Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,444
BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90 (https://dejure.org/1991,444)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1991 - 4 NB 24.90 (https://dejure.org/1991,444)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1991 - 4 NB 24.90 (https://dejure.org/1991,444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sondergebiet Tennissport - Straßenrandbegrünung als Grünfläche - Bepflanzung aufgrund Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 877
  • NZV 1992, 334 (Ls.)
  • DVBl 1991, 826
  • DÖV 1991, 743
  • BauR 1991, 567
  • ZfBR 1991, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß es einen Grundsatz des Inhalts, es dürfe stets nur das geplant werden, was der jeweilige Eigentümer selbst realisieren kann oder was ihm selbst nützt, nicht gibt (BVerwG, Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = NVwZ 1990, 159).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    Jedenfalls ist höchstrichterlich hinreichend geklärt, daß Festsetzungen eines Bebauungsplans, die im übrigen nur nach gerechter Abwägung auch der privaten Belange (§ 1 Abs. 6 BauGB) und nur insoweit ergehen dürfen, als sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind (§ 1 Abs. 3 BauGB), zugleich Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfGE 70, 35 ; BVerfGE 45, 309 ; 47, 144 ).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    Die genannte Frage beantwortet sich mit Hilfe der üblichen Regeln der sachgerechten Interpretation unmittelbar aus dem Gesetz und hat deshalb nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. November 1989 - BVerwG 4 B 163.89 - NVwZ 1990, 556 = UPR 1990, 152).
  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    Jedenfalls ist höchstrichterlich hinreichend geklärt, daß Festsetzungen eines Bebauungsplans, die im übrigen nur nach gerechter Abwägung auch der privaten Belange (§ 1 Abs. 6 BauGB) und nur insoweit ergehen dürfen, als sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind (§ 1 Abs. 3 BauGB), zugleich Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfGE 70, 35 ; BVerfGE 45, 309 ; 47, 144 ).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    Welches Gewicht den privaten Eigentümerinteressen gegenüber dem im öffentlichen Interesse auszuübenden planerischen Gestaltungswillen der Gemeinde zukommt (vgl. dazu auch Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 4.87 - Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 10 = NVwZ 1988, 727), läßt sich nicht weitergehend rechtsgrundsätzlich klären, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beantworten.
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    Die Gemeinde darf dabei - unter gleichzeitiger Beachtung des Grundsatzes planerischer Zurückhaltung - auch berücksichtigen, daß über die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben regelmäßig noch in einem besonderen Baugenehmigungsverfahren entschieden wird und dabei die Lösung von Konflikten gemäß § 15 BauNVO möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 30 = NVwZ 1989, 659 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 13. Februar 1989 - BVerwG 4 B 15.89 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 35 = NVwZ 1989, 663).
  • BVerwG, 13.02.1989 - 4 B 15.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    Die Gemeinde darf dabei - unter gleichzeitiger Beachtung des Grundsatzes planerischer Zurückhaltung - auch berücksichtigen, daß über die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben regelmäßig noch in einem besonderen Baugenehmigungsverfahren entschieden wird und dabei die Lösung von Konflikten gemäß § 15 BauNVO möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 30 = NVwZ 1989, 659 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 13. Februar 1989 - BVerwG 4 B 15.89 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 35 = NVwZ 1989, 663).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    Mit dem vom Normenkontrollgericht als Zweck der Festsetzung ermittelten Inhalt unterscheidet sich die Festsetzung einer Grünfläche dieser Art, gegen deren Gültigkeit - wenn auch mit begrenzter Tragweite - auch ohne weitergehende konkrete Zweckbestimmung übrigens auch sonst keine Bedenken bestehen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - BVerwGE 42, 5 und vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - DVBl. 1974, 777; Beschluß vom 27. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 19.89 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 3), von den nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässigen Festsetzungen von Flächen für Nebenanlagen, die aufgrund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erforderlich sind (u.a. Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    Mit dem vom Normenkontrollgericht als Zweck der Festsetzung ermittelten Inhalt unterscheidet sich die Festsetzung einer Grünfläche dieser Art, gegen deren Gültigkeit - wenn auch mit begrenzter Tragweite - auch ohne weitergehende konkrete Zweckbestimmung übrigens auch sonst keine Bedenken bestehen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - BVerwGE 42, 5 und vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - DVBl. 1974, 777; Beschluß vom 27. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 19.89 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 3), von den nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässigen Festsetzungen von Flächen für Nebenanlagen, die aufgrund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erforderlich sind (u.a. Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen).
  • BVerwG, 27.07.1989 - 4 NB 19.89

    Aufstellung eines Bebauungsplans - Beachtlichkeit von Verfahrensverstößen -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
    Mit dem vom Normenkontrollgericht als Zweck der Festsetzung ermittelten Inhalt unterscheidet sich die Festsetzung einer Grünfläche dieser Art, gegen deren Gültigkeit - wenn auch mit begrenzter Tragweite - auch ohne weitergehende konkrete Zweckbestimmung übrigens auch sonst keine Bedenken bestehen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - BVerwGE 42, 5 und vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - DVBl. 1974, 777; Beschluß vom 27. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 19.89 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 3), von den nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässigen Festsetzungen von Flächen für Nebenanlagen, die aufgrund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erforderlich sind (u.a. Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Im Ergebnis nichts anderes gilt für eine etwa gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässige Festsetzung der Teilfläche eines Grundstücks als "private Grünfläche" (vgl. insoweit u.a. Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 4 NB 24.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51 [52]) jedenfalls insoweit, als sich ihre Wirkung - wie nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall - auf den Standort der auf dem betreffenden Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen baulichen Anlagen beschränkt (vgl. im übrigen für den Fall weitergehender Wirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen z.B. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - a.a.O., S. 253 ff.).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 1 N 10.1241

    Ausnahmen von der Einhaltung einer Baulinie nach § 23 Abs. 2 Satz 3 BauNVO sind

    a) § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. a BauGB erlaubt - in den Grenzen des § 1 Abs. 3 und 7 BauGB -, das Anpflanzen bestimmter Arten von Bepflanzungen, ein bestimmtes Mischungsverhältnis der Pflanzen und eine bestimmte Dichte der Anpflanzung vorzuschreiben (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.1991 - 4 NB 24.90 - NVwZ 1991, 877).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht allerdings in dem Ansatz, es könne dahinstehen, ob das offenbar auf § 9 Abs. 1 Nr. 25 a (seinerzeit) BBauG gestützte und inhaltlich mit dieser Bestimmung vereinbare (vgl. dazu Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 4 NB 24.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51 [ 54]) Anpflanzungsgebot auch mit Blick auf das Flurstück 54/1 in Ordnung geht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht