Rechtsprechung
EuGH, 18.06.2002 - C-92/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Geltungsbereich - Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung - Gerichtliche Nachprüfung - Umfang
- Europäischer Gerichtshof
HI
- EU-Kommission
HI
Artikel 234 EG
1. Vorabentscheidungsverfahren Anrufung des Gerichtshofes Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG Begriff Auf dem Gebiet der Vergabe von Aufträgen zuständige Nachprüfungsinstanz
- EU-Kommission
HI
- Wolters Kluwer
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge; Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung; Aufhebung einer rechtswidrigen Entscheidung einer mit den dafür erforderlichen Befugnissen ausgestattenen Instanz bei ...
- oeffentliche-auftraege.de
Aufhebung einer Ausschreibung: die Aufhebung muss in einem Nachprüfungsverfahren überprüft werden können
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
Richtlinie 92/50/EWG; ; Richtlinie 89/665/EWG Art. 2 Abs. 1
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Rechtsschutz von Bietern bei Aufhebung des Vergabeverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Geltungsbereich - Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung - Gerichtliche Nachprüfung - Umfang
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gerichtliche Nachprüfung des Widerrufs einer Ausschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Nachprüfung des Vergabeverzichts
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
HI
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist die Aufhebung einer Ausschreibung gerichtlich überprüfbar? (IBR 2002, 430)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-92/00
- EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Papierfundstellen
- EuZW 2002, 497
- NZBau 2002, 458
- DVBl 2002, 1539
- VergabeR 2002, 360
- VergabeR 2002, 361
- ZfBR 2002, 604
Wird zitiert von ... (153) Neu Zitiert selbst (11)
- EuGH, 28.10.1999 - C-81/98
Alcatel Austria u.a.
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/665 bestimmt nämlich nicht, welche rechtswidrigen Entscheidungen auf Antrag aufgehoben werden können, sondern zählt lediglich Maßnahmen auf, die die Mitgliedstaaten treffen müssen, um die in Artikel 1 Absatz 1 dieser Richtlinie vorgesehene Nachprüfung zu ermöglichen (in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98, Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnrn.Eine solche Beschränkung kann auch nicht dem Wortlaut des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe b der betreffenden Richtlinie entnommen werden (in diesem Sinne Urteil Alcatel Austria u. a., Randnr. 32).
Wie sich aus ihrer ersten und zweiten Begründungserwägung ergibt, ist diese Richtlinie darauf gerichtet, die auf einzelstaatlicher Ebene wie auf Gemeinschaftsebene vorhandenen Mechanismen zur Durchsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu stärken, vor allem dann, wenn Verstöße noch beseitigt werden können; gerade um sicherzustellen, dass diese Richtlinien beachtet werden, verpflichtet Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/665 die Mitgliedstaaten, wirksame und möglichst rasche Nachprüfungsverfahren einzuführen (in diesem Sinne Urteil Alcatel Austria u. a., Randnrn.
- EuGH, 07.12.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Ferner ist der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung, der den Vergaberichtlinien zugrunde liegt, eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt, die es ermöglichen soll, die Beachtung dieses Grundsatzes zu überprüfen (in diesem Sinne Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98, Unitron Scandinavia und 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31, und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98, Teleaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 61).Auch wenn die Richtlinie 92/50 nicht speziell die Modalitäten des Widerrufs der Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags regelt, haben die Auftraggeber folglich, wenn sie eine solche Entscheidung treffen, doch die Grundregeln des Vertrages im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. entsprechend zum Abschluss von Verträgen über eine öffentliche Dienstleistungskonzession Urteil Teleaustria und Telefonadress, Randnr. 60).
- EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Banks
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in ihrem innerstaatlichen Recht festzulegen, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über den Widerruf maßgebend ist, wobei die anwendbaren nationalen Regelungen nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die Regelungen für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. im Wege der Analogie Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-390/98, Banks, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 121, und in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 29).
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in ihrem innerstaatlichen Recht festzulegen, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über den Widerruf maßgebend ist, wobei die anwendbaren nationalen Regelungen nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die Regelungen für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. im Wege der Analogie Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-390/98, Banks, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 121, und in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 29). - EuGH, 27.04.2006 - C-230/05
L / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Insbesondere führt die Kommission aus, in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie 87/C 230/05 des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsregeln im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (…ABl. 1987, C 230, S. 6) habe sie ausdrücklich vorgesehen, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einführung von Nachprüfungsverfahren sich nicht nur auf die Entscheidungen erstrecken solle, die die Vergabebehörden unter Verstoß gegen die Gemeinschaftsregelung träfen, sondern auch auf diejenigen, die gegen einzelstaatliche Regelungen verstießen. - EuGH, 18.10.2001 - C-19/00
SIAC Construction
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Nach ständiger Rechtsprechung soll die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Gemeinschaftsebene die Hemmnisse für den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr beseitigen und somit die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten (vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-380/98, University of Cambridge, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16, und vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00, SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 32). - EuGH, 17.09.1997 - C-54/96
GESELLSCHAFTSRECHT
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob die vorlegende Einrichtung Gerichtscharakter im Sinne von Artikel 234 EG besitzt, auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, und vom 4. Februar 1999 in der Rechtssache C-103/97, Köllensperger und Atzwanger, Slg. 1999, I-551, Randnr. 17). - EuGH, 03.10.2000 - C-380/98
University of Cambridge
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Nach ständiger Rechtsprechung soll die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Gemeinschaftsebene die Hemmnisse für den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr beseitigen und somit die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten (vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-380/98, University of Cambridge, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16, und vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00, SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 32). - EuGH, 16.09.1999 - C-27/98
Fracasso und Leitschutz
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Insbesondere hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-27/98 (Fracasso und Leitschutz, Slg. 1999, I-5697, Randnrn. - EuGH, 18.11.1999 - C-275/98
Unitron Scandinavia und 3-S
Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
Ferner ist der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung, der den Vergaberichtlinien zugrunde liegt, eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt, die es ermöglichen soll, die Beachtung dieses Grundsatzes zu überprüfen (in diesem Sinne Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98, Unitron Scandinavia und 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31, und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98, Teleaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 61). - EuGH, 04.02.1999 - C-103/97
Köllensperger und Atzwanger
- EuGH, 26.06.2019 - C-723/17
Die nationalen Gerichte sind befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur …
Darüber hinaus ist, trotz des Fehlens von Vorschriften des Unionsrechts über die Modalitäten von Klagen vor nationalen Gerichten, zur Bestimmung der Intensität der gerichtlichen Überprüfung nationaler Entscheidungen, die aufgrund eines Unionsrechtsakts erlassen wurden, auf dessen Zweck abzustellen und darauf zu achten, dass seine Wirksamkeit nicht beeinträchtigt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2002, HI, C-92/00, EU:C:2002:379, Rn. 59, …und vom 11. Dezember 2014, Croce Amica One Italia, C-440/13, EU:C:2014:2435, Rn. 40). - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Es entnimmt dem bereits von der Vergabekammer herangezogenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juni 2002 zur Nachprüfbarkeit des Widerrufs der Ausschreibung (Rs. C-92/00, ZfBR 2002, 604), daß die EG-Vergaberichtlinien insoweit lediglich die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens verlangten, in dem die Aufhebung der Ausschreibung auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften überprüft werden könnten, die dieses Recht umsetzen.Diese Rechtsprechung geht davon aus, daß der Grundsatz der Gleichbehandlung, der den EG-Vergaberichtlinien zugrunde liegt, eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt und daß diese es ermöglichen soll, die Beachtung dieses Grundsatzes zu überprüfen (EuGH, Urt. v. 18.06.2002 - Rs. C-92/00, ZfBR 2002, 604, unter 45. m.w.N.).
- EuGH, 18.09.2014 - C-549/13
Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann …
Der Gerichtshof stellt nach seiner ständigen Rechtsprechung zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne des Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. Urteile HI, C-92/00, EU:C:2002:379, Rn. 25, sowie Forposta [vormals Praxis] und ABC Direct Contact, EU:C:2012:801, Rn. 17).Insoweit geht aus den §§ 104 und 105 GWB, in denen die Nachprüfung im Bereich der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vor den Vergabekammern geregelt ist, eindeutig hervor, dass diese Einrichtungen, die mit einer ausschließlichen Zuständigkeit für die erstinstanzliche Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten zwischen Wirtschaftsteilnehmern und öffentlichen Auftraggebern ausgestattet sind, bei der Wahrnehmung dieser Zuständigkeit die in Rn. 21 des vorliegenden Urteils angeführten Kriterien erfüllen (vgl. entsprechend zu für die Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens zuständigen Stellen Urteile HI, EU:C:2002:379, Rn. 26 und 27, und Forposta [vormals Praxis] und ABC Direct Contact, EU:C:2012:801, Rn. 18).
- VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
Nachprüfung der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens
Die Vorschrift des § 114 Abs. 1, 2 GWB ist insofern unter Berücksichtigung der vom EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 vorgenommenen Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie 89/665/EWG richtlinienkonform auszulegen (Fortführung von VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 VK 38/02 ).Die Zulässigkeit dieses Nachprüfungsantrags folge den Grundsätzen des EuGH- Urteils vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00.
Dies ergebe auch nicht das Urteil des EuGH vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00.
Die Vergabekammer hat dabei die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 18.06.2002 (Rechtssache C-92/00, Hospital Ingenieure Krankenhaustechnik Planungs-Gesellschaft mbH ./. Stadt Wien) getroffenen Feststellungen zugrunde gelegt und auch auf die Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens angewendet, dem wie in diesem Nachprüfungsverfahren ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet worden ist, der zusammen mit der Vergabebekanntmachung bekannt gemacht worden ist.
Die Nachprüfung ist erforderlich, um insbesondere dem Gebot der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bewerber, die ausdrücklich der Richtlinie 89/665 (s. Erwägungsgrund 3 der RL 89/665) und darüber hinaus allen EG-RL im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zugrunde liegen (s. Schlussanträge des Generalanwalt Tizzano vom 28.06.2001 in der Rechtssache C-92/00, Rn. 20 m.w.N. aus der Rechtsprechung des EuGH) und in § 97 Abs. 1, 2 GWB in nationales Recht umgesetzt worden sind, im Sinne des in Art. 10 EGV wurzelnden Effektivitätsgebots zur Durchsetzung zu verhelfen.
Verstöße insbesondere gegen die das gemeinschaftsrechtliche Vergaberecht durchziehenden Transparenz- und Gleichbehandlungsprinzipien könnten durch die Vergabekammer nicht beseitigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rn. 42-55).
a) Das Urteil des EuGH vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 enthält für die Rechtsauffassung des Auftraggebers keine Anhaltspunkte.
Er hat allerdings entschieden, dass sich der Zeitpunkt, der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, eine Ausschreibung zu widerrufen, maßgebend ist, nach nationalem Recht bestimmt, wobei die nationalen Regelungen nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die Regelungen für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen dürfen (EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rn. 65 ff., 68).
Das folgt auch aus den Ausführungen des Generalanwalts Tizzano vom 28.06.2001 in der Rechtssache C-92/00, die der EuGH seinem Urteil vom 18.06.2002 inhaltlich ohne Abweichung zugrunde gelegt hat (…Schlussanträge des Generalanwalts Antonio Tizzano vom 28.06.2001 in der Rechtssache C- 92/00, Rn. 12 ff.).
- VK Brandenburg, 30.07.2002 - VK 38/02
Aufhebung der Aufhebung
Die Vorschrift des § 114 Abs. 1, 2 GWB ist insofern unter Berücksichtigung der vom EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 vorgenommenen Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie 89/665/EWG richtlinienkonform auszulegen.Die Grundsätze des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 seien nicht anwendbar.
Mit Schreiben vom 18.07.2002 hat die Vergabekammer der Antragstellerin und dem Auftraggeber im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 einen rechtlichen Hinweis erteilt.
a) Soweit bislang überwiegend aus § 114 Abs. 2 S. 2 GWB hergeleitet worden ist, dass eine Aufhebung eines Vergabeverfahrens in jedem Fall zu dessen Beendigung und damit zur Unzulässigkeit eines erst nach der Aufhebung eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens führt, ist diese Auslegung nicht mit Art. 1 Abs. 1 der Rechtsmittelrichtlinie 89/665 in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem jüngsten Urteil vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 (Hospital Ingenieure Krankenhaustechnik Planungs- Gesellschaft mbH ./. Stadt Wien) vereinbar.
Die Überprüfbarkeit von Entscheidungen über die Aufhebung von Vergabeverfahren folge letztlich dem in Art. 10 EGV wurzelnden Gebot der praktischen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (EuGH, Urteil vom 18.06.2002, a.a.O., Rn. 29 ff., insbesondere Rn. 37 ff., 48 ff.).
Dies gilt auch für Art. 12 Abs. 2 der Dienstleistungsaufträge betreffenden Richtlinie 92/50 in der Fassung der Richtlinie 97/52 (EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00 a.a.O., Rn. 41; ebenso bereits EuGH…, Urteil vom 16.09.1999, Rs. C-27/98, Rn. 23, 25 zu Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates v. 14.06.1993).
Andererseits würde die effektive Durchsetzung des von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 in der Fassung des Art. 41 der Richtlinie 92/50 aufgestellten Gebots verhindert (EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rn. 42-55).
Die Befugnis zur Aufhebung durch die Vergabekammer wird entgegen der Rechtsansicht des Auftraggebers vom EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 (a.a.O., Rn. 55) vorausgesetzt.
Denn es spricht unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 viel dafür, dass die unter rechtswidriger Aufhebung eines zuvor durchgeführten Vergabeverfahrens erfolgende In-House-Vergabe im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren der §§ 107 ff. GWB insofern überprüfbar und aufhebbar sein muss, als sie dem Auftraggeber nur möglich war, weil er zuvor in rechtswidriger Weise das ausgeschriebene Vergabe- bzw. Verhandlungsverfahren aufgehoben hat.
- EuGH, 11.12.2014 - C-440/13
Croce Amica One Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche …
Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass der Auftraggeber nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (…ABl. L 209, S. 1), der ebenfalls Art. 41 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18 entspricht, wenn er beschließt, die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags zu widerrufen, den Bewerbern und Bietern zwar die Gründe für seine Entscheidung mitteilen muss, danach aber nicht verpflichtet ist, das Vergabeverfahren zu Ende zu führen (vgl. Urteil HI, C-92/00, EU:C:2002:379, Rn. 41).Der Gerichtshof hat jedoch darauf hingewiesen, dass der Verpflichtung zur Mitteilung der Gründe für die Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung das Bemühen zugrunde liegt, ein Mindestmaß an Transparenz bei den Verfahren zur Vergabe der öffentlichen Aufträge, für die die unionsrechtlichen Regelungen gelten, und somit die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherzustellen, der diesen Regelungen zugrunde liegt (vgl. in diesem Sinne Urteil HI, EU:C:2002:379, Rn. 45 und 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Außerdem hat er festgestellt, dass die nationalen Gerichte selbst in den Fällen, in denen die Vergabebehörden nach der anwendbaren nationalen Regelung über einen weiten Ermessensspielraum in Bezug auf den Widerruf der Ausschreibung verfügen, gemäß der Richtlinie 89/665 die Vereinbarkeit einer Widerrufsentscheidung mit dem einschlägigen Unionsrecht überprüfen können müssen (vgl. Urteil HI, EU:C:2002:379, Rn. 55 und 62).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gehört die Entscheidung über den Widerruf der Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags zu den "Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber", für die die Mitgliedstaaten nach Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 der Richtlinie 89/665 im nationalen Recht Nachprüfungsverfahren einführen müssen, um die Beachtung der einschlägigen materiellen Regelungen des Unionsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder der einzelstaatlichen Vorschriften, die diese Regelungen umsetzen, sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile HI, EU:C:2002:379, Rn. 53 bis 55, und Koppensteiner, C-15/04, EU:C:2005:345, Rn. 29).
Folglich ist zur Beantwortung der Frage nach dem Umfang der gerichtlichen Kontrolle im Rahmen der von der Richtlinie 89/665 vorgesehenen Nachprüfungsverfahren auf den Zweck der Richtlinie abzustellen und darauf zu achten, dass deren Wirksamkeit nicht beeinträchtigt wird (Urteil HI, EU:C:2002:379, Rn. 58 und 59).
Diese Rechtmäßigkeitskontrolle kann nicht auf die Prüfung beschränkt werden, ob die Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers willkürlich erfolgt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil HI, EU:C:2002:379, Rn. 63).
Da es keine spezifische Unionsregelung für diesen Bereich gibt, sind die Einzelheiten der gerichtlichen Überprüfung durch nationale Verfahrensvorschriften festzulegen, vorbehaltlich der Beachtung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität (vgl. in diesem Sinne Urteil HI, EU:C:2002:379, Rn. 68).
- EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …
Der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit schließen, wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, insbesondere eine Transparenzpflicht ein, damit die konzessionserteilende öffentliche Stelle feststellen kann, ob diese Grundsätze beachtet worden sind (Urteile des Gerichtshofs Unitron Scandinavia und 3-S, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 31, Telaustria, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 61, vom 18. Juni 2002, HI, C-92/00, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45, Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 49, und ANAV, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 21), wobei diese Verpflichtung durch den neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 und den zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 bestätigt wird. - EuGH, 27.02.2003 - C-373/00
Adolf Truley
Wie der Gerichtshof bereits mehrfach festgestellt hat, soll die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Gemeinschaftsebene die Hemmnisse für den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr beseitigen und damit die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten (insbesondere Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-380/98, University of Cambridge, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16, Kommission/Frankreich, Randnr. 41, vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 43, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-0000, Randnr. 51). - VK Bund, 21.12.2016 - VK 2-127/16
Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Überschreitung der geschätzten Kosten
Anders als die Zuschlagsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers wirkt seine Aufhebungsentscheidung auch nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; EuGH, Urteil vom 18. Juni 2001, C-92/00 "Stadt Wien"; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 6/06), so dass die ASt die. - EuGH, 12.12.2002 - C-470/99
Universale-Bau u.a.
Denn der Grundsatz der Gleichbehandlung, der den Vergaberichtlinien zugrunde liegt, schließt eine Verpflichtung zur Transparenz ein, die es ermöglichen soll, die Beachtung dieses Grundsatzes zu überprüfen (u. a. Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 61, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45). - OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 5/21
Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei subjektiv unerwartet …
- OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …
- EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
Kommission / CAS Succhi di Frutta
- OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
EuGH bestätigt Vergaberechtsentscheidung
- OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03
Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits …
- OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 15 Verg 3/13
Anforderungen an die Ermessensentscheidung der Vergabestelle bei der Aufhebung …
- OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 9/02
Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung
- EuGH, 13.11.2007 - C-507/03
Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie …
- EuGH, 19.06.2003 - C-249/01
Hackermüller
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-26/03
Stadt Halle und RPL Lochau
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-171/15
Connexxion Taxi Services - Öffentliche Aufträge - Auswahlverfahren - Qualitative …
- VK Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - VK 1-35/12
Wann darf Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand (doch) nicht ändern?
- OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Haushaltsplan gescheitert: Ausschreibung darf aufgehoben werden!
- OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06
Vergabenachprüfungsverfahren A 38
- EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- VK Rheinland, 15.05.2019 - VK 8/19
Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-391/15
Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches …
- EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
GAT
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-15/04
Koppensteiner
- OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04
Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer …
- VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung
- VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt
- OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
Vergabenachprüfungsverfahren A 38
- OLG München, 12.07.2005 - Verg 8/05
Aufhebung einer Scheinaufhebung im Vergabeverfahren - nichtiger Zuschlag bei …
- VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
Verzicht auf Vergabe trotz Verfahrens ist möglich
- VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03
Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren
- OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10
Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den …
- BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02
Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren …
- EuGH, 23.01.2003 - C-57/01
IM RAHMEN DER VERGABE ÖFFENTLICHER BAUAUFTRÄGE KANN EIN NATIONALES GESETZ ES …
- VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
Aufhebung einer Ausschreibung nicht aufhebbar!
- VK Nordbayern, 28.10.2002 - 320.VK-3194-33/02
Keine Aufhebung der Aufhebung
- EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
Koppensteiner - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17
Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat …
- OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …
- OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 1/19
Zulässigkeit eines auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung des …
- EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …
- OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
"Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren
- VK Bund, 11.12.2020 - VK 2-91/20
Keine Aufhebung bei unverändert fortbestehender Beschaffungsabsicht
- OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender …
- OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04
Vergabekammer darf Rechtsverletzung feststellen!
- EuGH, 16.10.2003 - C-244/02
Kauppatalo Hansel
- VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
Primärrechtsschutz bei Aufhebung von öffentlichen Ausschreibungen
- OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!
- VK Bund, 23.01.2017 - VK 2-143/16
Aufhebung der Aufhebung
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
Parking Brixen
- OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04
Aufhebung einer VOL/A-Ausschreibung rechtmäßig?
- OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02
Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung …
- VK Thüringen, 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S
Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren
- KG, 10.12.2002 - KartVerg 16/02
Nachprüfung einer Vergabeentscheidung
- VK Schleswig-Holstein, 14.09.2005 - VK-SH 21/05
Aufhebung wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07
Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge …
- OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 11 Verg 8/05
Mischkalkulation: Vergabestelle hat Nachweispflicht!
- OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!
- OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 11 Verg 7/05
Angebotsausschluss im Vergabeverfahren: Ermittlung einer Mischkalkulation
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-145/08
Club Hotel Loutraki u.a. - Öffentliche Aufträge - Auftrag, der eine …
- VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08
Ordnungsgemäße Kostenprognose?
- VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Ausschreibung
- OLG Naumburg, 13.05.2003 - 1 Verg 2/03
Antragsbefugnis eines Bieters bei beabsichtigter Aufhebung der Ausschreibung
- EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
- EuGH, 08.12.2022 - C-769/21
BTA Baltic Insurance Company
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-225/19
Minister van Buitenlandse Zaken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
- VK Bund, 08.02.2011 - VK 2-134/10
Lagerhaltung und Distribution
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22
INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-187/16
Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche …
- OLG Bremen, 29.01.2016 - 2 Verg 3/15
Unter welchen Voraussetzungen kann ein VOF-Verhandlungsverfahren aufgehoben …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des …
- VK Bund, 04.03.2014 - VK 2-07/14
Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Aufhebung
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
Hochtief
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14
MT Højgaard und Züblin
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-117/03
Dragaggi u.a.
- OLG Schleswig, 08.09.2006 - 1 Verg 6/06
Aufhebung einer Ausschreibung
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-507/03
Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie …
- VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-17/06
Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen
- VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
Schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung
- VK Münster, 23.09.2004 - VK 18/04
Neuwertung muss Rechtsauffassung der VK beachten!
- EuGH, 09.04.2003 - C-424/01
CS Austria
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-373/00
Adolf Truley
- VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22
Aufhebung des Vergabeverfahrens; Rechtsunsicherheit aufgrund einer Bieterrüge als …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-560/15
Europa Way und Persidera - Vorabentscheidungsersuchen - Elektronische …
- VK Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - VK 1-39/09
Aufhebung einer Ausschreibung wegen unwirtschaftlichen Ergebnisses?
- EuG, 12.03.2008 - T-345/03
Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
- VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07
Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-195/06
Österreichischer Rundfunk - Fernsehtätigkeit - Richtlinie 89/552/EWG in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01
GAT
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2004 - C-247/02
Sintesi
- VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06
§ 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-410/01
Fritsch, Chiari & Partner u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
Hackermüller
- EuG, 20.03.2013 - T-415/10
Nexans France / Entreprise commune Fusion for Energy
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-226/09
Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Anhang II Teil B der Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-246/05
Häupl - Markenrecht - Keine ernsthafte Benutzung der Marke - Verhinderung der …
- VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-16/06
Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen
- OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 Verg 7/03
Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Nachprüfungsverfahren nach …
- VK Bund, 13.11.2002 - VK 2-78/02
Lieferung und Einbau von Notausstiegsfenstern
- VK Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - VK 1-16/15
Vorgaben zur Energieeffizienz sind nicht bieterschützend!
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-148/08
Antragsbefugnis eines Mietglieds einer Bietergemeinschaft
- VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
Lieferleistungen
- OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 17 Verg 5/07
Erledigung einer Rechtsangelegenheit aufgrund des Abschlusses des …
- VK Bund, 26.09.2003 - VK 1-81/03
Vergabe einer Maßnahme
- VK Bund, 02.05.2003 - VK 1-25/03
Errichtung und die Herbeiführung der Funktionsfähigkeit einer 3S Zentrale
- VK Sachsen, 05.06.2012 - 1/SVK/012-12
SektVO: Wann kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden?
- VK Berlin, 05.11.2009 - VK-B2-35/09
Aufhebung wegen Überschreitung der finanziellen Mittel
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
La Cascina und Zilch - Öffentliche Ausschreibung - Verfahren zur Vergabe …
- VK Münster, 23.09.2004 - VK 26/04
Neuwertung muss Rechtsauffassung der VK beachten!
