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   BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13   

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BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13 (https://dejure.org/2013,38799)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 4 BN 23.13 (https://dejure.org/2013,38799)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 (https://dejure.org/2013,38799)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 S 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB
    Vorbereitung der Beschlussfassung des für den Satzungsbeschluss zuständigen Gemeindeorgans von dritter Seite

  • Wolters Kluwer

    Beschluss eines Bebauungsplans als Satzung durch das zuständige Gemeindeorgan durch Bildung eines Urteils über die Abwägungsrelevanz der Anregungen

  • rewis.io

    Vorbereitung der Beschlussfassung des für den Satzungsbeschluss zuständigen Gemeindeorgans von dritter Seite

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluss eines Bebauungsplans als Satzung durch das zuständige Gemeindeorgan durch Bildung eines Urteils über die Abwägungsrelevanz der Anregungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 371
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13
    Die geltend gemachte Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 11. November 2002 - BVerwG 4 BN 52.02 - (Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 9) ist nicht in einer den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan.

    Die Beschwerde bezieht sich auf den vom Senat in seinem Beschluss vom 11. November 2002 - BVerwG 4 BN 52.02 (a.a.O.) formulierten Rechtssatz, das zuständige Gemeindeorgan dürfte einen Bebauungsplan nicht als Satzung beschließen, ohne sich ein Urteil über die Abwägungsrelevanz der Anregungen gebildet zu haben; andernfalls seien Abwägungsdefizite vorprogrammiert.

    Aus der vom Senat (Beschluss vom 11. November 2002 - BVerwG 4 BN 52.02 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 9 = juris Rn. 5) verwendeten Formulierung, das zuständige Gemeindeorgan dürfe den Bebauungsplan nicht als Satzung beschließen, ohne sich ein Urteil über die Abwägungsrelevanz der Anregungen gebildet zu haben, auf die sich die Beschwerde bezieht, ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13
    Nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - BVerwGE 110, 118 ) ist die nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB gebotene Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen untrennbar mit dem Abwägungsgebot verbunden.

    Eine Vorbereitung durch Gemeindeausschüsse hat der Senat (Urteil vom 25. November 1999 a.a.O.) ausdrücklich gebilligt.

    Ermittlungsfehler und - je nach den Umständen des Einzelfalls - auch Gewichtungsfehler im Abwägungsvorgang liegen erst vor, wenn dem Rat abwägungserhebliche Inhalte vorenthalten worden sind, oder wenn der Rat die vorgebrachten Anregungen, soweit sie abwägungserheblich waren, aus sonstigen Gründen nicht in seine Abwägung eingestellt hat (Urteil vom 25. November 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13
    Sie lässt sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres im Sinne der angegriffenen Entscheidung beantworten (vgl. hierzu z.B. Beschluss vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - juris Rn. 4 ), ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

    Ein solches nachvollziehendes "Sichzueigenmachen" der Abwägungsvorschläge der Gemeindeverwaltung genügt in formaler Hinsicht grundsätzlich den Anforderungen des Abwägungsgebots gem. § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB (BVerwG, B. v. 19.12.2013 - 4 BN 23.13 - ZfBR 2014, 371 f. = juris Rn. 9; BayVGH, U. v. 13.7.2010 - 15 N 08.3170 - juris Rn. 28; d. h. kein Abwägungsausfall).

    Deswegen werden § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB im Zusammenhang mit den normativen Anforderungen des Abwägungsgebots nach wie vor häufig gemeinsam zitiert (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 27.8.2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 ff. = juris Rn. 11; B. v. 19.12.2013 - 4 BN 23.13 - ZfBR 2014, 371 f. = juris Rn. 9; BayVerfGH, E. v. 21.3.2016 - Vf. 21-VII-15 - BayVBl. 2016, 743 ff.= juris Rn. 48; BayVGH, U. v. 30.4.2015 - 2 N 13.2425 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 25.5.2012 a. a. O.; U. v. 10.8.2016 - OVG 9 A 4.15 - juris Rn. 32; König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2015, Rn. 117).

