Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2007 - L 13 SO 26/07 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten - Wohnungswechsel - Auszugsrenovierung - verspätete Ausführung einer Schönheitsreparatur - Wohnungsräumung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§§ 41 ff. SGB XII; § 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII; § 29 Abs. 1 SGB XII
Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur Übernahme der Kosten für eine Räumung und Auszugsrenovierung einer früheren Wohnung eines nunmehr pflegebedürftigen Leistungsempfängers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur Übernahme der Kosten für eine Räumung und Auszugsrenovierung einer früheren Wohnung eines nunmehr pflegebedürftigen Leistungsempfängers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 10.04.2007 - S 2 SO 54/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2007 - L 13 SO 26/07 ER
Papierfundstellen
- ZfF 2009, 86
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2007 - L 13 SO 26/07
Kosten der Unterkunft i. S. v. § 29 Abs. 1 SGB XII sind nicht nur laufende Kosten, sondern auch einmalige Aufwendungen, die mit Bezug, Unterhaltung und Wechsel der Unterkunft zusammenhängen (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2006, L 7 SO 4415/05 Rz. 23, zit. nach juris).Daher gehören auch Kosten einer Auszugsrenovierung, die wegen der verspäteten Ausführung der Schönheitsreparaturen entstanden sind, zu den Kosten der Unterkunft im Sinne von § 29 Abs. 1 SGB XII (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2006, a. a. O, Rz. 24).
- BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03
Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2007 - L 13 SO 26/07
Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Juni 2004 (VIII ZR 361/03, NJW 2004, S 2586) entschieden, dass eine starre Fristenregelung im Hinblick auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam ist.
- LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …
Ebenso wenig, wie es Aufgabe des Betreuers ist, selbst die Räumung der Wohnung durchzuführen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.07.2007 - L 13 SO 26/07 ER), ist er verpflichtet einen Nachmieter zu suchen, da er den Betreuten nur gerichtlich und außergerichtlich vertritt (§ 1902 BGB). - LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - L 23 SO 8/08 Aus der mangelnden Verpflichtung der Klägerin zur Ausführung dieser Schönheitsreparaturen folgt zugleich, dass sie die Übernahme dieser Kosten nicht von einem Sozialleistungsträger verlangen kann (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom: 16. Juli 2007 - Az: L 13 SO 26/07 ER - Juris; zur gleichlautenden Vorschrift § 22 SGB II ausführlich: Landessozialge-richt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2010 - Az: L 7 AS 60/09 - Juris), denn diese Kosten sind dem Grunde nach nicht notwendig und damit nicht angemessen im Sinne von § 29 SGB XII.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2010 - L 8 SO 237/10 Es bestehe ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 29 SGB XII für die Dauer des betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahrens (Beschluss LSG Niedersachsen-Bremen vom 16. Juli 2007, Aktenzeichen: L 13 SO 26/07 ER).