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   OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99   

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OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99 (https://dejure.org/1999,496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.1999 - 1 M 897/99 (https://dejure.org/1999,496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 1999 - 1 M 897/99 (https://dejure.org/1999,496)
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Nachbarwiderspruch gegen Bauvorbescheid

§ 212a BauGB gilt auch für einen Bauvorbescheid (niedersächsischen Rechts)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BauGB § 212a ; NBauO § 9 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1
    Baurecht - sofortige Vollziehbarkeit des Bauvorbescheides, Unterschreitung des Grenzabstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 212a BauGB; § 9 Abs. 1 BauO ND; § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauO ND; § 242 BGB
    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 212a; VwGO § 80 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen des Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat Widerspruch gegen Bauvorbescheid aufschiebende Wirkung? (IBR 2000, 41)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 716
  • DÖV 2000, 518
  • BauR 1999, 1163
  • ZfBR 1999, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.07.1979 - VI B 44/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Die gegenteilige, in den ersten beiden Auflagen des zitierten Erläuterungswerkes sowie möglicherweise auch vom (früheren) 6. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 11.7.1997 - VI B 44/79 -, BRS 35 Nr. 93) vertretene Auffassung, diese Absichten müssten ihre Wurzel in einer örtlichen Bauvorschrift oder einem Bebauungsplan der Gemeinde haben - lässt sich kaum mit § 13 Abs. 3 NBauO vereinbaren.

    Das ist dann der Fall, wenn auf den Nachbargrundstücken im praktischen Ergebnis die Verhältnisse herrschen, wie sie bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände bestehen würden (vgl. Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 13 Rdn. 22 u. 5; Barth/Mühler, a.a.O., § 13 Rdn. 39; vgl. im Übrigen auch NdsOVG, Beschl. v. 11.7.1979 - VI B 44/79 -, BRS 35 Nr. 93, S. 200).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Eine solche hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928 = BRS 38 Nr. 186), dem der Senat folgt, für einen Fall angenommen, in dem das hinzutretende Vorhaben im Verhältnis zum vorhandenen Baubestand grob unangemessen groß war; neben einem zweigeschossigen Familienhaus waren 12 Geschosse in einer Entfernung von 15 m bis 23 m entstanden.
  • VGH Hessen, 08.11.1993 - 3 TH 1944/93

    Unanwendbarkeit des BauGBMaßnG § 10 Abs 2 bei Anfechtung eines Vorbescheides;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Nun war zwar nicht ganz geklärt, ob § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnG auch Bauvorbescheide erfasse (vgl. einerseits Schmaltz, BauR 1994, 283 f., andererseits Jäde, UPR 1991, 50, 59, BW VGH, Beschl. v. 24.10.1996 - 5 S 1959/96 -, NVwZ 1997, 1008, BauR 1997, 285; HessVGH, Beschl. v. 8.11.1993 - 3 TH 1944/93 -).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Im Übrigen vermitteln Festsetzungen über das Maß der Bebauung - anders als solche über ihre Art - nicht in der Regel, sondern allenfalls nach Maßgabe entsprechenden Willens der planenden Gemeinde öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - , BauR 1995, 823; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888 = BauR 1996, 82, a.A. Mampel, NJW 1999, 975, 979).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Im Übrigen vermitteln Festsetzungen über das Maß der Bebauung - anders als solche über ihre Art - nicht in der Regel, sondern allenfalls nach Maßgabe entsprechenden Willens der planenden Gemeinde öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - , BauR 1995, 823; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888 = BauR 1996, 82, a.A. Mampel, NJW 1999, 975, 979).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1983 - 6 B 47/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 26.5.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, S. 272 f.) kann ein Nachbar zwar aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstandes zu rügen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 5 S 1959/96

