Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 12 M 7208/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6520
OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 12 M 7208/94 (https://dejure.org/1995,6520)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.1995 - 12 M 7208/94 (https://dejure.org/1995,6520)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 12 M 7208/94 (https://dejure.org/1995,6520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 97 BSHG; § 104 BSHG
    Sozialhilfe; Träger der Sozialhilfe; Örtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Träger der Sozialhilfe; Örtliche Zuständigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfF 1995, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 86/07

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung weiterer Sozialhilfe

    Zur Begründung verwies er auf einen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 (12 M 7208/94).

    Daran ändere sich dadurch, dass der Hilfeempfänger am 29. Oktober 1998 bereits volljährig gewesen sei, nichts, weil es für die Anwendung des § 104 BSHG nach dem Beschluss des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 (12 M 7208/94) nur darauf ankomme, dass der Hilfesuchende bei der ersten Aufnahme in die andere Familie oder Pflegestelle das Alter von 18 Jahren noch nicht überschritten habe.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 18. Mai 1995 (12 M 7208/94) ausgeführt, dass § 97 BSHG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 die örtliche Zuständigkeit mit der Kostentragungspflicht verknüpfen wolle, um zu erreichen, dass im Regelfall der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe die Kosten der Einrichtung endgültig zu tragen habe.

    Der 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat allerdings in seinem Beschluss vom 18. Mai 1995 (12 M 7208/94) ausgeführt, dass die in § 104 BSHG bezeichnete Altersgrenze im Hinblick auf den systematischen Zusammenhang mit § 97 Abs. 2 BSHG dahin zu verstehen sei, dass es auf das Alter bei der Aufnahme in die Einrichtung (Pflegestelle) des ersten "Anstaltsorts" ankomme.

  • OVG Hamburg, 01.02.2002 - 4 Bf 181/00

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen nach Bewilligung der Übernahme der Kosten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LC 291/02

    Kostenerstattung im Rahmen der Jugendhilfe wegen einer teilstationären

    b) Der Senat hat zudem bereits entschieden, dass § 104 BSHG (auch) eine Zuständigkeitsregelung darstellt, obwohl er im 9. Abschnitt des Bundessozialhilfegesetzes enthalten ist, der die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe regelt (Beschl. d. erkennenden Senats v. 18.5.1995 - 12 M 7208/94 - , ZfF 1995, 160).
  • VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 156/99

    Behinderter; Bereich; Fahrkosten; Fahrtkosten; Gesamtschule; Integration;

    Dies hat das Nds. OVG mit Beschluss vom 18. Mai 1995 (Az.: 12 M 7208/94) festgestellt und dazu folgendes ausgeführt:.
  • VG Lüneburg, 29.07.2003 - 4 A 251/02

    Eingliederungshilfe; Kostenersatz; Kostenerstattung; Sozialhilfeträger;

    Die örtliche Zuständigkeit für die hier umstrittene Maßnahme bestimmt sich nicht nach der Vorschrift des § 104 BSHG, die eine § 97 BSHG ergänzende Regelung über die örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe enthält (NdsOVG, Beschl. v. 18.5.1995 - 12 M 7208/94 - ZfF 1995, 160).
  • VG Gera, 10.11.2004 - 6 E 1866/04

    Sozialrecht (ohne Sozialhilfe); gewöhnlicher Aufenthalt; Zuständigkeitsstreit;

    Über § 104 BSHG gelten § 97 Abs. 2 und § 103 BSHG entsprechend, d. h. auch für Aufenthalte in Pflegefamilien soll der Träger des vorherigen gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 C 14/02 - FEVS 55, 292; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 12 M 7208/94 - zitiert nach Juris).
  • VG Braunschweig, 17.11.1999 - 3 B 652/99

    Vorläufige Übernahme der durch eine Unterbringung in einer Evangelischen Stiftung

    Die Auffassung des Antragsgegners, § 104 BSHG regele nur die Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern und nicht deren Zuständigkeit, entspricht nicht der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Nds. OVG, B. v. 18.05.1995 - 12 M 7208/94 -, ZfF 1995, 160; Hessischer VGH, a.a.O., S. 131; s.a. Schellhorn, a.a.O., § 97 Rz. 74 und LPK-BSHG, § 97 Rz. 51 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht