Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93   

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VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93 (https://dejure.org/1993,6981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 (https://dejure.org/1993,6981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 1993 - 5 S 1991/93 (https://dejure.org/1993,6981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich (IBR 1994, 342)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Ist das Vorhaben planungsrechtlich unzulässig, brauchte nicht mehr entschieden zu werden, ob für die Bauvoranfrage das Sachbescheidungsinteresse ausnahmsweise deshalb zu verneinen ist, weil dem Vorhaben ein bauordnungsrechtliches Hindernis entgegensteht, das sich "schlechthin nicht ausräumen" läßt (vgl. hierzu BVerwGE 61, 128).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1993 - 8 S 2701/92

    Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich; Stellplätze eines Autohauses;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Denn diese Stellplatzfläche ist - auch wenn es sich um eine bauliche Anlage i.S. des § 29 S. 1 BauGB handelt - keine maßstabbildende Bebauung i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB, weil sie sich dem Betrachter bei einer optischen Bewertung - wie sie geboten ist - eher als unbebaut darstellt und auch kein solches Gewicht hat, daß sie ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter prägen kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 15.90 -, DVBl. 1993, 111 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.1993 - 8 S 2701/92 -, VBlBW 1993, 430).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Die befestigte Zufahrt ist nicht die topographische Gegebenheit im Gelände, die den grundstücksgrenzenunabhängigen Bebauungszusammenhang ausnahmsweise über den vorhandenen letzten Baukörper hinaus erweitern kann (vgl. hierzu BVerwGE 55, 369); damit sind gewichtige Einschnitte oder Hindernisse (z.B. ein Flußlauf, ein Graben oder eine hohe Böschung) in der an den Baubestand anschließenden Landschaft gemeint.
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Bauordnungsrechtlich könnten wegen des Ausbauzustandes und insbesondere der geringen Breite der ... Straße Bedenken im Hinblick auf das Erfordernis einer öffentlich-rechtlichen Zugänglichkeit des Baugrundstücks i.S. des § 4 Abs. 1 LBO bestehen; insoweit stellt das Bauordnungsrecht strengere Anforderungen an die wegemäßige Erschließung als das Bauplanungsrecht in § 35 Abs. 2 BauGB (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 04.06.1993 - 8 C 33.91 -, ZfBR 1993, 306).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Denn diese Stellplatzfläche ist - auch wenn es sich um eine bauliche Anlage i.S. des § 29 S. 1 BauGB handelt - keine maßstabbildende Bebauung i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB, weil sie sich dem Betrachter bei einer optischen Bewertung - wie sie geboten ist - eher als unbebaut darstellt und auch kein solches Gewicht hat, daß sie ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter prägen kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 15.90 -, DVBl. 1993, 111 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.1993 - 8 S 2701/92 -, VBlBW 1993, 430).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Fehlt es daran, endet der Bebauungszusammenhang aber mit dem letzten Haus (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - 4 B 249.87 - juris m.w.N.), so dass die Grenze zum Außenbereich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG, Urteil vom 06.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

    Der Bebauungszusammenhang endet in der Regel am letzten Baukörper, und zwar selbst dann, wenn sich dadurch eine "versetzte" Grenze des Innenbereichs ergibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet

    Zwar sind die von den Beigeladenen gehaltenen drei Islandpferde zumindest ganz überwiegend in dem 2004 genehmigten, im angrenzenden Außenbereich gelegenen Pferdeunterstand in der Nordwestecke des Baugrundstücks untergebracht und die Auslauffläche grundsätzlich auf die östlich davon angelegte, ebenfalls dem Außenbereich zuzuordnende Paddock-Fläche beschränkt (vgl. die Baubeschreibung v. 04.05.2004; zur Abgrenzung Innen-/Außenbereich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - zur Teilnahme am Bebauungszusammenhang allerdings auch BVerwG, Beschl. v. 06.03.1992 - 4 B 35.92 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00

    Außenbereich - Gebäude für landwirtschaftlichen Betrieb - dienen

    Der Bebauungszusammenhang endet in aller Regel am letzten Baukörper, und zwar selbst dann, wenn sich dadurch eine "versetzte" Abgrenzung des Innenbereichs ergibt (vgl. Urt. d. Senats v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 -ZfBR 1995, 58).
  • VG Greifswald, 12.07.2012 - 3 A 1162/11

    Beitragsrecht: Überprüfung der Wirksamkeit einer Klarstellungs- und

    Fehlt es daran, endet der Bebauungszusammenhang aber mit dem letzten Haus (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - 4 B 249.87 - juris m.w.N.), so dass die Grenze zum Außenbereich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG, Urteil vom 06.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).".
  • VG Karlsruhe, 17.06.2015 - 4 K 3224/13

    Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich.

    Der Bebauungszusammenhang endet in aller Regel am letzten Baukörper, und zwar selbst dann, wenn sich dadurch eine "versetzte" Abgrenzung des Innenbereichs ergibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93

    Ablehnung eines Erschließungsangebotes durch die Gemeinde für ein

    Danach endet der Bebauungszusammenhang im hier fraglichen Bereich des von der Ö Straße (Südosten), der J straße (Süden), der E -H -Straße (Westen), der O straße (Norden) und der W Straße (Nordosten) gebildeten Quartiers mit der vorhandenen Wohnbebauung entlang diesen Straßen, und zwar auch zum "Inneren" des Quartiers hin am jeweils hinteren Abschluß der einzelnen Baukörper, auch wenn sich dadurch eine versetzte Abgrenzung ergibt (vgl. Senatsurt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschl. d. BVerwG v. 10.03.1994 - 4 B 50.94 - zurückgewiesen).
  • VG Greifswald, 18.10.2012 - 3 A 251/10

    Schmutzwasseranschlussbeitrag: Wirksamkeit einer Klarstellungssatzung; Abgrenzung

    Fehlt es daran, endet der Bebauungszusammenhang aber mit dem letzten Haus (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - 4 B 249.87 - juris m.w.N.), so dass die Grenze zum Außenbereich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG, Urteil vom 06.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).".
  • VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12

    Bebauungszusammenhang: optischer Eindruck der Geschlossenheit

    Fehlt es daran, endet der Bebauungszusammenhang aber mit dem letzten Haus (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - 4 B 249.87 - juris m.w.N.), so dass die Grenze zum Außenbereich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG, Urteil vom 6.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268>; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94

    Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes

    Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.).
  • VG Halle, 20.09.2010 - 2 A 251/09

    Genehmigung einer Nutzungsänderung im unbeplanten Innenbereich - Einvernehmen der

  • VG Halle, 26.09.2001 - 2 A 87/99
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 5 S 3099/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3633
VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 5 S 3099/93 (https://dejure.org/1994,3633)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.01.1994 - 5 S 3099/93 (https://dejure.org/1994,3633)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Januar 1994 - 5 S 3099/93 (https://dejure.org/1994,3633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einziehung einer Straße im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens; einstweilige Anordnung gemäß VwGO § 47 Abs 8; kein Nachteil eines Straßenanliegers aufgrund Verkehrsverlagerung durch die Straßeneinziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 8 VwGO; Fehlender "Nachteil" bei Einziehung einer Straße im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 610
  • NZV 1994, 455 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1990 - 5 S 1039/90

    Teileinziehung einer Straße zur Schaffung eines Fußgängerbereichs - Auswirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 5 S 3099/93
    Denn der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Anliegergebrauch (vgl. im übrigen § 15 Abs. 1 StrG) betrifft nur den Zugang von der Straße zum Grundstück und umgekehrt, umfaßt aber nicht weitergehende Benutzungsrechte an der Straße über den Rahmen des durch Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht eröffneten Gemeingebrauchs hinaus (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats, vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, und Beschluß des erkennenden Senats vom 16.07.1990 - 5 S 1039/90 - NVwZ 1991, 387 = UPR 1991, 113).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 5 S 3099/93
    Damit ist nach Überzeugung des Senats kein Nachteil, d.h. keine Beeinträchtigung von in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB erheblichen privaten Belangen der Antragstellerin dargetan (vgl. zum Begriff des Nachteils grundlegend: BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2/4.79 - BVerwGE 59, 87 ff.).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 5 S 3099/93
    Denn der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Anliegergebrauch (vgl. im übrigen § 15 Abs. 1 StrG) betrifft nur den Zugang von der Straße zum Grundstück und umgekehrt, umfaßt aber nicht weitergehende Benutzungsrechte an der Straße über den Rahmen des durch Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht eröffneten Gemeingebrauchs hinaus (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats, vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, und Beschluß des erkennenden Senats vom 16.07.1990 - 5 S 1039/90 - NVwZ 1991, 387 = UPR 1991, 113).
  • VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 6 S 11.704

    Einziehung eines Teilstücks einer Ortsstraße

    Beispielsweise wurde bereits entschieden, dass auf die Aufrechterhaltung von bisher vermeintlich im Rahmen des Gemeingebrauchs in Anspruch genommenen Parkmöglichkeiten auf öffentlicher Straße für betriebsinterne Zwecke und Abläufe kein Anspruch besteht (vgl. VGH Mannheim vom 13.1.1994, Az. 5 S 3099/93, NVwZ 1995, S. 610/611).

    Nicht vom Anliegergebrauch umfasst sind völlig verkehrsfremde weil rein betriebsinterne Vorgänge (vgl. VGH Mannheim vom 13.1.1994, Az. 5 S 3099/93, NVwZ 1995, S. 610/611), wie hier die Pendelfahrten für die Verwiegung von Fahrzeugen, die eigentlich auf dem Betriebsgrundstück selbst stattfinden könnten und sollten und für die daher kein anerkennenswertes Bedürfnis besteht.

    Für einen optimalen Verkehrsfluss auf öffentlichen Straßen zu sorgen, kann kein Auftrag des einzelnen Privaten wie hier der Antragstellerin sein (vgl. VGH Mannheim vom 13.1.1994, Az. 5 S 3099/93, NVwZ 1995, S. 610/611), zumal die Antragsgegnerin ihre feste Absicht bekundet hat, die Verkehrsbeziehungen im Gewerbegebiet ... nicht nur neu zu ordnen, sondern durch die erfolgte Aufweitung der ...-Straße und durch den Umbau einer Einmündung in die ... Straße die Verkehrsflüsse auch zu verbessern.

  • VG Augsburg, 03.05.2011 - Au 6 S 11.389

    Einziehung eines Teilstücks einer Ortsstraße; Klage und Eilantrag auf Erhaltung

    Auf die Aufrechterhaltung von bisher vermeintlich im Rahmen des Gemeingebrauchs in Anspruch genommenen Parkmöglichkeiten auf öffentlicher Straße gar für betriebsinterne Zwecke und Abläufe besteht kein Anspruch (vgl. VGH Mannheim vom 13.1.1994, Az. 5 S 3099/93, NVwZ 1995, S. 610/611).

    Nicht vom Anliegergebrauch umfasst sind damit völlig verkehrsfremde weil rein betriebsinterne Vorgänge (vgl. VGH Mannheim vom 13.1.1994, Az. 5 S 3099/93, NVwZ 1995, S. 610/611), wie hier die Annahme und Abfertigung von Lkw-Transporten, die eigentlich auf dem Betriebsgrundstück selbst stattfinden könnten und sollten und für die daher kein anerkennenswertes Bedürfnis besteht.

    Für einen optimalen Verkehrsfluss auf öffentlichen Straßen zu sorgen, kann kein Auftrag des einzelnen Privaten wie hier der Antragstellerin sein (vgl. VGH Mannheim vom 13.1.1994, Az. 5 S 3099/93, NVwZ 1995, S. 610/611), zumal die Antragsgegnerin ihre feste Absicht bekundet hat, die Verkehrsbeziehungen im Gewerbegebiet ... nicht nur neu zu ordnen, sondern durch die erfolgte Aufweitung der ...-Straße und durch den Umbau einer Einmündung in die ... Straße die Verkehrsflüsse auch zu verbessern.

  • VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13

    Entwidmung eines Weges infolge eines Bebauungsplans

    Ein solches anderes förmliches Verfahren stellt u.a. das Bebauungsplanverfahren dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.01.1994 - 5 S 3099/93 -, NVwZ 1995, 610; Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, 2. Auflage, § 7 Rn. 38).
  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655

    Fehlende Antragsbefugnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Daher besitzt die Antragstellerin vorliegend keinen aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb abgeleiteten Anspruch darauf, das streitbefangene Teilstück der R...-D...-Straße für ihre betrieblichen Zwecke weiter zu nutzen (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg vom 13.1.1994 NVwZ 1995, 610/611).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1997 - 3 S 1488/97

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - schwerer Nachteil des

    Wird seine Rechtssphäre durch den Planungsvollzug nicht tangiert und beruft er sich nur auf die Beeinträchtigung öffentlicher Interessen, so kann dies ein Sicherungsbedürfnis nicht begründen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 13.1.1994 - 5 S 3099/93 -, NVwZ 1995, 610 und Beschluß vom 8.11.1996 - 8 S 2890/96 (ohne Leitsatz); Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 47 RdNr. 50; Zuck, DÖV 1977, 848).
  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 6 K 11.720

    Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung durch eine Gaststätte

    Nicht vom Anliegergebrauch umfasst sind auch völlig verkehrsfremde, weil rein betriebsinterne Vorgänge (vgl. VGH Mannheim vom 13.1.1994, Az. 5 S 3099/93, NVwZ 1995, S. 610/611), wie hier die stationäre Bewirtung von Gästen auf öffentlichen Verkehrsflächen.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4694
VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93 (https://dejure.org/1993,4694)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.1993 - 8 S 1889/93 (https://dejure.org/1993,4694)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 8 S 1889/93 (https://dejure.org/1993,4694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Zeitspanne zwischen Auslegung des Planentwurfs und Beschlußfassung; Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes neben einem allgemeinen Wohngebiet - Trennungsgrundsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 139
  • VBlBW 1994, 117
  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309) ist die vom Satzungsgeber gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.

    Das Nebeneinander eines solchen Gebiets und eines allgemeinen Wohngebiets verstößt deshalb ebensowenig gegen den städtebaulichen Grundsatz, wonach in der Nutzung und in den Immissionsauswirkungen miteinander unverträgliche Baugebiete möglichst räumlich voneinander zu trennen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974, a.a.O.), wie etwa das Nebeneinander eines Mischgebiets und eines allgemeinen Wohngebiets.

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Von einem Mischgebiet unterscheidet es sich dadurch, daß eine (allgemeine) Wohnnutzung nicht vorgesehen ist, während ein Mischgebiet zugleich dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben dient (BVerwG, Beschl. v. 15.4.1987 - 4 B 71.87 - NVwZ 1987, 970).
  • BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92

    Verlängerung einer baurechtichen Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Ebensowenig wie das BauGB bestimmt, daß ein Aufstellungsbeschluß ab einem bestimmten Zeitpunkt seine Wirkungen verliert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.1993 - 4 B 258.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 18), enthält das Gesetz Regelungen darüber, welche Zeitspanne längstens zwischen der Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans und der Beschlußfassung des Gemeinderats liegen darf.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Unabhängig davon spricht gegen eine Ausweisung des Planbereichs das Mischgebiet, daß die in einem solchen Gebiet zulässigen Nutzungen zum Wohnen und zur Unterbringung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe als gleichwertige Funktionen nebeneinander stehen mit der Folge, daß keine der beiden Nutzungsarten ein Übergewicht über die andere gewinnen darf (BVerwG, Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.05.1979 - I A 36/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Rechtlich geboten ist eine erneute Auslegung folglich auch nach einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 2.5.1979 - I A 36/78 - BRS 35 Nr. 23; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, § 3 RdNr. 82).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    Gründe, die hier gegen eine grundsätzlich zulässige Beschränkung auf das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sprechen könnten, die ausweislich der Planbegründung (dort Ziff. 4) die Ansiedlung strukturfremder, emissionsstarker Betriebe verhindern soll, um Raum zur Ansiedlung ortsspezifischer Handwerksbetriebe zu schaffen (vgl. insoweit auch Senatsbeschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, ESVGH 44, 139, sowie Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 8 Rn. 3.4 m.w.N.), oder für eine Funktionslosigkeit des Bebauungsplans streiten könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, in dem nur "nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe" zulässig sind, neben einem allgemeinen Wohngebiet verstößt dem entsprechend nicht gegen den Trennungsgrundsatz; denn was den Störungsgrad der in einem in dieser Weise eingeschränkten Gewerbegebiets zulässigen Gewerbebetriebe betrifft, besteht zu einem Mischgebiet kein Unterschied (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, ESVGH 44, 139 [142], RdNr. 23 in juris).
  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01

    Ökologische Belange in der Abwägung

    Da ein solches Gebiet selbst neben einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, ESVGH 44, 139), ist vorliegend nichts dafür ersichtlich, dass die Entscheidung des Gemeinderates möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn er die angrenzende Wohnbebauung rechtlich nicht als Mischgebiet eingestuft hätte.

    Die Ausweisung eines solchermaßen eingeschränkten Gewerbegebietes neben der auf dem Grundstück des Antragstellers stattfindenden Wohnnutzung verstößt nicht gegen den Trennungsgrundsatz (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.1993 - a.a.O. -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, in dem nur "nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe" zulässig sind, neben einem allgemeinen Wohngebiet verstößt dem entsprechend nicht gegen den Trennungsgrundsatz; denn was den Störungsgrad der in einem in dieser Weise eingeschränkten Gewerbegebiets zulässigen Gewerbebetriebe betrifft, besteht zu einem Mischgebiet kein Unterschied (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, ESVGH 44, 139 [142], RdNr. 23 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