    Unanwendbarkeit des BauGBMaßnG § 10 Abs 2 S 1 auf Bauvorbescheide

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Nun war zwar nicht ganz geklärt, ob § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnG auch Bauvorbescheide erfasse (vgl. einerseits Schmaltz, BauR 1994, 283 f., andererseits Jäde, UPR 1991, 50, 59, BW VGH, Beschl. v. 24.10.1996 - 5 S 1959/96 -, NVwZ 1997, 1008, BauR 1997, 285; HessVGH, Beschl. v. 8.11.1993 - 3 TH 1944/93 -).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Nach dem insoweit maßgeblichen Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1995 - 4 B 216.95 -, BVerwGE 99, 351, 353 f. = DVBl. 1996, 57) nimmt die Baugenehmigung die in dem Bauvorbescheid getroffene Regelung nicht nach Art eines Zweitbescheides auf.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Das folgt aus den Grundsätzen, welche das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. Juli 1974 (- IV C 50.72 -, BVerwGE 35, 309, 314 ff.) zur Frage (un-)zulässiger Vorabbindung bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes aufgestellt hat.
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Ein Nachbar ist unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung nur gehindert, einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften geltend zu machen, wenn er in vergleichbarer Weise, d.h. etwa im selben Umfang, gegen diese Vorschriften verstoßen hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. März 1999 - 1 M 897/99 - BRS 62 Nr. 190; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 S 1752/10 - juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 4. Februar 2011 - 1 BV 08.13 1 - juris Rn. 37).
  • VG Hannover, 21.10.2009 - 4 B 3652/09

    Abstandsunterschreitung; Kolonaden; Tageslichtquotient; gesunde Wohn- und

    Ein Antrag von Herrn I. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diese Baugenehmigung blieb letztlich erfolglos (OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 - Bes. der Kammer v. 29.01.99, - 4 B 8136/98 -).

    Denn zum Einen behält die im Bauvorbescheid getroffene Regelung ihre Wirksamkeit auch nach Erlass der entsprechenden Baugenehmigung und zum Anderen entfalten Widerspruch und Anfechtungsklage des Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid keine aufschiebende Wirkung (so OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 -).

    Das OVG Lüneburg hat bereits in seinem Beschluss vom 30.03.99 (1 M 897/99) dazu ausgeführt:.

    Dies scheitert nicht bereits daran - hier folgt die Kammer der Wertung des OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 30.03.99 (1 M 897/99) -, dass das Geschäftshaus der Antragsteller selbst den Bauwich in Anspruch nimmt.

    Dass Antragsgegnerin und Beigeladene mit dem Umbauvorhaben - soweit es hier im Streit steht - besondere baugestalterische und städtebauliche Absichten verfolgen und den Erfordernissen des Brandschutzes dennoch genügt wird, hat das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 30.03.99 (- 1 M 897/99 -, S. 24 bis 37 des Entscheidungsabdrucks) für das im Hinblick auf Höhe und Kubatur nahezu identische Umbauvorhaben der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen bereits in aller Ausführlichkeit dargelegt.

    Die der Kolonnade an der nördlichen Gebäudespitze weiter zukommende besondere gestalterische Aufgabe, die Wucht des hier nach Art eines Schiffsbugs vorragenden Gebäudes architektonisch abzumildern (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 -, S. 27 des Entscheidungsabdrucks), kann auch das Umbauvorhaben der Beigeladenen erfüllen, das an allen drei Gebäudespitzen weiterhin zweigeschossige Kolonnaden - wenn auch nicht mehr in der ursprünglichen Tiefe - vorsieht.

    Nach Auffassung der Kammer muss die bei zugelassener Abstandsunterschreitung entstehende Belichtungssituation grundsätzlich mindestens gleichwertig derjenigen Situation sein, die der betroffene Nachbar vorfinden würde, wenn das Baugrundstück abstandskonform bebaut werden würde; das Bauvorhaben der Beigeladenen also eine Traufhöhe von 14 m an der Ständehausstraße nicht überschreiten würde (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 -, S. 32 des Entscheidungsabdrucks; Urt. v. 22.10.08, - 1 KN 215/07 -).

    Der Abwehranspruch der Antragsteller zu 1 und 2 ist hier darauf beschränkt, in ihren Gebäuden noch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse vorzufinden (so OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99 - 1 M 897/99 -), weil dem Bauvorhaben zugewandte Freiflächen auf dem Grundstück der Antragsteller zu 1 und 2 nicht vorhanden sind.

    Daraus kann die Antragstellerin zu 3 eine öffentlich-rechtliche Position zur Abwehr erhöhter Zugluft nicht herleiten (so OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 212a BauGB findet hier keine Anwendung (wie hier Senatsbeschluss vom 24.10.1996 - 5 S 1959/96 - NVwZ 1997, 1008; Rieger in Schrödter, BauGB, 8. Aufl., § 212a Rn. 2; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn. 28; Hornmann in Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Aufl., § 212a Rn. 17 ff.; Gersdorf in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 80 Rn. 61.1; a. A. Nds. OVG, Beschlüsse vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 - juris und vom 21.10.2009 - 1 ME 192/09 - NVwZ-RR 2010, 140, juris Rn. 11; Kalb/Külpmann in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212a Rn. 25; Schoch in ders./Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 162).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1999 - 4 B 14.99   

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BVerwG, 17.03.1999 - 4 B 14.99 (https://dejure.org/1999,10796)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 1279
  • ZfBR 1999, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2007 - 3 S 1654/06

    Nachbarrechtsschutz; Blendwirkung durch glasierte Dachziegel; Lichtimmission;

    Dies folgt auch daraus, dass Lichtimmissionen oft gleichsam zwangsläufige Folge typischer Wohnformen sind und von daher auch akzeptiert werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17.03.1999 - 4 B 14.99 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 S 2658/10

    Nachbarschutz gegen von einer Videowerbeanlage ausgehende Lichtimmissionen

    Dies gilt auch deswegen, weil Lichtimmissionen oft gleichsam zwangsläufige Folge typischer Wohnformen sind und von daher auch akzeptiert werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss v. 17.03.1999 - 4 B 14.99 -, BauR 1999, 1279).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13

    Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude als Merkmal der Art der baulichen Nutzung;

    Maßgeblich hierfür sind der Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Innen- und Außenbereiche, die Frage, ob der Nachbar ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 17.3.1999 - 4 B 14.99), aber auch der Baugebietstyp und der in diesem zulässige Störgrad.

    - 4 B 14.99 -, juris-Rn. 8).

  • VG Neustadt, 12.12.2019 - 5 K 701/19

    Von einer Straßenlaterne in Grundstücksnähe gehen für einen Grundstückseigentümer

    Dies gilt auch deswegen, weil Lichtimmissionen oft gleichsam zwangsläufige Folge typischer Wohnformen sind und von daher auch akzeptiert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1999 - 4 B 14/99 -, BauR 1999, 1279; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. März 2012 - 3 S 2658/10 -, NVwZ-RR 2012, 636).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2017 - 1 LA 12/17

    Rechtsschutz gegen Lichtemissionen einer Straßenlaterne

    Die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen Lichtimmissionen als erhebliche Belästigung i. S. d. § 3 Abs. 1 BImSchG anzusehen sind, ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der "Stärke" und des Charakters der Lichtimmissionen, der Gebietsart und der durch die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit sowohl des Lichtemittenten als auch der betroffenen Grundstücke - einschließlich der Möglichkeit, selbst für Abhilfe (etwa durch Vorhänge etc.) zu sorgen - zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.1999, 4 B 14.99, BauR 1999, 1279).
  • VG Neustadt, 17.10.2012 - 4 K 481/12

    Blendwirkung eines das Sonnenlicht reflektierenden Ziegeldachs; Lichtimmission

    Denn sie können mit Hilfe der Markise vor ihrem Wintergarten und den Jalousien in den anderen betroffenen Räumen in der Zeit, in der sie die Lichtreflektionen als störend empfinden, ihre Räume vorübergehend abdunkeln, um vor der Blendwirkung der glänzenden Ziegel auf dem Norddach der Beigeladenen geschützt zu werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG - zur zumutbaren Selbsthilfe bei Lichteinwirkungen von einer Straßenlaterne; BVerwG, BauR 1999, 1279 zur Zumutbarkeit von Lichtimmissionen, die durch die Verglasung eines Wintergartens verursacht werden).

    Da Lichtimmissionen häufig gleichsam zwangsläufige Folge typischer Wohnformen sind und von daher auch akzeptiert werden (vgl. BVerwG, BauR 1999, 1279), kann ein Nachbar regelmäßig auch auf den Eigenschutz gegen Lichtimmissionen verwiesen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1999 - 7a B 1699/99

    Abriegelungswirkung für Nachbargrundstücke durch eine genehmigte Anlage;

    vgl. zur Zumutbarkeit derartiger Maßnahmen: BVerwG, Beschluß vom 17. März 1999 - 4 B 14.99 -, BauR 1999, 1279.
  • BVerwG, 30.10.2002 - 4 BN 45.02

    Pflicht zur Auslegung eines im Bebauungsplanverfahren eingeholten

    Es liegt auf der Hand und bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass das Maß der Schutzbedürftigkeit außer von der Vorbelastung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 ff.) auch davon abhängen kann, ob der Nachbar ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann (BVerwG, Beschluss vom 17. März 1999 - BVerwG 4 B 14.99 - BRS 62 Nr. 87).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01
    Diese Faktoren sind neben Art, Stärke und Dauer der Lichteinwirkung in eine wertende Gesamtbeurteilung im Sinne einer Güterabwägung einzustellen, wobei es für die Frage der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit von Lichteinwirkungen nicht nur auf die Lichtstärke, sondern entscheidend auf die durch den Lichtschein hervorgerufene Blendwirkung ankommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.03.1999 - 4 B 14/99 -, BauR 1999, 1279; auch Hansmann in Landmann/Rohmer, BImSchG, § 22 Rn. 13 d unter Bezugnahme auf Entscheidungen des OVG Münster vom 11.07.1997 - 21 A 1845/96 - und des OVG Lüneburg, Urteil vom 13.09.1993, NVwZ 1994, 713, 714).
  • VGH Bayern, 04.07.2023 - 1 CS 23.940

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Eigenschutz gegen Lichtimmissionen - anders als der Schutz vor Lärm oder Gerüchen - ohne Einbußen für die Wohnqualität durch herkömmliche Maßnahmen wie Vorhänge oder Jalousien innerhalb der Gebäude und Hecken oder Rankgerüsten in den Außenwohnbereichen bewerkstelligt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.1999 - 4 B 14.99 - BauR 1999, 1279).
  • VG Minden, 14.06.2016 - 1 K 1197/15

    Verpflichtung eines Hauseigentümers zur Beseitigung der von dem Dach seines

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.07.1999 - 15 ZB 99.275   

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VGH Bayern, 30.07.1999 - 15 ZB 99.275 (https://dejure.org/1999,19863)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1999, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 16.920

    Unzulässigkeit einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zum

    Kann eine Gemeinschaft das gemeinschaftsbezogene Eigentum nur gemeinschaftlich klageweise geltend machen, so ist ein einzelnes Mitglied der Gemeinschaft nicht berechtigt, Nachbarrechte, die sich aus dem Grundeigentum ergeben, alleine einzuklagen (hinsichtlich der Abwehr von Beeinträchtigungen eines gem. § 1 Abs. 5 WEG im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücks vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2014 - 15 CS 14.949 - ZMR 2015, 499 = juris Rn. 19; für den Fall der Anfechtung einer Baugenehmigung durch den Miterben des zum Nachlass gehörenden Nachbargrundstücks mit Blick auf §§ 2032 ff. BGB, insbesondere § 2038 BGB vgl. BayVGH, B.v. 30.7.1999 - 15 ZB 99.275 - BayVBl. 2000, 182 = juris Rn. 2; B.v. 19.3.2012 - 2 ZB 10.2436 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 10.7.1997 - 8 S 1589/91 - NJW 1992, 388; Molodovsky a.a.O.; vgl. auch BayVGH, U.v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - BayVBl 2008, 405 = juris Rn. 19).

    Selbst wenn der Kläger - wie er vorträgt - von seiner Ehefrau zur gemeinsamen Klageerhebung bevollmächtigt gewesen wäre (oder die Ehefrau eine auch für sie erfolgte Klageerhebung durch den Kläger im Nachhinein genehmigt hätte, vgl. BayVGH, B.v. 30.7.1999 - 15 ZB 99.275 - BayVBl. 2000, 182 = juris Rn. 3), würde ihm dies vorliegend nichts nutzen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juli 1999 15 ZB 99.275 -, BayVBl. 2000, 182.
  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 2 ZB 12.2332

    Klagebefugnis; Klage eines Miterben

    Die Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft können ihre Rechte jedoch nach Maßgabe der §§ 2032 ff. BGB nur gemeinschaftlich geltend machen (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.1999 - 15 ZB 99.275 - BayVBl 2000, 182; U.v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - VGH n.F. 61, 16 = BayVBl 2008, 405; U.v. 2.2.2012 - 1 N 09.368 - juris; B.v. 19.3.2012 - 2 ZB 10.2436 - juris).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin sind die zu Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklagen ergangenen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.1999 - 15 ZB 99.275 - BayVBl 2000, 182; U.v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - VGH n.F. 61, 16 = BayVBl 2008, 405; U.v. 2.2.2012 - 1 N 09.368 - juris; B.v. 19.3.2012 - 2 ZB 10.2436 - juris) auch auf den Fall einer Feststellungsklage anwendbar.

    Die Frage der Klagebefugnis eines einzelnen Mitglieds einer Erbengemeinschaft ist durch das Berufungsgericht bereits mehrfach entschieden worden (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.1999 - 15 ZB 99.275 - BayVBl 2000, 182; U.v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - VGH n.F. 61, 16 = BayVBl 2008, 405; U.v. 2.2.2012 - 1 N 09.368 - juris; B.v. 19.3.2012 - 2 ZB 10.2436 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

    vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juli 1999 15 ZB 99.275 -, BayVBl. 2000, 182.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 3 S 2003/12

    Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren; Notgeschäftsführung des Miterben gegen

    Denn nach überwiegender Auffassung ermächtigt § 2039 BGB nur zur Durchsetzung von Ansprüchen, nicht jedoch zur Ausübung von Rechten mit gestaltender Wirkung, zu denen auch Widerspruch und Anfechtungsklage gegen drittbegünstigende Baugenehmigungen gehören (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.07.1991 - 8 S 1589/91 -, VBlBW 1992, 14 f.; im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 30.07.1999 - 15 ZB 99.275 -, BRS 62, Nr. 180; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.06.1964 - III 140/62 -, ESVGH 14, 158 ff; zum Stand der Rspr. siehe auch im Einzelnen VG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2003 - 11 K 4/03 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.11.2019 - 7 C 15/18

    Erbengemeinschaft; Notgeschäftsführungsmaßnahme; Bestandskraft; Wirksamkeit;

    23 Davon ausgehend kann die Klägerin ihr Abwehrrecht als Maßnahme aus der Nachlassverwaltung als Notgeschäftsführungsmaßnahme im Hinblick auf die beabsichtigte Eintragung eines Zustimmungsvorbehalts im Grundbuch aus § 2038 BGB herleiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Januar 2011 - 9 C 3.10 -, juris Rn. 8 m. w. N.; zur Baugenehmigung VGH BW, Beschl. v. 6. November 2012 a. a. O., juris Rn. 4; a. A. BayVGH Beschl. v. 30. Juli 1999 - 15 ZB 99.275).
  • VG Karlsruhe, 03.07.2003 - 11 K 4/03

    Nachbarklage einer Erbengemeinschaft; Bindungswirkung einer Teilbaugenehmigung

    Unerheblich ist damit, ob der Gestaltungscharakter von Anfechtungsklage bzw. -widerspruch der Anwendung von § 2039 BGB, der jedem der Miterben eine gesetzliche Prozessstandschaft zur Durchsetzung von Ansprüchen der Erbengemeinschaft verleiht, entgegensteht (so BVerwG, Entsch. v. 19.03.1956, V C 265.54, a.a.O.; Bay. VGH, Beschl. v. 30.07.1999, 15 ZB 99.275, BayVBl 2000, 182; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.07.1991, 8 S 1589/91, a.a.O.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 11.10.2001, 11 K 1520/01; Kopp/Schenke, a.a.O., § 64, Rdnr. 7; Edenhofer, a.a.O., § 2039, Rdnr. 4 f.) oder ob § 2039 BGB auch auf solch einen Fall anwendbar ist, weil es bei materieller Betrachtung um die Geltendmachung eines (Abwehr-) Anspruches und nicht um die eines Gestaltungsrechtes geht (so BVerwG Entsch. v. 7.05.1965, IV C 24.65, a.a.O., obiter dictum; Czybulka, a.a.O., § 64, Rdnr. 69; Schenke, JZ 1996, 1055, 1060).
  • VG München, 06.07.2016 - M 23 K 15.4389

    Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II für eine

    Soweit die Klägerinnen Ansprüche des Erblassers aus § 12 FZV geltend machen, welche im Wege der Universalsukzession gem. §§ 1922 ff. BGB auf die Erbengemeinschaft übergegangen sein sollen, können die Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft ihre Rechte nach Maßgabe der §§ 2032 ff. BGB nur gemeinschaftlich geltend machen (vgl. BayVGH, B. v. 30.7.1999 - 15 ZB 99.275; U. v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870; U. v. 2.2.2012 - 1 N 09.368; B. v. 19.3.2012 - 2 ZB 10.2436 - jeweils juris).
  • VG Regensburg, 12.01.2016 - RN 6 K 13.1289

    Klagebefugnis für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage im Baurecht aus Eigentum

    Wie ein Miterbe regelmäßig nicht allein zur Geltendmachung von Nachbarrechten gegen eine Baugenehmigung befugt ist, (BayVGH, B. v. 30.7.1999 - 15 ZB 99.275 m.w.N.), kann - weil die Klagebefugnis für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage aus dem Eigentum am Grundstück folgt - für die Prozessführungsbefugnis bei ehelicher Gütergemeinschaft nichts anderes gelten (BayVGH, U. v. 24.2.1978 - 302 II 75, juris Rdnr. 37; zum Flurbereinigungsverfahren BayVGH, U. v. 23.9.2014 - 13 A 13.1958; U. v. 23.9.2014 - 13 A 13.1959).
  • VG Würzburg, 02.02.2017 - W 5 K 15.1172

    Nachbarklage gegen Erlaubnis zur Anlage einer Kurzumtriebskultur

    § 42 Abs. 2 VwGO schließt es aus, Rechte geltend zu machen, über die der Kläger nicht alleine, sondern nur in notwendiger Streitgenossenschaft mit anderen (z.B. Erbengemeinschaft) verfügen kann (zur vergleichbaren Situation der Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung vgl. Simon/Busse, BayBO, Stand Aug. 2016, Art. 66 Rn. 91; BayVGH, B.v. 30.7.1999 - 15 ZB 99.275 - BayVBl 2000, 182).
  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 19 ZB 08.658

    Behördliche Festsetzung der Entschädigung für die Angliederung einer Grundfläche

  • VG München, 05.06.2009 - M 11 SN 09.1312

    Nachbarantrag; Rechtsschutz für Miterben; Reitanlage im Außenbereich; Abstand zum

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 18.02.1999 - 2 SN 1.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16613
OVG Berlin, 18.02.1999 - 2 SN 1.99 (https://dejure.org/1999,16613)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.02.1999 - 2 SN 1.99 (https://dejure.org/1999,16613)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 2 SN 1.99 (https://dejure.org/1999,16613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Baugenehmigung und gleichzeitiger Erlass einer Beseitigungsanordnung; Baueinstellung bei vollzogener Baugenehmigung; Rücknahme einer Baugenehmigung wegen fehlender Rettungswege und Fragen der Statik und des Brandschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1999, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.04.1999 - 1 L 1347/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18718
OVG Niedersachsen, 20.04.1999 - 1 L 1347/99 (https://dejure.org/1999,18718)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.1999 - 1 L 1347/99 (https://dejure.org/1999,18718)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 1999 - 1 L 1347/99 (https://dejure.org/1999,18718)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 1999, 729
  • ZfBR 1999, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642

