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   BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92   

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https://dejure.org/1993,250
BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92 (https://dejure.org/1993,250)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1993 - 4 NB 43.92 (https://dejure.org/1993,250)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1993 - 4 NB 43.92 (https://dejure.org/1993,250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans - Abtrennbarkeit - Gesamtnichtigkeit - Teilnichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6; BGB § 139; VwGO § 47 Abs. 7
    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines nichtigen Teils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 272
  • DÖV 1993, 876
  • ZfBR 1993, 238
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Mit der Nichtvorlagebeschwerde macht der Antragsteller geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = BauR 1991, 301) ab.

    Die nach § 47 Abs. 7 Satz 1 VwGO statthafte Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Sache an das Bundesverwaltungsgericht ist zulässig und begründet, soweit sie eine Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = BauR 1991, 301) geltend macht.

    Die Beschwerde macht mit ihrer Abweichensrüge sinngemäß geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1990 (a.a.O.) ausgeführt, ein Bebauungsplan sei insgesamt nichtig, wenn die Festsetzung der für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes nach der Vorstellung des Plangebers erforderlichen Stellplätze ungültig sei.

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Ob das Normenkontrollgericht - wie die Beschwerde meint - den vom Antragsteller vorgetragenen Befangenheitsgrund angenommen, indes für die Frage der Gesamtnichtigkeit des Bebauungsplans als entscheidungsunerheblich angesehen hat, ist eine spekulative Erwägung, übrigens ist es in der Rechtsprechung bereits geklärt, daß Verfahrensfehler regelmäßig Gesamtnichtigkeit bewirken, es sei denn, es sei von der Isolierbarkeit des Fehlers auf eine einzelne selbständige Festsetzung auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 197/77

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein nach altem Recht ergangenes

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Allerdings ist nicht immer beim Vorliegen einer formellen Beschwer auch das Rechtsschutzbedürfnis für das Rechtsmittel zu bejahen (vgl. BGH, NJW 1979, 428).
  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Nur bei ganz besonderer Sachlage kann eine zusätzliche Prüfung geboten sein, ob trotz Vorliegens der Beschwer eine unnötige, zweckwidrige oder mißbräuchliche Beschreitung des vom Gesetz vorgesehenen Rechtsmittelweges anzunehmen ist (BGHZ 57, 224 ).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans immer dann zur Gesamtnichtigkeit des Plans, wenn sie mit den übrigen Festsetzungen in einem untrennbaren Zusammenhang stehen; in einem solchen Fall ist das Normenkontrollgericht sogar verpflichtet, über einen eingeschränkten Antrag hinauszugehen (BVerwG, Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 = ZfBR 1992, 84 mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Wie der Senat jüngst in seinem Beschluß vom 29. März 1993 - BVerwG 4 NB 10.91 - wiederholt hat, führt die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit des Plans, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    a) Ein Fehler im Normsetzungsverfahren führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit der gesamten Rechtsvorschrift (vgl. BVerwG 6. April 1993 - 4 NB 43.92 - zu III der Gründe; Sodan/Ziekow VwGO § 47 Rn. 361) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    a) Ein Fehler im Normsetzungsverfahren führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit der gesamten Rechtsvorschrift (vgl. BVerwG 6. April 1993 - 4 NB 43.92 - zu III der Gründe; Sodan/Ziekow VwGO § 47 Rn. 361) .
  • VG Düsseldorf, 08.08.2017 - 2 K 7427/17

    Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig

    vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 36 AS 2095/12 NK -, juris, Rn. 72; Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Loseblatt, Stand: 32. Ergänzungslieferung Oktober 2016, § 47, Rn. 110; vgl. zum Kriterium der Abtrennbarkeit auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 6. April 1993 - 4 NB 43.92 -, juris, Rn. 11 und vom 17. September 2013 - 4 BN 40.13 -, juris, Rn. 4.
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