Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - VII-Verg 35/05, VÍI-Verg 35/05, Verg 35/05   

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https://dejure.org/2005,9564
OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - VII-Verg 35/05, VÍI-Verg 35/05, Verg 35/05 (https://dejure.org/2005,9564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.07.2005 - VII-Verg 35/05, VÍI-Verg 35/05, Verg 35/05 (https://dejure.org/2005,9564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - VII-Verg 35/05, VÍI-Verg 35/05, Verg 35/05 (https://dejure.org/2005,9564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Unterkostenangebot: das zur Zeit in der Bauwirtschaft herrschende niedrige Preisniveau

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Typenbezeichnungen führen nicht immer zum Angebotsausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Typenangaben führen nicht zwangsläufig zum Angebotsausschluss! (IBR 2005, 701)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
    Im rechtlichen Ausgangspunkt kommt es hierfür grundsätzlich nicht darauf an, ob die Mitbieter ihrerseits wertungs- und zuschlagsfähige Angebote abgegeben haben, es sei denn, der Antragsteller beruft sich darauf, dass das Angebot des Beigeladenen und/oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote an demselben (gleichartigen) Mangel leiden und der öffentliche Auftraggeber diese hätte ausschließen und ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen (vgl. Senat, Beschl. v. 15.12.2004, Verg 47/04, Umdruck S. 12).
  • VK Bund, 12.05.2005 - VK 2-24/05

    Hochwasserschutzmaßnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 12. Mai 2005 VK-2-24/05 zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob den Vorschriften des § 25 Nr. 3 Abs. 1, 2 VOB/A überhaupt bieterschützende Wirkung zukommt (vgl. zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005, VII- Verg 77/04, Umdruck S. 28 zur parallelen Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A).
  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 5/02

    Nebenangebot; Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
    Dass die Kosten der Baustelleneinrichtung (zu Beginn der Baumaßnahme) zu entsprechenden Zinsnachteilen des Auftraggebers führen (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 27.02.2002, VergabeR 2002, 420, 423; OLG Dresden, Beschl. v. 6. Juni 2002, WVerg 0005/02, VergabeR 2003, 64, 68), ist zwar nicht zu bestreiten.
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - Verg 35/05
    Jedenfalls ist in solchen Fällen der Nachprüfungsantrag aber unbegründet (vgl. BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473, 475 f.- Mischkalkulationen).
  • VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/036-06

    Fehlende Typenangabe führt zum Ausschluss

    Die Antragstellerin verwies auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 ­ Verg 35/05) und des BGH (Beschluss vom 18.02.2003 ­ X ZB 43/02), wonach trotz eines vom Bieter nicht ausdrücklich benannten Typs für eine bestimmte Position im Leistungsverzeichnis dessen Bezugnahme auf den von der Vergabestelle benannten Hersteller dann ausreichend sei, wenn dieser für die fragliche Position nur ein bestimmtes Produkt anbiete.

    Die Antragstellerin verwies auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 ­ Verg 35/05), die ihrer Ansicht nach hier trotz der dort vom Auftraggeber vorgegebenen Hersteller- und Typenbezeichnung einschlägig sei, da im vorliegenden Fall der Auftraggeber den Typ zwar nicht ausdrücklich, aber durch den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Verweis auf den organischen Siebdruck definiert hätte.

    Zumindest ist darauf zu verweisen, dass nach Ansicht der Vergabekammer entgegen der Ansicht der Antragstellerin die von ihr zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 ­ Verg 35/05) nicht übertragbar ist, da in dem vom OLG Düsseldorf zu entscheidenden Fall gerade eine Typenangabe durch die Vergabestelle vorgegeben war.

    Der zu beurteilende Fall war geprägt durch die Frage der Übertragbarkeit der vergaberechtlichen Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 18.02.2003 ­ X ZB 43/02) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 ­ Verg 35/05) auf den vorliegenden Fall sowie die Frage der vergaberechtlichen Relevanz widersprüchlicher Angaben zwischen Nachunternehmer- und Bieterangabenverzeichnis.

  • VK Sachsen, 20.04.2006 - 1/SVK/029-06

    Doppelte Nachunternehmerbenennung: Angebotsausschluss?

    Die Antragstellerin trug unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 ­ Verg 35/05) und des BGH (Beschluss vom 18.02.2003 ­ X ZB 43/02) vor, dass trotz eines vom Bieter nicht ausdrücklich benannten Typs für eine bestimmte Position im Leistungsverzeichnis dessen Bezugnahme auf den von der Vergabestelle benannten Hersteller dann ausreichend sei, wenn dieser für die fragliche Position nur ein bestimmtes Produkt anbiete.

    Ob hier tatsächlich bei den Positionen 01.18.0002, 01.18.0003 und 01.18.0004 nur jeweils ein Produkt der P. GmbH einsetzbar ist, kann aber auch deshalb dahinstehen, weil selbst die vom Antragsteller für diesen Fall zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 ­ Verg 35/05) auf den vorliegenden Fall nichtübertragbar ist.

    Der zu beurteilende Fall war geprägt durch die Frage der Übertragbarkeit der vergaberechtlichen Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 18.02.2003 ­ X ZB 43/02) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2005 ­ Verg 35/05) auf den vorliegenden Fall sowie die Frage der vergaberechtlichen Relevanz widersprüchlicher Angaben zwischen Nachunternehmer- und Bieterangabenverzeichnis.

  • OLG Dresden, 28.03.2006 - WVerg 4/06

    Wettbewerbskonformes Verhalten bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge

    Ein Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens besteht indessen nur im Falle einer Ermessenreduzierung auf Null (vgl. Senat VergabeR 2003, 64, 67; zuletzt OLG Düsseldorf ZfBR 2006, 87, 90).
  • VK Südbayern, 06.10.2006 - Z3-3-3194-1-26-08/06

    Aufforderung zur Angabe des Fabrikats, des Herstellers & des Typs

    Ergänzend verwies die Antragstellerin in ihrem Nachprüfungsantrag noch auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.07.2006 - Verg 35/05, nach welchem dieses in einem ähnlich gelagerten Fall den Ausschluss wegen fehlender Typenangaben nicht für gerechtfertigt gehalten habe.

    Das OLG Düsseldorf hat in seinem, von der Antragstellerin herangezogenen Beschluss vom 07.04.2005, Az. Verg. 35/05, entschieden, dass bei Angabe des ausgeschriebenen Leitfabrikates durch den Bieter und lediglich zwei fehlenden Typenbezeichnungen die Vergabestelle davon ausgehen kann, dass auch der vorgegebene Typ angeboten wird.

  • VK Münster, 11.12.2009 - VK 23/09

    Versäumnis der Nennung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

    Dadurch kommt die Vergabestelle ihrer grundsätzlichen Verpflichtung zur Produktneutralität nach, so u.a. OLG Düsseldorf, 4.7.2005, Verg 35/05; BayObLG, 29.4.2002, Verg 10/02; OLG Frankfurt, 28.10.2003, 11 Verg 9/03.
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