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   BVerwG, 21.02.2000 - 4 BN 43.99   

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BVerwG, 21.02.2000 - 4 BN 43.99 (https://dejure.org/2000,4630)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2000 - 4 BN 43.99 (https://dejure.org/2000,4630)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 4 BN 43.99 (https://dejure.org/2000,4630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Kosten für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Gemeinde; Verlagerung der Konfliktlösung auf nachfolgendes Verwaltungshandeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1460
  • ZfBR 2000, 424
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2000 - 4 BN 43.99
    Dies hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; ist die künftige Entwicklung im Zeitpunkt der Beschlußfassung hinreichend sicher abschätzbar, so darf sie dem bei ihrer Abwägung Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - DVBl 1994, 1152 , m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    So BVerwG, Beschluss vom 8.11.2006 - 4 BN 32/06 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2.4.2008 - 4 BN 6.08 -, ZfBR 2008, 592; Beschluss vom 21.2.2000 - 4 BN 43.99 -, BRS 63 Nr. 224; OVG NRW, Urteil vom 28.11.2005 - 10 D 68/03.NE - Beschluss vom 24.3.2005 - 10 B 2003/04.NE - ÖffBauR 2005, 65 f.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 11. Aufl. 2009, § 1 Rn. 30.

    So BVerwG, Beschluss vom 8.11.2006 - 4 BN 32/06 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2.4.2008 - 4 BN 6.08 -, ZfBR 2008, 592; Beschluss vom 21.2.2000 - 4 BN 43.99 -, BRS 63 Nr. 224; OVG NRW, Beschluss vom 24.3.2005 - 10 B 2003/04.NE - ÖffBauR 2005, 65 f.; Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 1 Rn. 30.

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Geht ein Gericht auf einzelne Teile des Vorbringens eines Beteiligten nicht ein, dokumentiert es damit in der Regel zugleich, dass es sie für rechtlich irrelevant hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 4 BN 43.99 - ZfBR 2000, 424 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

    Dies kann jedoch letztlich offen bleiben, denn der Planungsträger kann von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan bereits dann Abstand nehmen, wenn der Abschluss eines Vertrages zur Sicherung der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2000, ZfBR 2000, 424 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 -, Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 = BRS 48 Nr. 8; Beschluss vom 17. Februar 1984 - 4 B 191.83 -, BVerwGE 69, 30 = BRS 42 Nr. 30; Beschluss vom 21. Februar 2000 - 4 BN 43.99 -, BauR 2000, 1460.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 8 C 10697/20

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Bezugspunkt bei der

    Dies gilt insbesondere für die Frage, ob mögliche Konflikte im Planungsverfahren selbst gelöst werden sollen oder die Problemlösung den bei der Verwirklichung der Planung zu treffenden Genehmigungsentscheidungen vorbehalten bleiben sollen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 4 BN 43/99 - BRS 63 Nr. 224 und juris Rn. 5; insgesamt zum Vorstehenden: Senatsurteil vom - 8 C 10906/11 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08

    Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen

    4 Das Berufungsgericht ist vorliegend davon ausgegangen, eine Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung auf spätere Prüfungen und nachfolgende selbständige Verfahren sei dem Planer nur dann erlaubt, wenn eventuelle Hindernisse für die Umsetzung der Planung grundsätzlich ausräumbar erscheinen (UA S. 32; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Februar 2000 BVerwG 4 BN 43.99 BRS 63 Nr. 224).

    Im Übrigen legt die Beschwerde nicht dar, zu welchen über die bisherige Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2000 BVerwG 4 BN 43.99 BRS 63 Nr. 224 und Urteil vom 24. Januar 2008 BVerwG 4 CN 2.07 NVwZ 2008, 559) hinausgehenden grundsätzlichen Erkenntnissen ein Revisionsverfahren beitragen soll.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

    Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf die Gemeinde Abstand nehmen, wenn die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt oder zu erwarten ist; dies hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; ist die künftige Entwicklung im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar, so darf sie dem bei ihrer Abwägung Rechnung tragen (BVerwG, Beschl. v. 21.02.2000 - BVerwG 4 BN 43.99 -, ZfBR 2000, 424; Beschl. v. 14.07.1994 - BVerwG 4 NB 25.94 -, ZfBR 1994, 1152, m. w. Nachw.).

    Dass die Antragsgegnerin in diesem Zeitpunkt mit der Sicherstellung der Durchführung der in der Planbegründung vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechnen durfte, ergibt sich insbesondere daraus, dass der diesem Ziel dienende städtebauliche Vertrag noch vor dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans abgeschlossen wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.04.2008 - 4 BN 6.08

    Überlagerung von Festsetzungen für einzelne Grundstücke; Verlagerung von

    Dies hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; ist die künftige Entwicklung im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar, darf sie dem bei ihrer Abwägung Rechnung tragen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 24.07 - juris und vom 21. Februar 2000 - BVerwG 4 BN 43.99 - BRS 63 Nr. 224 = ZfBR 2000, 424).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

    Dies hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; ist die künftige Entwicklung im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar, darf sie dem bei ihrer Abwägung Rechnung tragen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. April 2008, ZfBR 2008, 592, und vom 21. Februar 2000, BRS 63 Nr. 224 = ZfBR 2000, 424).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 8 C 10906/11

    Bebauungsplan für eine Mehrzweckhalle in Neustadt-Haardt unwirksam

    Dies gilt insbesondere für die Frage, ob mögliche Konflikte im Planungsverfahren selbst gelöst werden sollen oder die Problemlösung den bei der Verwirklichung der Planung zu treffenden Genehmigungsentscheidungen vorbehalten bleiben sollen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21.Februar 2000 - 4 BN 43/99 - BRS 63 Nr. 224 und juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2008 - 3 S 2602/06

    Planerische Bearbeitung eines Konflikts zwischen Wohnnutzung und Tierhaltung

  • BVerwG, 26.06.2007 - 4 BN 24.07

    Verlagerung von Problemlösungen aus dem Bauleitplanverfahren auf nachfolgendes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08

    Bebauungsplan: Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 7 D 130/06

    Antragsbefugnis eines Anliegers im Falle einer Überlastung eines sein Grundstück

  • BVerwG, 30.10.2002 - 4 BN 45.02

    Pflicht zur Auslegung eines im Bebauungsplanverfahren eingeholten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 C 10503/07

    Überprüfung der Wirksamkeit eines als Satzung beschlossenen und ortsüblich

  • VG Freiburg, 13.02.2008 - 4 K 1645/07

    Ausgestaltung des nachbarlichen einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine erteilte

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