    Insofern gilt dasselbe, wie wenn dem Rat in einer von der Gemeindeverwaltung erstellten Bearbeitungsvorlage wesentliche, abwägungserhebliche Inhalte vorenthalten und diese deswegen nicht in die Abwägung eingestellt werden (vgl. BVerwG, B. v. 19.12.2013 - 4 BN 23.13 - ZfBR 2014, 371 f. = juris Rn. 9).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2016 - 8 B 10637/16

    Festsetzung einer abweichenden Bauweise

    Zwar ist ein Bebauungsplan dann abwägungsfehlerhaft, wenn das hierfür berufene Gemeindeorgan (Stadtrat) bei seiner Abwägung von falschen oder unzureichenden Grundlagen ausgegangen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. November 2011 - 8 C 10906/11.OVG -, DVBl. 2012, 376, LS 1; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16

    Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem

    Zwar ist ein Bebauungsplan dann abwägungsfehlerhaft, wenn das hierfür berufene Gemeindeorgan (Stadtrat) bei seiner Abwägung von falschen oder unzureichenden Grundlagen ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 -, juris, Rn. 8; OVG RP, Urteil vom 15. November 2011 - 8 C 10906/11.OVG -, DVBl. 2012, 376, LS 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 8 C 10697/20

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Bezugspunkt bei der

    Ermittlungsfehler und - je nach den Umständen des Einzelfalls - auch Gewichtungsfehler im Abwägungsvorgang liegen erst vor, wenn dem Rat abwägungserhebliche Inhalte vorenthalten worden sind oder der Rat die vorgebrachten Anregungen nicht in seine Abwägung eingestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 -, juris, Rn. 9; OVG RP, Urteil vom 15. November 2011 - 8 C 10906/11 -, DVBl. 2012, 326 und juris sowie Urteil vom 24. Juni 2020 - 8 C 11486/19 -, juris Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 14 S 1297/19

    Eilantrag gegen einen Teilflächennutzungsplan Windenergie; Nichtigkeit;

    Ihr wurden mithin abwägungserhebliche Inhalte nicht unterbreitet, was einen Ermittlungsfehler begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2013 - 4 BN 23.13 - ZfBR 2014, 371, juris Rn. 9) und zur Folge hat, dass die Abwägung in dieser Hinsicht "ins Blaue hinein" erfolgte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19

    Abwägungsfehlerhafte Aufhebung eines nicht vollständig verwirklichten

    Ermittlungsfehler und - je nach den Umständen des Einzelfalls - auch Gewichtungsfehler im Abwägungsvorgang liegen erst vor, wenn dem Rat abwägungserhebliche Inhalte vorenthalten worden sind oder der Rat die vorgebrachten Anregungen nicht in seine Abwägung eingestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 -, juris, Rn. 9; OVG RP, Urteil vom 15. November 2011 - 8 C 10906/11.OVG -, DVBl. 2012, 326 und juris).

    Denn dem Gemeinderat steht frei, sich bei seiner Entscheidung auf den Inhalt der Sitzungsvorlage zu beziehen und sich deren Inhalt zu eigen zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404

    Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus

    Dass die Einwendungen durch die Gemeindeverwaltung und Fachgutachter aufbereitet, mit einer Stellungnahme versehen und zum Gegenstand einer Beschlussvorlage für den zur Beschlussfassung zuständigen Bauausschuss gemacht wurden, ist rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2013 - 4 BN 23.13 - ZfBR 2014, 371 = juris Rn. 9 m.w.N.; vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 9 N 15.2011 - juris Rn. 37 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 14 S 396/22

    Klage gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von

    Der gemeinsame Ausschuss wurde, wie ausgeführt, in angemessener Frist einberufen, unter Beifügung der - ggf. auch von dritter Seite vorbereiteten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2013 - 4 BN 23/13 - juris Rn. 9) - für die Beschlussfassung notwendigen Unterlagen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2017 - 8 C 11681/16

    Normenkontrollverfahren gegen Wohnbebauung auf ehemaligem Kirchen- und

    Dieses Vorgehen ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn dem Rat die eingegangenen Stellungnahmen in ihrem wesentlichen Inhalt vorgelegt oder vorgetragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 -, BRS 81 Nr. 17 und juris, Rn. 9; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, a.a.O., § 3 Rn. 61).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 NE 18.6

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses- Unwirksamkeit von Bebauungsplan

    Ist dies - wie hier - gewährleistet, kann sich der Gemeinderat bei der Prüfung der Anregungen und der abschließenden Entscheidung hierüber auf die Vorlage beziehen und sich diese gegebenenfalls inhaltlich zu Eigen machen (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 9 N 15.2011 - juris Rn. 38; BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 9 N 14.404 - juris Rn. 33; BVerwG, B.v. 19.12.2013 - 4 BN 23.13 - ZfBR 2014, 371 = juris Rn. 8 f., jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die

  • VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag von Dritten gegen die in einem benachbarten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2014 - 2 D 96/13

    Aufstellen eines Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung als Maßnahme der

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011

    Gesamtschuldner, Bebauungsplanverfahren, Antragsgegner, Gebot der

  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 15 N 22.1064

    Einfacher Bebauungsplan für einen Dorfkern

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 9 N 12.1003

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2014 - 2 NB 388/13

    Zueigenmachen der Ausführungen einer Beschlussvorlage durch das zuständige

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