Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,636
BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07 (https://dejure.org/2009,636)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2009 - 4 C 17.07 (https://dejure.org/2009,636)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 4 C 17.07 (https://dejure.org/2009,636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5
    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte Windenergie-/Photovoltaikanlage; Hybridanlage; Hybrid; Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Anlage zur; Forschungs- und Entwicklungskonzept; Privilegierung; Mitziehung; Dienen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5
    Anlage; Anlage zur -; Ausstattung; Außenbereich; Außenbereich; Bauvorbescheid; Betriebsteil; Dienen; Dienen; Eigentümer; Entwicklung; Erforschung; Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Erkenntnisstand; Forschungs- und Entwicklungskonzept; Forschungsbedarf; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Teilnahme einer nichtprivilegierten Anlage an der Privilegierung einer anderen Anlage zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Einbeziehung eines Klein-Hybriden in die Privilegierung einer Groß-Windenergieanlage; Zulässigkeit des Vorhabens als ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BauGB/ROG
    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Medium-Hybrid-Energieerzeugungsanlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte Windenergie-/Photovoltaikanlage; Hybridanlage; Hybrid; Anlage zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Forschungs- und Entwicklungskonzept; Privilegierung; Mitziehung; Dienen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kombination von Windenergie- und PV-Anlage zu Forschungszwecken

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1
    Bauplanungsrecht: Voraussetzung der Teilnahme einer nichtprivilegierten Anlage an der Privilegierung einer anderen Anlage zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Einbeziehung eines Klein-Hybriden in die Privilegierung einer Groß-Windenergieanlage; Zulässigkeit ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 1
    Bauplanungsrecht: Voraussetzung der Teilnahme einer nichtprivilegierten Anlage an der Privilegierung einer anderen Anlage zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Einbeziehung eines Klein-Hybriden in die Privilegierung einer Groß-Windenergieanlage; Zulässigkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windenergieanlagen zu Forschungszwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Windenergieanlagen mit Solarunterstützung zu Forschungszwecken im Außenbereich zulässig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Windenergieanlagen mit Solarunterstützung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 918
  • NJ 2009, 482
  • DÖV 2009, 421
  • BauR 2009, 1115
  • BauR 2009, 854
  • ZfBR 2009, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Die eigentliche Zweckbestimmung des Erfordernisses des Dienens liegt darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können (Urteile vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - BRS 52 Nr. 70 und vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273).

    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Vorhaben zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - a.a.O.).

    Deshalb ist das Merkmal des Dienens zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. insbesondere Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - a.a.O. S. 141 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - a.a.O.).

    Ergibt die Würdigung - wie hier -, dass das Vorhaben dem privilegierten Vorhaben unmittelbar zugeordnet ist, durch den Verwendungszweck äußerlich geprägt wird und seine Errichtung auch mit Blick auf das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs "vernünftig" ist, so kann seine privilegierte Zulässigkeit im Außenbereich nicht mit der Begründung verneint werden, das Vorhaben könne ohne nennenswerte Nachteile auch im Innenbereich verwirklicht werden (vgl. Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Vielmehr muss für das Merkmal des Dienens darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Bauherr - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und gleicher Ausstattung errichten würde (Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 ; stRspr).

    Deshalb ist das Merkmal des Dienens zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. insbesondere Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - a.a.O. S. 141 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - a.a.O.).

    Fehlt es an einer entsprechenden Prägung, wird in aller Regel auch die Frage zu verneinen sein, ob ein vernünftiger Bauherr - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - ein Vorhaben mit gleicher Gestaltung und Ausstattung errichten würde (Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - a.a.O. S. 141).

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Die eigentliche Zweckbestimmung des Erfordernisses des Dienens liegt darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können (Urteile vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - BRS 52 Nr. 70 und vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273).

    Die Wahl des Standorts ist keine Frage des Dienens (Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 8 A 11166/06

    Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Plant ein Unternehmen selbst oder durch Tochterfirmen an einer Vielzahl von Standorten gleichartige Forschungsprojekte, so setzt es sich dem berechtigten Bedenken aus, das Forschungsziel sei nur vorgeschoben und in Wahrheit solle eine am inländischen Standort nicht privilegierte Nutzung der Solarenergie oder eine ebenso wenig privilegierte Produktpräsentation betrieben werden (OVG Koblenz, Urteil vom 12. September 2007 - 8 A 11166/06 - BauR 2008, 337 ).

