Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01   

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VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01 (https://dejure.org/2002,3348)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 (https://dejure.org/2002,3348)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 5 S 1655/01 (https://dejure.org/2002,3348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grenznaher Balkon - Abstandsfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Nachbarschützende Abstandsflächenvorschriften; Abstandsflächenpflichtigkeit eines Balkons; Nichteinhaltung der Privilegierungsmaße des § 5 Abs. 6 Nr. 2 Landesbauordnung (LBO); An Grundstücksgrenze errichtete gemeinsame Brandmauer ; ...

  • Judicialis

    LBO § 5 Abs. 1; ; LBO § 5 Abs. 6 Nr. 2; ; LBO § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsflächen: Balkon, Abstandsflächen, ausnahmsweise Zulassung

  • rechtsportal.de

    Abstandsflächen: Balkon, Abstandsflächen, ausnahmsweise Zulassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muß ein Balkon Abstandsflächen einhalten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1201
  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99

    Garagengebäude hat keinen Einfluß auf Charakter einer Bauzeile; Einverständnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01
    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347 sowie Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -) ist bei der Prüfung der Frage, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt werden, von der normativen Wertung auszugehen, dass eine den nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Teil unterschreitende Tiefe der Abstandsfläche regelmäßig zu einer erheblichen und damit nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung des betreffenden Nachbarn führt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist.
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01
    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 24.02.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355) zu Begriff und Zulässigkeit eines Doppelhauses i. S. des § 22 Abs. 2 BauNVO - diese Rechtsprechung dürfte im Grundsatz auf die Einzelelemente einer Hausgruppe im Sinne dieser Regelung übertragbar sein - meint der Beigeladene, dass der geplante, 2,50 m vor die rückwärtige Hauswand, aber nicht vor die an der Grundstücksgrenze vorhandene gemeinsame Brandmauer vortretende Balkon angesichts einer Gesamtgebäudetiefe von ca. 13 m einen Versprung an der gemeinsamen Grundstücksgrenze darstelle, der - wie bei einem Doppelhaus - auch bei einer Hausgruppe im Hinblick auf den eine solche kennzeichnenden wechselseitigen Verzicht auf seitliche Grenzabstände unschädlich sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98

    Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01
    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347 sowie Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -) ist bei der Prüfung der Frage, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt werden, von der normativen Wertung auszugehen, dass eine den nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Teil unterschreitende Tiefe der Abstandsfläche regelmäßig zu einer erheblichen und damit nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung des betreffenden Nachbarn führt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1985 - 7 B 2402/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01
    Aus der Regelung des § 5 Abs. 6 Nr. 2 LBO, wonach bei der Bemessung der Abstandsflächen Vorbauten wie Balkone außer Betracht bleiben, wenn sie nicht breiter als 5 m sind, nicht mehr als 1, 5 m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben, folgt, dass auch nur diese Vorbauten keine eigenen Abstandsflächen auslösen (sollen); demgegenüber müssen vor abstandsrechtlich nicht privilegierten Vorbauten, die die kumulativen Maße des § 5 Abs. 6 Nr. 2 LBO nicht einhalten, Abstandsflächen liegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.10.1985 - 3 S 2010/85 - BRS 44 Nr. 102 und Beschl. v. 06.03.2002 - 3 S 279/02 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.11.1985 - 7 B 2402/85 - BRS 44 Nr. 101).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99

    Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01
    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347 sowie Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -) ist bei der Prüfung der Frage, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt werden, von der normativen Wertung auszugehen, dass eine den nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Teil unterschreitende Tiefe der Abstandsfläche regelmäßig zu einer erheblichen und damit nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung des betreffenden Nachbarn führt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2010 - 8 S 1529/08

    Abstandsflächenbestimmung nach BauO BW § 6 Abs 1 S 1 Nr 2, Fassung 2009-11-17

    Daher ist auch nach dem Wegfall des nicht nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe durch das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 17.11.2009 (GBl. S. 615) nach der in §§ 5, 6 LBO zum Ausdruck kommenden normativen Wertung davon auszugehen, dass jedenfalls bei einer Unterschreitung der nach § 5 Abs. 7 Satz 2 LBO gebotenen Mindesttiefe der Abstandsfläche nachbarliche Belange i. S. des § 6 Abs. 3 Nr. 2 LBO erheblich beeinträchtigt werden, es sei denn, die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück wird durch tatsächliche oder rechtliche Besonderheiten im Verhältnis zum Bauvorhaben gekennzeichnet, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung der Mindestabstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs zur bisherigen Rechtslage; vgl. Urteile vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483; vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - VBlBW 2009, 65; vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201 und vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - Juris), insbesondere den Abstandsflächenvorschriften selbst sich entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - Juris und Urteil vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19

    Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung der nachbarschützenden Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteile vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483, und vom 13.06.2018 - 8 S 1500/16 -, n.v.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201, und vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483; Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201; Urt. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190; Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, juris; Beschl. v. 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 - VBlBW 2008, 483; Urteil des 5. Senats vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201; Urteil des 3. Senats vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190).
  • VGH Bayern, 10.07.2015 - 15 ZB 13.2671

    Zur Frage, ob ein abstandsflächenrechtlich privilegiertes Grenzgebäude (Art. 6

    Dieser Entscheidung wäre davon abgesehen insoweit nicht zu folgen, als darin - abweichend von Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. b BayBO - ein Mindestabstand von 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze für ausreichend erachtet wird, weil die "Breiten- und Vorsprungsmaße" für den Nachbarn keine Rolle spielten (anders in Bayern, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 23.3.2010 - 15 B 08.2180 - juris Rn. 23; ebs. VGH BW U.v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - juris Rn. 20: "demgegenüber müssen vor abstandsrechtlich nicht privilegierten Vorbauten, die die k u m u l a t i v e n Maße des § 5 Abs. 6 Nr. 2 BauO BW nicht einhalten, Abstandsflächen liegen").
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2019 - 3 S 2963/18

    Errichtung einer baulichen Anlage ohne Abstansfläche

    Mit den Balkonen ist daher eine eigene Abstandsfläche einzuhalten, so als ob auf dieser Höhe die Außenwand des Gebäudes vorspringen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.9.2015 - 3 S 741/15 - VBlBW 2016, 115; Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201; Sauter, LBO für Baden-Württemberg, § 5 Rn. 94 a.E.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand;

    Ohne Erfolg berufen sich die Antragsteller zum Beleg ihrer gegenteiligen Ansicht auf das Urteil des 5. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 10.10.2002 (- 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 - VBlBW 2008, 483; Urteil des 5. Senats vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201; Urteil des 3. Senats vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2015 - 3 S 741/15

    Beseitigungsanordnung einer genehmigten Anlage - Legalisierungswirkung der

    Der Balkon ist danach in die Bemessung der Abstandsfläche miteinzubeziehen, d.h. mit ihm ist eine eigene Abstandsfläche einzuhalten, so als ob auf dieser Höhe die Außenwand vorspringen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 3 S 1913/14

    Zur Anwendung des BauO BW 2010 § 56 Abs 2 Nr 1 bei der Aufstockung eines

    Es ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass das Erfordernis der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen den Schutz von Rechten Dritter einschließt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.1.2010 - 8 S 1977/09 - NVwZ-RR 2010, 387) und die Unterschreitung der von § 5 LBO vorgeschriebenen Abstandsflächentiefe grundsätzlich eine nicht mehr zumutbare und somit im Sinn des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO erhebliche Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange darstellt, ohne dass es auf das Ausmaß dieser Unterschreitung ankommt (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.6.2008 - 8 S 18/07 - VBlBW 2008, 483; Beschl. v. 13.6.2003 - 3 S 938/03 - BauR 2003, 1549; Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 LB 8/16

    Baugenehmigung: Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau einer Balkonanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06

    Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein besonderes Wohngebiet - Nachbarschutz:

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2004 - 8 S 215/04

    Berechnung der Abstandsflächentiefe bei einer als Walmdach ausgeformten

  • VG Freiburg, 06.11.2003 - 4 K 1701/02

    Abstandsflächen bei der Errichtung einer Balkonanlage

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5124
OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01 (https://dejure.org/2002,5124)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.2002 - 1 LB 980/01 (https://dejure.org/2002,5124)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 1 LB 980/01 (https://dejure.org/2002,5124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rücksichtnahme - Schutzanspruch eines - mittlerweile entprivilegierten - landwirtschaftlichen Betriebs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 24
  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    Das Vorhaben der Erhöhung des Schweinemastbestandes verstößt nicht gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot (vgl. hierzu BVerwG, Urt. vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175 = DVBl. 1993, 652).

    Sie ist jedoch eine brauchbare und im Allgemeinen unverzichtbare Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen aus der Schweinehaltung (BVerwG, Urt. vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, a.a.O.; Urt. des Senats vom 25.3.1994 - 1 K 6147/92 -, BRS 56 Nr. 15).

