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   VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13   

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https://dejure.org/2014,14443
VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13 (https://dejure.org/2014,14443)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2014 - 5 S 203/13 (https://dejure.org/2014,14443)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 5 S 203/13 (https://dejure.org/2014,14443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch einfache Bebauungspläne

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 3 BauGB, § 14 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB, § 3 Abs 1 BImSchG
    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch einfache Bebauungspläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Bad Dürrheim: Veränderungssperre für Bauleitplanung zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen auf der Ostbaar rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerung von Tierhaltungsanlagen durch Veränderungssperre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tierhaltungsanlagen im Außenbereich - und ihre Ansiedlung durch Bebauungsplan

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bad Dürrheim - Veränderungssperre für Bauleitplanung zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen auf der Ostbaar rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen grundsätzlich durch einfache Bebauungspläne möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bad Dürrheim: Veränderungssperre für Bauleitplanung zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen auf der Ostbaar rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen grundsätzlich durch einfache Bebauungspläne möglich

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 29.01.2014)

    Schweinezuchtanlage in Bad Dürrheim

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen grundsätzlich durch einfache Bebauungspläne möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 937
  • ZfBR 2015, 163
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    Auch eine Veränderungssperre, die der Gemeinde erst die Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts geben soll, ist mangels eines beachtlichen Sicherungsbedürfnisses unwirksam (BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138).

    Potentielle Rechtsmängel des künftigen Bebauungsplans können deshalb nur dann ausnahmsweise zur Unwirksamkeit der Veränderungssperre führen, wenn bereits sicher ist, dass sie dem Bebauungsplan unvermeidbar anhaften müssen (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138).

    Bauleitplanung kann auch dann, wenn eine Gemeinde erst aus Anlass eines konkreten Bauantrages mit der Aufstellung eines Bebauungsplans reagiert und dabei mitbezweckt, die künftig vom Eigentümer gewollte Nutzung zu verhindern, im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich sein, wenn einer sich abzeichnenden Fehlentwicklung entgegengesteuert werden soll (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138; Beschluss vom 23.06.1992 - 4 B 55.92 -, NVwZ-RR 1993, 456).

    Welches Mindestmaß der Konkretisierung erforderlich ist, hängt im Wesentlichen von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138 Rn. 31).

    Ein Mehr an Konkretisierung kann nicht verlangt werden; das Konkretisierungserfordernis darf nicht überspannt werden, weil sonst die praktische Tauglichkeit der Veränderungssperre verloren ginge (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138 Rn. 31).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    Will eine Gemeinde in einem einfachen Bebauungsplan die Nutzung weiter Teile ihres Außenbereichs durch nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Vorhaben über die Steuerungsmöglichkeiten des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hinaus abweichend von § 35 BauGB regeln, verlangt § 1 Abs. 3 BauGB eine nachvollziehbare, an hinreichend gewichtigen städtebaulichen Allgemeinwohlbelangen orientierte Begründung und konsistentes Verhalten im Hinblick auf die selbst gesetzten städtebaulichen Ziele (wie BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 zur Steuerung von Einzelhandelsbetrieben zum Zweck des Zentrenschutzes).

    Auch aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin hier die vorhandene Situation mehr bewahren als verändern will, lässt sich nicht auf eine unzulässige Verhinderungsplanung schließen (BVerwG, Beschluss vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 -, BauR 2012, 1067); bei der Bestimmung ihrer städtebaulichen Ziele besitzt die Gemeinde ein weites planerisches Ermessen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

    Will eine Gemeinde die Nutzung ihres Außenbereichs oder wesentlicher Teile davon durch nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Vorhaben über die ihr nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eingeräumte Möglichkeit der Konzentrationsplanung hinaus abweichend von § 35 BauGB regeln, bedarf es dafür einer hinreichend gewichtigen städtebaulichen Rechtfertigung (§ 1 Abs. 3 BauGB; vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

    Dabei hat sich die Gemeinde in Bezug auf die von ihr zur Rechtfertigung angeführten Ziele konsistent zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    Gemeinden können die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen grundsätzlich auch durch einfache Bebauungspläne steuern, die weite Teile ihres Außenbereichs erfassen (wie st.Rspr. OVG Lüneburg., vgl. etwa Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -).

    48 a) Gemeinden können die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen grundsätzlich auch durch großflächig angelegte einfache Bebauungspläne steuern (so stRspr. OVG Nds., vgl. etwa Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780; vgl. dazu auch Schrödter, AUR 2011, 177, 187 f.).

    Dies gilt nicht nur bei einer Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287), sondern auch bei der gemeindlichen Steuerung privilegierter Außenbereichsnutzungen durch einen einfachen Bebauungsplan (ebenso OVG Nds., Urteil vom 13.08.2013 - 1 KN 69/11 -, BauR 2014, 72, Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780), und zwar in besonderem Maße für landwirtschaftliche Anlagen.

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 69/11

    Möglichkeit der Heilung von Ausfertigungsmängel im ergänzenden Verfahren nach §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    Tierhaltungsanlagen ist bei einer solchen Steuerung durch einfachen Bebauungsplan im Außenbereich in substantieller Weise Raum einzuräumen (wie OVG Lüneburg., Urteil vom 13.08.2013 - 1 KN 69/11 -).

    Dies gilt nicht nur bei einer Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287), sondern auch bei der gemeindlichen Steuerung privilegierter Außenbereichsnutzungen durch einen einfachen Bebauungsplan (ebenso OVG Nds., Urteil vom 13.08.2013 - 1 KN 69/11 -, BauR 2014, 72, Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780), und zwar in besonderem Maße für landwirtschaftliche Anlagen.

    Das Sicherungsbedürfnis ist schließlich auch nicht etwa deshalb in Frage gestellt, weil sich absehen ließe, dass die Antragsgegnerin ihre Planung innerhalb der maximalen Dauer der Veränderungssperre nicht beendigen könnte (vgl. dazu OVG Nds., Urteil vom 13.08.2013 - 1 KN 69/11 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    Dies gilt nicht nur bei einer Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287), sondern auch bei der gemeindlichen Steuerung privilegierter Außenbereichsnutzungen durch einen einfachen Bebauungsplan (ebenso OVG Nds., Urteil vom 13.08.2013 - 1 KN 69/11 -, BauR 2014, 72, Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780), und zwar in besonderem Maße für landwirtschaftliche Anlagen.

    Zudem belegt der Umstand, dass land- und forstwirtschaftliche Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB von der Möglichkeit der Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ausgenommen sind, dass diese Vorhaben im Außenbereich eine besondere Vorzugsstellung (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287) genießen sollen.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll den Gemeinden eine zusätzliche Befugnis eröffnen, im Flächennutzungsplan ausnahmsweise auch Darstellungen mit rechtlicher Außenwirkung zu treffen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382), nicht aber ihre Planungsmöglichkeiten auf der Ebene des Bebauungsplans beschränken (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -, BauR 2004, 634).

    Ihrer Zuweisung in den Außenbereich durch die "planersetzende" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382) Regelung des § 35 Abs. 1 BauGB kommt besonderes Gewicht zu.

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - 6 Ta 11/09

    Director einer Komplementär-Limited einer KG - Arbeitnehmerstatus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    48 a) Gemeinden können die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen grundsätzlich auch durch großflächig angelegte einfache Bebauungspläne steuern (so stRspr. OVG Nds., vgl. etwa Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780; vgl. dazu auch Schrödter, AUR 2011, 177, 187 f.).

    Dass die vorgesehene Planung mit Blick auf die erforderlichen Ermittlungen und die Abwägung (s. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 17.12.1998 - 4 NB 4/97 -, BauR 1999, 608; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, BauR 2011, 1779; BayVGH, Urteil vom 15.01.2007 - 1 N 04.1226 -, juris; Henschke/Gramsch, LKV 2012, 433, 436; Schink, AUR 2012, 285, 292; Schrödter, AUR 2011, 177, 188) durchaus ambitioniert ist, bedeutet keine unüberwindbare Hürde.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08

    Bedeutung des Landschaftsbildes bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    Die Veränderungssperre soll die Erarbeitung einer tragfähigen Planung erst ermöglichen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 -, VBlBW 2010, 475).

    Die Veränderungssperre soll die Erarbeitung einer tragfähigen Planung ermöglichen; dies schließt eine "antizipierte Normenkontrolle" des zu erstellenden Bebauungsplans aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 -, VBlBW 2010, 475).

  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    Nicht erforderlich ist dagegen ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept (stRspr BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 -, BauR 2008, 328).

    Änderungen einzelner Planungsvorstellungen können auch nach Erlass der Veränderungssperre erfolgen, solange die Grundkonzeption der Gemeinde entsprechend der im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre konkretisierten Planung nicht aufgegeben worden ist (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 -, BauR 2008, 28).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
    Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (stRspr BVerwG, vgl. etwa Urteil vom 30.08.2012 - 4 C 1.11 -, BVerwGE 144, 82).

    Ungeachtet dessen, dass dieser Wert wohl nicht gemarkungsweit gelten soll, hebelt die Antragsgegnerin damit keinen bestehenden gesetzlichen Grenzwert aus und setzt sich nicht in unzulässiger Weise an die Stelle des Gesetz- oder Verordnungsgebers (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.08.2012 - 4 C 1.11 -, BVerwGE 144, 82 juris Rn. 18 zur Standortplanung für Mobilfunkanlagen).

  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

  • VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für die

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2009 - 1 MN 289/08

    Steuerung der gemeindeweiten Zulassung von Tierhaltungsanlagen durch einfachen

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 201.82

    Privilegierung von Bauvorhaben zur gewerblichen Massentierhaltung - Begriff

  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10

    Bauplanungsrecht; Ausschluss landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

  • BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14

    Kompostierungsanlage; geschlossene Anlage; offene Anlage; Inputstoffe;

  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

  • BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis Plangebietsfremder wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 1739/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis einer Gesellschaft

  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13

    Anforderungen an den Erlass einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 10.10.2013 - 4 BN 36.13

    Freiheit der Gemeinden bei der Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs eines

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16

    Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der

    Den gegen die Veränderungssperre eingelegten Normenkontrollantrag des Antragstellers wies der erkennende Gerichtshof mit Urteil vom 26.06.2014 (- 5 S 203/13 - juris) ab.

    Vielmehr zeigen gerade die umfangreichen Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und zahlreicher Bürger im Rahmen der 1. Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zur Steuerung der Tierhaltung auf der Ostbaar, dass durch eine großräumige Gesamtplanung ein hoher Ermittlungsaufwand und schwer zu bewältigende Konfliktlagen entstehen; auch der erkennende Gerichtshof hat diese Planung als "durchaus ambitioniert" bezeichnet (Urteil vom 26.06.2014 - 5 S 203/13 -, juris).

    Im Übrigen muss Bestandsschutz für die Betriebe, die hier die Vorbelastung verursachen, angesichts der dynamischen immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten (§§ 5, 22 BImSchG) nicht auch bedeuten, dass die von ihnen ausgehenden Immissionen dauerhaft fortbestehen (so schon VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2014 - 5 S 203/13 -, juris).

    Für die gewerblichen Tierhaltungsanlagen wird dies in der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich festgestellt (a.a.O., S. 16); dies gilt aber auch für die Steuerung landwirtschaftlicher Tierhaltungsbetriebe (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2014 - 5 S 203/13 -, juris).

    Da im Plangebiet die Neuansiedlung einer - gewerblichen oder landwirtschaftlichen - Tierhaltungsanlage ermöglicht wird, ist auch nicht zu erkennen, dass Tierhaltungsanlagen entgegen der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers in § 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 1. Alternative BauGB nicht in substantieller Weise Raum eingeräumt würde (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2014 - 5 S 203/13 -, juris Rn. 53 m.w.N.).

    Größen- und Emissionsbeschränkungen für einzelne Anlagen sind durch das Gebot, der privilegierten Tierhaltung substanziellen Raum zu belassen, nicht von vornherein ausgeschlossen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2014 - 5 S 203/13 -, juris Rn. 54).

    Insgesamt ergeben sich aus den zugelassenen Erweiterungen keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der von der Antragsgegnerin genannten Planungsziele (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.06.2014 - 5 S 203/13 -, juris Rn. 41 ff.).

    Dass die Antragsgegnerin die Errichtung eines anderen flächenintensiven Vorhabens im Außenbereich in der Nähe des Standorts ...-... zugelassen hat, zeigt lediglich, dass die Schonung des Außenbereichs kein Belang ist, der sich schlechthin gegen jede andere planerische Entscheidung durchsetzt (vgl. im Einzelnen zum Solarpark: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2014 - 5 S 203/13 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2014 - 10 S 1853/13

    Beurteilungszeitpunkt bei immissionsschutzrechtlicher Drittanfechtung

    Es kann daher nicht mehr berücksichtigt werden, dass § 35 Abs. 1 Nr. 4 in der am 20.09.2013 in Kraft getretenen Fassung bestimmte Massentierhaltungsanlagen von der Privilegierung ausnimmt und damit in der Sache ein Planungserfordernis begründet (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25.06.2014 - 5 S 203/13 -), wenn der Widerspruchsbescheid vor dem Inkrafttreten der Neuregelung erlassen worden ist.

    Solche Anlagen sollen nur nach Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans errichtet werden können (Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 17/11468 S. 15; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2014 - 5 S 203/13 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18

    Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an

    Deshalb ist es (beispielsweise) unerheblich, ob an den maßgeblichen Sitzungen der jeweiligen Ortschaftsräte befangene Mitglieder teilgenommen haben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2014 - 5 S 2203/13 - ESVGH 65, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wäre dann anzunehmen, wenn sich die Antragsgegnerin einerseits zur Begründung ihres Bebauungsplans auf das Märkte- und Zentrenkonzept beriefe, aber andererseits gleichzeitig hiervon abweichende oder dem formulierten Planungsziel widersprechende Festsetzungen treffen würde (vgl. zur Konsistenz etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.6.2014 - 5 S 203/13 - ZfBR 2015, 163; Urt. v. 1.8.2013 - 8 S 2965/11 - VBlBW 2014, 65; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.9.2010 - 2 D 74/08.NE - BauR 2011, 973).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2021 - 1 S 3502/20

    Fehlerhafte Bekanntmachung einer kommunalen Compliance-Richtlinie als Satzung

    Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens gegen eine von einem Gemeinderat beschlossene Satzung oder sonstige Rechtsvorschrift ist allerdings nicht die Beschlussfassung des Ortschaftsrats im Rahmen der Anhörung nach § 70 Abs. 1 Satz 2 GemO selbst, sondern nur der danach ergangene Beschluss zum Erlass der Satzung oder sonstigen Rechtsvorschrift des Gemeinderats (Senat, Urt. v. 23.07.2020, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2014 - 5 S 2203/13 - ESVGH 65, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2020 - 5 S 2522/18

    Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie und der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 und

    (a) Dies gilt zunächst für die Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL (vom 29. Februar 2008 mit Ergänzung vom 10. September 2008), die auf Anlagen, welche immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig sind - wie im vorliegenden Fall - sinngemäß angewandt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.6.2014 - 5 S 203/13 - juris Rn. 58; Urteil vom 12.10.2017 - 3 S 1457/17 - juris Rn. 30, Beschluss vom 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 23) und der die Bedeutung eines antizipierten generellen Sachverständigengutachtens zukommt (BVerwG, Beschluss vom 5.8.2015 - 4 BN 28.15 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

    Da die Gemeinde bei der Bestimmung ihrer städtebaulichen Ziele ein weites planerisches Ermessen besitzt, ist eine unzulässige Verhinderungsplanung allein dann anzunehmen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. nur Urteil des Senats vom 25.06.2014 - 5 S 203/13 -, juris m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 /

    Regelhaft ist daher auch im Rahmen einer Freihalteplanung in substanziellem Umfang Raum für privilegierte Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB vorzusehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.8.2013, 1 KN 69/11, BauR 2014, 72, juris Rn. 28 m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 9.12.2020, 3 S 1749/16, ZfBR 2021, 282, juris Rn. 57 m.w.N.; Urt. v. 26.6.2014, 5 S 203/13, ZfBR 2015, 163, juris Rn. 53 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - 2 D 39/18

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich eines in

    vgl. dazu auch VGH C. .-Württ., Urteil vom 26. Juni 2014 - 5 S 203/13 -, BRS 82 Nr. 8 = juris Rn. 53.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - 3 S 601/14

    Normenkontrollverfahren gegen eine als Satzung beschlossene Veränderungssperre -

    Soll mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan (auch) die Art der baulichen Nutzung gesteuert werden, ist der Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans noch offen, wenn Vorstellungen über die angestrebte Art der baulichen Nutzung fehlen (st. Rspr. vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2013 - 4 BN 18.13 - BRS 81 Nr. 130 [2013]; Beschl. v. 22.1.2013 - 4 BN 7.13 - BBB 2013, Nr. 4, 61; Urt. v. 30.8.2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82; Beschl. v. 1.10 2009 - 4 BN 34.09 - NVwZ 2010, 42; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.6.2014 - 5 S 203/13 - ZfBR 2015, 163; Beschl. v. 14.11.2001 - 3 S 605/01 - VBlBW 2002, 200).
  • VG München, 24.01.2018 - M 9 K 16.5011

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlichen

  • VGH Bayern, 01.04.2015 - 1 N 13.1138

    Die Festsetzung von Emissionskontingenten in Form maximal zulässiger

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