- VK Bremen, 13.11.2002 - VK 6/02
Kunstfelsenbau im Botanischen Garten in Bremen
- VK Südbayern, 24.08.2010 - Z3-3-3194-1-31-05/10
Fehlerhafte Leistungsbeschreibung - Aufhebung der Ausschreibung?
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2006 - 3 VK 12/06
Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach Aufhebung eines …
- VK Hessen, 21.01.2003 - 69d-VK-62/02
Rüge: notwendiger Inhalt (konkrete Benennung des Vergabeverstoßes)
- EuG, 13.12.2013 - T-165/12
European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche …
- VK Sachsen, 27.09.2013 - 1/SVK/027-13
Unklare Vergabeunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle!
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-230/02
Grossmann Air Service
- VK Düsseldorf, 26.09.2001 - VK-22/01
Zuständigkeit der Vergabekammer für die Gewährung von Primärschutzrechten; …
- VK Bund, 02.08.2022 - VK 2-64/22
Wirksamkeit, jedoch Rechtswidrigkeit einer Aufhebung bei Wegfall des vom …
- EuG, 16.10.2018 - T-10/17
Proof IT / EIGE - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - …
- EuG, 04.10.2018 - T-914/16
Proof IT / EIGE
- VK Hessen, 10.06.2004 - 69d-VK-27/04
Nachprüfungsverfahren auch für Aufhebungsentscheidungen
- VK Rheinland-Pfalz, 13.03.2003 - VK 2/03
Beendigung eines Vergabeverfahrens durch eine Aufhebungsentscheidung der …
- VK Sachsen, 25.07.2014 - 1/SVK/024-14
Änderung des Beschaffungsbedarfs ist kein Aufhebungsgrund
- EuG, 19.10.2007 - T-69/05
Evropaïki Dynamiki / EFSA
- VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
VOF-Verfahren: Aufhebung überprüfbar?
- VK Berlin, 03.12.2021 - VK-B2-35/21
Aufgestellte Parameter nicht eingehalten: Angebot wird ausgeschlossen!
- VK Berlin, 20.09.2019 - VK-B2-26/19
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag ohne eingeleitetes Nachprüfungsverfahren!
- EuG, 04.07.2016 - T-349/13
Orange Business Belgium / Kommission
- EuG, 02.06.2009 - T-524/08
AVLUX / Parlament
- VK Bund, 11.12.2008 - VK 2-76/08
Lieferung und Rollout von Drucksystemen für die AG
- VK Südbayern, 27.08.2003 - 33-07/03
Prüfungsbefugnis der Vergabekammer
- VK Bund, 19.07.2002 - VK 2-44/02
Vergabe von Trockenbauarbeiten
- VK Arnsberg, 30.06.2014 - VK 10/14
Aufhebungsgrund nicht dokumentiert: Aufhebung rechtswidrig, aber wirksam!
- VK Bund, 06.09.2010 - VK 2-74/10
Bildungsmaßnahme nach SGB III
- VK Brandenburg, 17.08.2004 - VK 23/04
Kein Nachprüfungsantrag bei Verzicht auf Ausschreibung
- LG Köln, 14.01.2004 - 28 O (Kart) 463/03
Aufhebung einer Ausschreibung nach VOL/A
- VK Südbayern, 05.08.2003 - 29-07/03
Nebenangebote: "Abmagerungsangebote" sind unzulässig
- VK Schleswig-Holstein, 23.06.2003 - VK-SH 17/03
Antragsbefugnis: Aussicht auf Zuschlagserteilung erforderlich
- VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
Nebenangebot: Nachweis der Gleichwertigkeit beim Bieter
- VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09
Rechtswidriger Verzicht auf eine europaweite Vergabe
- VK Hessen, 10.06.2004 - 69d-VK-28/04
Nachprüfungsverfahren wegen Verfahrensaufhebung zulässig
- LG Köln, 14.01.2004 - 28 O (Kart) 32/03
- VK Nordbayern, 12.09.2002 - 320.VK-3194-25/02
"Aufhebung der Aufhebung"
- VK Berlin, 03.12.2021 - B2-35/21
- VK Bremen, 06.01.2003 - VK 5/02
Aufhebung der Ausschreibung zulässig?
- VK Düsseldorf, 07.11.2002 - VK-32/02
Ausnahme zu Zuständigkeitsregelungen des Gesetzes gegen …