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   BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06   

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https://dejure.org/2006,8377
BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06 (https://dejure.org/2006,8377)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2006 - 4 BN 20.06 (https://dejure.org/2006,8377)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20.06 (https://dejure.org/2006,8377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz in Verbindung mit der Aufklärungspflicht; Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Einordnung des Interesses an einem rationellen Betrieb einer privaten Einrichtung wie eines privaten Pflege- ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 331
  • ZfBR 2007, 150
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 5.05

    Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag, sanierungsrechtlicher; Erlass; öffentliches

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06
    Die Bereitstellung bedarfsgerechter Alten- und Pflegeheimplätze kann eine im Interesse einer Gemeinde liegende Tätigkeit der Daseinsvorsorge sein, und zwar unabhängig davon, ob diese Aufgabe von der Gemeinde selbst, oder wie häufig von privaten Trägern erfüllt wird (vgl. etwa Berufungsurteil, das dem Urteil des Senats vom 13. Juli 2006 BVerwG 4 C 5.05 , zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen, zugrunde liegt).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06
    Abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplans in seiner früheren Fassung, auch wenn es lediglich auf einer einen Nachbarn nur tatsächlich begünstigenden Festsetzung beruht (Beschluss vom 20. August 1992 BVerwG 4 NB 3.92 NVwZ 1993, 468).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06
    Dagegen reicht es nicht aus, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 9 B 412.98 NJW 1998, 3290).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Ein Bebauungsplan bedarf somit einer Rechtfertigung durch städtebauliche Gründe, wobei sich Anhaltspunkte aus den Planungsleitlinien des § 1 Abs. 5 und 6 BauGB ergeben (BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20.06 - BauR 2007, 331 = juris Rn. 8; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Juli 2014, § 1 Rn. 31, 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2018 - 8 C 10812/17

    Bauplanungsrecht -Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Als abwägungsrelevant ist jedes mehr als geringfügige private Interesse am Fortbestehen der bisherigen bauplanerischen Situation zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20.06 -, BRS 70 Nr. 18 und juris, Rn. 10).
  • VGH Hessen, 13.04.2016 - 4 A 141/14

    Schlussbekanntmachung eines Bebauungsplans

    Zwar ist richtig, dass im Falle der Überplanung eines Gebietes dessen bisherige bauliche Nutzungsmöglichkeiten in jedem Fall abwägungsbeachtlich sind (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20.06 -, BRS 70 Nr. 18).
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