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   BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06   

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https://dejure.org/2006,39
BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06 (https://dejure.org/2006,39)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 (https://dejure.org/2006,39)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 (https://dejure.org/2006,39)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren trotz Unvollständigkeit des eigenen Angebots; Ausschluss eines Bieters wegen Unvollständigkeit des Angebots; Verpflichtung des Auftraggebers zum Ausschluss aller Angebote bei Vorliegen des gleichen Fehlers; Folgen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertung und Gleichbehandlungsgrundsatz: die Wertung ist nach einem einheitlichem Maßstab zu treffen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97 Abs. 2; ; GWB § 97 Abs. 7; ; GWB § 100 Abs. 1; ; GWB § 107 Abs. 2; ; GWB § 128 Abs. 4; ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 2 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens eines verlangten Musters

  • rechtsportal.de

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters wegen Unvollständigkeit; Gleichbehandlung aller unvollständigen Angebote

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "unvollständige Angebote"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (4)

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von Angeboten wegen gleichwertiger Mängel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auschluss wegen Unvollständigkeit: Auftraggeber muss alle Angebote gleich behandeln! (IBR 2006, 688)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Alle Angebote fehlerhaft: Antragsbefugnis? (IBR 2006, 687)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Alle Angebote unvollständig: Zuschlagsverbot? (IBR 2006, 689)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 169, 131
  • NVwZ 2007, 240
  • NZBau 2006, 800
  • NZBau 2007, 86
  • WM 2007, 266
  • DÖV 2007, 438
  • BauR 2007, 604
  • VergabeR 2007, 59
  • VergabeR 2010, 815
  • ZfBR 2007, 48
  • ZfBR 2007, 49
  • ZfBR 2007, 52
  • ZfBR 2007, 86
 
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Wird zitiert von ... (1411)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Dabei kann dahinstehen, ob der öffentliche Auftraggeber nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A, obwohl diese Regelung als Kann-Vorschrift formuliert ist, nicht ohnehin in jedem Fall einem Zwang unterworfen ist, nicht der Ausschreibung entsprechende Angebote von der Wertung auszuschließen (so z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.02.2006 - 1 Verg 1/06; OLG Dresden NZBau 2004, 574, 575), weil wie bei der Vergabe von Bauleistungen auch bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Sinne der VOL/A der Grundsatz gilt, dass alle in den Ausschreibungsbedingungen enthaltene Vorgaben als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen, und weil ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB voraussetzen, nur zu erreichen ist, wenn lediglich Angebote gewertet werden, die in jeder sich aus den Ausschreibungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind (vgl. BGHZ 154, 32, 45).

    Auch der vorliegende Fall (vgl. schon BGHZ 154, 32, 37 f.) bietet keinen Anlass zu abschließender Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Regeln, die das Vergabeverfahren betreffen, von § 97 Abs. 7 GWB ausgenommen sind oder ob die Vorschrift ausnahmslos alle Bestimmungen über das Vergabeverfahren erfasst, die vom öffentlichen Auftraggeber im Anwendungsbereich des § 100 GWB einzuhalten sind.

    Da es allein Sache des öffentlichen Auftraggebers ist, einen Bedarf zur Beschaffung auszuschreiben und die Bedingungen festzulegen, die ergänzend zu den auf gesetzlicher Grundlage bestehenden Regeln in dem ausgeschriebenen Verfahren zu beachten sind, und der öffentliche Auftraggeber nicht das Recht hat, über die Handlungsfreiheit am Auftrag interessierter Unternehmen zu verfügen, ist ein Bieter schon nicht verpflichtet, (nur) mit einem der Ausschreibung entsprechenden Angebot hervorzutreten (vgl. BGHZ 154, 32, 45; anders Müller-Wrede/Schade, VergabeR 2005, 460, 465).

    d) Mit der Feststellung, dass die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt ist, setzt sich der Senat schließlich auch nicht zu seiner Entscheidung vom 18. Februar 2003 (BGHZ 154, 32) in Widerspruch (so auch OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 195, 198).

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Das gilt nicht nur für den vom Senat bereits entschiedenen Fall (Urt. v. 01.08.2006 - X ZR 115/04, zur Veröffentlichung vorgesehen), dass die Erbringung der nachgefragten Leistung selbst ganz oder teilweise objektiv unmöglich ist, sondern gleichermaßen, wenn - wie hier - bestimmte Nachweise über die Beschaffenheit der angebotenen Leistung verlangt werden, aber nicht rechtzeitig beigebracht werden können.

    Das erfüllt den Tatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 d VOL/A. Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es eine Änderung an den Verdingungsunterlagen, wenn das Angebot eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält (zuletzt Sen.Urt. v. 01.08.2006 - X ZR 115/04, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat für eine Ausschreibung mit Leistungsprogramm bereits darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen keinem Bieter der Auftrag erteilt werden darf, dem öffentlichen Auftraggeber auch eine andere Möglichkeit (vgl. oben B III 1 b (3)) zu Gebote stehen kann, wenn diese in Übereinstimmung mit den grundlegenden Grundsätzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu bringen ist, die der Gesetzgeber in § 97 Abs. 1 und 2 GWB niedergelegt hat (Sen.Urt. v. 01.08.2006 - X ZR 115/04, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Dies bedarf keiner weiteren Darlegung, weil die Antragstellerin Bieterin in dem eingeleiteten Vergabeverfahren ist und bereits der Umstand der Angebotsabgabe regelmäßig das erforderliche Interesse belegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.06.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564).

    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nämlich nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 566).

    Denn ein Schaden droht bereits dann, wenn die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565).

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Dies führt dazu, dass der öffentliche Auftraggeber und der ihn im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterstützende Beigeladene für die Kosten des obsiegenden Bieters nur als Teilschuldner haften (so auch OLG München NZBau 2006, 135, 136; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40).

    Da die Antragsgegnerin und die Beigeladene sich mit identischem Rechtsschutzziel und weitgehend gleicher Begründung gegen den Nachprüfungsantrag gewandt haben, haben sie deshalb die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu gleichen Kopfteilen zu tragen (ebenso OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - Verg 98/05

    Ausschluss eines Bieters wegen unvollständiger Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Wenn der öffentliche Auftraggeber hierbei die Unvollständigkeit des Angebots eines Bieters in Anwendung von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A zum Anlass nehmen will, dieses Angebot nicht zu werten, findet deshalb eine Selbstbindung in der Weise statt, dass jedenfalls auch diejenigen Angebote anderer Bieter ausgeschlossen werden müssen, die ebenfalls an dem beanstandeten oder einem gleichwertigen Mangel leiden (vgl. z.B. OLG Düsseldorf ZfBR 2006, 513, 514 m.w.N.).

    Die Maßnahme, die nach § 114 Abs. 2 GWB zu treffen ist, um der Verletzung der Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB entgegenzuwirken, kann allerdings nicht - wie von der Antragstellerin beantragt - in der Aufhebung der Ausschreibung durch den Senat oder in der Anweisung an die Antragsgegnerin bestehen, das eingeleitete Vergabeverfahren auf diese Weise zu beenden (ebenso OLG Düsseldorf ZfBR 2006, 513, 514, vgl. aber auch NZBau 2006, 525, 527; ähnlich Müller-Wrede/Schade, VergabeR 2005, 460, 465; a.A. Hänsel, IBR 2005, 707).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Angesichts dieser Divergenz führt die Vorlage dazu, dass grundsätzlich nunmehr der Bundesgerichtshof über die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu entscheiden hat (§ 124 Abs. 2 Satz 2 GWB; BGHZ 146, 202, 205).

    Was die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten (Gerichtskosten und Kosten der Beteiligten) anbelangt, sind die Regeln der Zivilprozessordnung heranzuziehen (Sen.Beschl. v. 25.10.2005 - X ZB 15/05, NZBau 2006, 375; BGHZ 146, 202, 216).

  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Hiermit würde das vorlegende Oberlandesgericht jedenfalls von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg (NZBau 2006, 57) und Jena (NZBau 2005, 476) abweichen (vgl. auch OLG Koblenz VergabeR 2005, 112), weil diese Gerichte in derartigen Fällen den Rechtssatz anwenden bzw. anwenden wollen, ein von der Wertung auszuschließender Bieter könne nicht darlegen, dass er durch andere Handlungen des öffentlichen Auftraggebers in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sei oder ihm hierdurch ein Schaden zu entstehen drohe.

    Das steht in Einklang mit § 26 Nr. 1 a VOL/A. Denn auch hiernach ist der öffentliche Auftraggeber nicht gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben (ebenso OLG Jena NZBau 2005, 476, 479), wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05

    Vergaberecht: Verfahrensaufhebung wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Das vorlegende Oberlandesgericht will als tragende Begründung seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde legen, der Umstand, dass das Angebot des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Bieters einen Ausschlusstatbestand erfülle, hindere dann nicht, geeignete Maßnahmen im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zu treffen, wenn auch die anderen Bieter mit ihrem Angebot ausgeschlossen werden müssten (vgl. schon die früheren Beschlüsse des vorlegenden OLG Frankfurt/Main v. 21.04.2005 - 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 218 ff.; v. 06.03.2006 - 11 Verg 11/05; ebenso OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 483, 485 m.w.N.; ähnlich OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 727).

    Es ist deshalb keine die Zulässigkeit des Gesuchs um Nachprüfung beeinflussende Frage, ob das Angebot der Antragstellerin ohnehin von der Wertung in dem eingeleiteten Vergabeverfahren hätte ausgeschlossen werden können oder müssen (für Antragsbefugnis in diesen Fällen Hardraht, VergabeR 2006, 221, 222; 2005, 200; Reidt, VergabeR 2005, 115, 116; Stolz, VergabeR 2005, 486; 2004, 478, 479 f.; Deckers, VergabeR 2005, 210, 211; Möllenkamp, NZBau 2005, 557, 558; wohl auch Otting, VergabeR 2004, 602, 603; Franke, IBR 2006, 295; dagegen Müller-Wrede/Schade, VergabeR 2005, 460, 461; wohl auch Boesen/Upleger, NZBau 2005, 672, 675).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05

    Fehlende Antragsbefugnis

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Das vorlegende Oberlandesgericht will als tragende Begründung seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde legen, der Umstand, dass das Angebot des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Bieters einen Ausschlusstatbestand erfülle, hindere dann nicht, geeignete Maßnahmen im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zu treffen, wenn auch die anderen Bieter mit ihrem Angebot ausgeschlossen werden müssten (vgl. schon die früheren Beschlüsse des vorlegenden OLG Frankfurt/Main v. 21.04.2005 - 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 218 ff.; v. 06.03.2006 - 11 Verg 11/05; ebenso OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 483, 485 m.w.N.; ähnlich OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 727).

    Der um Nachprüfung nachsuchende Bieter hätte so die Chance, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (so auch z.B. Reidt, VergabeR 2005, 115, 116; BayObLG, Beschl. v. 17.02.2005 - Verg 27/04; OLG Düsseldorf u.a. VergabeR 2005, 483, 485).

  • OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04

    Ausschluss eines Angebots; Antragsbefugnis; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
    Das vorlegende Oberlandesgericht will als tragende Begründung seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde legen, der Umstand, dass das Angebot des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Bieters einen Ausschlusstatbestand erfülle, hindere dann nicht, geeignete Maßnahmen im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zu treffen, wenn auch die anderen Bieter mit ihrem Angebot ausgeschlossen werden müssten (vgl. schon die früheren Beschlüsse des vorlegenden OLG Frankfurt/Main v. 21.04.2005 - 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 218 ff.; v. 06.03.2006 - 11 Verg 11/05; ebenso OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 483, 485 m.w.N.; ähnlich OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 727).

    Dabei kann dahinstehen, ob der öffentliche Auftraggeber nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A, obwohl diese Regelung als Kann-Vorschrift formuliert ist, nicht ohnehin in jedem Fall einem Zwang unterworfen ist, nicht der Ausschreibung entsprechende Angebote von der Wertung auszuschließen (so z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.02.2006 - 1 Verg 1/06; OLG Dresden NZBau 2004, 574, 575), weil wie bei der Vergabe von Bauleistungen auch bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Sinne der VOL/A der Grundsatz gilt, dass alle in den Ausschreibungsbedingungen enthaltene Vorgaben als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen, und weil ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB voraussetzen, nur zu erreichen ist, wenn lediglich Angebote gewertet werden, die in jeder sich aus den Ausschreibungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind (vgl. BGHZ 154, 32, 45).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • OLG München, 29.06.2005 - Verg 10/05

    Besprechungsgebühr im Vergabeverfahren bei telefonischer Erörterung der

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - Verg 40/05

    Ausschluss von Angeboten von der Wertung im Vergabeverfahren

  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

    Antragsbefugnis bei Ausschließbarkeit des Angebots aus anderen Gründen; Aufhebung

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 229/03

    Zulässigkeit der Pfändung von Ansprüchen gegen drei näher bezeichnete

  • BFH, 18.07.2002 - V B 112/01

    Mahlzeitengestellung an Arbeitnehmer

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

  • VK Sachsen, 11.11.2005 - 1/SVK/130-05

    Antragsbefugnis, wenn auch Konkurrenzangebot an selbem Fehler leidet?

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

  • OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 Verg 4/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Bieter; zwingender

  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

  • OLG Koblenz, 13.02.2006 - 1 Verg 1/06

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Beschwerdebegründung; Angebotsausschluss

  • OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05

    Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe; Anspruch des Bieters auf Ausschluss

  • OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Geltendmachung von

  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05

    Vergabeverfahren: Einbeziehung nachträglich erkannter Vergabeverstöße in das

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    b) Nach der von der Beschwerde insoweit noch zutreffend in Bezug genommenen Rechtsprechung setzt die Antragsbefugnis zwar einen "schlüssigen" Vortrag der Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften voraus (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04, juris Tz. 21; Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, juris Tz. 20; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB - Vergaberecht, 3. Auflage, § 107 Rdnr. 45).

    Die Antragsbefugnis kann nur fehlen, wenn offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03, juris Tz. 28; BGH, Beschluss vom 26. September 2006, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009 - Verg 66/08, juris Tz. 37; in der Sache ähnlich: OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 Verg 4/08, juris Tz. 38 f.).

  • OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22

    Digitales Entlassmanagement II - Vergabeverfahren: Einhaltung der Zusagen

    Die Frage, ob es für den öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund einer ex ante Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 61; Senat, Beschluss vom 11.07.2011, 15 Verg 5/11, juris Rn. 17; Beschluss vom 10.03.2015, 15 Verg 11/14, juris Rn. 9).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Als unterlegener Beteiligter ist ein Beigeladener jedenfalls dann anzusehen, wenn er vor der Vergabekammer zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und damit nicht durchgedrungen ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 Rn. 58; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 126 f.).

    Die Mithaftung auch eines unterlegenen Beigeladenen entspricht der Rechtsprechung des Senats zu § 128 Abs. 4 GWB aF (BGHZ 169, 131 Rn. 58).

    Da das Gesetz insoweit nicht ausdrücklich gesamtschuldnerische Haftung vorsieht, haften diese Beteiligten als Teilschuldner (BGHZ 169, 131 Rn. 58; ebenso OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40; OLG München NZBau 2006, 135 f.).

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