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   BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08   

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BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08 (https://dejure.org/2008,3758)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2008 - 4 BN 5.08 (https://dejure.org/2008,3758)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2008 - 4 BN 5.08 (https://dejure.org/2008,3758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen) Beschlussfassung über einen Bebauungsplan; Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen mangelnder erneuter Abwägungsentscheidung einer Gemeinde trotz nachträglicher Änderung der Sachlage oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1417
  • ZfBR 2008, 373
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 NB 26.92

    Bauplanungsrecht: Erneute Abwägung bei rückwirkender Inkraftsetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08
    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 23. Juni 1992 (BVerwG 4 NB 26.92 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 2 = BRS 54 Nr. 22) dazu festgestellt, es verbleibe bei dem Grundsatz, dass eine eingetretene Änderung der Sach- oder Rechtslage einer erneuten sachlichen Entscheidung zugeführt werden müsse.

    5 Abgesehen davon hat der Senat den im Beschluss vom 23. Juni 1992 (a.a.O.) für die rückwirkende Behebung von Verfahrens- und Formfehlern aufgestellten Grundsatz, dass eine eingetretene Änderung der Sach- oder Rechtslage einer erneuten sachlichen Entscheidung zugeführt werden muss, in seiner nachfolgenden Rechtsprechung, insbesondere in seinem Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 = BRS 59 Nr. 31) und in seinem Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - (Buchholz 406.11 § 215a BauGB Nr. 7 = BRS 63 Nr. 42) modifiziert (vgl. Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 214 Rn. 86 - Stand: Juli 2005).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08
    Hierfür muss die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennen, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08
    5 Abgesehen davon hat der Senat den im Beschluss vom 23. Juni 1992 (a.a.O.) für die rückwirkende Behebung von Verfahrens- und Formfehlern aufgestellten Grundsatz, dass eine eingetretene Änderung der Sach- oder Rechtslage einer erneuten sachlichen Entscheidung zugeführt werden muss, in seiner nachfolgenden Rechtsprechung, insbesondere in seinem Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 = BRS 59 Nr. 31) und in seinem Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - (Buchholz 406.11 § 215a BauGB Nr. 7 = BRS 63 Nr. 42) modifiziert (vgl. Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 214 Rn. 86 - Stand: Juli 2005).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08
    5 Abgesehen davon hat der Senat den im Beschluss vom 23. Juni 1992 (a.a.O.) für die rückwirkende Behebung von Verfahrens- und Formfehlern aufgestellten Grundsatz, dass eine eingetretene Änderung der Sach- oder Rechtslage einer erneuten sachlichen Entscheidung zugeführt werden muss, in seiner nachfolgenden Rechtsprechung, insbesondere in seinem Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 = BRS 59 Nr. 31) und in seinem Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - (Buchholz 406.11 § 215a BauGB Nr. 7 = BRS 63 Nr. 42) modifiziert (vgl. Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 214 Rn. 86 - Stand: Juli 2005).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Die Neubekanntmachung erforderte keinen neuen Satzungsbeschluss, weil sich die Verhältnisse nicht grundlegend geändert hatten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997 - 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 97, 515; Beschl. v. 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, NVwZ 97, 893; Beschl. v. 12.3.2008 - 4 NB 5.08 -, BauR 2008, 1417; Beschl. v. 16.6.2010 - 4 BN 67.09 -, juris).

    Maßgeblich für § 244 Abs. 1 BauGB bleibt der erstmalige Verfahrensabschluss, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - 4 BN 32.07 -, NVwZ 2007, 1310; Beschl. v. 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BauR 2008, 1417; Beschl. v. 26.1.2009 - 4 BN 27.08 -, BauR 2009, 780).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Wiederholt eine Gemeinde - zumindest teilweise - die Abwägungsentscheidung und die Beschlussfassung im ergänzenden Verfahren, hat sie die Möglichkeit - und auch die Pflicht -, neu eingetretene Umstände bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. zum anders gelagerten Fall einer bloßen Wiederholung der Ausfertigung BVerwG, Beschluss vom 12.03.2008 - 4 BN 5.08 -, BauR 2008, 1417).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

    Dementsprechend ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, die auf § 12 Abs. 6 ROG übertragbar ist, geklärt, dass im Regelfall auch eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse einer Fehlerbehebung nicht entgegensteht, weil gemäß § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB bzw. hier § 12 Abs. 3 Satz 1 ROG für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen) Beschlussfassung über den Plan maßgebend ist (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2008 - BVerwG 4 BN 5.08 -, ZfBR 2008, 373, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203, juris Rn. 17).