    Dementsprechend begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, neben einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO auszuweisen (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, UPR 1994, 456; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, zit. bei Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

    Dementsprechend begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, neben einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO auszuweisen (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, UPR 1994, 456; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, zit. bei Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Insbesondere ist es grundsätzlich möglich, Gewerbegebiete auszuweisen, in denen neben Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden nur das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig sind (BVerwG, NVwZ 1987, 970); solche Gewerbegebiete können auch ohne Verstoß gegen das Trennungsgebot neben allgemeinen Wohngebieten ausgewiesen werden (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, UPR 1994, 456, 457).
  • BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 7.05

    Pflicht zur Planänderung zur Ermöglichung des Baus einer Moschee -

    Ob der Trennungsgrundsatz das Nebeneinander von allgemeinem Wohngebiet und eingeschränktem Gewerbegebiet, in dem wie hier nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig sind, generell gestattet (so VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 8 S 1889/93 - UPR 1994, 456, Leitsatz 2), kann offen bleiben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 KN 1/13

    Kieler Bebauungsplan zur Erweiterung des Einkaufszentrum Mettenhof unwirksam

    Die mit der Auslegung verbundene "Anstoßwirkung" knüpft an den Inhalt des ausgelegten Plans an; bleibt dieser hinsichtlich der normativ wirksamen Festsetzungen unverändert, besteht allein wegen des (genannten) Zeitablaufs kein Anlass für eine erneute Auslegung (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.1993, 8 S 1889/93, UPR 1994, 456).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1995 - 5 S 2523/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bebauungsplanänderung hinsichtlich des als

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2448/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Umfang der ausgelegten Planunterlagen;

  • OVG Saarland, 31.10.2000 - 2 N 4/99

    Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplanes; Vorliegen eines Mangels bei

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 5 S 2104/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,20313
VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 5 S 2104/93 (https://dejure.org/1994,20313)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.03.1994 - 5 S 2104/93 (https://dejure.org/1994,20313)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. März 1994 - 5 S 2104/93 (https://dejure.org/1994,20313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurechtswidrigkeit einer genehmigungsfreien Einfriedung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 5 S 2104/93
    Bebauungspläne gelten unabhängig von § 29 BauGB bereits "aus sich", d.h. kraft des ihnen vom Bundesbaugesetz beigelegten Charakters als verbindliche Rechtssätze (vgl. hierzu BVerwGE 25, 243).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12764
VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93 (https://dejure.org/1994,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.1994 - 5 S 3120/93 (https://dejure.org/1994,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 1994 - 5 S 3120/93 (https://dejure.org/1994,12764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollklage gegen Bebauungsplan wegen Einziehung einer Straße

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 609
  • VBlBW 1995, 55
  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 5 S 1/92

    Zur Festsetzung des Bebauungsplanes mit normativem Charakter unter Verwendung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    § 7 Abs. 1 StrG, der die Kriterien für die Einziehung einer Straße durch allein hierauf gerichteten Verwaltungsakt normiert, wird bei Einziehung aufgrund eines anderen förmlichen Verfahrens im Sinne von § 7 Abs. 5 StrG, zu denen das Bebauungsplanverfahren zweifellos zu rechnen ist (vgl. Urt. des erk. Senats v. 29.11.1983 - 5 S 1228/83 - VBlBW 1984, 277; Urt. v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - DÖV 1993, 532 zu der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 5 Abs. 6 S. 1 StrG), durch die einschlägigen Vorschriften des BauGB verdrängt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1983 - 5 S 1228/83

    Normenkontrollverfahren; Kein Anspruch eines Anliegers auf Aufrechterhaltung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    § 7 Abs. 1 StrG, der die Kriterien für die Einziehung einer Straße durch allein hierauf gerichteten Verwaltungsakt normiert, wird bei Einziehung aufgrund eines anderen förmlichen Verfahrens im Sinne von § 7 Abs. 5 StrG, zu denen das Bebauungsplanverfahren zweifellos zu rechnen ist (vgl. Urt. des erk. Senats v. 29.11.1983 - 5 S 1228/83 - VBlBW 1984, 277; Urt. v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - DÖV 1993, 532 zu der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 5 Abs. 6 S. 1 StrG), durch die einschlägigen Vorschriften des BauGB verdrängt.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, geklärt (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 55, 309 und Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und nunmehr Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 565).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, geklärt (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 55, 309 und Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und nunmehr Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 565).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, geklärt (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 55, 309 und Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und nunmehr Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 565).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, geklärt (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 55, 309 und Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und nunmehr Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 565).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 8 S 88/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6504
VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 8 S 88/94 (https://dejure.org/1994,6504)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.03.1994 - 8 S 88/94 (https://dejure.org/1994,6504)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. März 1994 - 8 S 88/94 (https://dejure.org/1994,6504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auslegung von mehreren versehentlich genehmigten Bauvorlagen; Verhältnis von BauGB § 35 Abs 4 Nr 1 in der gem BauGBMaßnG 1993 anzuwendenden Fassung zu BauGB § 35 Abs 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 381
  • VBlBW 1994, 216
  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2543/92

    Normenkontrollverfahren: Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 8 S 88/94
    Im übrigen ist anerkannt und auch vom beschließenden Senat wiederholt ausgeführt worden, daß auch unter der Geltung des BauGBMaßnahmenG nicht etwa alle entgegenstehenden anderen Belange hintanzusetzen sind (vgl. zur Bauleitplanung, Senatsbeschluß v. 7.4.1993 - 8 S 2543/92 - BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993 - 4 NB 23.92 - DVBl. 1993, 1100 = BauR 1993, 572, zur Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB, Senatsbeschluß v. 3.12.1993 - 8 S 2378/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1993 - 8 S 2378/93

    Nachbarschutz gewährende Festsetzungen im Bebauungsplan; Aufrechterhaltung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 8 S 88/94
    Im übrigen ist anerkannt und auch vom beschließenden Senat wiederholt ausgeführt worden, daß auch unter der Geltung des BauGBMaßnahmenG nicht etwa alle entgegenstehenden anderen Belange hintanzusetzen sind (vgl. zur Bauleitplanung, Senatsbeschluß v. 7.4.1993 - 8 S 2543/92 - BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993 - 4 NB 23.92 - DVBl. 1993, 1100 = BauR 1993, 572, zur Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB, Senatsbeschluß v. 3.12.1993 - 8 S 2378/93 -).
  • BVerwG, 28.06.1993 - 4 NB 23.93

    Öffentlicher Belang des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 8 S 88/94
    Im übrigen ist anerkannt und auch vom beschließenden Senat wiederholt ausgeführt worden, daß auch unter der Geltung des BauGBMaßnahmenG nicht etwa alle entgegenstehenden anderen Belange hintanzusetzen sind (vgl. zur Bauleitplanung, Senatsbeschluß v. 7.4.1993 - 8 S 2543/92 - BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993 - 4 NB 23.92 - DVBl. 1993, 1100 = BauR 1993, 572, zur Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB, Senatsbeschluß v. 3.12.1993 - 8 S 2378/93 -).
  • BVerwG, 10.01.1994 - 4 B 192.93

    Bauplanungsrecht: Voraussetzung für erleichterte Nutzungsänderung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 8 S 88/94
    Der Gesetzgeber hat die Tatbestände, die eine Umwandlung ehemals privilegierter, insbesonderer landwirtschaftlicher, Gebäude durch Nutzungsänderung und bauliche Erweiterung rechtfertigen außerordentlich detailliert normiert (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 10.1.1994 - 4 B 192.93 -).
  • BVerwG, 06.11.1992 - 4 NB 23.92

    Normenkontrollantrag gegen veränderte Bebauungspläne - Antragsbefugnis unter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 8 S 88/94
    Im übrigen ist anerkannt und auch vom beschließenden Senat wiederholt ausgeführt worden, daß auch unter der Geltung des BauGBMaßnahmenG nicht etwa alle entgegenstehenden anderen Belange hintanzusetzen sind (vgl. zur Bauleitplanung, Senatsbeschluß v. 7.4.1993 - 8 S 2543/92 - BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993 - 4 NB 23.92 - DVBl. 1993, 1100 = BauR 1993, 572, zur Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB, Senatsbeschluß v. 3.12.1993 - 8 S 2378/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2002 - 3 S 2259/01

    Klageänderung - Konkretisierung einer Baugenehmigung; Abstandsflächen

    Bezüglich der genehmigten Bauvorlagen genügt es, dass sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts anhand des Inhalts der Bauakte und der dem Beigeladenen zugesandten Ausfertigung zweifelsfrei ermitteln lässt, welche Bauvorlagen genehmigt worden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.3.1994 - 8 S 88/94 -, NVwZ-RR 1995, 381).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

    Demzufolge hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wiederholt einem Genehmigungsvermerk auf einzelnen Bauvorlagen keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen, sondern den Inhalt der Baugenehmigung unter der Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände ermittelt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.03.1994 - 8 S 88/94 - NVwZ-RR 1995, 381; Beschl. v. 20.01.1997 - 5 S 3088/96 -, BRS 59 Nr. 254; vgl. aber auch, für den Fall einer nicht mit einem Genehmigungsvermerk versehenen statischen Berechnung, die deshalb unberücksichtigt bleibt, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 - sowie OVG Saarland, Urt. v. 09.05.1995 - 2 R 9/94 - Juris).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6386
VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555 (https://dejure.org/1994,6386)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.06.1994 - 20 CS 94.1555 (https://dejure.org/1994,6386)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - 20 CS 94.1555 (https://dejure.org/1994,6386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 382
  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555
    Denn für die Anwendung des im Rahmen von § 34 Abs. 1 BauGB allein Nachbarschutz gewährenden Rücksichtnahmegebots ist insoweit kein Raum, als die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (vgl. BVerwG vom 16.9.1993, DVBl 1994, 284/2806 f.).
  • VGH Bayern, 12.04.1991 - 1 CS 91.439
    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555
    Dieser Auffassung ist jedoch der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 12. April 1991 (BayVBl 1991, 720) nicht gefolgt.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555
    Die Gültigkeit einer hauptlanerischen Festsetzung wie hier eines Gefüges von Baugrenzen bzw. Baulinien kann nur mit der schlüssigen Behauptung in Frage gestellt werden, die Verhältnisse, auf die sich diese Festsetzung bezieht, hätten in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und diese Tatsache sei in einem Maße offenkundig, daß einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit fehlt (BVerwG vom 29.4.1977, DVBl 1977, 768/769).
  • VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Lage des Vorhabens im Geltungsbereich eines

    Unter Bezugnahme auf die Kommentierung bei Busse/Kraus, BayBO, Art. 66 Rn. 614 und die Entscheidung des BayVGH vom 17.06.1994 - 20 CS 94.1555 - werde darauf hingewiesen, dass bei begründeten Zweifeln über die Erfolgsaussichten die aufschiebende Wirkung regelmäßig wiederhergestellt werden müsse beziehungsweise nur dann nicht geboten sei, wenn der Mangel des Vorhabens nachträglich durch relativ geringfügige Veränderungen behoben werden könne.

    Auch steht der Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen, falls die auskragenden Bauteile möglicherweise ohne erheblichen Aufwand entfernt werden können und so der rügbarer Mangel durch geringfügige Veränderungen behoben werden kann (BayVGH, B.v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CS 16.1348

    Baugenehmigung mit Abweichung von den Abstandsflächen

    Durch eine entsprechende Ergänzung im Tenor der Baugenehmigung und der sachdienlichen Anpassung der erforderlichen Begründung (vgl. Art. 68 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BayBO) kann die aus der Sicht des Senats fehlende Abweichung ohne weiteres kurzfristig nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B. v. 30.9.1993 - 26 CS 93.1646 - n. v: Ergänzung um zeitliche Nutzungsbeschränkungen; B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 - BayVBl 1995, 246 = juris Ls und Rn. 15 f.: entweder tatsächliche Verkürzung von Balkonen oder Zulassung einer Abweichung hierfür nach Art. 77 Abs. 1 BayBO 1994; B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 14 und 23: durch nachträgliche Lärmschutzauflagen kann ein in Betracht kommender Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme ausgeräumt werden; B. v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 8: nachträgliche Tektur der Umwehrung einer Dachterrasse; B. v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 21: Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens).
  • VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Besteht die Möglichkeit, dass ein vom Nachbarn rügbarer Mangel durch im Verhältnis zum Gesamtvorhaben insgesamt geringfügige Veränderungen behoben werden kann, wäre die Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit dem in § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Interesse an der erleichterten Zulassung von Bauvorhaben unvereinbar (vgl. BayVGH B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 BayVBl. 1995, 246 - juris Rn. 15, noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG).
  • VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.625

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch

    Besteht die Möglichkeit, dass ein vom Nachbarn rügbarer Mangel durch im Verhältnis zum Gesamtvorhaben insgesamt geringfügige Veränderungen behoben werden kann, wäre die Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit dem in § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Interesse an der erleichterten Zulassung von Bauvorhaben unvereinbar (vgl. BayVGH B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 BayVBl. 1995, 246 - juris Rn. 15, noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG).
  • VG München, 09.02.2015 - M 8 SN 14.4950

