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   BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09   

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https://dejure.org/2009,9699
BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09 (https://dejure.org/2009,9699)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2009 - 4 B 37.09 (https://dejure.org/2009,9699)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 4 B 37.09 (https://dejure.org/2009,9699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitsfehler gem. § 46 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.R.d. Handlung des Finanzministeriums anstatt des Kabinetts als Landesregierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeitsfehler gem. § 46 Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ) i.R.d. Handlung des Finanzministeriums anstatt des Kabinetts als Landesregierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 199
  • ZfBR 2010, 160
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09
    Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften gewährleisten eine möglichst einheitliche Bestimmung und Anwendung und können dadurch mit dazu beitragen, dass unbestimmte Rechtsbegriffe dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügen (BVerfG, Beschluss vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 - BVerfGE 49, 168 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltungsgerichte nicht an norminterpretierende Verwaltungsrichtlinien gebunden sind (Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 - BVerwGE 107, 338 ).
  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 101.67

    Rechtsnatur der Schutzbereichsanordnung - Beschränkung von Grundeigentum für die

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09
    Bereits mit Urteil vom 23. Oktober 1968 (BVerwG 4 C 101.67 - BVerwGE 30, 287 ) hat der Senat darauf hingewiesen, dass er die in § 2 Abs. 1 SchBerG enthaltene Ermächtigung für hinreichend bestimmt hält.
  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich und nicht lediglich hilfsweise (Beschluss vom 10. Juni 1999 BVerwG 9 B 81.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302) beantragt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 6 S 707/10

    Landesheimbauverordnung Baden Württemberg mit höherrangigem Recht vereinbar

    Norminterpretierende oder ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften gewährleisten eine möglichst einheitliche Bestimmung und Anwendung und können dadurch ebenfalls dazu beitragen, dass unbestimmte Rechtsbegriffe und die Einräumung eines Verwaltungsermessens den rechtsstaatlichen Geboten der Bestimmtheit und Normklarheit genügen (BVerwG, Beschluss vom 01.12.2009 - 4 B 37/09 -, ZfBR 2010, 160 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 11 A 1.23

    Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen das Unterlassen eines

    Dabei stellen die vom Gesetz verwendeten Begriffe "Einhaltung der Jahresemissionsmengen", "für die folgenden Jahre" und "sicherstellen" mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für ihre Anwendung dar (zur verfassungsrechtlichen Bestimmtheit von Normen vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 617/14 - juris, Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 4 B 37.09 - juris, Rn. 5).
  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

    Sie sind jedenfalls dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Norm mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für ihre Auslegung und Anwendung bietet oder sie eine gefestigte Rechtsprechung übernimmt und damit aus dieser Rechtsprechung hinreichende Bestimmtheit gewinnt (BVerwG, Beschl. v. 01.12.2009 - 4 B 37/09, juris Rn. 5).
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