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   BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01   

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BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01 (https://dejure.org/2002,450)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2002 - 4 C 10.01 (https://dejure.org/2002,450)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2002 - 4 C 10.01 (https://dejure.org/2002,450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 167 Abs. 1 Satz 1; § 168 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 767; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; § 35 Abs. 3 Satz 3
    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid; Windenergieanlage; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone; Sonderbaufläche;

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Einwendung für Vollstreckungsabwehrklage - Rechtsvernichtende Einwendung - Bauvorbescheid für Windenergieanlage - Nachträgliche Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszone - Sonderbaufläche

  • Judicialis

    VwGO § 167 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 168 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 767; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid; Windenergieanlage; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone; Sonderbaufläche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan geht rechtskräftiger Verurteilung vor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 44
  • NJW 2003, 983 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 214
  • DVBl 2003, 201
  • BauR 2003, 223
  • ZfBR 2003, 148
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Gegenüber der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windenergieanlage kann die Behörde die Vollstreckungsabwehrklage darauf stützen, dass nach Rechtskraft des Urteils durch eine Änderung des Flächennutzungsplans die Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geschaffen wurden (Fortführung von BVerwGE 70, 227).

    Darf ein Bauvorbescheid, zu dessen Erteilung die Behörde verpflichtet worden ist, auf der Grundlage neuen Ortsrechts nicht mehr ergehen, so ist dies ein Umstand, der als Einwendung im Wege einer Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 53.80 - BVerwGE 70, 227).

    Im Urteil vom 26. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 53.80 - (a.a.O.) hat der Senat jedoch bereits dargelegt, weshalb dem nicht ohne weiteres der Fall gleichgestellt werden kann, dass eine Behörde durch rechtskräftiges Urteil zum Erlass eines Bauvorbescheides verpflichtet worden ist, den Bescheid aber noch nicht erteilt hat.

  • BVerwG, 03.06.1998 - 4 B 6.98

    Außenbereichsvorhaben; Windenergieanlagen; Darstellungen des

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Die gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wies der Senat mit Beschluss vom 3. Juni 1998 zurück (BVerwG 4 B 6.98).

    Die Regelung orientiert sich an der Rechtsprechung des Senats zu Konzentrationsflächen für den Kiesabbau (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300; Beschluss vom 3. Juni 1998 - BVerwG 4 B 6.98 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 335).

  • OVG Niedersachsen, 30.10.1997 - 6 L 6400/95

    Windkraftanlagen und Landschaftsschutz; Steuerung durch Flächennutzungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Der Kläger wurde durch Urteil vom 30. Oktober 1997 - 6 L 6400/95 - (ZUR 1998, 83) verpflichtet, den beantragten Bauvorbescheid zu erteilen: Das Vorhaben sei bevorrechtigt zulässig.

    Das Verwaltungsgericht hat die Vollstreckung aus dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1997 - 6 L 6400/95 - antragsgemäß für unzulässig erklärt und zur Begründung ausgeführt: Die 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen begründe eine materielle Einwendung gegen den titulierten Anspruch des Beklagten auf Erteilung eines Vorbescheides.

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Die Regelung ist Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes, der besagt, dass ein wegen eines Defizits im Abwägungsvorgang fehlerhafter Plan durch eine neue fehlerfreie Abwägung und Wiederholung des der Beschlussfassung nachfolgenden Verfahrens in Kraft gesetzt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 4 NB 48.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 12).
  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Eine Einwendung im Sinne des § 767 ZPO lässt sich auf alle Gründe stützen, die geeignet sind, den rechtskräftig zuerkannten Anspruch nachträglich zu vernichten oder in seiner Durchsetzbarkeit zu hemmen (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1987 - V ZR 19/86 - BGHZ 100, 211 und vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90 - BGHZ 118, 229).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Als einer unter vielen denkbaren Umständen kommt in diesem Zusammenhang auch eine Gesetzesänderung in Betracht, sofern sich aus ihr unmittelbare Rechtsfolgen für den titulierten Anspruch ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1977 - IV ZR 4/77 - BGHZ 70, 151 und vom 16. Oktober 1995 - II ZR 298/94 - BGHZ 131, 82).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Richtig ist, dass sich ein bestandskräftiger Bauvorbescheid, der die Feststellung enthält, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen durch das In-Kraft-Treten einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplans durchsetzen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 39.82 - BVerwGE 69, 1).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Im Urteil vom 21. Juli 1999 - 1 L 5203/96 - (NVwZ 1999, 1358) führte es hierzu u.a. aus: Auch die 53. Änderung leide an Fehlern im Abwägungsvorgang.
  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Als einer unter vielen denkbaren Umständen kommt in diesem Zusammenhang auch eine Gesetzesänderung in Betracht, sofern sich aus ihr unmittelbare Rechtsfolgen für den titulierten Anspruch ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1977 - IV ZR 4/77 - BGHZ 70, 151 und vom 16. Oktober 1995 - II ZR 298/94 - BGHZ 131, 82).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
    Wie aus § 14 Abs. 3 BauGB zu ersehen ist, schützt erst ein erteilter Bescheid den Bauherrn vor Rechtsänderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96 und 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34; Beschluss vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.12.1973 - I B 155/73
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Erst die erteilte Bebauungsgenehmigung vermittelt dem Bauherrn eine Rechtsposition, die sich auch gegenüber Rechtsänderungen durchsetzen kann (Urteile vom 26. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 53.80 - BVerwGE 70, 227 und vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 10.01 - BVerwGE 117, 44 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2019 - 10 S 1429/19

    Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO; zulässige Einwendungen im Hinblick auf

    Aus alledem folgt, dass hier dem Vollstreckungsschuldner nur die Möglichkeit offensteht, seine Einwendungen gegen die dem Vollstreckungstitel zugrundeliegende materielle Verpflichtung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage und eines einstweiligen Anordnungsverfahrens geltend zu machen (§§ 767, 769, 794, 795 ZPO i. V. m. § 167 Abs. 1 VwGO; vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 C 10.01 - NVwZ 2003, 214; Senatsbeschluss vom 24.04.2018 a. a. O.), entsprechende Rechtsschutzersuchen aber nach derzeitigem Erkenntnisstand ohne Erfolg bleiben würden.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auf der Respektierung des Rechts der Gemeinde, ihre Bauleitplanung - unter Beachtung der gesetzlichen Regeln - jederzeit nach ihren eigenen Vorstellungen zu betreiben, beruht auch die Entscheidung des Senats, dass die Gemeinde der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil mit einem nachträglich geänderten Bauleitplan entgegentreten kann (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 10.01 - BVerwGE 117, 44), wie die Antragsgegnerin zutreffend geltend macht.
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