Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16402
OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08 (https://dejure.org/2009,16402)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 (https://dejure.org/2009,16402)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. September 2009 - 1 U 42/08 (https://dejure.org/2009,16402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs übergangener Bieter bei Verstoß gegen Verfahrensvorschriften im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens; Vorliegen einer unzulässigen "Änderung der Verdingungsunterlagen" bei Inkongruenz der angebotenen Leistung gegenüber der in der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angebotsfehler und Schadensersatzansprüche übergangener Bieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotsfehler und Schadensersatzansprüche übergangener Bieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unklarheit der Leistungsbeschreibung geht zu Lasten des Auftraggebers! (IBR 2010, 607)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2010, 597
  • ZfBR 2010, 726 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Der Bieter muss es dann hinnehmen, dass die Auslegung des Vertrages zu einem anderen Ergebnis kommt, als er es seiner Kalkulation zugrunde gelegt hat (BGH, Urt. v. 13.08.2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 23 ff. [bei Juris Tz. 38]).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 310/86

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen unvollständiger Angaben in den

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Zwar obliegt es grundsätzlich dem Bieter, erkennbare Unklarheiten der Leistungsbeschreibung erforderlichenfalls dadurch zu klären, dass er vor Angebotsabgabe bei der Vergabestelle Rückfrage hält (BGH, Urt. v. 25.02.1988, VII ZR 310/86, BauR 1988, 338/340; Raufeisen, aaO., Rn. 8).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Wird dieses Vertrauen enttäuscht, kann das sog. negative Interesse beansprucht werden, nämlich Ersatz der Kosten des Bieters, die ihm durch die Teilnahme am Vergabewettbewerb und die Erstellung des Angebots entstanden sind (BGH, Urt. v. 27.11.2007, X ZR 18/07, ZfBR 2008, 299 ; Urt. v. 27.06.2007, X ZR 34/04, BGHZ 173, 33 ff.).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Für eine den Geboten der Transparenz und Nichtdiskriminierung entsprechende Vergabeentscheidung ist zu fordern, dass die Prüfung und Wertung der fristgerecht eingegangenen und vollständigen Angebote in mehreren aufeinander folgenden Stufen erfolgt (BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 109/96, BGHZ 139, 273 ).
  • OLG Schleswig, 12.10.2004 - 6 U 81/01

    Zuschlag zu Unrecht versagt: Schadensersatz = Erfüllungsinteresse

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Das positive Interesse, also der Ersatz entgangener Deckungsbeiträge (vgl. dazu OLG Schleswig, Urt. v. 12.10.2004, 6 U 81/01, VergabeR 2006, 568 ff.), kann beansprucht werden, wenn der Bieter bei dem nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ( VOB/A ) durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 15.04.2008, X ZR 129/06, NZBau 2008, 505 ff.).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04

    Aufklärungs- und Hinweispflichten der Vergabestelle im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Wird dieses Vertrauen enttäuscht, kann das sog. negative Interesse beansprucht werden, nämlich Ersatz der Kosten des Bieters, die ihm durch die Teilnahme am Vergabewettbewerb und die Erstellung des Angebots entstanden sind (BGH, Urt. v. 27.11.2007, X ZR 18/07, ZfBR 2008, 299 ; Urt. v. 27.06.2007, X ZR 34/04, BGHZ 173, 33 ff.).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Soweit der Kläger aus diesen (und anderen) Vorgängen abzuleiten sucht, dass bei der Angebotsprüfung und -wertung benachteiligende Maßstäbe zu Lasten der Insolvenzschuldnerin angewandt worden seien, könnte dies - als richtig unterstellt - allenfalls dazu führen, dass auch auf das Angebot der konkurrierenden Firma kein rechtmäßiger Zuschlag hätte erteilt werden können (vgl. dazu im vergaberechtlichen Primärrechtsschutz BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 ff.).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Das positive Interesse, also der Ersatz entgangener Deckungsbeiträge (vgl. dazu OLG Schleswig, Urt. v. 12.10.2004, 6 U 81/01, VergabeR 2006, 568 ff.), kann beansprucht werden, wenn der Bieter bei dem nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ( VOB/A ) durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 15.04.2008, X ZR 129/06, NZBau 2008, 505 ff.).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 146/03

    Begriff der echten Chance; Rechte eines Bieters bei Kenntnis von Fehlern der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens schuldhaft gegen Verfahrensvorschriften verstößt (BGH, Urt. v. 01.08.2006, X ZR 146/03, NZBau 2007, 58 ff. m. w. N.) und dem Bieter dadurch ein Schaden entstanden ist.
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08
    Das ist im Hinblick auf den aufgezeigten zwingenden Angebots-Ausschlussgrund nicht der Fall (vgl. BGH, Urt. v. 07.06.2005, X ZR 19/02, NZBau 2005, 709 ).
  • OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13

    Haftung des öffentlichen Auftraggebers bei Verletzung von Vergabevorschriften

    Das positive Interesse, also bspw. der entgangene Gewinn, kann dann beansprucht werden, wenn der Bieter bei dem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen (BGH, MDR 2013, 136 f.; OLG Hamm, IBR 2013, 42; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 - ZfBR 2010, 597 ff.; BGH MDR 2007, 404 f.; BGH NJW 1998, 3636 ff.).

    Eine solche Änderung an den Verdingungsunterlagen ist dabei nicht nur dann gegeben, wenn ein Bieter die Vertragsbedingungen oder das Leistungsverzeichnis durch Streichungen, Einfügungen oder Ergänzungen verändert, sondern auch dann, wenn das Angebot eines Bieters eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält, die geforderte Leistung also nicht so angeboten wird, wie dies in der Ausschreibung der Vergabestelle gefordert worden ist; eine derartige Abweichung führt somit - jedenfalls in der Regel - zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 - ZfBR 2010, 597 ff.; BGH MDR 2007, 404 f.).

  • OLG Schleswig, 08.12.2010 - 1 Verg 12/10

    Begriff der Abänderung des Angebots i.S. von § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A

    Unter Zugrundelegung - allein - dieser Erklärung wäre eine unzulässige "Änderung der Verdingungsunterlagen" i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A anzunehmen, da die geforderte Leistung nicht so angeboten wurde, wie dies von der Vergabestelle in der Ausschreibung gefordert worden ist (OLG Schleswig ZfBR 2010, 597).
  • OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer notariell beglaubigten Eintragungsbewilligung

    Eine unterbliebene oder unvollständige Kennzeichnung oder Bekanntgabe kann in diesem Zusammenhang die Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen beeinflussen (vgl. Urteil des Senats vom 25. September 2009, 1 U 42/08, ZfBR 2010, 597 - bei [...] Rn. 34); insbesondere die Niederschrift über den Eröffnungstermin (§ 14 Abs. 4 VOB/A ) erleichtert den Beweis darüber, was zu diesem Zeitpunkt in das (weitere) Vergabeverfahren "eingebracht" worden ist.
  • VK Bremen, 07.06.2019 - 16-VK 4/19

    Projektant ist nicht automatisch auszuschließen!

    Ob eine solche zum zwingenden Ausschluss führende Änderung vorliegt, ist anhand der Leistungsbeschreibung gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln; wobei ein objektiver Maßstab anzulegen und auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters abzustellen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 12. September 2016 - 7 Verg 5/16; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. September 2009 - 1 U 42/08; VK Niedersachsen, Beschluss vom 2. April 2012 - VgK-08/2012).
  • OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Voraussetzungen einer Rügeobliegenheit; Zulässigkeit der

    Unklarheiten der Vergabeunterlagen gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle, nicht der Bieter (OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2009, 1 U 42/08, ZfBR 2010, 597; ebenso: BayObLG, Beschluss vom 22.07.2004, Verg 15/04, ZfBR 2004, 829; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012, Verg W 10/12, IBR 2013, 431, bei Juris Rn. 25 m. w. N.).
  • VK Niedersachsen, 02.04.2012 - VgK-08/12

    Unzulässige Mischkalkulation nicht belegt: Kein Bieterausschluss!

    Nach der Rechtsprechung des OLG Schleswig (Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08, Ziffer 8, zit. nach ibr-online) ist das Leistungsverzeichnis aus der Sicht eines fachkundigen Bieters auszulegen.
  • VK Südbayern, 03.06.2014 - Z3-3-3194-1-14-03/14

    Wann ist der Ausschluss wegen des Vorwurfs einer Mischkalkulation zulässig?

    Durch die offenen Formulierungen des Leistungsverzeichnisses hat die Antragstellerin in zulässiger und vertretbarer Weise, wie in der mündlichen Verhandlung und auch in ihren Schriftsätzen vom 28.03.2014, 25.04.2014 und 08.05.2014 für die Vergabekammer nachvollziehbar dargelegt, aus der Sicht eines fachkundigen Bieters (vgl. hierzu OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08) die Leistungen zur Erstellung weiterer Zufahrtswege und Arbeitsflächen bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung berücksichtigt.
  • VK Niedersachsen, 27.03.2012 - VgK-08/12

    Negative Preise als ausreichender Anhaltspunkt für eine Mischkalkulation;

    Nach der Rechtsprechung des OLG Schleswig (Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 , Ziffer 8, zit. nach ibr-online) ist das Leistungsverzeichnis aus der Sicht eines fachkundigen Bieters auszulegen.
  • VK Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 VK 29/13

    Baustelleneinrichtung als manipulationsgefährdete LV-Position?

    und 16.08.2013 für die Vergabekammer nachvollziehbar dargelegt, aus der Sicht eines fachkundigen Bieters (vgl. hierzu OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08) die Kalkulation der Baustelleneinrichtung wegen Umsetzens der eigenen Gerüste für die Durchbruchsarbeiten als auch dem stock- und gebäudeweisem Umsetzen der eigenen Geräte und Gerüste durchgeführt.
  • VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16

    Leistungsposition nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei "Abweichung"!

    Ob das Angebot eines Bieters von den Vergabeunterlagen abweicht und diese damit ändert, ist anhand der Leistungsbeschreibung gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln; wobei ein objektiver Maßstab anzulegen und auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters abzustellen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 12. September 2016 - 7 Verg 5/16; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. September 2009 - 1 U 42/08; VK Niedersachsen, Beschluss vom 2. April 2012 - VgK 08/2012).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht