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   BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88   

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BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88 (https://dejure.org/1990,889)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1990 - VII ZR 345/88 (https://dejure.org/1990,889)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1990 - VII ZR 345/88 (https://dejure.org/1990,889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 638 Abs. 1
    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen einen Subunternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeiten "bei Bauwerken": Bearbeitung von Teilen durch Subunternehmer des Subunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsfrist des Sub-Subunternehmers (IBR 1990, 423)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1108
  • MDR 1991, 39
  • WM 1990, 1625
  • BB 1990, 1374
  • DB 1990, 2261
  • BauR 1990, 603
  • ZfBR 1990, 222
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 220/77

    Bearbeitung von Bauteilen: Arbeiten an Bauwerken

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88
    So hat der Senat in einem dem hier vorliegenden vergleichbaren Fall das Eloxieren noch einzubauender Fenster- und Türrahmen als Arbeit bei Bauwerken angesehen (BGHZ 72, 206 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 220/77]).

    Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, es sei vom Gesetzeswortlaut des § 638 Abs. 1 BGB sowie vom Gesetzessinn die Auslegung gedeckt, nach der es sich auch dann um Arbeiten "bei Bauwerken" handele, wenn Werkleistungen, die der Errichtung eines bestimmten Gebäudes dienen, nicht auf der Baustelle und nicht von dem vom Bauherrn beauftragten Hauptunternehmer, sondern von dessen Subunternehmer erbracht werden (BGHZ 72, 206, 209) [BGH 12.10.1978 - VII ZR 220/77].

    Denn gerade bei Bauwerken zeigen sich Mängel der Konstruktion und des Materials oft nicht schon kurze Zeit nach Beginn der Nutzung, sondern erst erheblich später (Senat BGHZ 72, 206, 208 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 220/77] m.w.N.).

    Damit trat die objektiv notwendige Beziehung der Arbeit des Beklagten zu konkreten Bauwerken deutlich hervor (vgl. BGHZ 72, 206, 210) [BGH 12.10.1978 - VII ZR 220/77].

  • BGH, 27.03.1980 - VII ZR 44/79

    Individuell hergestellte Bauteile: Arbeiten an Bauwerken

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88
    Diese Rechtsprechung, die im Schrifttum Zustimmung gefunden hat (Soergel in MünchKomm BGB, 2. Aufl., § 638 Rdn. 29; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 6. Aufl., Rdn. 2078; Hochstein in Schäfer/Finnern/Hochstein, Anm. zu § 638 Nr. 4 BGB; Locher, Das private Baurecht, 4. Aufl. , Rdn. 49) hat der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall bestätigt (NJW 1980, 2081).
  • BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88
    Damit macht es keinen Unterschied, ob ein Bau einheitlich in Auftrag gegeben worden ist oder ob die zur Gesamtherstellung erforderlichen einzelnen Werkleistungen verschiedenen Unternehmern und Handwerkern aufgetragen wordensind (Senat BGHZ 53, 43).
  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 246/54

    Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88
    Denn unter Arbeiten bei Bauwerken im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB ist nicht nur die Ausführung eines Baues als Ganzes, sondern auch die Herstellung der einzelnen Bauteile oder Bauglieder zu verstehen, ohne daß es darauf ankommt, ob sie einen äußerlich hervortretenden, körperlich abgesetzten Teil des Baues darstellen (BGHZ 19, 319, 321 f).
  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77

    Auslegung einer Garantieerklärung

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88
    Dies Auslegung, die in erster Linie Sache des Tatrichters ist, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Fälle, in denen die Garantiefrist die Dauer der Verjährungsfrist übersteigt (BGH NJW 1979, 645).
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 151/08

    Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB

    Ebenfalls ohne jede Bedeutung ist entgegen der Auffassung der Revision, dass diese Verträge und auch solche Verträge, bei denen ein Handwerker Werkleistungen an beweglichen Sachen erbrachte, die - wie ihm bekannt war - in ein bestimmtes Bauwerk eingebaut werden sollten, als Verträge über Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 BGB a.F. angesehen wurden (BGH, aaO; Urteil vom 12. Oktober 1978 - VII ZR 220/77, BGHZ 72, 206, 209; Urteil vom 26. April 1990 - VII ZR 345/88, BauR 1990, 603, 604 = ZfBR 1990, 222).
  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 57/02

    Begriff der Arbeiten bei Bauwerken

    Danach kann es sich auch bei Arbeiten eines zweiten Unternehmers um solche "bei Bauwerken" handeln, wenn dieser weiß, daß der von ihm herzustellende Gegenstand für ein bestimmtes Bauwerk verwendet werden soll (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 26.04.1990 - VII ZR 345/88, MDR 1991, 39; Urt. v. 03.12.1998 - VII ZR 109/97, NJW 1999, 2434, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Die Beschwer des Antragstellers durch die angefochtene Entscheidung übersteigt 750 EUR, § 45 Abs. 1 Satz 2 WEG a.F. Soweit die Genehmigung einer Jahresabrechnung von einem Wohnungseigentümer angefochten wird, kann die Anfechtung auf die Positionen beschränkt werden, die der Anfechtende für fehlerhaft hält (BayObLG NJW-RR 1990, 1108; WuM 2002, 333; siehe auch Senat, Beschl. vom 15. März 2007, V ZB 1/06, NJW 2007, 1869, 1870, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 11 U 74/18

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis gem. § 4 Abs. 3 VOB/B

    Denn die nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei einem Bauwerk einschlägige fünfjährige Frist gilt auch bei Leistungen eines Subunternehmers, der zwar nicht selbst unmittelbar auf der Baustelle tätig wird, aber weiß, dass die Arbeiten durch seinen Auftraggeber für ein bestimmtes Bauwerk verwendet werden sollen (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1978 - VII ZR 220/77, juris = BeckRS 9998, 104777; Urt. v. 26.04.1990 - VII ZR 345/88, juris = JurionRS 1990, 14307).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 109/97

    Formularmäßige Verkürzung der Gewährleistungsfrist in einem Ingenieurvertrag;

    Danach unterliegen auch Werkleistungen von Subunternehmern, die außerhalb der Baustelle für ein bestimmtes Bauwerk erbracht werden, der Verjährung bei Bauwerken nach § 638 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 26. April 1990 - VII ZR 345/88 = NJW-RR 1990, 1108 = BauR 1990, 603 = ZfBR 1990, 222 - Filterbeschichtung).
  • BGH, 30.01.1992 - VII ZR 86/90

    Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist

    Demgemäß hat der Senat verschiedentlich darauf abgestellt, ob eine Werkleistung, die nicht unmittelbar am Gebäude erbracht wurde, erkennbar für ein konkretes Gebäude bestimmt war (z.B. BGH, Urteil vom 26. April 1990 - VII ZR 345/88 = Schäfer/Finnern/Hochstein, § 638 BGB Nr. 45 = BauR 1990, 603 = ZfBR 1990, 222 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1998 - VII ZR 424/97

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Eine die Widerrufsmöglichkeit des Kunden einschränkende Interpretation würde dem aufgeführten Gesetzeszweck nicht gerecht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - VII ZR 345/88, BGHZ 109, 127, 133).
  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 49/00

    Begriff des Bauwerks

    c) Ein Fehler des Berufungsgerichts bei der Rechtsanwendung ergibt sich auch nicht daraus, daß in ständiger Rechtsprechung zum alten Recht vertreten wird, auch bei Arbeiten eines Subunternehmers könne es sich um solche "bei Bauwerken" handeln, wenn dieser weiß, daß der von ihm herzustellende Gegenstand für ein bestimmtes Bauwerk verwendet werden soll (z.B. BGH, Urt. v. 26.4.1990 - VII ZR 345/88, MDR 1991, 39; Urt. v. 3.12.1998 - VII ZR 109/97, NJW 1999, 2434, jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1997 - VII ZR 287/95

    Verjährungsbeginn bei einer in ein Bauwerk integrierten technischen Anlage

    Dieselbe Beurteilung haben im Rahmen einer grundlegenden Erneuerung die Bearbeitung und der Einbau einer Komponente der Filteranlage eines städtischen Schwimmbades gefunden (Senatsurteil vom 26. April 1990 - VII ZR 345/88, BauR 1990, 603, 604 = ZfBR 1990, 222 - "Filterbehälter").
  • OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07

    Beschichtung von Stahlbehältern: 2 oder 5 Jahre Gewährleistung?

    Das Beschichten der Behälter ist eine Arbeit "bei Bauwerken" (vgl. BGH BauR 1990, 603 = NJW-RR 1990, 1108, juris RN 9 zu Filterbehälter für Schwimmbäder).

    Damit trat die objektiv notwendige Beziehung der Arbeit der Beklagten zu konkreten Bauwerken deutlich hervor (BGH BauR 1990, 603, juris RN 14).

  • OLG Celle, 01.03.2019 - 8 U 188/18

    Lüftung muss lüften!

  • OLG München, 04.08.2006 - 32 Wx 68/06

    Auslegung des Umfangs der Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • KG, 28.06.2006 - 24 U 9/06
  • OLG Brandenburg, 04.07.2001 - 4 U 10/01

    Nichtbeachtung der von einer Partei hinsichtlich der Kontroll- und Rügepflicht

  • OLG Hamm, 28.11.2002 - 23 U 18/02

    Mangelhaftigkeit von Härtekammern

  • OLG Bremen, 01.06.1995 - 4 W 1/95

    Bauhandwerkersicherungshypothek im Falle alleinigen Auftrags zum Abriß eines

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