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Besteht die Möglichkeit, dass ein vom Nachbarn rügbarer Mangel durch im Verhältnis zum Gesamtvorhaben insgesamt geringfügige Veränderungen behoben werden kann, wäre die Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit dem in § 212 a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Interesse an der erleichterten Zulassung von Bauvorhaben unvereinbar (vgl. BayVGH B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 BayVBl. 1995, 246 - juris Rn. 15, noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG).
  • VG München, 11.02.2015 - M 8 SN 14.4430

    Flüchtlingsunterkunft; vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet;

    Besteht die Möglichkeit, dass ein vom Nachbarn rügbarer Mangel durch im Verhältnis zum Gesamtvorhaben insgesamt geringfügige Veränderungen behoben werden kann, wäre die Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit dem in § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Interesse an der erleichterten Zulassung von Bauvorhaben unvereinbar (vgl. BayVGH, B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 BayVBl. 1995, 246 - juris Rn. 15, noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG).
  • VG Ansbach, 20.04.2021 - AN 3 S 21.00478

    Wohnbebauung im Außenbereich und Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch

    Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet werden muss, wenn eine Baugenehmigung zwar möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (BayVGH vom 17.6.1994 BayVBl 1995, 246 und vom 30.9.1993 Az. 26 CS 93.1646).
  • VG München, 12.05.2015 - M 11 SN 14.4115

    Gesicherte Erschließung; Lärmschutz; Verkehrslärmschutz; Gebot der Rücksichtnahme

    Entgegen der früheren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 17.06.1994 - 20 CS 94.1555 -, juris Rn. 8 = NVwZ-RR 1995, 382), in der noch aus § 212a Abs. 1 BauGB bzw. zur inhaltsgleichen Regelung in § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG zu Gunsten des Bauherrn das Gebot einer "eingehenderen" Prüfung aufgestellt worden war, ist dieser Ansatz nicht richtig und wird auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung nicht mehr vertreten (z.B. BayVGH, B.v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 -, juris Rn. 30 = BayVBl. 2003, 48).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.02.1994 - 8 S 2242/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6428
VGH Baden-Württemberg, 28.02.1994 - 8 S 2242/93 (https://dejure.org/1994,6428)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.1994 - 8 S 2242/93 (https://dejure.org/1994,6428)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - 8 S 2242/93 (https://dejure.org/1994,6428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Privilegiertes Außenbereichsvorhaben bei fehlender Inkraftsetzung des Bebauungsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 314 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 133
  • VBlBW 1994, 280
  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71

    Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1994 - 8 S 2242/93
    Zwar kann eine förmliche öffentliche Planung dann im Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 und 3 BauGB als öffentlicher Belange anerkannt werden, wenn sie ein Stadium erreicht hat, das hinreichend verläßliche Schlüsse auf ihre Verwirklichung gestattet (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2.1974 - IV C 77.71 - DVBl. 1974, 781).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1994 - 8 S 2242/93
    Die vorliegende Konstellation ist vergleichbar mit der vom Bundesverwaltungsgericht als unwirksam angesehenen nicht realisierbaren Planung (Beschl. v. 21.1.1993 - 4 B 206.92 - NVwZ 1993, 884).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1994 - 8 S 2242/93
    Die in § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange können grundsätzlich auch einem privilegierten Vorhaben entgegenstehen, dies gilt auch für die Darstellungen eines Flächennutzungsplans oder die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 43.81 - = BauR 1984, 269).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - 11 A 2540/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5087
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - 11 A 2540/92 (https://dejure.org/1994,5087)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.05.1994 - 11 A 2540/92 (https://dejure.org/1994,5087)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 11 A 2540/92 (https://dejure.org/1994,5087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeit von Satzungen; Gebot der Rücksichtnahme; Innenbereich; Eingeschossige Einzelwohnhäuser; Grenzgaragen mit Satteldach

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - 11 A 2540/92
    dazu BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -.

    dazu BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, OVG NW, Urteil vom 22.03.1993 - 11a D 199/91.NE.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1991 - 11 B 2890/91

    Baurecht; Hallenwand; Grundstücksmauer; Grenzabstand; Nachbarschutz; Gebot der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - 11 A 2540/92
    dazu Urteile vom 20.07.1989 - 7 A 305/87 -(S. 17 UA) und vom 15.10.1993 - 7 A 483/92 - (S. 16 UA), Beschlüsse vom 22.11.1991 - 11 B 2890/91 -, UPR 92, 274 = EildStTNW 92, 508, und vom 17.12.1993 - 7 B 3125/93 -.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 37.87

    Einbeziehung von Außenbereichsflächen in eine Abrundungssatzung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - 11 A 2540/92
    BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - 4 C 37.87 -, BRS 50 Nr. 81.
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