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   BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10   

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https://dejure.org/2010,10414
BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10 (https://dejure.org/2010,10414)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2010 - 4 B 31.10 (https://dejure.org/2010,10414)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2010 - 4 B 31.10 (https://dejure.org/2010,10414)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 BauNVO
    Prägewirkung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe

  • Wolters Kluwer

    Einfügen von einem Stall für zwei Pferde neben einem Wohnhaus in einem Gemengelage aus Wohngebiet und Dorfgebiet

  • rewis.io

    Prägewirkung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe

  • ra.de
  • rewis.io

    Prägewirkung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 3; BauNVO § 4
    Einfügen von einem Stall für zwei Pferde neben einem Wohnhaus in einem Gemengelage aus Wohngebiet und Dorfgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stall für zwei Pferde neben einem Wohnhaus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umwandlung eines landwirtschaftlichen Betriebs in Wohngebiet

  • pferdekenner.de (Kurzinformation)

    Pferdestall im Wohngebiet?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 91
  • ZfBR 2010, 798
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10
    Ob derartige Anlagen die nähere Umgebung prägen oder als Fremdkörper unbeachtlich sind, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 ).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10
    Wenn ein Gericht bei seiner Beweiswürdigung entscheidungstragend von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, kann darin zwar ein Verfahrensmangel liegen (Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10
    Wenn ein Gericht bei seiner Beweiswürdigung entscheidungstragend von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, kann darin zwar ein Verfahrensmangel liegen (Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 ).
  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10
    1.2 Die geltend gemachte Divergenz zu den im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1996 - BVerwG 4 B 7.96 - (BRS 58 Nr. 67) dargelegten Anforderungen an ein Dorfgebiet im Sinne von § 5 BauNVO liegt nicht vor.
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10
    Dass ein Baugebiet, in dem Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nicht untergebracht werden können, nicht als Dorfgebiet im Sinne des § 5 BauNVO festgesetzt werden kann, ist im Übrigen geklärt (Urteil vom 23. April 2009 - BVerwG 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377).
  • VGH Bayern, 28.04.2016 - 9 CS 15.2118

    Verbot der Geflügelhaltung im allgemeinen Wohngebiet

    aa) Die von den Antragstellern ausgeübte Geflügelhaltung einschließlich Zucht wäre als Hauptnutzung im allgemeinen Wohngebiet nicht nach § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO zulassungsfähig (vgl. BVerwG, B. v. 1.9.2010 - 4 B 31/10 - BauR 2011, 91 = juris Rn. 9 zu hauptgenutzten Anlagen der Tierhaltung im allgemeinen Wohngebiet).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Im Übrigen kann auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe, etwa wenn sie von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und / oder zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder allgemeinen Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.9.2020 - 1 ME 133/19 - NVwZ-RR 2021, 10 = juris Rn. 7 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 - ZfBR 2010, 798 = juris Rn. 9).
  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22

    Kleintierhaltung (hier: Hunde) in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2

    [vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.4.2016 - 9 CS 15.2118 -, juris, Rn. 16 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 1.9.2010 - 4 B 31/10 -, juris, Rn. 9 und VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.9.2022 - 9 L 608/22 -, juris, Rn. 54 sowie zur materiell-rechtlichen Unzulässigkeit der Haltung von mehr als drei dem Welpenalter entwachsenen Tieren angesichts der rassetypischen Größe der gehaltenen Collies und Bobtails und ihres Auslaufs auf dem Grundstück: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.1990 - 2 W 28/89 -, juris, Rn. 9] Die Tierhaltung darf folglich lediglich ein Annex zur Hauptnutzung - hier der Wohnnutzung - sein.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19

    Dorfgebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Hundepension; Hundeschule; Hundeschule,

    Auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftliche Betriebe, die von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und zur Lagerhaltung genutzt werden, steht einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet entgegen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 -, BRS 76 Nr. 70 = juris Rn. 9).
  • VG München, 07.03.2016 - M 8 K 14.3685

