Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.12.2006

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2006 - VII ZB 40/06   

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BGH, 23.11.2006 - VII ZB 40/06 (https://dejure.org/2006,2303)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - VII ZB 40/06 (https://dejure.org/2006,2303)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - VII ZB 40/06 (https://dejure.org/2006,2303)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Teilweise Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens wegen selbständigem Beweisverfahren ist möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aussetzung eines Klageverfahrens wegen eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens? (IBR 2008, 125)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 456
  • MDR 2007, 600
  • NZBau 2007, 172
  • BB 2007, 294 (Ls.)
  • AnwBl 2007, 75
  • ZfBR 2007, 455
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - VII ZB 40/06
    Ein Hauptsacheverfahren kann im Hinblick auf ein anderweit anhängiges selbständiges Beweisverfahren teilweise ausgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen der Aussetzung nur für einen selbständigen Teil des Streitstoffs vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, z.V.b.).

    a) Der Senat hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, zur Veröffentlichung bestimmt, in einer Parallelsache zwischen denselben Parteien entschieden, dass die Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens im Hinblick auf ein anderweit anhängiges selbständiges Beweisverfahren grundsätzlich zulässig ist.

  • BGH, 04.05.2021 - II ZB 30/20

    Aussetzen des Verfahrens nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele bzgl.

    Dem ist für diejenigen Fälle zuzustimmen, in denen über den Teil des Rechtsstreits, der von der Aussetzung nicht betroffen ist, durch Teilurteil (§ 301 Abs. 1 ZPO) entschieden werden kann oder über den gemäß § 145 Abs. 1 Satz 1 ZPO in einem getrennten Prozess verhandelt werden kann (OLG Celle, AG 2017, 436, 438; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZB 40/06, NJW-RR 2007, 456 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 1 U 241/11

    Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Urteils

    Auch schwere Fehler des Gerichts in verfahrens- wie in sachlich-rechtlicher Hinsicht begründen grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der Entscheidung, sondern allenfalls eine Anfechtbarkeit mit dem jeweils statthaften Rechtsbehelf (vgl. BGHZ 127, 74, 76, 79); Ausnahmen kommen nur bei evidenten, besonders schweren Fehlern in Betracht (vgl. BGH, a. a. O., 79; MDR 2007, 600, 601; OLG Düsseldorf MDR 1988, 881, 882).
  • OLG Nürnberg, 15.07.2015 - 12 W 1374/15

    Sofortige Beschwerde gegen eine Rechtswegentscheidung

    Bei nur teilweise bestehender Vorgreiflichkeit kann ein Rechtsstreit im Hinblick auf ein anderweit anhängiges Verfahren nur dann teilweise ausgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen der Aussetzung nur für einen selbstständigen abtrennbaren Teil des Streitstoffs vorliegen (BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - VII ZB 40/06, MDR 2007, 600).
  • OLG Köln, 17.05.2023 - 15 W 19/23

    Stillstand, bis der EuGH entscheidet!

    Eine solche Teilaussetzung ist grundsätzlich möglich, wenn sich der Aussetzungsgrund - wie hier aus Sicht des Landgerichts - nur auf einen selbständigen, abtrennbaren (§ 145 ZPO) Teil des Streitstoffs bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZB 40/06, NJW-RR 2007, 456 Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 148 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2007 - 15 W 22/07

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen hilfsweiser

    Dementsprechend könnte das Parallelverfahren - allenfalls - im Verhältnis zum Kläger Ziffer 1, nicht jedoch im Verhältnis zur Klägerin Ziffer 2 vorgreiflich sein (vgl. zu einer Teilaussetzung bei einer Mehrheit von Streitgegenständen BGH, NZBau 2007, 172).
  • LAG Köln, 06.01.2022 - 9 Ta 186/21

    Zwingende Notwendigkeit einer zu klärenden Rechtsfrage zwecks Begründung der

    Insoweit wäre eine grundsätzlich mögliche (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 -VII ZB 40/06 -, Rn. 10, juris) Teilaussetzung jedoch schon deswegen nicht angezeigt gewesen, da das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten Vorfrage für die mit den weiteren Klageanträgen geltend gemachten Ansprüche ist und nicht nach ihnen geklärt werden kann.
  • OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13

    Verfahrensaussetzung: Aussetzung wegen Anhängigkeit eines selbstständigen

    Entsprechend waren in den seitens der Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, zitiert nach juris; Beschluss vom 23. November 2006, VII ZB 40/06, zitiert nach juris) die Parteien der Hauptsache und des selbständigen Beweisverfahrens jeweils identisch.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2006 - VII ZR 180/05   

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BGH, 07.12.2006 - VII ZR 180/05 (https://dejure.org/2006,8142)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2006 - VII ZR 180/05 (https://dejure.org/2006,8142)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - VII ZR 180/05 (https://dejure.org/2006,8142)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2007, 455
 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Das Landesarbeitsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs dadurch verletzt, dass es ohne weiteren Hinweis die Klage als unzulässig behandelt hat, ohne die durch den Schriftsatz vom 27. Oktober 2008 erkennbare Bereitschaft, für eine ordnungsgemäße Vertretung des Klägers zu sorgen, durch einen geeigneten Hinweis zu fördern, und deshalb den gesamten Vortrag des Klägers zur Sache unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH 7. Dezember 2006 - VII ZR 180/05 - Rn. 8, ZfBR 2007, 455).
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