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   BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97   

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BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97 (https://dejure.org/1997,742)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 4 B 204.97 (https://dejure.org/1997,742)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 4 B 204.97 (https://dejure.org/1997,742)
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Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten beruht auf Landesrecht (vgl. für Baden-Württemberg: § 47 Abs. 1 Satz 2 LBO), Möglichkeit zivilrechtlicher Rechtsbehelfe ist berücksichtigungsfähig;

§ 130a VwGO, zu den Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens bei der Stellung von Beweisanträgen

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten

  • Wolters Kluwer

    Abstandsflächenrecht - Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten - Pflicht zum Einschreiten - Ermessensreduzierung - Zivilrechtliche Abwehransprüche des Nachbarn

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abstandsflächenrecht; Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten; Pflicht zum Einschreiten; Ermessensreduzierung; zivilrechtliche Abwehransprüche des Nachbarn

  • Judicialis

    BayBO 1994 § 89 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO (1994) § 89 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht: Anspruch auf baubehördliches Einschreiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2302 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 395
  • BauR 1998, 201 (Ls.)
  • BauR 1998, 319
  • ZfBR 1998, 106
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 7.68

    Geruch in der Nähe von Fleischereien - Störung der öffentlichen Ordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (im Anschluß an Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586).

    Auch die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586; vgl. auch Beschluß vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 7 B 154.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 3).

  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 B 93.88

    Baurecht - Nachbarschutz - Schwarzbau - Behördliches Einschreiten -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Ob dem Nachbarn bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift - hier des Abstandsflächenrechts - ein im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null gebundener Anspruch auf behördliches Einschreiten zusteht, entscheidet sich grundsätzlich nach Landesrecht (im Anschluß an Beschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80 = NVwZ 1988, 824 = BRS 48 Nr. 161).

    Ob dem Nachbarn bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift - hier einer landesrechtlichen Vorschrift des Abstandsflächenrechts - ein im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null gebundener Anspruch auf behördliches Einschreiten zusteht, entscheidet sich grundsätzlich nach dem gemäß § 137 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO irrevisiblen Landesrecht (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80 = NVwZ 1988, 824 = BRS 48 Nr. 161).

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs in den Fällen, in denen das Berufungsgericht an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens auch angesichts von Beweisanträgen festhalten will, die der Berufungsführer erst nach der Anhörungsmitteilung stellt, in der Regel genügt wird, wenn der Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung über das unverändert beabsichtigte Verfahren und damit auch darauf hingewiesen wird, daß das Gericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 m.w.N.).

    Aus den Entscheidungsgründen eines gemäß § 130 a VwGO ergangenen Beschlusses muß allerdings erkennbar sein, daß das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und, wenn sie Beweisanträge gestellt haben, diese vorher auf ihre Erheblichkeit überprüft hat (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Die Bauaufsichtsbehörde hat die für und gegen ein Einschreiten sprechenden Gesichtspunkte sachgerecht abzuwägen und bei der Verletzung nachbarschützender Vorschriften neben dem besonderen öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände auch die Interessen des in seinen Rechten verletzten Nachbarn zu berücksichtigen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - BVerwGE 11, 95 ).
  • BVerwG, 21.10.1988 - 7 B 154.88

    Behördliches Ermessen bei immissionsschutzrechtlichem Einschreiten gegen von

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Auch die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586; vgl. auch Beschluß vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 7 B 154.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Die Anhörungsmitteilung soll den Beteiligten Gelegenheit bieten, ihre Sachargumente unter Berücksichtigung der in der erneuten Anhörung zum Ausdruck kommenden Ablehnung der Beweisanträge zu vertiefen und ggf. die Gründe darzutun, aus denen sie eine mündliche Verhandlung für sachdienlich halten (Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Ein unzulässiges Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf eine weder im Verwaltungs- noch im Verwaltungsstreitverfahren erörterte rechtliche Erwägung stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135; stRspr).
  • VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 184.14

    Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; Arbeitszeit der Erzieherinnen und

    Dies bedeutet, dass die Behörde prinzipiell verpflichtet ist, gegen rechts- und ordnungswidrige Zustände vorzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 50.82 - juris Rn. 22) und nur bei Vorliegen besonderer Umstände vom Einschreiten absehen darf oder muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 4 B 204.97 - ZfBR 1998 S. 106 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 10 N 27.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung - formelle und materielle Illegalität

    Auch die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich geltend zu machen, kann je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 4 B 204.97 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein

    Es kann aber im Einzelfall ermessensgerecht sein, ihn auf ein unmittelbares zivilrechtliches Vorgehen gegen den "Störer" zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1997 - 4 B 204.97 -, NVwZ 1998, 395; Urt. v. 25.2.1969 - I C 7.68 -, DVBl. 1969, 586).
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