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   BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98   

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https://dejure.org/1999,1149
BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98 (https://dejure.org/1999,1149)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - VII ZR 284/98 (https://dejure.org/1999,1149)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - VII ZR 284/98 (https://dejure.org/1999,1149)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum - Wohnungseigentümer - Auslegung - Prozeß - Mangel - Ermächtigung - Minderung - Schadensersatz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum; Mängelhaftung; Ermächtigung einzelner Wohnungseigentümer zur Anspruchsverfolgung

  • Judicialis

    WEG § 21; ; BGB § 634

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634; WEG § 21
    Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Rechte hat einzelner Wohnungseigentümer bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum? (IBR 2000, 75)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 304
  • MDR 2000, 204
  • NZM 2000, 95
  • ZMR 2000, 183
  • WM 2000, 587
  • BauR 2000, 285
  • ZfBR 2000, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89, BGHZ 114, 383) kann Minderung sowie der nach den Mängelbeseitigungskosten berechnete Schadensersatz wegen eines behebbaren Mangels grundsätzlich nur mit dem Antrag auf Zahlung an die Gemeinschaft durchgesetzt werden.

    Ein Wohnungseigentümer kann jedoch den Schadensersatz an sich verlangen, wenn er von der Gemeinschaft dazu ermächtigt wird (Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89 aaO).

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98
    Die im Laufe des Prozesses erteilte Ermächtigung vom 11. Juli 1997 räumt den Klägern ein die übrigen Wohnungseigentümer bindendes Wahlrecht ein (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - VII ZR 269/88, BGHZ 110, 258, 261).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Jedoch kann ein Erwerber den Schadensersatz an sich verlangen, wenn er von der Erwerbergemeinschaft dazu ermächtigt wird (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - VII ZR 284/98, BauR 2000, 285 = ZfBR 2000, 117, 118).
  • OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06

    Bauträgervertrag: Nachbesserungsanspruch wegen Schallschutzmängeln

    Es ist allgemein anerkannt, dass nur die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl zwischen Minderung und Schadensersatz treffen kann, weil bei den Gewährleistungsrechten der Minderung und des kleinen Schadensersatzes nur einheitlich vorgegangen werden kann (BGH BauR 2000, 285; BGHZ 74, 258).
  • OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08

    Bauvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der allgemein anerkannten

    Dies kann auch die rechtsgestaltende Ausübung des Wahlrechts zwischen verschiedenen, sich wechselseitig ausschließenden Rechten wie beispielsweise kleinem Schadensersatz statt Nachbesserung (BGH NJW-RR 2000, 304) umfassen.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2015 - 21 U 160/10

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in einem notariellen Kaufvertrag über

    Sekundäre Gewährleistungsansprüche, wie zum Beispiel die Minderung und der kleine Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 3, 281 BGB stellen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemeinschaftsbezogene Rechte dar, so dass die Entscheidung darüber, ob diese Ansprüche auch von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden können, der Gemeinschaft zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999, VII ZR 284/98 = BauR 2000, 285; Urteil vom 04.11.1982 - VII ZR 53/82, NJW 1983, 453).
  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 8 U 42/18

    Baumängel am Gemeinschaftseigentum: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung

    (2) Nur ausnahmsweise kann der einzelne Eigentümer Zahlung an sich selbst verlangen, wenn er hierzu von der WEG ermächtigt wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2005 - I-22 U 71/05 - Rn. 21 - 23, zit. nach juris; BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 257/03 - Rn. 47, zit. nach juris BGH, Urteil vom 28.10.1999 - VII ZR 284/98, BauR 2000, 285 = ZfBR 2000, 117, 118).
  • LG Karlsruhe, 28.10.2005 - 2 O 321/05

    Wohnungseigentumserwerb mit Altbausanierung: Unzureichender Trittschallschutz als

    Zwar kann grundsätzlich Minderung sowie der nach den Mängelbeseitigungskosten berechnete Schadensersatzanspruch wegen eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum nur gemeinschaftlich mit dem Antrag auf Zahlung an die Gemeinschaft durchgesetzt werden (BGH, Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89, BGHZ 114, 383, 387; BGH, Urteil vom 07. Juni 2001 - VII ZR 420/00, BGHZ 148, 85, 88) oder an sich, wenn er von der Erwerbergemeinschaft dazu ermächtigt wird (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - VII ZR 284/98, BauR 2000, 285 = ZfBR 2000, 117, 118).
  • OLG Hamm, 25.11.2008 - 19 U 66/08

    Notwendigkeit der Ausübung des Wahlrechts zwischen Minderung und kleinen

    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Teilungserklärung jeden Sondereigentümer so stellt, wie wenn das gemeinschaftliche Grundstück vermessen und jeder Sondereigentümer Alleineigentümer seines Reihenhauses wäre und als Gebrauchsregelung bestimmt ist, dass sämtliche Räume des Reihenhauses, die nicht Sondereigentum sind, und sämtliche Gebäudeteile, auch soweit sie im gemeinschaftlichen Eigentum sind, vom Sondereigentümer allein und unter Ausschluss der anderen Sondereigentümer zu nutzen und zu verwalten sind und die Wohnungseigentümer sich wechselseitig ermächtigen, sämtliche denkbaren Gewährleistungsansprüche hinsichtlich ihres Sondereigentums und der für die einzelnen Häuser abgrenzbaren Gemeinschaftseigentums geltend zu machen (BGH BauR 2000, 285).
  • OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03

    Werkvertrag: Anspruch auf Kostenerstattung als Teil des Erfüllungsanspruchs;

    Anders wäre es bei Ansprüchen auf Minderung oder Schadensersatz, welche nur mit ausdrücklicher Ermächtigung der Gemeinschaft von den Wohnungseigentümern im eigenen Namen ausgewählt und geltend gemacht werden könnten (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 304, 305).
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