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   BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05   

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BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05 (https://dejure.org/2005,9326)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2005 - 4 BN 26.05 (https://dejure.org/2005,9326)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 4 BN 26.05 (https://dejure.org/2005,9326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob einer Bestimmung, die vom Normgeber formell als Ziel gewollt ist, wegen ihres materiellen Gehalts die Zielqualität im Sinne Raumordnungsgesetz (ROG) abgesprochen werden kann - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 807
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05
    Die Vorinstanz ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass auch eine Behörde nur antragsbefugt ist, wenn ihr ein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite steht, und dass dieses nur gegeben ist, wenn die Behörde mit der Ausführung der von ihr beanstandeten Norm befasst ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 BVerwG 4 NB 10.88 BVerwGE 81, 307 ).

    a) Die geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 15. März 1989 BVerwG 4 NB 10.88 (a.a.O.) liegt nicht vor.

    Im damaligen Fall waren die streitigen Festlegungen des Regionalplans Ziele der Raumordnung (vgl. BVerwGE 81, 307 ).

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05
    Seine Auslegung ist einer revisionsgerichtlichen Kontrolle nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 BVerwG 4 CN 6.03 BVerwGE 119, 217 ).

    b) Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Senats vom 20. November 2003 BVerwG 4 CN 6.03 (a.a.O.) hat die Beschwerde nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dargelegt.

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05
    Weist die Planaussage nicht die Merkmale einer verbindlichen Vorgabe in Form einer räumlich und sachlich bestimmten, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegung auf, so ist sie nicht geeignet, normative Bindungen zu erzeugen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 BVerwG 4 BN 60.01 NVwZ 2002, 869).

    Eine Rechtsverletzung im Sinne dieser Bestimmung scheidet von vornherein aus, wenn die Regelung, die den Angriffsgegenstand bildet, nicht die Qualität einer Rechtsnorm hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 4.82

    Vertriebene - Stichtag - Voraussetzungen - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05
    Lässt die Urteilsformel den Inhalt der Entscheidung bzw. den Umfang des Entschiedenen nicht mit Sicherheit erkennen, sind Tatbestand und Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen ergänzend heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1984 BVerwG 8 C 4.82 BVerwGE 70, 159 ).
  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Dass die Planaussage Nr. 3.2 LEP selbst gemäß Art. 14 Abs. 3 BayLplG als Ziel "(Z)" gekennzeichnet ist, steht einer Verneinung der Zielqualität nicht entgegen, weil die Kennzeichnung nicht konstitutiv ist (vgl. BVerwG vom 1.7.2005 ZfBR 2005, 807 f. zu § 3 Nr. 2 ROG 1998).
  • BVerwG, 26.11.2015 - 7 CN 1.14

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Wasserschutzgebiet; Festsetzung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Verfahrensinteresse einer Gemeinde bejaht, wenn die Norm in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich gilt, die Gemeinde bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben mit ihr befasst ist und sie bei der Erfüllung ihre Aufgaben beachten oder anwenden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 und vom 1. Juli 2005 - 4 BN 26.05 - BRS 69 Nr. 50).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

    An diese Auslegung des Regionalplans wäre der Senat in einem Revisionsverfahren gebunden, da der Regionalplan dem irrevisiblen Landesrecht angehört (§ 137 Abs. 1 VwGO) und damit gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 560 ZPO einer revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist (Urteile vom 10. November 2011 - BVerwG 4 CN 9.10 - Buchholz 406.14 § 3 ROG 1998 Nr. 4 Rn. 8, vom 20. November 2003 - BVerwG 4 CN 6.03 - BVerwGE 119, 217 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 161 = juris Rn. 38 und vom 18. September 2003 - BVerwG 4 CN 20.02 - BVerwGE 119, 54 = juris Rn. 25; Beschlüsse vom 1. Juli 2005 - BVerwG 4 BN 26.05 - ZfBR 2005, 807 = juris Rn. 5 und vom 28. Dezember 2005 - BVerwG 4 BN 40.05 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 123 Rn. 11).
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