    Ob Belästigungen im Sinne des Immissionsschutzrechts erheblich sind, richtet sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Rechtsgüter, die sich ihrerseits nach der bebauungsrechtlichen Prägung der Situation und nach den tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen bestimmen (BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, a.a.O.).

    Welches Maß an Rücksichtnahme der Nachbar verlangen kann, richtet sich danach, welche Art von Nutzung er selbst zulässigerweise ausübt (BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, a.a.O.; Urt. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.04.1997 - 1 L 7648/95

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Geruchsimmissions-Richtlinie; Schweinehaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    Der Senat hat die Anwendbarkeit der GIRL bisher offen gelassen (Urt. vom 11.4.1997 - 1 L 7648/95 -, a.a.O.).

    Der Senat hat aber die Grenze der Unzumutbarkeit von Gerüchen noch nicht abschließend bestimmen müssen, weil in den bisher entschiedenen Fällen die allgemein diskutierten Grenzen der Geruchsbelästigung noch nicht erreicht waren (vgl. Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, BRS 57 Nr. 106 = NuR 1996, 42: Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für einen Putenmaststall, der am Haus der Klägerin im Dorfgebiet zu einer Überschreitung des Geruchsschwellenwertes an nur 4 bis 4,3 % der Jahresstunden führt; Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7648/95 -, BRS 59 Nr. 83 = NuR 98, 493: Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für einen Schweinestall, der beim Wohnhaus des Klägers im Dorfgebiet zu einer Wahrnehmungshäufigkeit von unter 3 % der Jahresstunden und zu deutlich wahrnehmbaren Geruchseindrücken (ab etwa 3 GE/m³) in 1 Promille der Jahresstunden führt).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2000 - 10a D 8/00

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    Sie enthält in Abhängigkeit von der Bestandsgröße und weiteren Einflussfaktoren eine Abstandsregelung, die u.a. danach differenziert, ob ein Wohnbauvorhaben in einem dörflich geprägten Gebiet bzw. im Außenbereich oder in einem sonstigen Baugebiet verwirklicht werden soll (vgl. zu näheren Einzelheiten: OVG Münster, Urt. vom 25.9.2000 - 10 a D 8/00.NE -, RdL 2001, 64).

    In jüngster Zeit gibt es verstärkt Tendenzen, die GIRL als Hilfsmittel für die Ermittlung von Geruchsbelästigungen zu akzeptieren (vgl. OVG Münster, Urt. vom 25.9.2000 - 10 a D 8/00 - NE, a. a. O.; BGH, Urteil vom 26.6.2001 - III ZR 313/99 -, DVBl 2001, 1435; OLG Karlsruhe, Urt. vom 9.5.2001 - 6 U 223/00 -, NJW-RR 2001, 1236).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen ab (vgl. zu den Einzelheiten: BVerwG, Urt. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126 = BRS 32 Nr. 155).

    Welches Maß an Rücksichtnahme der Nachbar verlangen kann, richtet sich danach, welche Art von Nutzung er selbst zulässigerweise ausübt (BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, a.a.O.; Urt. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    Diese grundsätzlichen Einwände gegen die GIRL sprechen dagegen, die GIRL als antizipiertes Sachverständigengutachten im Sinne der Voerde-Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 17.2.1978 - 1 C 102.76 -, BVerwGE 55, 250/6 ff.) anzusehen (so aber Hansmann NVwZ 1999, 1158/60).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90

    Putenmaststall; Geräusche; Immissionen; Zumutbarkeit; Berechnung; Meteorologische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    Der Senat hat aber die Grenze der Unzumutbarkeit von Gerüchen noch nicht abschließend bestimmen müssen, weil in den bisher entschiedenen Fällen die allgemein diskutierten Grenzen der Geruchsbelästigung noch nicht erreicht waren (vgl. Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, BRS 57 Nr. 106 = NuR 1996, 42: Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für einen Putenmaststall, der am Haus der Klägerin im Dorfgebiet zu einer Überschreitung des Geruchsschwellenwertes an nur 4 bis 4,3 % der Jahresstunden führt; Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7648/95 -, BRS 59 Nr. 83 = NuR 98, 493: Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für einen Schweinestall, der beim Wohnhaus des Klägers im Dorfgebiet zu einer Wahrnehmungshäufigkeit von unter 3 % der Jahresstunden und zu deutlich wahrnehmbaren Geruchseindrücken (ab etwa 3 GE/m³) in 1 Promille der Jahresstunden führt).
  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 313/99

    An Rindermastbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    In jüngster Zeit gibt es verstärkt Tendenzen, die GIRL als Hilfsmittel für die Ermittlung von Geruchsbelästigungen zu akzeptieren (vgl. OVG Münster, Urt. vom 25.9.2000 - 10 a D 8/00 - NE, a. a. O.; BGH, Urteil vom 26.6.2001 - III ZR 313/99 -, DVBl 2001, 1435; OLG Karlsruhe, Urt. vom 9.5.2001 - 6 U 223/00 -, NJW-RR 2001, 1236).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2001 - 6 U 223/00

    Nachbarrechtlicher Immissionsschutz - Überlagerung durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    In jüngster Zeit gibt es verstärkt Tendenzen, die GIRL als Hilfsmittel für die Ermittlung von Geruchsbelästigungen zu akzeptieren (vgl. OVG Münster, Urt. vom 25.9.2000 - 10 a D 8/00 - NE, a. a. O.; BGH, Urteil vom 26.6.2001 - III ZR 313/99 -, DVBl 2001, 1435; OLG Karlsruhe, Urt. vom 9.5.2001 - 6 U 223/00 -, NJW-RR 2001, 1236).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der zeitlichen Dauer dieser Nachwirkung (vgl. einerseits BVerwG, Urt. v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - BRS 57 Nr. 67; vgl. andererseits die 7-Jahresfrist in § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 c BauGB).
  • OVG Sachsen, 15.07.1998 - 1 S 257/98

    Geruchsimmissionen; Schweinemastanlage; Geruchsschwellenwert; Geruchsgrenzwert;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01
    Auch in der Rechtsprechung hat sich die Richtlinie als Entscheidungshilfe bisher nicht durchgesetzt (SächsOVG, Beschl. vom 15.7.1998 - 1 S 257/98 -, SächsVBl. 1998, 292 = BImSchG-Rechtsprechung § 5 Nr. 72).
  • BVerwG, 06.01.1997 - 4 B 256.96

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Annahme landwirtschaftlicher

  • OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92

    VDI-Richtlinie; Wohnbebauung; Nachbarschaft; Schweinezuchtbetrieb; Landwirt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 1 LC 25/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Aufzuchtstalls für

    Dies konnte im umgekehrten Falle, in dem landwirtschafsunabhängiges Wohnen in einem kleinen Bereich nur dadurch als Einzelfall entstanden war, dass ein bislang landwirtschaftlichem Wohnen gewidmetes Gebäude aus der Solidargemeinschaft der Tierhalter einseitig ausschied, Geruchshäufigkeiten deutlich über 30 oder gar 50 % der Jahresstunden als noch zumutbare Geruchsbelastung zur Folge haben (vgl. Senatsurt. v. 25.7.2002 - 1 LB 980/01 -, RdL 2002, 313 = NVwZ-RR 2003, 24 = AUR 2003, 58).

    Hier dominiert die landwirtschaftliche Nutzung nicht (mehr) in einem Maße, welches eine Übertragung der Grundsätze rechtfertigte, welche der Senat in seinem Urteil vom 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, aaO) entwickelt hatte.

    Das entspricht dem im Senatsurt. v. 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, a.a.O.) hervorgehobenen Umstand, dass die einseitige Aufgabe landwirtschaftlich bezogenen Wohnens in einer im Übrigen ausschließlich und intensiv landwirtschaftlich geprägten Umgebung den Schutzanspruch herabsetzen kann.

    Es ist aber auch nicht (mehr) sowie in dem Weiler, welchen der Senat in seinem Urteil vom 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, NVwZ-RR 2003, 24) zu beurteilen gehabt hatte.

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13

    Zumutung von Tierhaltungsgerüche an mehr als 20 v.H. der Jahresstunden

    Zwar müsse nach dem Senatsurteil vom 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, NVwZ-RR 2003, 24) derjenige, der als einziger aus der Gemeinschaft bislang einhellig Tiere Züchtender ausscheide, noch höhere Geruchsbeeinträchtigungen hinnehmen.

    Dies konnte im umgekehrten Falle, in dem landwirtschafsunabhängiges Wohnen in einem kleinen Bereich nur dadurch als Einzelfall entstanden war, dass ein bislang landwirtschaftlichem Wohnen gewidmetes Gebäude aus der Solidargemeinschaft der Tierhalter einseitig ausschied, Geruchshäufigkeiten deutlich über 30 oder gar 50 % der Jahresstunden als noch zumutbare Geruchsbelastung zur Folge haben (vgl. Senatsurt. v. 25.7.2002 - 1 LB 980/01 -, RdL 2002, 313 = NVwZ-RR 2003, 24 = AUR 2003, 58).

