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   BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89   

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https://dejure.org/1990,104
BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89 (https://dejure.org/1990,104)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1990 - 4 B 191.89 (https://dejure.org/1990,104)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1990 - 4 B 191.89 (https://dejure.org/1990,104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 14; BauGB § 15; BBauG § 14; BBauG § 15
    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässige Zurückstellung eines Baugesuchs - Positive Vorstellungen der Gemeinde - Inhalt des aufzustellenden Bebauunsplans

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückstellung eines Baugesuchs und Veränderungssperre (IBR 1990, 617)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtbearbeitung von Baugesuchen: Amtshaftung? (IBR 1990, 535)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 558
  • DÖV 1990, 476
  • BauR 1990, 335
  • ZfBR 1990, 206
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89
    Daß die Zulässigkeit einer Veränderungssperre nach § 14 BBauG/BauGB eine hinreichend konkrete Planung zum Zeitpunkt ihres Erlasses voraussetzt, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - (BVerwGE 51, 121, 128) entschieden.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. September 1976 (a.a.O.) nicht näher dargelegt, wie das Mindestmaß einer hinreichend konkreten Planung näher zu bestimmen ist.

    Dies ist zwar in dem Urteil des Senats vom 10. September 1976 (a.a.O.) so nicht ausdrücklich gesagt worden; wenn dort jedoch von Mindestanforderungen an den Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans die Rede ist, sind damit der Sache nach positive Festsetzungen gemeint.

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Wesentlich ist dabei, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt hat (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6).

    Insofern ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - 4 BN 26.10 - BRS 76 Nr. 108 und vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Die nachteiligen Wirkungen der Veränderungssperre wären - auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht erträglich, wenn sie zur Sicherung einer Planung dienen sollte, die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen lässt (BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 191.89 - ZfBR 1990, 206).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats setzt die Zulässigkeit einer Veränderungssperre nach § 14 BBauG/BauGB eine hinreichend konkrete Planung zum Zeitpunkt ihres Erlasses voraus; die Planung muß einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 [BVerwG 10.09.1976 - IV C 39/74]; zuletzt Beschluß vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 191.89 - DÖV 1990, 476).
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