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle in einem Gebiet sui generis

    Derartige Fremdkörper sind in der Regel Baulichkeiten, die in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden, im Wesentlichen homogenen Bebauung stehen und die wegen ihrer Andersartigkeit und singulären Charakters ihre Umgebung nicht zu beeinflussen vermögen (vgl. BVerwG, B. v. 1.9.2010 - 4 B 31/10 - juris Rn. 9; BVerwG, U. v. 15.2.1990 - 4 C 23/86 - juris Rn. 13ff.; Finklenburg/Ortloff/Kment, Öffentliches Baurecht 1, 6. Auflage 2011, § 26 Rn. 20).

    Besitzt der vermeintliche "Fremdkörper" hingegen ein derartiges Gewicht, dass er sich auf die andersartige Umgebung prägend auswirkt, ist er nicht als Fremdkörper, sondern als Teil der "Eigenart der näheren Umgebung" zu betrachten (vgl. BVerwG, B. v. 1.9.2010 - 4 B 31/10 - juris Rn. 9; BVerwG, U. v. 15.2.1990 - 4 C 23/86 - juris Rn. 13ff.; Finklenburg/Ortloff/Kment, a. a. O., § 26 Rn. 20 a. E.; VG München, U. v. 12.12.2011 - M 8 K 11.2358 - juris Rn. 39).

  • VG Koblenz, 10.05.2011 - 7 K 1111/10

    Baunachbarrechts, Genehmigung eines Pferdeunterstandes

    Gegen die Annahme eines Wohngebiets spricht sodann, dass im fraglichen Areal zwei ehemalige Hofstellen zur Hobbytier- und Lagerhaltung genutzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2010 - 4 B 31.10 -, nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 10 A 8.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sport- und Jugendhaus; "Eichenparkstadion";

    Solche Anlagen, die auch in ihrer Zweckbestimmung einzigartig sind, erlangen die Stellung eines "Unikats" bzw. eines Fremdkörpers umso eher, je einheitlicher die nähere Umgebung im Übrigen baulich genutzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990, a.a.O, juris Rn. 15; Beschluss vom 1. September 2010 - BVerwG 4 B 31/10 -, BRS 76 Nr. 70, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.356

    Zur Rechtmäßigkeit einer Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche

    Im Übrigen kann auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe, etwa wenn sie von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und / oder zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder allgemeinen Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.9.2020 - 1 ME 133/19 - NVwZ-RR 2021, 10 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 - BauR 2011, 91).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.673

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Festsetzung einer öffentllichen

    Im Übrigen kann auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe, etwa wenn sie von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und / oder zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder allgemeinen Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.9.2020 - 1 ME 133/19 - NVwZ-RR 2021, 10 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 - BauR 2011, 91).
  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 237/12

    Nachbarklage gegen immissionsrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen;

    Dass ehemalige landwirtschaftliche Betriebe, die von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und zur Lagerhaltung genutzt werden, der Qualifizierung eines Gebiets als faktisches allgemeines Wohngebiet entgegenstehen können, ergibt sich unmittelbar aus § 4 BauNVO, denn als Hauptnutzung sind Anlagen zur Tierhaltung und zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 und 3 BauNVO weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2010 - 4 B 31/10 - zitiert nach Juris).
  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 252/12

    Klage einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zweier

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 2 ZB 13.1228

    Vorbescheid; Baulinienplan Nr. 2565; Bebauungstiefe

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 2 B 213/19

    Hundepension ist im Dorfgebiet zulässig!

  • VG München, 05.06.2019 - M 29 K 18.3483

    Unbefristete Genehmigung einer Spielhallennutzung

  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 3 K 14.01270

    Nachbarrechtliches Rücksichtnahmegebot, Schafhaltung, Bestandsschutz, Schafstall,

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