    Hier dominiert die landwirtschaftliche Nutzung nicht (mehr) in einem Maße, welches eine Übertragung der Grundsätze rechtfertigte, welche der Senat in seinem Urteil vom 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, aaO) entwickelt hatte.

    Das entspricht dem im Senatsurt. v. 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, a.a.O.) hervorgehobenen Umstand, dass die einseitige Aufgabe landwirtschaftlich bezogenen Wohnens in einer im Übrigen ausschließlich und intensiv landwirtschaftlich geprägten Umgebung den Schutzanspruch herabsetzen kann.

    Es ist aber auch nicht (mehr) so wie in dem Weiler, welchen der Senat in seinem Urteil vom 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, NVwZ-RR 2003, 24) zu beurteilen gehabt hatte.

    Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu diesem "Weiler-Fall" (1 LB 980/01) und zu dem vom Senat zum Aktenzeichen 1 ME 205/12 (B. v. 6.3.2013) entschiedenen Fall besteht darin, dass die dort zu beurteilenden Situationen im Außenbereich lagen, nach der mit Zulassungsangriffen nicht zureichend attackierten Annahme des Verwaltungsgerichts der hier zu würdigende Bereich hingegen als unverplanter Bereich anzusehen ist, der gem. § 34 Abs. 2 BauGB iVm. § 5 BauNVO als Dorfgebiet anzusehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2014 - 1 LB 164/13

    Außenbereich; Geruch; Geruchsbeeinträchtigung; Geruchsbelastung;

    Zumutbar sind abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere der eigenen Emissionssituation, Werte von 50 % und möglicherweise auch darüber hinaus (im Anschluss an Senat, Urt. v. 25.7.2002 - 1 LB 980/01 -, juris Rn. 16 = NVwZ-RR 2003, 24).

    In diesem Fall besteht eine Schicksalsgemeinschaft der emittierenden landwirtschaftlichen Betriebe, die es verbietet, die auf die reine Wohnnutzung bezogenen Immissionsrichtwerte der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie v. 29.2.2008/10.9.2008, Gem. RdErl. v. 23.7.2009, Nds. MBl. 2009, 794) uneingeschränkt zur Anwendung zu bringen (vgl. Senat, Urt. v. 25.7.2002 - 1 LB 980/01 -, juris Rn. 16 = NVwZ-RR 2003, 24).

    Offen geblieben sind bislang allerdings die zeitlichen Grenzen dieser nachwirkenden Pflicht zur besonderen Rücksichtnahme (vgl. Senat, Urt. v. 25.7.2002, a. a. O.; Beschl. v. 6.3.2013, a. a. O.); der Senat nimmt diesen Fall zum Anlass, seine Rechtsprechung in diesem Punkt wie folgt zu konkretisieren:.

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.09.2002 - 4 UE 981/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5604
VGH Hessen, 13.09.2002 - 4 UE 981/99 (https://dejure.org/2002,5604)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.09.2002 - 4 UE 981/99 (https://dejure.org/2002,5604)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. September 2002 - 4 UE 981/99 (https://dejure.org/2002,5604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs 1 BauGB
    Einfügen in Eigenart der Umgebung - Hinterlandbebauung - Wohngebäude hinter Schulgebäude

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung; Zulässigkeit einer Bebauung eines Grundstücks mit einem Wohnhaus als sog. Hinterlandbebauung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB; Unzulässigkeit des Heranziehens eines Schulgebäudes zur Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung, wenn ...

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 3; ; HBO 1993 § 65 Abs. 2; ; HBO 1993 § 70 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht - Bauvoranfrage, faktische Baugrenze, Bauvorbescheid, Fremdkörperwirkung, Hinterlandbebauung, unbeplanter Innenbereich, Nebenanlagen, Schulgebäude, Wohnhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 259
  • DÖV 2003, 342
  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Außer Betracht bleiben bauliche Anlagen, die die Umgebung nicht prägen oder in ihr gar als Fremdkörper erscheinen (BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - IV C 9/77 -, BVerwGE 55, 369) oder nur Nebenanlagen sind (VGH Kassel, Urt. v. 13.9.2003 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259 f).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09

    Baulandverfahren: Umlegung; Fortgeltung von Fluchtlinienplänen als einfache

    Das Landgericht hat maßgebliche rechtliche Erwägungen zum Begriff des "Fremdkörpers", wie er in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322, 325 ff. - Leitentscheidung - Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11/05 -, BVerwGE 127, 231, 232 f.; VGH Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259, 260), unberücksichtigt gelassen.
  • VG Magdeburg, 27.03.2014 - 4 A 262/13

    Baugenehmigung für den Anbau in einem Blockinnenbereich; Festlegung der hinteren

    So hat etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, juris) die Hinterlandbebauung durch ein Schulgebäude bei teils wohnlich, teils gewerblich genutzten baulichen Anlagen im hinteren Bereich nicht als unbeachtlichen "Fremdkörper" angesehen.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 1/09

    Umlegung: Funktionslosigkeit von Fluchtlinienplänen; Neuordnung von Grundstücken

    Das Landgericht hat maßgebliche rechtliche Erwägungen zum Begriff des "Fremdkörpers", wie er in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322, 325 ff. - Leitentscheidung - Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11/05 -, BVerwGE 127, 231, 232 f.; VGH Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259, 260), unberücksichtigt gelassen.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 2/09

    Zur Rechtsgültigkeit eines Umlegungsbeschlusses im Rahmen von § 45 BauGB

    Das Landgericht hat maßgebliche rechtliche Erwägungen zum Begriff des "Fremdkörpers", wie er in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322, 325 ff. - Leitentscheidung - Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11/05 -, BVerwGE 127, 231, 232 f.; VGH Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259, 260), unberücksichtigt gelassen.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3545
VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00 (https://dejure.org/2002,3545)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2002 - 5 S 2687/00 (https://dejure.org/2002,3545)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2002 - 5 S 2687/00 (https://dejure.org/2002,3545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verletzung des Entwicklungsgebots; Überplanung einer Gewerbefläche mit Grünflächen

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Verletzung des Entwicklungsgebots ; Beeinträchtigung der städtebaulichen Entwicklung; Planerische Konzeption des Flächennutzungsplans ; Gesamtes Gemeindegebiet oder über das Bebauungsplangebiet ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; ; BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung - Bestandsschutz, öffentliche Grünfläche, Abwägungsgebot, Flächennutzungsplan, Entwicklungsgebot

  • ibr-online

    Verletzung des Entwicklungsgebotes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 342 (Ls.)
  • BauR 2003, 1001
  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 171 DÖV 2003, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    Denn zu jenem Zeitpunkt war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits seit längerem geklärt, dass Bestandsschutz im Baugenehmigungsverfahren nur noch nach Maßgabe des einfachen Rechts gegeben ist (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 15a; zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 = PBauE § 29 BauGB Nr. 18).

    Im Übrigen hält es der Senat für möglich, dass die insoweit allein maßgeblichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 a.a.O.) einfachgesetzlichen Bestimmungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im beplanten Gebiet (vgl. §§ 29 bis 31 BauGB) durchaus Raum für einen gewissen, hier im Einzelnen nicht festzulegenden sogenannten aktiven Bestandsschutz lassen und somit die dem Sohn des Antragstellers in der Zwischenzeit erteilte Baugenehmigung nicht - wie der Antragsteller in der mündlichen Verhandlung bemerkt hat - nur "gnadenhalber gewährt" ist.

    Geht man davon aus, dass Bebauungspläne keiner "Geltungsvermittlung" bedürfen und die Beachtlichkeit ihrer Festsetzungen somit nicht von der Frage abhängt, ob eine Änderung eines vorhandenen Gebäudes oder einer ausgeübten Nutzung so wesentlich ist, dass sie den Begriff des Vorhabens gemäß § 29 Abs. 1 BauGB erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1997 - 4 B 233.96 - NuR 1998, 87 = PBauE § 12 BauNVO Nr. 5; zum Begriff des Vorhabens vgl. BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 a.a.O.), kommt immer noch in Betracht, dass im Einzelfall, je nach dem Umfang der geplanten Änderung, die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vorliegen.

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    Diese Belange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken oder gar ausschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41 = NVwZ 2001, 560 = PBauE § 17 BauNVO Nr. 9 m.w.N.).

    In seiner Auffassung, dass ungeachtet der Reichweite eines etwaigen "Bestandsschutzes" die anderweitige Überplanung eines baulich genutzten Grundstücks im Ergebnis abwägungsfehlerfrei sein kann, sieht sich der Senat durch die obergerichtliche Rechtsprechung bestätigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2000 a.a.O., vgl. auch OVG Münster, v. 7.9.2000 - 7a D 235/98.NE -Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: öffentliche Grünfläche; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    Dementsprechend ist die vollständige Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Nutzungen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nur dann mit dem Gebot einer gerechten Abwägung im Ergebnis vereinbar, wenn die planende Gemeinde dafür hinreichend gewichtige Belange anführen kann und sich mit naheliegenden oder sich aufdrängenden Planungsalternativen ausreichend befasst hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 - Urt. v. 18.9.1998 - 8 S 290/98 - BRS 60 Nr. 9 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 22; Urt. v. 5.10.1999 - 5 S 2624/96 -, NuR 2000, 331 = PBauE § 215a BauGB Nr. 11; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 17.12.1998 - 10a D 186/96 -, NVwZ-RR 1999, 561).

    In einer "Insellage" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.10.1999 a.a.O.) befindet es sich nicht.

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    Ob bei einer Verletzung des Entwicklungsgebots die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden ist, ist nicht nach der planerischen Konzeption des Flächennutzungsplans für den engeren Bereich des Bebauungsplans zu beurteilen, sondern nach der planerischen Konzeption dieses Plans für den größeren Raum, d.h. für das gesamte Gemeindegebiet oder einen über das Bebauungsplangebiet hinausreichenden Ortsteil (wie BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 CN 6.98 - PBauE § 8 BauGB Nr. 9a).

    Maßgebend ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im Großen und Ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 CN 6.98 -, Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 14 = NVwZ 2000, 197 = PBauE § 8 BauGB Nr. 9a).

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    So hat das Bundesverwaltungsgericht für Fälle, in denen es früher einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung aus "eigentumskräftig verfestigter Anspruchsposition" erwogen hat, betont, dass sich im beplanten Innenbereich mit Hilfe des § 31 Abs. 1 und 2 BauGB angemessene Ergebnisse erreichen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 = NVwZ 1991, 673 = PBauE § 10 BauGB Nr. 7; vgl. auch, zur Aufhebung der Bestandsschutzregelung des § 34 Abs. 3 BauGB, Berliner Schwerpunkte-Kommentar zum Baugesetzbuch 1998, § 34 Rdnr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2000 - 7a D 235/98

    Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    In seiner Auffassung, dass ungeachtet der Reichweite eines etwaigen "Bestandsschutzes" die anderweitige Überplanung eines baulich genutzten Grundstücks im Ergebnis abwägungsfehlerfrei sein kann, sieht sich der Senat durch die obergerichtliche Rechtsprechung bestätigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2000 a.a.O., vgl. auch OVG Münster, v. 7.9.2000 - 7a D 235/98.NE -Juris).
  • BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96

    Bauplanungsrecht - Unzulässige im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplante

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    Geht man davon aus, dass Bebauungspläne keiner "Geltungsvermittlung" bedürfen und die Beachtlichkeit ihrer Festsetzungen somit nicht von der Frage abhängt, ob eine Änderung eines vorhandenen Gebäudes oder einer ausgeübten Nutzung so wesentlich ist, dass sie den Begriff des Vorhabens gemäß § 29 Abs. 1 BauGB erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1997 - 4 B 233.96 - NuR 1998, 87 = PBauE § 12 BauNVO Nr. 5; zum Begriff des Vorhabens vgl. BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 a.a.O.), kommt immer noch in Betracht, dass im Einzelfall, je nach dem Umfang der geplanten Änderung, die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vorliegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 10a D 186/96

    Bauleitplanung: Anforderungen und Grenzen an die Festsetzung öffentlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    Dementsprechend ist die vollständige Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Nutzungen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nur dann mit dem Gebot einer gerechten Abwägung im Ergebnis vereinbar, wenn die planende Gemeinde dafür hinreichend gewichtige Belange anführen kann und sich mit naheliegenden oder sich aufdrängenden Planungsalternativen ausreichend befasst hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 - Urt. v. 18.9.1998 - 8 S 290/98 - BRS 60 Nr. 9 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 22; Urt. v. 5.10.1999 - 5 S 2624/96 -, NuR 2000, 331 = PBauE § 215a BauGB Nr. 11; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 17.12.1998 - 10a D 186/96 -, NVwZ-RR 1999, 561).
  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    Insbesondere ist nicht anzunehmen, der Bebauungsplan sei aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig oder biete auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = NVwZ 1999, 1338 = PBauE § 1 Abs. 5 BauNVO Nr. 6; Beschl. v. 8.9.1999 - 4 BN 14.99 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 106 = ZfBR 2000, 275; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7.2002 - 5 S 1601/01 - vgl. auch, insoweit einen Abwägungsfehler annehmend, BVerwG, Urt. v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 = NVwZ 274 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 25; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 5 S 462/95 -, VBlBW 1997, 22 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 47; Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 -).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
    Erst wenn durch ein mehr als geringfügiges Abweichen im Bebauungsplan das Gewicht verschoben wird, das nach dem Flächennutzungsplan einer Baufläche im Verhältnis zu anderen Bauflächen und zu den von der Bebauung frei zu haltenden Flächen nach Qualität und Quantität zukommt, wird der Bebauungsplan in aller Regel dem Flächennutzungsplan derart widersprechen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr als aus dem Flächennutzungsplan "entwickelt" anzuerkennen sind (BVerwG, Urt. v. 28.2.1975 - 4 C 74.72 - BVerwGE 48, 70 = PBauE § 8 BauGB Nr. 2).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 462/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Verstoß gegen das Abwägungsgebot

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 5 S 3227/98

    Festsetzung eines Technologieparks als sonstiges Sondergebiet im Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01

    Negativplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Abwägungsfehler - fehlende

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91

    Überplanung eines überwiegend bebauten Gebietes

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 833/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07

    Ausweisung der Freilandfläche eines Gartenbaubetriebs als private Grünfläche

    Diese Abweichung beeinträchtigt aber inhaltlich, vor allem aber räumlich noch nicht die sich aus dem Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung und beeinflusst die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans nach § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB damit nicht (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.2002 - 5 S 2687/00 -, BauR 2003, 1001; BVerwG, Urteil vom 26.01.1999 - 4 CN 6.98 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08

    Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach der planerischen Konzeption des Flächennutzungsplans für den größeren Raum, in der Regel das gesamte Gemeindegebiet (BVerwG, Urteil vom 26.2.1999 - 4 CN 6.98 - BauR 1999, 1128; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.9.2002 - 5 S 2687/00 - BauR 2003, 1001).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 3 S 1650/02

    Bebauungsplan - Abwägung - Eigentumsschutz - Inanspruchnahme eines Grundstücks

    Dies gilt insbesondere, wenn bestehende Gebäude und Nutzungen überplant werden (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.9.2002 - 5 S 2687/00).

    Dies gilt umso mehr, wenn bestehende Gebäude und Nutzungen überplant werden (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.9.2002 - 5 S 2687/00 - m.w.N. und vom 30.11.2000 - 5 S 3227/98 -, PBauE § 11 BauNVO Nr. 26).

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03

    Verhältnismäßigkeit eines in einem Bebauungsplan festgesetzten

    Dies gilt umso mehr, wenn bestehende Gebäude und Nutzungen überplant werden (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.9.2002 - 5 S 2687/00 - BauR 2003, 1001 = BRS 65 Nr. 11 m. w. N. und vom 30.11.2000 - 5 S 3227/98 - NVwZ-RR 2001, 716 = DÖV 2001, 652).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 7 B 1716/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14535
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 7 B 1716/02 (https://dejure.org/2002,14535)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.09.2002 - 7 B 1716/02 (https://dejure.org/2002,14535)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. September 2002 - 7 B 1716/02 (https://dejure.org/2002,14535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 14.07.1993 - 1 L 6230/92

    Anforderungen; Ausfertigung des Bebauungsplans; Satzungstext; Karte; Zulassung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 7 B 1716/02
    vgl.: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. Juli 1993 - 1 L 6230/92 - BRS 55 Nr. 59 = NVwZ-RR 1984, 248.
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99

    Gewerbegebiet; Wohnung für Bereitschaftspersonen; Ausnahme.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 7 B 1716/02
    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1999 - 4 B 46.99 - BRS 62 Nr. 78.
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 7 B 1716/02
    vgl.: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 23.98 - BRS 63 Nr. 80 m.w.N.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 7 B 1716/02
    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 5.99 - BRS 62 Nr. 99.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 7 B 1716/02
    vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7.91 - BRS 55 Nr. 34.
  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 7 B 1716/02
    vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 50.80 - BRS 42 Nr. 73.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 7 B 2374/02

    Eingeschränkter Gebietserhaltungsanspruch für innerhalb des Bebauungsplans, aber

    Zu dem ausgewiesenen Industriegebiet vgl. bereits: OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2002 - 7 B 1716/02.

    Des Weiteren fehlt es auch im vorliegenden Fall - nicht anders als bei dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Senats vom 26.9.2002 (7 B 1716/02) zu Grunde lag - daran, dass das Wohnen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf die Art und Größe des Betriebs aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll und dass die Betriebswohnung dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist.