    Nachbarschutz des dinglich Berechtigten

    Letzteres mag für den Inhaber einer Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff. BGB) gelten, wenn die von ihm dort errichtete Anlage mit dem Grundstück nur für einen vorübergehenden Zweck verbunden ist und deshalb gem. § 95 Abs. 1 BGB in seinem Eigentum bleibt (OVG NW, B.v. 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - BRS 63 Nr. 150 = juris Rn. 27), nicht aber für Inhaber von Dienstbarkeiten, die - wie das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB - sowohl am Grundstück als auch an den mit diesen verbundenen baulichen Anlagen nur ein beschränktes Nutzungsrecht, hingegen aber gerade keine mit dem Eigentum vergleichbare umfassende Rechtsstellung gewähren (NdsOVG, B.v. 20.4.1999 - 1 L 1347/99 - BRS 62 Nr. 179; OVG Saarl., B.v. 18.3.2003 - 1 W 7/03 - BauR 2004, 821 = juris Rn. 10 ff.; VG Mainz, B.v. 4.5.2007 - 3 L 159/07.MZ - juris Rn. 2; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 66 Rn. 7; Dirnberger a.a.O. Rn. 86; Edenharter a.a.O. Rn. 24; tendenziell, wenngleich i.E. offenlassend: BayVGH, B.v. 16.11.1993 - 26 CE 92.2453 - nicht veröffentlicht; die Klage- bzw. Antragsbefugnis ablehnend für den Inhaber eines Leibgedings mit Wohnrecht: BayVGH, B.v. 12.8.1994 - 26 B 94.1796 - BeckRS 1994, 17359; zur mangelnden Klagebefugnis des Inhabers eines dinglich gesicherten Wohnrechts im - ebenfalls grundstücksbezogenen - Fernstraßenrecht: BVerwG, U.v.16.9.1993 - 4 C 9.91 - NVwZ 1994, 682 = juris Rn. 8).

    Zu den im Vergleich zum umfassenderen Nießbrauch beschränkten Befugnissen des Inhabers eines Wohnrechts (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) wird im Einzelnen auf die Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, B.v. 20.4.1999 a.a.O.), auf die im angegriffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17. Februar 2022 zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz (B.v. 4.5.2007 a.a.O.) sowie auf die Ausführungen der Landesanwaltschaft im Schriftsatz vom 28. März 2022 Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03

    Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde

    Entsprechend hat das OVG Lüneburg dem Inhaber eines dinglich gesicherten Wohnrechts auf der Basis einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit keine Klagebefugnis zur selbständigen Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte gegenüber einer Außenbereichsbebauung (Windenergieanlagen) zuerkannt vgl. den Beschluss vom 20.4.1999 - 1 L 1347/99 -, BRS 62 Nr. 179, wo insbesondere eine Abgrenzung zu dem umfassende Nutzungsrechte gegenüber dem Eigentümer begründenden Nießbrauch vorgenommen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2002 - 7 B 332/02

    Nachbarschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung unter Berücksichtigung der

    Die vom Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - vgl. : Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. April 1999 - 1 L 1347/99 - BRS 62 Nr. 179 - vertretene Auffassung, dass der Antragsteller zu 1. als Begünstigter eines dinglichen gesicherten Wohnrechts nachbarliche Abwehrrechte gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung nicht geltend machen kann, bedarf im Hinblick auf die von der Beschwerde vorgebrachten gegenteiligen Stellungnahmen in der Fachliteratur näherer Überprüfung, zumal - soweit ersichtlich - diese Frage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist.
  • VG Kassel, 06.11.2000 - 2 G 2333/00
    Somit hat der Inhaber eines dinglich gesicherten Wohnrechtes keinen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück (OVG Lüneburg, Beschluß vom 20.04.1999 - 1 L 1347/99 - BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 9/91 -, NJW 1994, 1233 ).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.03.1999 - 4 TG 506/99   

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https://dejure.org/1999,40819
VGH Hessen, 23.03.1999 - 4 TG 506/99 (https://dejure.org/1999,40819)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.03.1999 - 4 TG 506/99 (https://dejure.org/1999,40819)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. März 1999 - 4 TG 506/99 (https://dejure.org/1999,40819)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 1999, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.1999 - 4 TG 506/99
    Richtet sich ein Widerspruch sowohl gegen eine Baugenehmigung mit teilweiser Ablehnung des Bauantrags als auch gegen die in diesem Bescheid erfolgte Gebührenfestsetzung, dann entfaltet er gegenüber der Gebührenfestsetzung auch dann keine aufschiebende Wirkung, wenn ihm diese Wirkung gegen die Sachentscheidung zukommt (im Anschluß an Hess. VGH, Beschluß vom 13.3.1997 - 14 TG 4045/96 - NVwZ-RR 1998, 463).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 9 B 1517/02

    Aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage ; Anforderung von öffentlichen Abgaben

    einerseits etwa: OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 10.4.1991, a.a.O. (sofortige Vollziehbarkeit eines Kostenfestsetzungsbescheides betr. eine Widerspruchsgebühr trotz aufschiebender Wirkung der Klage gegen die zugrunde liegende Sachentscheidung); OVG Berlin, Beschluss vom 13.12.1994 - 2 S 6/94 -, NVwZ-RR 1995, 433 f. (sofortige Vollziehbarkeit eines Gebührenbescheides für die Ablehnung eines Baugenehmigungsantrages trotz Klageerhebung auf Erteilung der Genehmigung); Hess. VGH, Beschluss vom 13.3.1997 - 14 TG 4045/96 -, NVwZ-RR 1998, 463 (sofortige Vollziehbarkeit einer Heranziehung zu Verwaltungskosten und -auslagen im Zusammenhang mit einer im selben Bescheid verfügten und angefochtenen, nicht vollziehbaren abfallrechtlichen Anordnung), und vom 23.3.1999 - 4 TG 506/99 -, ZfBR 1999, 358 (ein sowohl gegen die teilweise Ablehnung eines Bauantrages als auch die im selben Bescheid erfolgte Gebührenfestsetzung gerichteter Widerspruch entfaltet gegen Letztere auch dann keine aufschiebende Wirkung, wenn ihm diese hinsichtlich der Sachentscheidung zukommt); Nds. OVG, Beschluss vom 19.5.1992 - 3 M 1398/92 - (sofortige Vollziehbarkeit der Kostenentscheidung, wenn lediglich diese angefochten und die Sachentscheidung bestandskräftig ist); andererseits u.a.: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.5.1987 - 14 S 795/87 -, unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 7.4.1986 - 14 S 833/86 - (aufschiebende Wirkung einer Klage auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis im Hinblick auf die Widerspruchsgebühr); Hamb. OVG, Beschluss vom 3.7.1984 - OVG Bs VI 41/84 -, DÖV 1985, 206 (aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Sachentscheidung erfasst auch die Kostenentscheidung zum Widerspruchsbescheid); Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.1974 - VI OVG B 135/73 -, OVGE 30, 382 (aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Fahrtenbuchauflage auch im Hinblick auf die Widerspruchsgebühr).

    Wie hier: HessVGH, Beschluss vom 23.3.1999 - 4 TG 506/99 -, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 10.4.1991, a.a.O.; VG Potsdam, Beschluss vom 26.6.2001 - 4 L 470/00 -, KKZ 2001, 260; Emrich, a.a.O. (165); Grams, a.a.O. (110).

    Wie hier: OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 10.4.1991, a.a.O. (222) zur entsprechenden rheinland-pfälzischen Regelung; VG Potsdam, Beschluss vom 26.6.2001, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 23.3.1999, a.a.O.; Grams, a.a.O. (111); Emrich, a.a.O. (165).

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