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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05 OVG   

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https://dejure.org/2006,3322
OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05 OVG (https://dejure.org/2006,3322)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.05.2006 - 8 A 10892/05 OVG (https://dejure.org/2006,3322)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05 OVG (https://dejure.org/2006,3322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung einer Photovoltaikanlage; Bestimmung der Kriterien für die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich; Bestimmung der Voraussetzungen für privilegierte Vorhaben im ...

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Privilegierung; privilegiertes Vorhaben; Windenergie; Windkraft; Windenergieanlage; Photovoltaik; Fotovoltaik; Dienen; Erforschung; Entwicklung; Nutzung; Außenbereich; natürliche Eigenart; Landschaft; Erholungswert; Oberwellen; Oberschwingungen; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Solaranlage an Windkraftstandort zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1059 (Ls.)
  • BauR 2006, 1794 (Ls.)
  • BauR 2007, 757
  • ZfBR 2006, 571
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2005 - 8 A 10281/05

    Solaranlage an Windkraftstandort

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05
    Zur dienenden Funktion einer Photovoltaik-Anlage am Standort einer Großwindenergieanlage für die Nutzung und Erforschung der Windenergie (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 A 10281/05.OVG -, BauR 2005, 606).

    Das Verwaltungsgericht hat der Klage unter Zulassung der Berufung stattgegeben, wobei es unter Hinweis auf ein rechtskräftiges Urteil des Senats vom 11. Mai 2005 (8 A 10281/05.OVG) im Wesentlichen der Rechtsauffassung der Klägerin gefolgt ist.

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05
    Demgegenüber sollte das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches vom 30. Juli 1996 (BGBl. I, 1189), mit dem die Privilegierung der Windenergie eingeführt wurde, planungsrechtliche Hemmnisse beseitigen, die infolge einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 95ff.) drohten (so BT-Drs. 13/4978, S. 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1989 - 8 A 68/88

    Aussiedlungsgehöft; Gehöft; Landwirtschaftlicher Betrieb; Althofsanierung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05
    Dies ist der Fall, wenn für seine Ausführung sachgerechte und einleuchtende Gründe sprechen, wobei der Anlagenbetreiber nicht verpflichtet ist, die aus seiner Sicht beste Entscheidung zu treffen, sondern es muss sich um eine vernünftige betriebliche Lösung handeln (s. Senatsurteil vom 22. September 1989, RdL 1989, 317 im Falle eines landwirtschaftlichen Vorhabens).
  • OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01

    Anfechtung einer Beseitigungsanordnung; Darlegungslast hinsichtlich der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05
    Nach der zu § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB entwickelten, von den Verwaltungsgerichten auch auf gleichlautende Begriffe in anderen Privilegierungstatbeständen angewandten (s. z.B. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 Q 23/01 - juris zu § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die dienende Funktion eines Vorhabens für einen landwirtschaftlichen Betrieb voraus, dass es für den Betrieb zwar nicht notwendig oder unentbehrlich, aber mehr als bloß förderlich ist und durch die Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich geprägt wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 141/92

    Pferdehaltung; Landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05
    Eine Forschungsprivilegierung kommt nach Auffassung des Senats aber nur in Betracht, wenn der Bauherr ein Forschungskonzept darlegt, dass hinreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Privilegierungszweckes bietet (s. zum Erfordernis eines schlüssigen Betriebskonzeptes bei landwirtschaftlichen Betrieben z.B. OVG Schleswig, Urteil vom 27. April 1994 - 1 L 141/92 - juris).
  • OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96

    Baugenehmigung; Unteilbarkeit; Rücknahme; Teilrücknahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05
    Denn sowohl ein Bauantrag als auch eine Bauvoranfrage sind regelmäßig unteilbar (s. Saarl. OVG, BRS 58 Nr. 146); anderes gilt dann, wenn sich aus der Natur der Sache (mehrere selbständige Vorhaben in einem Antrag) in Verbindung mit entsprechenden Erklärungen des Bauherrn gegenteiliges ergibt (s. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, BRS 64 Nr. 151).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 8 S 2120/00

    Teilbarkeit eines beantragten Bauvorhabens; metallverarbeitender Betrieb im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05
    Denn sowohl ein Bauantrag als auch eine Bauvoranfrage sind regelmäßig unteilbar (s. Saarl. OVG, BRS 58 Nr. 146); anderes gilt dann, wenn sich aus der Natur der Sache (mehrere selbständige Vorhaben in einem Antrag) in Verbindung mit entsprechenden Erklärungen des Bauherrn gegenteiliges ergibt (s. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, BRS 64 Nr. 151).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 8 A 11166/06

    Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig

    Eine Photovoltaikanlage nimmt wegen ihrer dienenden Funktion als Hilfsenergiequelle dann an der Privilegierung einer Windkraftanlage teil, wenn sie - auch nach ihrem äußeren Erscheinungsbild - die gebotene Zu- und Unterordnung aufweist, der Umfang des von ihr erzeugten Solarstroms an dem Hilfsnutzen orientiert und durch diesen beschränkt ist und dieser Nutzen für die Windenergieerzeugung so groß ist, dass er aus Sicht eines "vernünftigen" Windenergieerzeugers eine Inanspruchnahme des Außenbereichs rechtfertigt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 11. Mai 2005 [BauR 2005, 606] und vom 24. Mai 2006 [ZfBR 2006, 571]).

    Zu Unrecht habe der Senat im Urteil vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05.OVG - (ZfBR 2006, 571) auf die Vorteile eines Strombezugs aus dem öffentlichen Netz bzw. die Verwendung eines Dieselgenerators als Notstromaggregat verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogene Behördenakte (1 Ordner), auf die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die Gerichtsakte 8 A 10892/05.OVG, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, verwiesen.

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 11. Mai 2005 (a.a.O.) und vom 24. Mai 2006 -8 A 10892/05- (ZfBR 2006, 571) dargelegt, dass der 1996 neu eingefügte Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB heutiger Fassung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens ausdrücklich auf die Ausnutzung der "Wind- und Wasserenergie" beschränkt worden ist.

    Für den Begriff des "Dienens" im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ist auf das Verständnis dieses Begriffs im Rahmen der anderen Privilegierungstatbestände, insbesondere im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB abzustellen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. Mai 2005 und 24. Mai 2006, a.a.O.).

    (a) Der Senat hält nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 12. September 2007 auch unter Berücksichtigung des umfangreichen Vorbringens der Klägerin zur Vorbereitung dieses Termins an seiner Auffassung im Urteil vom 24. Mai 2006 (a.a.O., I.1.) fest, dass die Ergänzung der Windkraftanlage um die Photovoltaikanlage nicht dem Nutzen der Windenergie dient.

    Zwar liegt die von der Solaranlage produzierte Jahresenergiemenge von ca. 54000 kWh (vgl. hierzu die Überschlagsrechnung von Dr. K in dessen Gutachten vom 13.Januar 2006, S. 5: kWp-Wert x durchschnittliche Zahl der Sonnenstunden [Beiakte 8 A 10892/05.OVG]) deutlich über dem von der Klägerin behaupteten Eigenenergiebedarf der Windkraftanlage von ca. 18.000 kWh im Jahr (Angabe für eine 2, 5 MW-Windkraftanlage).

    Hierauf hat auch der vom Senat im Vorprozess beauftragte Sachverständige Dr. K abgestellt (vgl. dessen Gutachten im Verfahren 8 A 10892/05.OVG, S. 3, sowie seine Ausführungen in der mündlichen Verhandlung am 24. Mai 2006, S. 7 des Protokolls [Bl. 463 der beigezogenen Gerichtsakte]).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

    Das Konzept muss die hinreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit und - bezogen auf das konkrete Forschungs- und Entwicklungsziel - die Dauerhaftigkeit des Privilegierungszwecks bieten (OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05 - ZfBR 2006, 571 ).

    Diese tatrichterliche Würdigung ist bundesrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie der Umstand, dass das Oberverwaltungsgericht auch im Übrigen keine weitergehenden Anforderungen an das Forschungs- und Entwicklungskonzept der Klägerin gestellt, sondern die Formulierung konkreter Forschungs- und Entwicklungsziele aus Anlass ablehnender fachgutachterlicher Stellungnahmen in den Verfahren 8 A 10892/05 (a.a.O.) und 8 A 11729/05 als ausreichenden Beleg für die Ernsthaftigkeit des Forschungswillens angesehen hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10417/09

    Windkraftanlage - Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle

    Zur Funktion einer Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle für Windkraftanlagen (hier: Anforderungen an ein Forschungs- und Entwicklungskonzept bei einer Vielzahl von Vorhaben; Fortführung der Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 [ZfBR 2009, 358] und des Senats in den Urteilen vom 24. Mai 2006 [ZfBR 2006, 571] und vom 12. September 2007 [ZfBR 2008, 63]).

    Er hat dies unter Hinweis auf sein Urteil vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05.OVG - (ZfBR 2006, 571) und die darin erfolgte Auswertung des gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt damit begründet, dass ein "vernünftiger Windenergienutzer" nach den aktuellen Bedingungen am Standort der Anlage und den gegenwärtigen Erkenntnissen über die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle das Vorhaben unter Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs nicht verwirklichen würde.

    Dies ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass andere Windenergienutzer zur Bewältigung der von der Klägerin benannten Hilfsfunktionen (Reduzierung von Oberwellen, Vermeidung der schädlichen Folgen von Kurzunterbrechungen des Stromnetzes [sog. "KU-Abschaltungen"], Hilfsenergiequelle bei Ausfall der Windenergieanlage bzw. bei einem längeren Netzausfall) nicht auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage zurückgreifen (vgl. Urteile des Senats vom 12. September 2007, a.a.O., S. 17 u. S. 23 d.U., und vom 24. Mai 2006, a.a.O.).

    Damit bestätigt er die Ausführungen des Sachverständigen im Verfahren 8 A 10892/05.OVG.

    Die Leistung von vier vorgesehenen magnetisch dynamischen Speichern decke bei grober Abschätzung allerdings nur ein Viertel der zur Oberwellenreduzierung bei einer Großwindenergieanlage erforderlichen Kapazität ab (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05.OVG -, a.a.O., juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07

    Windenergieanlagen mit Solarunterstützung zu Forschungszwecken im Außenbereich

    Das Konzept muss die hinreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit und bezogen auf das konkrete Forschungs- und Entwicklungskonzept die Dauerhaftigkeit des Privilegierungszwecks bieten (OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2006 8 A 10892/05 ZfBR 2006, 571 ).

    Diese tatrichterliche Würdigung ist bundesrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie der Umstand, dass das Oberverwaltungsgericht auch im Übrigen keine weitergehenden Anforderungen an das Forschungs- und Entwicklungskonzept der Klägerin gestellt, sondern die Formulierung konkreter Forschungs- und Entwicklungsziele aus Anlass ablehnender fachgutachterlicher Stellungnahmen in den Verfahren 8 A 10892/05 (a.a.O.) und 8 A 11729/05 als ausreichenden Beleg für die Ernsthaftigkeit des Forschungswillens angesehen hat.

  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 8468/16

    Erlöschen der Genehmigung für drei Windkraftanlagen in Zilsdorf

    Bei der Schaffung der Privilegierung aller erneuerbaren Energien stand die Sicherung einer Umwelt- und ressourcenschonenden öffentlichen Energieversorgung im Vordergrund (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05. OVG -, Urteilsabdruck Seite 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2006 - 2 L 278/03

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen

    In dieser Umgebung beeinträchtigen die Windenergieanlagen wegen ihrer geringfügigen Grundfläche die naturgegebene Bodennutzung nur unwesentlich (vgl. OVG RP, Urt. v. 24.05.2006 - 8 A 10892/05 -, ZfBR 2006, 571).
  • VG Leipzig, 09.07.2014 - 4 K 984/12

    Erteilung eines Vorbescheides hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit

    Wurde die naturgegebene Bodennutzung hingegen bereits weitgehend durch andere Nutzungen, insbesondere auch solche nichtbaulicher Art verdrängt, kann die Eigenart der Landschaft einem Vorhaben regelmäßig nicht mehr entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, NVwZ 1985, 747 [BVerwG 25.01.1985 - BVerwG 4 C 29.81] ; OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 24.5.2006, NuR 2006, 721 [OVG Rheinland-Pfalz 24.05.2006 - 8 A 10892/05 OVG] [724]).
  • VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21

    Kein Bauvorbescheid für Einfamilienhaus im Außenbereich

    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn sich das Vorhabengrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 B 120.96 -, juris Rn. 3; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05.OVG -, juris Rn. 49).
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