    Dann kommt eine Fehlerbehebung nicht mehr in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2008 - BVerwG BN 5.08 -, ZfBR 2008, 373, juris Rn. 5; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203, Rn. 17 zur § 214 BauGB).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13

    Baurecht - Normverwerfungskompetenz von Behörden bei funktionslosen

    Dies gilt in besonderem Maße für einen Fall - wie hier -, bei dem der Bebauungsplan lange Jahre nach dem Satzungsbeschluss und zwischenzeitlicher Behebung eines Ausfertigungsmangels bereits mit funktionslosem Inhalt in Kraft getreten ist, also ebenfalls ein Fall anfänglicher Unwirksamkeit vorgelegen hat (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 12. März 2008 - 4 BN 5.08 -, BauR 2008, 1417).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 A 10543/12

    Bauplanung; Heilung eines Ausfertigungsmangels; Funktionslosigkeit des

    Deshalb ist es bei der rückwirkenden Heilung eines Ausfertigungsmangels nicht zwingend erforderlich, dass das zuständige Gemeindeorgan in eine erneute Abwägung eintritt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.03.2008 - 4 BN 5.08 - ZfBR 2008, 373).

    Wenn sich demnach die Verhältnisse so grundlegend geändert haben, dass der Bebauungsplan inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist, kommt eine Fehlerbehebung nicht mehr in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 12.03.2008 - 4 BN 5/08 - ZfBR 2008, 373; Beschl. v. 18.12.1995 - 4 NB 30/95 - BauR 1996, 351; Urteil des Senats vom 09.10.1997 - 1 A 12092/96 - ESOVGRP ).

  • BVerwG, 16.06.2010 - 4 BN 67.09

    Zur rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes und einer

    Nur wenn sich - im Ausnahmefall - die Verhältnisse so grundlegend geändert haben, dass der Bebauungsplan inzwischen insgesamt einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist, kommt eine Fehlerbehebung nicht mehr in Betracht (Beschluss vom 12. März 2008 - BVerwG 4 BN 5.08 - BauR 2008, 1417 = BRS 73 Nr. 32 S. 180 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KN 29/07

    Behebung von Grundzügen der Planung berührenden Fehlern in einem ergänzenden

    Ist die Behebung eines Abwägungsmangels Gegenstand des ergänzenden Verfahrens, so muss mit Blick auf das Erfordernis einer einheitlichen Planungsentscheidung die Abwägung an sich zwar in einem neuen Satzungsbeschluss wiederholt werden, sie kann sich aber gleichfalls auf die fehlerhaften Teile beschränken (vgl. Lemmel, a. a. O., Rdnr. 79 ff.; Quaas/Kukk, a. a. O., Rdnr. 64; vgl. auch bei nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage: BVerwG, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, DVBl. 1997, 828; Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 - ZfBR 2008, 373).

    Für die Überprüfung einer planerischen Fehlerbehebung im ergänzenden Verfahren gemäß § 215 a Abs. 2 BauGB (a. F.) bzw. 214 Abs. 4 BauGB (n. F.) ist nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB grundsätzlich die Sach- und Rechtslage der ursprünglichen Beschlussfassung über den Plan maßgebend (BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008, a. a. O.).

  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

    (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BRS 73 Nr. 32) Nur wenn sich ausnahmsweise die Sach- und Rechtlage seit der Beschlussfassung des Gemeinderats (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) so grundlegend geändert hat, dass ein zunächst unbedenkliches Abwägungsergebnis jetzt "nicht mehr haltbar" erscheint, darf die Gemeinde von der Befugnis nach § 214 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch mehr machen; (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, BRS 59 Nr. 31) tut sie das dennoch, so kommt durch eine bloße Neubekanntmachung kein wirksamer Bebauungsplan zustande.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 14 S 396/22

    Klage gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von

    Dies ist erst dann erforderlich, wenn sich die Sach- oder Rechtslage grundlegend geändert hat, für die ursprüngliche Abwägungsentscheidung also sozusagen "die Geschäftsgrundlage weggefallen" ist (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1995 - 4 NB 30.95 - juris Rn. 15), bzw. wenn die Planung inzwischen insgesamt einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist (Beschluss vom 12.03.2008 - 4 BN 5.08 - juris Rn. 5; Beschluss vom 16.06.2010 - 4 BN 67.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08

    Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung der Satzung als maßgbend auch bei

    Das Oberverwaltungsgericht stützt sich vielmehr auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur jetzt geltenden Rechtslage; es zieht ausdrücklich den Beschluss vom 12. März 2008 BVerwG 4 BN 5.08 (juris) heran.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 7 D 37/07

    Verlängerung einer Genehmigung zur Teilnutzung eines ehemaligen Baumarktes als

  • VGH Bayern, 07.10.2022 - 9 N 21.190

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - artenschutzrechtliche Konflikte

  • VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens: Rückwirkende Inkraftsetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 7 D 29/10

    Bestimmung der städtebaulichen Erforderlichleit eines Bebauungsplans nach der

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 191/20

    Ausschlusswirkung; Bekanntgabe; ergänzendes Verfahren; Flächennutzungsplan;

  • VG Ansbach, 14.02.2023 - AN 3 K 20.01764

    Baurecht, Erteilung einer isolierten Befreiung, Rückwirkende Inkraftsetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2011 - 7 D 52/10

    Bestandsschutz am Fortbestand des bisherigen Planungsrechts und Abstandsrechts;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - 10 D 40/07

    Überprüfung einer (Verlängerung) einer Veränderungssperre zur Sicherung der

  • VG München, 31.05.2011 - M 1 K 10.6164

    Pferdepension; Rückwirkendes Inkraftsetzen eines Bebauungsplans wegen

  • VG München, 08.02.2011 - M 1 K 10.4830

    Nachbarklage gegen Bauvorhaben im durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 7 D 125/14

    Erneutes Bekanntgeben eines Bebauungsplans nach Behebung eines

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2023 - 1 KN 55/20

    Anpassungspflicht; Beeinträchtigungsverbot; Einrichtungshaus; Integrationsgebot;

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 1 ZB 17.2289

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Befreiung für die Überschreitung der

  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 60/09

    Ermessen des Gerichts im Falle einer von der Beschwerde für erforderlich

  • VG München, 08.02.2011 - M 1 K 10.4836

    Nachbarklage gegen Bauvorhaben im durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen

  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448

    Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs

  • VG Augsburg, 19.07.2023 - Au 4 K 23.199

    Vorkaufssatzung, Satzungsbeschluss in nicht öffentlicher Sitzung, Heilung durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2011 - 7 D 88/08

    Normenkontrollantrag eines Bebauungsplans bei nicht ordnungsgemäßer Verkündung

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 14 B 10.194

    Behebung eines Verfahrensfehlers (fehlende Genehmigung) im ergänzenden Verfahren.

  • VG München, 12.10.2010 - M 1 K 10.2367

    Spielhalle im Gewerbegebiet; ausnahmsweise Zulassung; Ermessensreduzierung auf

  • OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18

    Bebauungsplan: Heilung eines Verkündungmangels - Abwägungsausfall durch

  • VG München, 12.09.2017 - M 1 K 16.5070

    Kein Anspruch auf Erlass eines Vorbescheids für ein Mehrfamilienhaus und zwei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 7 D 20/09

    Unwirksamkeit einer textlichen Festsetzung zum Schallschutz im Hochbau unter dem

  • VG München, 10.03.2009 - M 1 K 08.5711

    Beseitigungsanordnung für Doppelgarage; rückwirkendes Inkraftsetzen eines

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