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   VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11   

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VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11 (https://dejure.org/2013,31731)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2013 - 8 S 2965/11 (https://dejure.org/2013,31731)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2013 - 8 S 2965/11 (https://dejure.org/2013,31731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsistentes Verhalten der Gemeinde bei ihren Festsetzungen im Bebauungsplan im Hinblick auf die von ihr selbst formulierten Planungsziele; Widersprüchlichkeit der Differenzierung zwischen zulässigen und ausgeschlossenen Nutzungsarten in einem Gewerbegebiet gemessen am ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO
    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - konsistentes Verhalten der Gemeinde im Hinblick auf selbst formulierte Planungsziele

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3; BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 8
    Konsistentes Verhalten der Gemeinde bei ihren Festsetzungen im Bebauungsplan im Hinblick auf die von ihr selbst formulierten Planungsziele; Widersprüchlichkeit der Differenzierung zwischen zulässigen und ausgeschlossenen Nutzungsarten in einem Gewerbegebiet gemessen am ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widersprüchliche Festsetzungen: Kein Plankonzept!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplan bei widersprüchlicher Differenzierung zwischen zulässigen und ausgeschlossenen Nutzungsarten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplan bei widersprüchlicher Differenzierung zwischen zulässigen und ausgeschlossenen Nutzungsarten

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Nutzungsausschluss in Gewerbegebiet durch Bebauungsplan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 65
  • DÖV 2014, 170
  • BauR 2014, 511
  • ZfBR 2014, 155
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    Auf der Grundlage von § 1 Abs. 5 BauNVO können vielmehr auch Nutzungsarten ausgeschlossen werden, die in einer anderen Baugebietsvorschrift der Baunutzungsverordnung als allgemein zulässige Nutzungsart aufgeführt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 12 ff.; Beschlüsse vom 03.05.1993 - 4 NB 13.93 - juris und vom 22.05.1987 - 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308).

    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O.; Beschluss vom 14.08.1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86).

    Wünscht sie - wie hier die Antragsgegnerin - an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, Speditionen, Tankstellen und Vergnügungsstätten, so ist es ihr unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 3 BauGB nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieser Nutzungstypen festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - a.a.O., Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., juris Rn. 18).

    Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass die Gemeinde eine städtebauliche Begründung anführen kann, die sich aus der jeweiligen Planungssituation ergibt und die die Abweichung von den in der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Gebietstypen durch hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinwohlbelange in nachvollziehbarer Weise rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O.).

    § 1 Abs. 3 BauGB gebietet es insofern, dass sich die Gemeinde im Hinblick auf die von ihr selbst formulierten Ziele konsistent verhält (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O.; Senatsurteil vom 05.05.2011 - 8 S 2773/08 - VBlBW 2012, 105).

    Beide Zielsetzungen können den Ausschluss von Einzelhandelbetrieben in nicht zentralen Lagen zwar prinzipiell rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O.).

    Bei dem Ziel eines konkreten Schutzes eines Zentrums ist die Gemeinde darauf beschränkt, nur solche Einzelhandelsnutzungen in nicht zentraler Lage zu unterbinden, die in dem Zentrum bereits in nennenswertem Umfang ausgeübt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.03.2013 - 4 CN 6.11 -, a.a.O. und vom 06.03.2009 - 4 C 21.07 -, a.a.O.).

    Insofern ist es der Gemeinde auch gestattet, "zentrumsbildende" Nutzungsarten, die in den Zentren bisher nicht oder nur in geringem Umfang vertreten sind, in anderen Gemeindegebieten mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen den Zentren zuzuführen, um deren Attraktivität zu steigern oder zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., Beschluss vom 10.11.2004 - 4 BN 33.04 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 30).

    Insoweit kann es im Einzelfall geboten sein, bestimmte Arten von Einzelhandelsbetrieben vom Einzelhandelsausschluss auszunehmen, weil ein Ausschluss nicht zentrengeeigneter Einzelhandelsbetriebe in nicht zentralen Lagen dem Ziel der Stärkung der Zentren durch Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in den Zentren nicht dient und damit sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., vom 27.03.2013 - 4 CN 6.11 - a.a.O. und Senatsurteil vom 05.05.2011 - 8 S 2773/08 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 6.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    Dafür ist das Abwägungsgebot maßgeblich, welches im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt (BVerwG, Urteile vom 27.03.2013 - 4 CN 7.11 - juris Rn. 10 und 4 CN 6.11 -juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Bei dem Ziel eines konkreten Schutzes eines Zentrums ist die Gemeinde darauf beschränkt, nur solche Einzelhandelsnutzungen in nicht zentraler Lage zu unterbinden, die in dem Zentrum bereits in nennenswertem Umfang ausgeübt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.03.2013 - 4 CN 6.11 -, a.a.O. und vom 06.03.2009 - 4 C 21.07 -, a.a.O.).

    Insoweit kann es im Einzelfall geboten sein, bestimmte Arten von Einzelhandelsbetrieben vom Einzelhandelsausschluss auszunehmen, weil ein Ausschluss nicht zentrengeeigneter Einzelhandelsbetriebe in nicht zentralen Lagen dem Ziel der Stärkung der Zentren durch Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in den Zentren nicht dient und damit sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., vom 27.03.2013 - 4 CN 6.11 - a.a.O. und Senatsurteil vom 05.05.2011 - 8 S 2773/08 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 8 S 2773/08

    Fehlende städtebauliche Erforderlichkeit eines Einzelhandelsausschlusses bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    § 1 Abs. 3 BauGB gebietet es insofern, dass sich die Gemeinde im Hinblick auf die von ihr selbst formulierten Ziele konsistent verhält (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O.; Senatsurteil vom 05.05.2011 - 8 S 2773/08 - VBlBW 2012, 105).

    Insoweit kann es im Einzelfall geboten sein, bestimmte Arten von Einzelhandelsbetrieben vom Einzelhandelsausschluss auszunehmen, weil ein Ausschluss nicht zentrengeeigneter Einzelhandelsbetriebe in nicht zentralen Lagen dem Ziel der Stärkung der Zentren durch Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in den Zentren nicht dient und damit sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., vom 27.03.2013 - 4 CN 6.11 - a.a.O. und Senatsurteil vom 05.05.2011 - 8 S 2773/08 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    Da die städtebauliche Rechtfertigung nicht nur für die Planung insgesamt, sondern für jede ihrer Festsetzungen gilt, ist Voraussetzung für die Gültigkeit von Festsetzungen nach § 1 Abs. 5, 6 und 9 BauNVO deshalb ebenfalls, dass sie städtebaulich gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - NVwZ 1999, 1338).

    Wünscht sie - wie hier die Antragsgegnerin - an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, Speditionen, Tankstellen und Vergnügungsstätten, so ist es ihr unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 3 BauGB nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieser Nutzungstypen festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - a.a.O., Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., juris Rn. 18).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    Dafür ist das Abwägungsgebot maßgeblich, welches im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt (BVerwG, Urteile vom 27.03.2013 - 4 CN 7.11 - juris Rn. 10 und 4 CN 6.11 -juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 2831/03

    Nutzungsausschlüsse nur bei schlüssigem Plankonzept

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    Solche Nutzungsausschlüsse sind durch städtebauliche Gründe nicht gerechtfertigt, wenn die Festsetzungen kein schlüssiges Plankonzept erkennen lassen, das eine Überprüfung der Nutzungsausschlüsse auf ihre Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit erlaubt, oder sie nicht geeignet sind, die Plankonzeption der Gemeinde umzusetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2005 - 8 S 2831/03 - BauR 2005, 1740 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    Dagegen ist von Gesamtunwirksamkeit auszugehen, wenn einzelne unwirksame Festsetzungen mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.08.1991 - 4 NB 3.91 - NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 21.12.1992 - 4 B 182.92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    Erforderlich ist eine auf die konkrete örtliche Situation abstellende Begründung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1992 - 4 B 182.92 - BRS 55 Nr. 42; juris Rn 4).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    Insofern ist es der Gemeinde auch gestattet, "zentrumsbildende" Nutzungsarten, die in den Zentren bisher nicht oder nur in geringem Umfang vertreten sind, in anderen Gemeindegebieten mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen den Zentren zuzuführen, um deren Attraktivität zu steigern oder zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., Beschluss vom 10.11.2004 - 4 BN 33.04 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 30).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11
    Die Ungültigkeit einzelner planerischer Festsetzungen führt nur dann ausnahmsweise nicht zur Ungültigkeit des gesamten Plans, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne die unwirksamen Teile noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihren im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen mit Sicherheit im Zweifel auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.03.1993 - 4 NB 10.91 - BRS 55 Nr. 30).
  • BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine

  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 15.86

    Fehlen einer Begründung - Ratsprotokoll - Hinweisbekantmachung -

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis eines Pächters; ergänzendes Verfahren

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

  • BVerwG, 01.02.1994 - 4 NB 44.93

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Jedoch ist nicht anzunehmen, dass der Gemeinderat der Antragsgegnerin die fehlerfreien örtlichen Bauvorschriften in Kenntnis der Mangelhaftigkeit der oben genannten Vorschriften sowie des Umstands, dass der zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 LBO erlassene Bebauungsplan insgesamt unwirksam ist, allein beschlossen hätte (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.8.2013 - 8 S 2965/11 - VBlBW 2014, 65, juris Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18

    Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"

    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urteil vom 10.09.2015 - 4 CN 8.14 -, BVerwGE 153, 16 Rn. 11; Senatsurteil vom 01.08.2013 - 8 S 2965/11 -, VBlBW 2014, 65 = juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wäre dann anzunehmen, wenn sich die Antragsgegnerin einerseits zur Begründung ihres Bebauungsplans auf das Märkte- und Zentrenkonzept beriefe, aber andererseits gleichzeitig hiervon abweichende oder dem formulierten Planungsziel widersprechende Festsetzungen treffen würde (vgl. zur Konsistenz etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.6.2014 - 5 S 203/13 - ZfBR 2015, 163; Urt. v. 1.8.2013 - 8 S 2965/11 - VBlBW 2014, 65; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.9.2010 - 2 D 74/08.NE - BauR 2011, 973).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 8 S 1400/12

    Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit dem Rahmenplan "Halbhöhenlagen" der

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Antragsbefugnis wegen einer möglichen Eigentumsverletzung grundsätzlich zu bejahen, wenn sich ein Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 123 und Beschluss vom 25.09.2013 - 4 BN 15.13 - ZfBR 2014, 60 Rn. 2; Senatsurteil vom 01.08.2013 - 8 S 2965/11 - VBlBW 2014, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 8 S 48/19

    Begriff der anderen Maßnahmen der Innenentwicklung; Anpassungspflicht an

    Insofern kann nicht angenommen werden, dass die Antragsgegnerin die örtlichen Bauvorschriften jedenfalls erlassen hätte (vgl. Senatsurteile vom 01.08.2013 - 8 S 2965/11 -, VBlBW 2014, 65, juris Rn. 41, und vom 24.07.2015 - 8 S 538/12 -, VBlBW 2016, 197, juris Rn. 63; auch BVerfG, Beschluss vom 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89 -, NJW 1992, 1496).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2021 - 2 B 877/21

    Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre bei einem Bebauungsplan

    Einem von den bisher geltenden Festsetzungen nur durch diesen Ausschluss abweichenden Bebauungsplan fehlte es an einem schlüssigen Plankonzept, da im betroffenen Gewerbegebiet, erst recht aber im angrenzenden Mischgebiet zahlreiche andere Nutzungsarten zulässig blieben, die in gleicher oder vergleichbarer Weise den Planzielen der Aufwertung, der Wohnverträglichkeit und des Denkmalschutzes entgegenstünden; in diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. August 2013 - 8 S 2965/11 - gestützt, und weiter ausgeführt, die zwingende Notwendigkeit weiterer Festsetzungen werde hier im Planaufstellungsbeschluss verkannt.

    Klarstellend ist insoweit allerdings darauf hinzuweisen, dass das vom Verwaltungsgericht u. a. herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. August 2013 - 8 S 2965/11 - durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 -, BRS 83 Nr. 4 = juris 14 ff., aufgehoben wurde.

  • VG Düsseldorf, 28.04.2021 - 11 L 191/21

    Zurückstellung Negativplanung Verhinderung Plankonzeption Planungsabsicht

    Soweit die Aufwertung von Gewerbegebieten als städtebauliches Ziel von Teilen der Rechtsprechung in der Vergangenheit akzeptiert wurde, gehörte zu den dortigen Planzielen jeweils ausdrücklich die Schaffung einer arbeitsplatzintensiven Gebietsstruktur mit produzierendem und verarbeitendem Gewerbe oder Dienstleistungen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2005 - 8 S 2831/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 C 10053/05 - die städtebauliche Zulässigkeit eines solchen Planziels trotz der genannten zusätzlichen Zielsetzung offen lassend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 2013 - 8 S 2965/11 -, alle juris.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 2013 - 8 S 2965/11 -, juris, Rn. 25.

  • VG Düsseldorf, 28.04.2021 - 28. April 2021

    Zurückstellung Negativplanung Verhinderung Plankonzeption Planungsabsicht

    Soweit die Aufwertung von Gewerbegebieten als städtebauliches Ziel von Teilen der Rechtsprechung in der Vergangenheit akzeptiert wurde, gehörte zu den dortigen Planzielen jeweils ausdrücklich die Schaffung einer arbeitsplatzintensiven Gebietsstruktur mit produzierendem und verarbeitendem Gewerbe oder Dienstleistungen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2005 - 8 S 2831/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 C 10053/05 - die städtebauliche Zulässigkeit eines solchen Planziels trotz der genannten zusätzlichen Zielsetzung offen lassend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 2013 - 8 S 2965/11 -, alle juris.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 2013 - 8 S 2965/11 -, juris, Rn. 25.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 8 S 2207/13

    Baurechtliche Nachbarstreitigkeit über geplante Errichtung eines

    Ebenso fehlen rechtfertigende Gründe, wenn ein Planungskonzept nicht zu erkennen ist und deshalb eine konzeptionslose, einen städtebaulichen Missgriff darstellende Planung vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 01.08.2013 - 8 S 2965/11 - VBlBW 2014, 65).
  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1454

    3. Änderung des Bebauungsplans "Holzheim-West" ist unwirksam

    § 1 Abs. 3 BauGB gebietet ferner, dass sich die Gemeinde bei ihren Festsetzungen im Bebauungsplan im Hinblick auf die von ihr selbst formulierten Planungsziele konsistent verhält (VGH BW, U. v. 1.8.2013 - 8 S 2965/11 - ZfBR 2014, 155 = juris Rn. 25).
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