    Nicht anders als in dem bereits angesprochenen Fall, der dem Beschluss des Senats vom 26.9.2002 (7 B 1716/02) zu Grunde lag, dominiert auch hier die Wohnnutzung das Vorhaben des Beigeladenen eindeutig.

    Die Antragstellerin möchte im vorliegenden Fall anders als im Verfahren 7 B 1716/02 nicht eine schleichende Umwandlung ihres eigenen Baugebiets - des festgesetzten Industriegebiets - verhindern, sondern sie möchte verhindern, dass das angrenzende, in demselben Bebauungsplan festgesetzte eingeschränkte Gewerbegebiet durch das Vorhaben des Beigeladenen und andere dort unzulässige betriebsfremde Wohnvorhaben schleichend zu ihren Lasten in ein letztlich nur Wohnnutzung dienendes (faktisches) Wohngebiet umgewandelt wird.

  • VG Aachen, 27.08.2009 - 3 K 1967/08

    Nutzungsuntersagung für privates Wohnen auf Grundstück im Gewerbegebiet

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 und Beschluss vom 22. Juni 1999 -4 B 49/99 - juris sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 26. September 2002 - 7 B 1716/02 - und 2. April 2008 - 7 B 251/08 - www.nrwe.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2008 - 7 B 251/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer erteilten Baugenehmigung; Verletzung des

    - 7 B 1716/02 -, juris.
  • VG Augsburg, 09.03.2016 - Au 4 K 15.1371

    Wettbüro als nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte in einem Industriegebiet

    Von der Wirksamkeit eines ein weit reichendes Areal umfassenden Bebauungsplans ist auszugehen, auch wenn er bislang nur in räumlich geringem Umfang umgesetzt wurde (vgl. OVG NRW, B.v. 26.9.2002 - 7 B 1716/02 - juris Rn. 3 zu einem Industriegebiet).
  • VG Aachen, 09.02.2009 - 3 L 480/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 und Beschluss vom 22. Juni 1999 -4 B 49/99 - juris sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 26. September 2002 - 7 B 1716/02 - und 2. April 2008 - 7 B 251/08 - www.nrwe.de.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4376
VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01 (https://dejure.org/2002,4376)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.07.2002 - 5 S 1601/01 (https://dejure.org/2002,4376)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 5 S 1601/01 (https://dejure.org/2002,4376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Negativplanung

  • Wolters Kluwer

    Überplanung eines Kernkraftwerksgeländes; Nachfolgenutzung eines Kernkraftwerksgeländes; Bewertung einer Planung als reine Negativplanung; Nichtigkeit einer Satzung über eine Veränderungssperre; Ausweisung eines Sondergebiets als Planungsziel ; Energiepark für ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 14 Abs. 1
    Beweis, Bauleitplanung, Veränderungssperre, Kommunalrecht: Bebauungsplan, Veränderungssperre, Erforderlichkeit, Teilnichtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 68
  • BauR 2002, 1751 ZfBR 2003, 171 (red. Leitsatz) UPR 2003, 159 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    Mit dem vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschiedenen Fall (Urt. v. 16.11.2001 - 3 S 605/01 - Neckarwestheim) sei der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Diese planerischen Vorstellungen gehen zwar über diejenigen hinaus, welche in dem durch Urteil des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.11.2001 - 3 S 605/01 - (VBlBW 2002, 200 = PBauE § 14 Abs. 1 BauGB Nr. 19) entschiedenen Fall zu beurteilen waren.

    An der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans fehlt es schließlich, wenn von Anfang an feststeht, dass mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, etwa weil die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muss oder weil keinerlei Anhaltspunkte für eine Verwirklichung der Planung gegeben sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2001 - 3 S 605/01 - a.a.O.; vgl. auch - insoweit einen Abwägungsfehler annehmend - BVerwG, Urt. v. 06.05.1993 - 4 C 15.91 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 = NVwZ 1994, 274 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 25 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - und Urt. v. 07.12.1998 - 3 S 3113/97 - VBlBW 1999, 174 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 65; vgl. auch Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 462/95 -, VBlBW 1997, 22 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 47).

    Aus der Zweistufigkeit der Bauleitplanung folgt aber, dass dem Flächennutzungsplan und nicht den Bebauungsplänen die Aufgabe zukommt, der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung rechtzeitig und großräumig Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2001 - 3 S 605/01 -a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre deshalb nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche, hinreichend konkretisierte Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 23 = NVwZ 1994, 685 = PBauE § 1 Abs. 5 BauGB Nr. 2; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111 = PBauE § 38 BauGB Nr. 3; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.02.1999 - 8 S 39/99 -, VBlBW 1999, 266 = PBauE § 14 Abs. 3 BauGB Nr. 6).

    Ob das der Fall ist, lässt sich gleichfalls nur anhand aller konkreten Umstände des Einzelfalls beantworten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Abwägungsfehler - fehlende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    An der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans fehlt es schließlich, wenn von Anfang an feststeht, dass mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, etwa weil die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muss oder weil keinerlei Anhaltspunkte für eine Verwirklichung der Planung gegeben sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2001 - 3 S 605/01 - a.a.O.; vgl. auch - insoweit einen Abwägungsfehler annehmend - BVerwG, Urt. v. 06.05.1993 - 4 C 15.91 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 = NVwZ 1994, 274 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 25 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - und Urt. v. 07.12.1998 - 3 S 3113/97 - VBlBW 1999, 174 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 65; vgl. auch Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 462/95 -, VBlBW 1997, 22 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 47).

    Dies gilt aber nahezu für jede städtebauliche Nutzung und kann kein Grund dafür sein, Bebauungspläne für erforderlich zu halten, deren Verwirklichung "sozusagen in den Sternen steht" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - VGHBW-Ls 1997, Beilage 2, B6).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    Dabei lassen sich allein aus dem Umstand, dass ein Bebauungsplan "nach seiner Entstehungsgeschichte einen ad-hoc-Bezug auf ein zu verhinderndes Vorhaben" aufweist und räumlich auf den Grundbesitz eines einzelnen begrenzt ist, keinerlei Schlüsse auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Planung herleiten (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47 = NVwZ 1991, 875 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 3).

    Sie sind nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    Erforderlich ist ein Bebauungsplan, wenn er nach der planerischen Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 = PBauE § 123 BauGB Nr. 1).

    Aus der Zweistufigkeit der Bauleitplanung folgt aber, dass dem Flächennutzungsplan und nicht den Bebauungsplänen die Aufgabe zukommt, der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung rechtzeitig und großräumig Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2001 - 3 S 605/01 -a.a.O.).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    Eine auf Teilflächen des Kernkraftwerksgeländes beschränkte Nichtigkeit der Veränderungssperre würde voraussetzen, dass sie für den verbleibenden Geltungsbereich noch eine sinnvolle Sicherung bewirken und dass mit der gebotenen Sicherheit angenommen werden könnte, dass die Antragsgegnerin eine Veränderungssperre dieses eingeschränkten Geltungsbereichs beschlossen hätte (vgl. zur Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen etwa BVerwG, Beschl. v. 18.07.1989- 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 = PBauE § 3 BauGB Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99

    Vertrauensschutz bei nachträglicher Veränderungssperre betrifft nur bereits

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre deshalb nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche, hinreichend konkretisierte Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 23 = NVwZ 1994, 685 = PBauE § 1 Abs. 5 BauGB Nr. 2; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111 = PBauE § 38 BauGB Nr. 3; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.02.1999 - 8 S 39/99 -, VBlBW 1999, 266 = PBauE § 14 Abs. 3 BauGB Nr. 6).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre deshalb nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche, hinreichend konkretisierte Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 23 = NVwZ 1994, 685 = PBauE § 1 Abs. 5 BauGB Nr. 2; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111 = PBauE § 38 BauGB Nr. 3; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.02.1999 - 8 S 39/99 -, VBlBW 1999, 266 = PBauE § 14 Abs. 3 BauGB Nr. 6).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91

    Überplanung eines überwiegend bebauten Gebietes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    An der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans fehlt es schließlich, wenn von Anfang an feststeht, dass mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, etwa weil die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muss oder weil keinerlei Anhaltspunkte für eine Verwirklichung der Planung gegeben sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2001 - 3 S 605/01 - a.a.O.; vgl. auch - insoweit einen Abwägungsfehler annehmend - BVerwG, Urt. v. 06.05.1993 - 4 C 15.91 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 = NVwZ 1994, 274 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 25 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - und Urt. v. 07.12.1998 - 3 S 3113/97 - VBlBW 1999, 174 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 65; vgl. auch Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 462/95 -, VBlBW 1997, 22 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Beschl. v. 14.08.1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 462/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Verstoß gegen das Abwägungsgebot

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1998 - 3 S 3113/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Realisierbarkeit der Planung

  • VG Stuttgart, 15.10.2009 - 6 K 2490/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung eines

    Für eine sicherungsfähige Planung ist erforderlich, dass diese einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (BVerwG, Urt. v. 10.09.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2002 - 5 S 1601/01 -).

    Denn die Art der Nutzung gehört zu den für die Bauleitplanung wesentlichen Festsetzungselementen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2002, a. a. O., m. w. N.).

    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre deshalb nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche, hinreichend konkretisierte Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 23 = NVwZ 1994, 685; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.02.1999 - 8 S 39/99 -, VBlBW 1999, 266; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2002, a. a. O.).

    Ob das der Fall ist, lässt sich gleichfalls nur anhand aller konkreten Umstände des Einzelfalls beantworten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2002, a. a. O. ).

  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 4 N 360/03

    Veränderungssperre zur Sicherung der geplanten Beschränkung von

    Aus den vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass die von der Antragsgegnerin beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung gewollt und erforderlich sind und nicht lediglich im Sinne einer unzulässigen Negativplanung das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 24.04.2002 - 2 R 270/01 - , vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, B. v. 14.11.2001 - 3 S 605/01 - ESVGH 52, 179 und VBlBW 2002, 200 bis 203, ferner VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.07.2002 - 5 S 1601/01 - VBlBW 2003, 68 bis 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2004 - 5 S 1134/04

    Zulässiger Baustopp wegen formeller Illegalität trotz offensichtlichem

    Eine städtebaulich unzulässige Negativplanung (vgl. Senatsurt. v. 15.07.2002 - 5 S 1601/01 - VBlBW 2003, 68) liegt darin nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 3 S 1650/02

    Bebauungsplan - Abwägung - Eigentumsschutz - Inanspruchnahme eines Grundstücks

    Es ist aber zu berücksichtigen, dass Flächennutzungspläne im Allgemeinen auf einen Planungszeitraum von 10 bis 15 Jahren angelegt sind (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.7.2002 - 5 S 1601/01 -, VBlBW 2003, 68; Gaentzsch a.a.O.; Schrödter, Kommentar zum BauGB, 6. Aufl., 1998 § 5 RdNr. 11) und ein Zeitraum von 30 Jahren erheblich über den regelmäßigen Planungs- und Realisierungszeitraum von Bebauungsplänen und von übergeordneten Flächennutzungsplänen hinausgeht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.11.2001 - 3 S 605/01 -, VBlBW 2002, 200).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 8 C 10597/21

    Normenkontrolle gegen Verlängerung einer Veränderungssperre; einfacher

    Dabei können sich die Vorstellungen zur planerischen Konzeption der Gemeinde außer aus der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung zur Veränderungssperre auch aus allen anderen erkennbaren Unterlagen und Umständen ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 4 BN 34.09 -, juris Rn. 9), wobei aber allein die objektiven Umstände einschließlich des erklärten Willens des Gemeinderates maßgebend sind und nicht die inneren Vorstellungen der Mitglieder des Gemeinderates (vgl. VGH BW, Urteil vom 15. Juli 2002 - 5 S 1601/01 -, juris Rn. 40 - betr. die Bewertung einer Planung als Negativplanung; Sennekamp, in: Brügelmann [Hrsg.], a.a.O., § 14 Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00

    Verletzung des Entwicklungsgebots; Überplanung einer Gewerbefläche mit

    Insbesondere ist nicht anzunehmen, der Bebauungsplan sei aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig oder biete auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = NVwZ 1999, 1338 = PBauE § 1 Abs. 5 BauNVO Nr. 6; Beschl. v. 8.9.1999 - 4 BN 14.99 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 106 = ZfBR 2000, 275; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7.2002 - 5 S 1601/01 - vgl. auch, insoweit einen Abwägungsfehler annehmend, BVerwG, Urt. v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 = NVwZ 274 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 25; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 5 S 462/95 -, VBlBW 1997, 22 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 47; Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 1 ME 14/04

    Überscheitung des Planungshorizonts für einen Bebauungsplan bei der Festsetzung

    Selbst für Flächennutzungspläne wird allgemein nur ein Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren angenommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7.2002 - 5 S 1601/01 -, NuR 2002, 750, zu einem vergleichbaren Fall am Standort des Kernkraftwerkes Philippsburg).
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Erforderlich ist eine Bauleitplanung nicht nur dann, wenn aktuelle Entwicklungen gelenkt werden sollen, sondern auch, wenn künftige Bedarfslagen sich konkret abzeichnen (vgl. VGH BW, B.v. 15.7.2002, 5 S 1601/01 - juris).
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01227

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Erforderlich ist eine Bauleitplanung nicht nur dann, wenn aktuelle Entwicklungen gelenkt werden sollen, sondern auch, wenn künftige Bedarfslagen sich konkret abzeichnen (vgl. VGH BW, B.v. 15.7.2002, 5 S 1601/01 - juris).
  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328

    Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

    Das erforderliche Minimum an Konkretheit und Absehbarkeit ist in der Regel dann zu bejahen, wenn die künftige Nutzung des Gebiets der Art nach im Wesentlichen feststeht (OVG Berlin vom 2.12.1988 NVwZ-RR 1999, 124; VGH BW vom 15.7.2002 NuR 2002, 750/751).
  • VGH Bayern, 22.06.2007 - 1 N 04.3145

    Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrags;

  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 2 N 02.1114

    Bauleitplanung: Erforderlichkeit der Festsetzung einer von Bebauung

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4431
OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01 (https://dejure.org/2002,4431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2002 - 1 MN 3976/01 (https://dejure.org/2002,4431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2002 - 1 MN 3976/01 (https://dejure.org/2002,4431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Abstimmungsgebot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 4 BauGB; § 2 Abs. 2 BauGB; § 11 Abs. 3 S. 1 BauNVO 1990; § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO
    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Gebot zur interkommunalen Abstimmung als spezieller Unterfall und Anwendungsfall des allgemeinen Abwägungsgebots; Sinn und Zweck ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Gebot zur interkommunalen Abstimmung als spezieller Unterfall und Anwendungsfall des allgemeinen Abwägungsgebots; Sinn und Zweck ...

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, [Nachbar-] Gemeinde; Bauleitplanung: Interkommunales Abstimmungsgebot, Verletzung des Abstimmungsgebots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1747
  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Der Senat hat indes in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2000 (- 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277) ausgeführt, der Abschluss bisher absorbierter Kaufkraft müsse nicht in jedem Fall den alleinigen Indikator für das Maß nachteiliger städtebaulicher Auswirkungen i.S. des § 2 Abs. 2 BauGB darstellen; daneben möchten vielmehr Gesichtspunkte des Verkehrs oder auch solche des Vertrauensschutzes eine Rolle spielen.

    Denn ab einem bestimmten Vomhundertsatz, den im Rahmen der Zulässigkeit abschließend zu bestimmen nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kein Anlass besteht (vgl. dazu die Auflistung im Senatsbeschl. v. 31.10.2000, a.a.O.), hat ein solcher Kaufkraftabfluss zumindest auch städtebauliche Auswirkungen, welche die Antragsstellerin abzuwehren vermag.

    Der Senat hat es in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2000 (- 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277) zwar abgelehnt, allein in der Überschreitung dieses Schwellenwerts den Nachweis zu sehen, das interkommunale Abstimmungsgebot sei verletzt.

    Das Gebot zur interkommunalen Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB) stellt einen speziellen Unter- und Anwendungsfall des allgemeinen Abwägungsgebotes (§ 1 Abs. 6 BauGB) dar (vgl. Senatsbeschl. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277).

  • VGH Bayern, 03.05.1999 - 1 N 98.1021

    Factory-Outlet-Center: Die Macht der Nachbargemeinden!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Mit dem Bayerischen VGH (Urt. v. 3.5.1999 - 1 N 98.1021 -, NVwZ 2000, 822) muss zum Ausgleich dafür, dass sich die Antragsgegnerin mit der bloßen Festlegung der Nutzungsart "Sondergebiet Einkaufszentrum" und einer Gesamtverkaufsfläche von 34.000 m² auf ihrem Gemeindegebiet ohne konkretisierende Einschränkungen des Sortimentes beschieden hat, bei der Kontrolle der Abwägungsentscheidung die gesamte Bandbreite der auf dieser Grundlage möglichen Nutzungen in den Blick genommen werden.

    Geht es um die städtebaulichen Auswirkungen auf benachbarte Gemeinden, so erfordert dies in der Regel eine sachverständige Begutachtung der zu erwartenden Folgen; erst gutachtliche Stellungnahmen können die Grundlage für eine ausgewogene Planungsentscheidung darstellen (vgl. BayVGH, Urt. v. 3.5.1999 - 1 N 98.1021 -, NVwZ 2000, 822 = GewArch 1999, 432 = BayVBl 2000, 273; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559 = BRS 62 Nr. 62 = DÖV 2001, 134).

    Das gilt unter anderem und kumulativ deshalb, weil die Antragsgegnerin auch in den textlichen Festsetzungen auf eine einschränkende Konkretisierung der Planausnutzungsmöglichkeiten verzichtet hat und daher der Überprüfung der Planungsentscheidung die maximale Ausnutzung der durch die 1. Planänderung ermöglichten Grundstücksnutzungen zugrunde zulegen ist (vgl. nochmals BayVGH, Urt. v. 3.5.1999 - 1 N 98.1021 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zum Urteil des Senats vom 30. März 2000 (- 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573) zu beachten.

    Richtig ist zwar, dass sich an die soeben diskutierte, in ihrer Beantwortung offene Frage, ob die Ansiedlung der Mall im Bereich der Antragsgegnerin zu unmittelbaren städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art führen wird, die weitere Frage anschließt, ob es der Antragstellerin zumutbar und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest so weit wieder auszugleichen, dass die (unmittelbaren) Auswirkungen nicht mehr einen "gewichtigen" Umfang annehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464 = BRS 50 Nr. 193; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; Senatsurt. v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573 = UPR 2000, 396 =NST-N 2000, 193).

    Ein Ausnahmefall, wie er dem Senatsurteil vom 30. März 2000 (- 1 K 2401/98 -, UPR 2000, 396 = ZfBR 2000, 573) zugrunde lag, ist hier nicht gegeben.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Diese kann vielmehr im Hinblick auf § 2 Abs. 2 BauGB, der lediglich eine spezielle Ausprägung des Abwägungsgebotes (§ 1 Abs. 6 BauGB) darstellt, im Grundsatz reklamieren, es sei Aufgabe der Antragsgegnerin gewesen, vor Beschlussfassung ihres Rates ein derartiges Gutachten einzuholen (vgl. zu einer entsprechenden Pflicht schon hier OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559 = BRS 62 Nr. 62 = DÖV 2001, 134).

    Bereits das begründet die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, wie sie für § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ausreicht (vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559 = DÖV 2001, 134 = BRS 62 Nr. 62).

    Geht es um die städtebaulichen Auswirkungen auf benachbarte Gemeinden, so erfordert dies in der Regel eine sachverständige Begutachtung der zu erwartenden Folgen; erst gutachtliche Stellungnahmen können die Grundlage für eine ausgewogene Planungsentscheidung darstellen (vgl. BayVGH, Urt. v. 3.5.1999 - 1 N 98.1021 -, NVwZ 2000, 822 = GewArch 1999, 432 = BayVBl 2000, 273; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559 = BRS 62 Nr. 62 = DÖV 2001, 134).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    § 2 Abs. 2 BauGB hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt (vgl. z.B. Beschl. v. 9.5.1994 - 4 NB 18.94 -, BauR 1994, 492 = BRS 56 Nr. 36) nur zum Ziel, dass die planende Gemeinde auf Belange benachbarter Gemeinden Rücksicht nimmt und vermeidet, dass dort unzumutbare Auswirkungen gewichtiger Art auf das städtebauliche Gefüge entstehen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 34, 209 = BRS 50 Nr. 193).

    Richtig ist zwar, dass sich an die soeben diskutierte, in ihrer Beantwortung offene Frage, ob die Ansiedlung der Mall im Bereich der Antragsgegnerin zu unmittelbaren städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art führen wird, die weitere Frage anschließt, ob es der Antragstellerin zumutbar und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest so weit wieder auszugleichen, dass die (unmittelbaren) Auswirkungen nicht mehr einen "gewichtigen" Umfang annehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464 = BRS 50 Nr. 193; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; Senatsurt. v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573 = UPR 2000, 396 =NST-N 2000, 193).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urt. v. 24.9.1998 - 4 P 2.98 [richtig: 4 CN 2.98 - d. Red.]  -, BVerwGE 107, 215 = DVBl 1999, 100) können an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen gestellt werden als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten.

    Auch nach der Neufassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO verbietet sich eine prozessuale Handhabung dieser Zulässigkeitsvorschrift, welche im Ergebnis dazu führte, die an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit des Antrages zu behandeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = DVBl 1999, 100 unter Hinw. a. Beschl. v. 18.3.1994 - 4 NB 24.93 -, NVwZ 1994, 683 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.06.1990 - 1 M 33/90

    Planung; Campingplatz; Naturschutzgebiet; Abwägung; Vögel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Eine solche ist angesichts der unterschiedlichen Ausgestaltung beider Rechtsschutzformen, welche auf ganz unterschiedlichen Gebieten Vor- und Nachteile vereinen, nicht gegeben (wie hier schon Senatsbeschluss vom 14.6.1990 - 1 M 33/90 -, BRS 50 Nr. 53 = BauR 1990, 579).
  • VGH Hessen, 12.01.1989 - 3 NG 4239/88

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes mittels einstweiliger Anordnung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Damit werden nur gesteigerte Anforderungen an das Maß der Gewissheit künftigen Obsiegens gestellt, nicht aber eine Rangfolge zwischen mehreren vom Gesetz ohne Anordnung eines Rangverhältnisses nebeneinander gestellter Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes festgelegt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 12.1.1989 - 3 NG 4239/88 -, DVBl 1989, 887 unter Hinweis auf Erichsen/Scherzberg, DVBl. 1987, 168, 172 f.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Damit werden nur gesteigerte Anforderungen an das Maß der Gewissheit künftigen Obsiegens gestellt, nicht aber eine Rangfolge zwischen mehreren vom Gesetz ohne Anordnung eines Rangverhältnisses nebeneinander gestellter Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes festgelegt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 12.1.1989 - 3 NG 4239/88 -, DVBl 1989, 887 unter Hinweis auf Erichsen/Scherzberg, DVBl. 1987, 168, 172 f.).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01
    Die Rechtsschutzformen aus §§ 80 a Abs. 3 i.V.m. 80 Abs. 5 VwGO einerseits und aus § 47 Abs. 6 VwGO andererseits stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander (Beschl. des Sen. v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, NVwZ 02, 109).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung;

  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

  • OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 1 M 144/91

    Plangeber; Verkehrsrechtliche Maßnahmen; Planentscheidung; Zuständigkeit;

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95

    Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 09.05.1994 - 4 NB 18.94

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen einen

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KS 288/07

    Berücksichtigung von Belangen der benachbarten Gemeinden i.R.d. Abwägung eines

    Das Verfahren der Landeshauptstadt Hannover gegen diesen Bebauungsplan hatte Erfolg (zu den Einzelheiten vgl. Beschl. des 1. Senats des erkennenden Gerichts v. 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 303).
  • VG Schwerin, 23.10.2003 - 2 A 187/99
    Die anderslautende Entscheidung des OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. März 2002 - 1 MN 3976/01 (NdsRpfl 2002, 303), ist hier nicht einschlägig, da diese Entscheidung eine Bebauungsplanänderung zum Inhalt hatte und bei deren Inkrafttreten eine entsprechende eindeutige konkret auf Fachmarktstandorte bezogene Verbotsregelung in dem entsprechenden RROP enthalten war.

    - Vgl. auch OVG Lüneburg, B. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 , NdsRpfl 2001, 277, m.w.H. auf andere OVG, die ebenfalls auf einem Kaufkraftabfluß von 10 % oder darüber abstellen, und B. v. 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 , a.a.O., wonach eine Verletzung des § 2 Abs. 2 BauGB nur bei unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art bzw. gewichtigen Umfanges vorliegt.

    Lagen im vorliegenden Fall nach dem Beschluß des OVG M-V vom 30. Juni 1999 - 3 M 144/98 - und im Fall des Beschlusses des OVG Lüneburg vom 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 - als Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jeweils keine gesicherten Erkenntnisse über den Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen der jeweiligen Nachbargemeinde vor, ist dieser Mangel im jetzigen Klageverfahren durch Einholung des Sachverständigengutachtens vom März 2002 geheilt.

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen

    Ob dies zur Folge hat, dass eine sachgerechte Beurteilung der städtebaulichen Auswirkungen eines größeren Vorhabens auf die Nachbargemeinden in aller Regel eine sachverständige Begutachtung voraussetzt (in diesem Sinne etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 -, BRS 65 Nr. 39 m. w. N.), mag dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Von dieser zunächst bekräftigten Auffassung (vgl. Beschl. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 -, NSt-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277) hatte sich der Senat allerdings später zum Teil distanziert (vgl. Beschl. v. 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 -, BRS 65 Nr. 39 und Beschl. v. 11.3.2002 - 1 MN 30/02 - und - 1 MN 15/02 -).
  • VGH Hessen, 03.11.2004 - 9 N 2247/03

    Bebauungsplan; Abstimmungsgebot; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; erneute

    § 2 Abs. 2 BauGB hat nur zum Ziel, dass die planende Gemeinde auf Belange benachbarter Gemeinden Rücksicht nimmt und vermeidet, dass dort unzumutbare Auswirkungen gewichtiger Art auf das städtebauliche Gefüge entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 -, BVerwGE 34, 209; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2002 - 1 MN 3976/01 -, BRS 65 Nr. 39).
  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 N 1096/03

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen Ausweisung eines Sondergebiets

    Ob dies zur Folge hat, dass eine sachgerechte Beurteilung der städtebaulichen Auswirkungen eines größeren Vorhabens auf die Nachbargemeinden in aller Regel eine sachverständige Begutachtung voraussetzt (in diesem Sinne etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 -, BRS 65 Nr. 39 m. w. N.), mag dahinstehen.
  • VG Hannover, 07.10.2021 - 12 A 845/19

    Auslegung; Bauvoranfrage; Bebauungsplan; Bestimmtheit; Kontingentierung;

    Bei der Ermittlung des objektiven Willens der Gemeinde kommen der Bebauungsplanbegründung und den Aufstellungsvorgängen ein starkes Gewicht zu (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, juris Rn. 28, und Beschl. v. 14.12.1995 - 4 N 2.95 -, juris Rn. 15; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 07.03.2002 - 1 MN 3976/01 -, juris Rn. 45 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01   

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https://dejure.org/2002,17655
OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01 (https://dejure.org/2002,17655)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.2002 - 1 KN 295/01 (https://dejure.org/2002,17655)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 1 KN 295/01 (https://dejure.org/2002,17655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtigkeit einer Änderungsregelung - Gesamtnichtigkeit; Baugebietstyp - kein Typenfindungsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 9 BauNVO; § 215a Abs 1 BauGB; § 47 VwGO
    Baugebiet; Bebauungsplan; Beherbergungsbetrieb; Betriebsgröße; ergänzendes Verfahren; Festsetzung; Gesamtnichtigkeit; Nebennutzung; Nichtigkeit; Teilnichtigkeit; Typenfindungsrecht; Änderungssatzung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 215a Abs. 1; BauNVO § 1 Abs. 9; VwGO § 47
    Verwaltungsprozessrecht: Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren, Teil- bzw. Gesamtnichtigkeit einer Änderungssatzung; Bauleitplanung: Unzulässigkeit der Reduzierung der Betriebsgröße von Beherbergungsbetrieben mangels "Typenfindungsrecht" des Plangebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01
    § 1 Abs. 9 BauNVO erlaubt der Gemeinde, "bei Anwendung der Absätze 5 bis 8", d. h. innerhalb einzelner Nutzungsarten oder Ausnahmen und unter Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung des Baugebiets noch weiter zu differenzieren und "nur bestimmte Arten" von Anlagen, d. h. Unterarten von Nutzungen, mit besonderen Festsetzungen zu erfassen (BVerwG, Beschl. v. 15.8.1991 - 4 N 1/89 -, BRS 52 Nr. 1 = NVwZ 1992, 879 ff; BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 77/84 -, BVerwGE 77, 317 = BRS 47 Nr. 58 = NVwZ 1987, 1074 ff.).

    Vielmehr ist mit "besonderen" städtebaulichen Gründen in § 1 Abs. 9 BauNVO gemeint, dass es s p e z i e l l e Gründe gerade für die gegenüber Abs. 6 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen geben muss (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 77/84 -, BRS 47 Nr. 58 = NVwZ 1987, 1074 f.).

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01
    Diesen Anforderungen dient die vom Bundesverwaltungsgericht zugrunde gelegte sogenannte Typenlehre (BVerwG, Beschl. v. 27.7.1998 - 4 BN 31/98 -, BRS 60 Nr. 29 = NVwZ-RR 1999, 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 26.89

    Ausschluß des "isolierten Einzelhandels"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01
    Eine Planung einzelner Projekte ist ihr demnach durch § 1 Abs. 9 BauNVO nicht gestattet (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1989 - 4 NB 26/89 -, BRS 49 Nr. 75 = NVwZ-RR 1990, 229 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01
    Auf die Beweggründe des Antragstellers kommt es aber nicht an (BVerwG, Beschl. v. 20.8. 1991 - 4 NB 3/91 -, BRS 52 Nr. 36 = NVwZ 1992, 567 ff m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01
    Dieser Anforderung ist regelmäßig bereits dann genügt, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Antragsteller von Nutzen sein kann (BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6/97 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01
    Unter Berücksichtigung der Planunterlagen der Antragsgegnerin und der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes kann aber nicht mit Sicherheit angenommen werden (zu diesem Maßstab: BVerwG, Beschl. v. 29.3. 1993 - 4 NB 10/91 -, BRS 55 Nr. 30 = NVwZ 1994, 271 f m.w.N.), dass der Rat der Antragsgegnerin die Regelungen in Satz 1 und 2 auch ohne die Festsetzung in Satz 3 erlassen hätte.
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01
    § 1 Abs. 9 BauNVO erlaubt der Gemeinde, "bei Anwendung der Absätze 5 bis 8", d. h. innerhalb einzelner Nutzungsarten oder Ausnahmen und unter Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung des Baugebiets noch weiter zu differenzieren und "nur bestimmte Arten" von Anlagen, d. h. Unterarten von Nutzungen, mit besonderen Festsetzungen zu erfassen (BVerwG, Beschl. v. 15.8.1991 - 4 N 1/89 -, BRS 52 Nr. 1 = NVwZ 1992, 879 ff; BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 77/84 -, BVerwGE 77, 317 = BRS 47 Nr. 58 = NVwZ 1987, 1074 ff.).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01
    Ob die Feststellung nur der Unwirksamkeit in Betracht kommt, weil der Mangel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Beschl. v. 6.12.2000 - 4 BN 59/00 -, NVwZ 2001, 431 f.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 NB 6.94

    Bauplanungsrecht: Gesamt- oder Teilnichtigkeit von Änderungsbebauungsplänen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 KN 295/01
    Diesen Willen würde das Gericht jedoch in erheblichem Maße missachten, wenn es durch die Erklärung einer Teilnichtigkeit zu einer Verfälschung des kommunalen Planungskonzeptes beitrüge (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 16.3.1994 - 4 NB 6/94 -, BRS 56 Nr. 34 = NVwZ 1994, 1009 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

    Denn die Frage der Teilbarkeit eines Normenkontrollantrages ist nicht im Rahmen der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit dieses Antrags zu beantworten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 -, ZfBR 2003, 171; Urt. d. Sen. v. 17.10.2013 - 12 KN 277/11 -, BauR 2014, 235, m. w. N.).

    Wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der mit dem Haupt- und dem 1. Hilfsantrag der Antragstellerin zu 1. konkret angegriffenen Festsetzung der "Ausschlussfläche" oder den sich lediglich gegen die Ausweisung einzelner Vorranggebiete gemäß Abschnitt 4.2.3 Ziffer 02 des RROP 2016 wendenden Anträge des Antragstellers zu 2. und der Antragstellerin zu 3. und jeweils den übrigen Regelungen des RROP 2016 anzunehmen ist, hat der Senat deshalb - wie eingehend in der mündlichen Verhandlung erörtert worden ist - trotz des jeweils beschränkten Antrags den gesamten (windenergiebezogenen) Abschnitt 4.2.3 Ziffer 02 des RROP 2016 für unwirksam zu erklären, auch wenn dies dem Interesse des jeweiligen Antragstellers nicht entspricht (std. Rspr.: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners stellt sich die Frage der Teilbarkeit nicht im Rahmen der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 -, ZfBR 2003, 171; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 47 Rn. 285 m. w. N.).

    Wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms anzunehmen wäre, hätte der Senat trotz des beschränkten Antrags den gesamten Plan in der Hauptsache für unwirksam zu erklären, auch wenn dies dem Interesse des Antragstellers nicht entspricht (std. Rspr: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.)." (vgl. dazu jetzt nachfolgend unter II. 5.).

    Ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des hier streitgegenständlichen Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, der einen Ausnahmefall von der Vorschrift des § 88 VwGO, wonach das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf, begründen könnte (std. Rspr.: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.), liegt hier nicht vor.

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12

    Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn gegen die Ausweisung eines kombinierten

    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners stellt sich die Frage der Teilbarkeit nicht im Rahmen der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 -, ZfBR 2003, 171; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 47 Rn. 285 m. w. N.).

    Wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms anzunehmen wäre, hätte der Senat trotz des beschränkten Antrags den gesamten Plan in der Hauptsache für unwirksam zu erklären, auch wenn dies dem Interesse des Antragstellers nicht entspricht (std. Rspr: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.).

    Ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des hier streitgegenständlichen Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, der einen Ausnahmefall von der Vorschrift des § 88 VwGO, wonach das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf, begründen könnte (std. Rspr.: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.), liegt hier nicht vor.

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Rechtsprechung
   LG Münster, 08.03.2001 - 8 S 522/00   

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https://dejure.org/2001,27961
LG Münster, 08.03.2001 - 8 S 522/00 (https://dejure.org/2001,27961)
LG Münster, Entscheidung vom 08.03.2001 - 8 S 522/00 (https://dejure.org/2001,27961)
LG Münster, Entscheidung vom 08. März 2001 - 8 S 522/00 (https://dejure.org/2001,27961)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 381
  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
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