes um die aufgewandten Kosten, ohne dass es einer Aufrechnungserklärung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1985 - 4 B 9.85 - Buchholz 406.15 § 41 StBauFG Nr. 1 S. 3).

  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    In diesem Sinn weicht die Berufungsentscheidung nicht von dem Beschluß des Senats vom 26. März 1985 - BVerwG 4 B 9.85 - (Buchholz 406.15 § 41 StBauFG Nr. 1) ab.
  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge;

    Dabei erfasst § 155 Abs. 6 BauGB auch die Fälle, in denen dem Eigentümer Kosten für Ordnungsmaßnahmen und die Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen erst nach Ermittlung des Ausgleichsbetrages entstanden sind (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1985 - 4 B 9/85 - NVwZ 1985, 749).
  • BVerwG, 18.05.2021 - 4 C 6
    Als Anspruchsgrundlagen kommen ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1991 - 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 S. 8 f.), ein selbständiger Kostenerstattungsanspruch nach § 155 Abs. 6 BauGB (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1985 - 4 B 9.85 - Buchholz 406.15 § 41 StBauFG Nr. 1 S. 3) oder ein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag analog § 683 Satz 1 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170) in Betracht.

    Dieser verringert sich kraft Gesetzes um die aufgewandten Kosten, ohne dass es einer Aufrechnungserklärung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1985 - 4 B 9.85 - Buchholz 406.15 § 41 StBauFG Nr. 1 S. 3).

  • VG Augsburg, 10.10.2013 - Au 5 K 10.2056

    Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag

    Dabei erfasst § 155 Abs. 6 BauGB auch die Fälle, in denen dem Eigentümer Kosten für Ordnungsmaßnahmen und die Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen erst nach Ermittlung des Ausgleichsbetrages entstanden sind (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1985 - 4 B 9/85 - NVwZ 1985, 749).
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