Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - VII-Verg 5/02   

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https://dejure.org/2002,13568
OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - VII-Verg 5/02 (https://dejure.org/2002,13568)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2002 - VII-Verg 5/02 (https://dejure.org/2002,13568)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2002 - VII-Verg 5/02 (https://dejure.org/2002,13568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die nachträgliche Aufhebung einer Ausschreibung zulässig? (IBR 2002, 502)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2002, 514
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - Verg 5/02
    Hierdurch hat das Vergabeverfahren, so wie es Gegenstand des ursprünglichen Nachprüfungsantrags des Antragstellers war, sein Ende gefunden (vgl. Senat, NZBau 2000, 306, 309).
  • VK Münster, 17.01.2002 - VK 23/01

    Berechnung des Schwellenwertes: Manipulation des Auftragswertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - Verg 5/02
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 17. Januar 2002 (VK 23/01) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Die Weigerung der Vergabestelle, die Ausschreibung aufgrund der Wahl der falschen Verfahrensart - im entschiedenen Fall nationale statt europaweite Ausschreibung - aufzuheben, sei kein selbständiger Vergabeverstoß, der zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könne (vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 12.4.2000 - Verg 1/00, BayObLGZ 2000, 109; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.7.2002 - Verg 22/02, NZBau 2002, 634; Beschl. v. 16.2.2006 - VII-Verg 6/06, IBR 2006, 356; Beschl. v. 8.5.2002 - VII-Verg 5/02, [...]; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, ZfBR 2002, 514; Beschl. v. 22.11.1999 - Verg 2/99, [...]; OLG Jena, Beschl. v. 8.5.2008 - 9 Verg 2/08, VergabeR 2008, 653; VK Sachsen, Beschl. v. 11.8.2006 - 1/SVK/073-06, [...]; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.1.2009 - VK-SH 18/08, [...]; Beschl. v. 28.11.2006 - VK-SH 25/06, ZfBR 2007, 206).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 50/21

    Erfordernis eines Vergabeverfahrens für Postdienstleistungen an einen

    Eine für die Ermittlung des Schwellenwerts nicht mehr maßgebliche Umgehung im Sinne des § 2 Abs. 2 SektVO kann folglich erst dann angenommen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber die Vertragslaufzeit nur deshalb auf den gewählten Zeitraum begrenzt hat, um die Auftragsvergabe den Vergaberechtsbestimmungen zu entziehen (Senatsbeschluss vom 25. März 2002, VII-Verg 5/02, ZfBR 2002, 514, 515).

    Ein solcher Nachweis kann sich etwa daraus ergeben, dass der öffentliche Auftraggeber ursprünglich nicht nur eine längere, eine EU-weite Ausschreibung erfordernde Vertragslaufzeit vorgesehen, sondern diese auch als mit Rücksicht auf die zur Vertragsdurchführung erforderliche Investitionen der Auftragnehmer sachlich geboten begründet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2002, VII-Verg 5/02, ZfBR 2002, 514, 515).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Dies richtet sich allein nach objektiven Kriterien und der gegebenen objektiven Sachlage, und zwar danach, dass - wie hier - von einem öffentlichen Auftraggeber ein öffentlicher Auftrag vergeben werden soll, der den maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, ohne dass einer der in § 100 Abs. 2 GWB normierten Ausnahmefälle vorliegt (vgl. §§ 98, 99, 100 Abs. 1, 102 GWB; § 1 VgV sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 7/01, VergabeR 2001, 329, 330 f.; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, NJOZ 2003, 2684 [Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB]; Beschl. v. 8.5.2002 - Verg 5/02, NZBau 2002, 697 [Beschwerdeentscheidung]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.8.2002 - 2 Verg 9/02, VergabeR 2002, 101, 102 f.; BayObLG, Beschl. v. 23.2.2002 - Verg 7/02, VergabeR 2002, 510; Thüringer OLG, Beschl. v. 22.11.2000 - 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52, 54; anders und ohne weitere Auseinandersetzung neuerdings möglicherweise nur OLG Bremen, Beschl. v. 26.6.2009 - Verg 3/05, VergabeR 2009, 948, 951).
  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09

    Öffentliche Aufträge: Materielle Beschwer eines Beigeladenen im

    Soweit die Beigeladene die Abänderung der Entscheidung der Vergabekammer in der Sache beantragt hat, kann ihr nach Erledigung des Verfahrens ein Rechtsschutzinteresse hierfür nicht mehr zugesprochen werden und ihr Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000, 11 Verg 1/99 zitiert nach juris; auch OLG Düsseldorf ZfBR 2002, 514, 515; Byok in Byok/Jäger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1078; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 122 GWB Rdn.8).
  • KG, 17.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

    Zulässigkeit der Rüge der Wahl der öffentlichen Ausschreibung durch den

    Mit dieser Ansicht begibt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in dessen Beschluss vom 25. März 2002 - Verg 5/02.
  • VK Sachsen-Anhalt, 18.06.2002 - VK Hal 18/02
    Der unmittelbare Wechsel entspreche nicht den Vorschriften der VOB/A. Diesbezüglich verweist der anwaltliche Vertreter auf den Beschluss des Vergabesenates des OLG Düsseldorf vom 25.03.2002 -Verg 5/02-, woraus sich ergebe, dass eine freihändige Vergabe bzw. ein Verhandlungsverfahren nach Aufhebung eines Offenen oder Nichtoffenen Verfahrens nur dann gerechtfertigt sei, wenn in einem Folgeverfahren kein wirtschaftliches bzw. wirtschaftlicheres Ergebnis erzielt werden könne.
  • VK Baden-Württemberg, 07.10.2005 - 1 VK 56/05

    Folge der fehlenden Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

    Gegenstand der Nachprüfung sei das noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren, BT-Drucksache 13/9340 (vgl. auch OLG Düsseldorf vom 25.3.2002, Verg 5/02; OLG Düsseldorf vom 13.4.99, Verg 1/99; OLG Thüringen vom 24.3.2000, 6 Verg 2/00).
  • VK Bund, 10.07.2002 - VK 2-24/02

    Vergabe eines Bauvorhabens

    Zwar hätte der ASt auch die Möglichkeit gehabt, im Rahmen des eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens sein Rechtsschutzbegehren auf die beabsichtigte Vergabe des Auftrags im Wege des freihändigen Verfahrens zu erweitern (vgl. OLG Düsseldorf vom 25. März 2002 - Verg 5/02, S. 3 f).
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