    Diese Voraussetzungen hat das Oberverwaltungsgericht im Wege der Bezugnahme auf sein Urteil vom 12. September 2007 - 8 A 11166/06 - (a.a.O. S. 342) bejaht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05

    Zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Anlage im Außenbereich am Standort einer

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Das Konzept muss die hinreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit und - bezogen auf das konkrete Forschungs- und Entwicklungsziel - die Dauerhaftigkeit des Privilegierungszwecks bieten (OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05 - ZfBR 2006, 571 ).

    Diese tatrichterliche Würdigung ist bundesrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie der Umstand, dass das Oberverwaltungsgericht auch im Übrigen keine weitergehenden Anforderungen an das Forschungs- und Entwicklungskonzept der Klägerin gestellt, sondern die Formulierung konkreter Forschungs- und Entwicklungsziele aus Anlass ablehnender fachgutachterlicher Stellungnahmen in den Verfahren 8 A 10892/05 (a.a.O.) und 8 A 11729/05 als ausreichenden Beleg für die Ernsthaftigkeit des Forschungswillens angesehen hat.

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75

    Privilegierung eines Silos im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Ob zwischen Haupt- und Nebenanlage eine Beziehung besteht, die die Anwendung der Grundsätze über den mitgezogenen Betriebsteil rechtfertigt, bestimmt sich nach der Zweckbestimmung der Anlagen, nicht nach der Person ihrer Bauherren, Eigentümer oder Betreiber (vgl. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Privilegierung nicht ausgeschlossen, wenn ein Vorhaben objektiv verschiedenen Nutzungen zugeführt werden kann, es aber nach der Zweckbestimmung des Bauherrn zu privilegierten Zwecken genutzt werden soll und nach den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Erfordernissen angemessen ist (Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl der Klein-Hybrid als auch die in ihm enthaltene Photovoltaikkomponente bei isolierter Betrachtung nicht privilegiert sind und der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie daher nur "dienen" können, wenn sie von der Privilegierung der benachbarten Groß-Windenergieanlage "mitgezogen" werden (zur Mitziehung vgl. Urteile vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - BRS 42 Nr. 81 und vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - BRS 44 Nr. 82; Beschlüsse vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 22.95 - BRS 57 Nr. 102 und vom 28. August 1998 - BVerwG 4 B 66.98 - BRS 60 Nr. 89).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Die Privilegierung hat der Senat nur abgelehnt, wenn Größe, Beschaffenheit und Ausstattung des Vorhabens deutlich erkennen ließen, dass es in Wirklichkeit nicht dauerhaft für den privilegierten Zweck verwendet werden soll, sondern die privilegierte Nutzung nur vorgetäuscht und in Wahrheit eine nichtprivilegierte Nutzung angestrebt wird (Urteil vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - BRS 44 Nr. 76).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl der Klein-Hybrid als auch die in ihm enthaltene Photovoltaikkomponente bei isolierter Betrachtung nicht privilegiert sind und der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie daher nur "dienen" können, wenn sie von der Privilegierung der benachbarten Groß-Windenergieanlage "mitgezogen" werden (zur Mitziehung vgl. Urteile vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - BRS 42 Nr. 81 und vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - BRS 44 Nr. 82; Beschlüsse vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 22.95 - BRS 57 Nr. 102 und vom 28. August 1998 - BVerwG 4 B 66.98 - BRS 60 Nr. 89).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 22.95

    Annahme einer dienenden Funktion eines zu einem privilegierten Betrieb

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
    Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl der Klein-Hybrid als auch die in ihm enthaltene Photovoltaikkomponente bei isolierter Betrachtung nicht privilegiert sind und der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie daher nur "dienen" können, wenn sie von der Privilegierung der benachbarten Groß-Windenergieanlage "mitgezogen" werden (zur Mitziehung vgl. Urteile vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - BRS 42 Nr. 81 und vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - BRS 44 Nr. 82; Beschlüsse vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 22.95 - BRS 57 Nr. 102 und vom 28. August 1998 - BVerwG 4 B 66.98 - BRS 60 Nr. 89).
  • BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 66.98

    Bauen im Außenbereich; forstwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Die eigentliche Zweckbestimmung dieses Erfordernisses liegt vielmehr darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können (so schon Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272; siehe auch Urteil vom 22. Januar 2009 - BVerwG 4 C 17.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 379 = NVwZ 2009, 918 Rn. 21; Beschluss vom 3. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 56.12 - BzAR 2013, 71 = juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08

    Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2

    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden, wie z.B. im Außenbereich zu wohnen oder dafür ein Gebäude zu errichten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, BauR 1991, 576 und Urteil vom 22.01.2009 - 4 C 17.07 -, juris).

