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   BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13   

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https://dejure.org/2013,12384
BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13 (https://dejure.org/2013,12384)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2013 - 4 BN 28.13 (https://dejure.org/2013,12384)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 (https://dejure.org/2013,12384)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2a VwGO, § 3 Abs 2 BauGB
    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu den Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der Klärung von Fragen aus dem Planfeststellungsrecht

  • rewis.io

    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu den Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der Klärung von Fragen aus dem Planfeststellungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 580
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13
    Dies gilt schon deshalb, weil die Rechtsfrage nicht, wie erforderlich (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), für die angefochtene Entscheidung von Bedeutung war.
  • BVerwG, 11.04.1978 - 4 B 37.78

    UzulässigeZusätze in der Bekanntmachung der Auslegung eines Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13
    Aus der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 11. April 1978 - BVerwG 4 B 37.78 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 1 und Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344) ist der Grundsatz herzuleiten, dass die öffentliche Bekanntmachung keine Zusätze oder Einschränkungen enthalten darf, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne an der Bauleitplanung interessierte Bürger von der Erhebung von Stellungnahmen abzuhalten (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand September 2012, § 3 Rn. 47a).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13
    Aus der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 11. April 1978 - BVerwG 4 B 37.78 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 1 und Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344) ist der Grundsatz herzuleiten, dass die öffentliche Bekanntmachung keine Zusätze oder Einschränkungen enthalten darf, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne an der Bauleitplanung interessierte Bürger von der Erhebung von Stellungnahmen abzuhalten (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand September 2012, § 3 Rn. 47a).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 VR 17.99
    Auszug aus BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum Planfeststellungsrecht geklärt, dass eine angeordnete gesetzliche Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und vergleichbare Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen) nicht zur Disposition der Behörde steht (Beschlüsse vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 5.05 - juris Rn. 5, vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 VR 17.99 - juris Rn. 26 und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 9 B 24.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13
    Dem vom Antragsteller bemühten Rechtssatz, eine öffentliche Auslegung bedeute, dass jeder Interessierte ohne Weiteres und ohne Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen könne (so VGH Mannheim, Urteile vom 2. Mai 2005 - 8 S 582/04 - BRS 69 Nr. 53 S. 317 und vom 31. Juli 2007 - 5 S 2103/06 -), hat der Senat bereits eine Absage erteilt und entschieden, dass einem an der Planung Interessierten u.a. zuzumuten ist, sich zur Vorbereitung auf den Termin zur Einsichtnahme fernmündlich mit einem Ansprechpartner bei derjenigen Stelle in Verbindung zu setzen, bei der die Entwurfsunterlagen bereit liegen (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 35).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12

    Verkehrswegeplanung; materielle Präklusion; Beurkundung der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum Planfeststellungsrecht geklärt, dass eine angeordnete gesetzliche Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und vergleichbare Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen) nicht zur Disposition der Behörde steht (Beschlüsse vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 5.05 - juris Rn. 5, vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 VR 17.99 - juris Rn. 26 und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 9 B 24.12 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 582/04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis und Anforderungen an die öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13
    Dem vom Antragsteller bemühten Rechtssatz, eine öffentliche Auslegung bedeute, dass jeder Interessierte ohne Weiteres und ohne Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen könne (so VGH Mannheim, Urteile vom 2. Mai 2005 - 8 S 582/04 - BRS 69 Nr. 53 S. 317 und vom 31. Juli 2007 - 5 S 2103/06 -), hat der Senat bereits eine Absage erteilt und entschieden, dass einem an der Planung Interessierten u.a. zuzumuten ist, sich zur Vorbereitung auf den Termin zur Einsichtnahme fernmündlich mit einem Ansprechpartner bei derjenigen Stelle in Verbindung zu setzen, bei der die Entwurfsunterlagen bereit liegen (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13
    Dem vom Antragsteller bemühten Rechtssatz, eine öffentliche Auslegung bedeute, dass jeder Interessierte ohne Weiteres und ohne Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen könne (so VGH Mannheim, Urteile vom 2. Mai 2005 - 8 S 582/04 - BRS 69 Nr. 53 S. 317 und vom 31. Juli 2007 - 5 S 2103/06 -), hat der Senat bereits eine Absage erteilt und entschieden, dass einem an der Planung Interessierten u.a. zuzumuten ist, sich zur Vorbereitung auf den Termin zur Einsichtnahme fernmündlich mit einem Ansprechpartner bei derjenigen Stelle in Verbindung zu setzen, bei der die Entwurfsunterlagen bereit liegen (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 35).
  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum Planfeststellungsrecht geklärt, dass eine angeordnete gesetzliche Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und vergleichbare Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen) nicht zur Disposition der Behörde steht (Beschlüsse vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 5.05 - juris Rn. 5, vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 VR 17.99 - juris Rn. 26 und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 9 B 24.12 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 10 D 23/17

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der als

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 -, juris, Rn. 7.
  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Soweit der Kläger darüber hinaus Einzelheiten der Einsichtnahme sowie den Umstand rügt, in der Bekanntmachung sei lediglich um eine telefonische Vereinbarung gebeten und diese nicht als verpflichtend bezeichnet worden, liegen darin keine Erschwernisse, welche geeignet sind, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu beeinflussen (vgl. zur Notwendigkeit einer telefonischen Terminvereinbarung BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 35; Beschluss vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 - ZfBR 2013, 580 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2020 - 2 D 100/17

    Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung eines Flächennutzungsplanes zur

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013- 4 BN 28.13 -, juris Rn. 7.
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