    Eine Privilegierung hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang allerdings nur abgelehnt, wenn Größe, Beschaffenheit und Ausgestaltung des Vorhabens deutlich erkennen ließen, dass in Wirklichkeit eine nicht privilegierte Nutzung angestrebt wird (vgl. Urteil vom 22.01.2009, a.a.O. m. Hinw. auf Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, BRS 44, Nr. 76).

    Das ist der Fall, wenn sie der Hauptanlage unmittelbar (funktional) zu- und untergeordnet ist und durch diese Zu- und Unterordnung auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, a.a.O.), d.h. der landwirtschaftsfremde Betriebsteil darf seinem Umfang und seiner Bedeutung nach lediglich ein Anhängsel zur Landwirtschaft sein (BVerwG, Urteil vom 23.06.1995, BRS 57, Nr. 102).

    Ansonsten ist die Wahl des Standorts keine Frage des Dienens (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 4 C 17.07 -, juris mit Hinw. auf Urteil vom 18.06.1991 - 4 C 11.89 -, Buchholz 406.11, § 35 BauGB, Nr. 273).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10417/09

    Windkraftanlage - Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle

    Zur Funktion einer Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle für Windkraftanlagen (hier: Anforderungen an ein Forschungs- und Entwicklungskonzept bei einer Vielzahl von Vorhaben; Fortführung der Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 [ZfBR 2009, 358] und des Senats in den Urteilen vom 24. Mai 2006 [ZfBR 2006, 571] und vom 12. September 2007 [ZfBR 2008, 63]).

    In den beiden anderen Verfahren wies das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen mit Urteilen vom 22. Januar 2009 - 4 C 17.07 - (ZfBR 2009, 358) und -4 C 18.07- zurück.

    Das ist dann der Fall, wenn sie der Hauptanlage unmittelbar (funktional) zu- und untergeordnet ist und durch diese Zu- und Unterordnung auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 4 C 17.07 -, ZfBR 2009, 358, Rn. 16).

    Die Dimensionierung der Photovoltaik-Komponente muss an dem erstrebten Hilfsnutzen für die Windenergieanlage orientiert sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009, a.a.O., Rn. 21).

    Die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erlaubt grundsätzlich auch die Erforschung und Entwicklung solcher Anlagen, die zwar nicht unter den gegenwärtigen Netzbedingungen und Energiepreisen, jedoch unter insoweit veränderten Rahmenbedingungen als Vorhaben zur Nutzung der Windenergie im Außenbereich zulässig wären, vorausgesetzt, eine solche Veränderung der Netzbedingungen und Energiepreise kann auch für Deutschland vernünftigerweise nicht ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009, a.a.O., Leitsatz 2).

    Das dahingehende Konzept verlangt eine Versuchsplanung und Versuchsdurchführung einschließlich der Dokumentation der Ergebnisse und deren Interpretation (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009, a.a.O., Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1685/08

    Einvernehmen nach BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei einer mit der unteren Baurechtsbehörde

    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden, wie z.B. im Außenbereich zu wohnen oder dafür ein Gebäude zu errichten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, BauR 1991, 576 und Urteil vom 22.01.2009 - 4 C 17.07 -, juris).

    Eine Privilegierung hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang allerdings nur abgelehnt, wenn Größe, Beschaffenheit und Ausgestaltung des Vorhabens deutlich erkennen ließen, dass in Wirklichkeit eine nicht privilegierte Nutzung angestrebt wird (vgl. Urteil vom 22.01.2009, a.a.O. m. Hinw. auf Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, BRS 44, Nr. 76).

    Das ist der Fall, wenn sie der Hauptanlage unmittelbar (funktional) zu- und untergeordnet ist und durch diese Zu- und Unterordnung auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, a.a.O.), d.h. der landwirtschaftsfremde Betriebsteil darf seinem Umfang und seiner Bedeutung nach lediglich ein Anhängsel zur Landwirtschaft sein (BVerwG, Urteil vom 23.06.1995, BRS 57, Nr. 102).

    Ansonsten ist die Wahl des Standorts keine Frage des Dienens (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 4 C 17.07 -, juris mit Hinw. auf Urteil vom 18.06.1991 - 4 C 11.89 -, Buchholz 406.11, § 35 BauGB, Nr. 273).

  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    2015, 467 ff. = juris Rn. 52; zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB: BVerwG, U. v. 22.1.2009 - 4 C 17.07 - ZfBR 2009, 358 ff. = juris Rn. 16 f.) sein könnte.

    Ein bauplanungsrechtlicher Zusammenhang, wonach der Verkauf ausschließlich ortsfremder, herangeschaffter Güter als mitgezogene Nebenanlage zur Unterstützung einer Hauptanlage eingesetzt werde (BVerwG, U. v. 22.1.2009 - 4 C 17.07 - ZfBR 2009, 358 ff. = juris Rn. 17), kann auch insofern vor diesem Hintergrund sachlogisch nicht konstruiert werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Denkbar wäre dies etwa, wenn der Standort funktechnisch offensichtlich ungeeignet wäre oder wenn die ihn i. S. eines "Zwangspunkts" rechtfertigende Funktion der Anlage nur vorgetäuscht und in Wahrheit eine nicht standortgebundene Nutzung angestrebt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 4 C 17.07 - 2009, 918).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2020 - 1 MB 24/19

    Radaranlage als Anlage im Sinne des § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB

    Ist dies der Fall, so kann ein Vorhaben, das diesem Betätigungsbereich dient, im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dem landwirtschaftlichen Betrieb auch dann "dienen", wenn dies bei isolierter Betrachtung verneint werden müsste (BVerwG, Urteil vom 30.11.1984, 4 C 27.81, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 22.01.2009, 4 C 17.07, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Das ist dann der Fall, wenn sie der Hauptanlage unmittelbar funktional zu- und untergeordnet ist und durch diese Zu- und Unterordnung auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, 4 C 17.07, juris Rn. 16).

    Es muss gewährleistet sein, dass die mitgezogene Nebenanlage zur Unterstützung der Hauptanlage eingesetzt wird (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, 4 C 17.07, juris Rn. 17).

    Ergibt die Würdigung, dass das Vorhaben den privilegierten Vorhaben unmittelbar zugeordnet ist, durch den Verwendungszweck äußerlich geprägt wird und seine Errichtung auch mit Blick auf das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs "vernünftig" ist, kann seine privilegierte Zulässigkeit im Außenbereich nicht mit der Begründung verneint werden, das Vorhaben könne ohne nennenswerte Nachteile auch im Innenbereich verwirklicht werden (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, 4 C 17.07, juris Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 6.11

    Auffangtatbestand für das Bauen im Außenbereich; Obliegenheiten des

    Das Konzept muss die hinreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit und - bezogen auf das konkrete Forschungs- und Entwicklungsziel - die Dauerhaftigkeit des Privilegierungszwecks bieten (Urteil vom 22. Januar 2009 - BVerwG 4 C 17.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 379 = BRS 74 Nr. 109 Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21

    Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Eine Unterscheidung zwischen den Begriffen der Erforschung und der Entwicklung ist nicht erforderlich, weil die Begriffe eng miteinander verflochten sind und an sie keine unterschiedlichen Rechtsfolgen geknüpft sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 4 C 17.07 -, juris Rn. 13 f.).

    Ungeachtet dessen hat die Beigeladene hinreichend dargelegt und aufgezeigt, warum das Forschungsziel nicht mit bereits vorhandenen Anlagen erreicht werden kann (vgl. zu den Anforderungen an mehrere Anlagen desselben Vorhabenträgers: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 4 C 17.07 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 03.12.2012 - 4 B 56.12

    Zweckbestimmung des Dienens bei Bauvorhaben im Außenbereich

    Die eigentliche Zweckbestimmung des Erfordernisses des Dienens liegt darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können (Urteil vom 22. Januar 2009 - BVerwG 4 C 17.07 - NVwZ 2009, 918 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 10 A 611/10

    Anspruch eines Pächters auf einen bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid zur

  • VG Minden, 13.12.2021 - 9 L 760/21

    Eilantrag gegen die Errichtung einer Pferdepension

  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 1 B 10.1069

    Beseitigungsanordnung für den sog. "Mörserturm" vollstreckbar - keine

  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12

    Nutzungsänderung von Straußwirtschaft in ganzjährig betriebenes Restaurant

  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 1 B 10.1068

    Beseitigungsanordnung für den sog. "Mörserturm" vollstreckbar - keine

  • VG Minden, 20.09.2023 - 9 K 5297/21
  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647

    An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich

  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 8468/16

    Erlöschen der Genehmigung für drei Windkraftanlagen in Zilsdorf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10852/08

    Keine Materialerprobung für Atomanlage in der Eifel

  • VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211

    Beseitigungsanordnung für Holzhütten zur Übernachtung von Kindern auf einem im

  • VG Ansbach, 09.04.2019 - AN 17 K 17.00566

    Betriebswirtschaftliches Konzept zum Nachweis der Nachhaltigkeit des

  • VG Minden, 20.09.2023 - 9 K 5297/21
  • VG Potsdam, 19.09.2016 - 4 K 317/15

    Nutzung und Räumung eines Lagerplatzes

  • VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 ZB 08.1565

    Bauvorbescheid (nicht Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde, zulässige Standorte für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht