Weitere Entscheidungen unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 | BSG, 23.03.2010

Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,568
BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R (https://dejure.org/2010,568)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R (https://dejure.org/2010,568)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R (https://dejure.org/2010,568)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur Kostensenkung - Veranlassung des Umzugs durch Grundsicherungsträger - Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung - Umzugskosten - Kostenminimierung durch Selbsthilfe

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 3 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 3 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Umzugskosten - Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung - treuwidrige Verzögerung des Grundsicherungsträgers - veranlasster Umzug - Kostenminimierung durch Selbsthilfe - Ermessensentscheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Umzugskosten; Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung bei Veranlassung des Umzugs durch Grundsicherungsträger

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Umzugskosten - Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung - treuwidrige Verzögerung des Grundsicherungsträgers - veranlasster Umzug - Kostenminimierung durch Selbsthilfe - Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Umzugskosten - Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung - treuwidrige Verzögerung des Grundsicherungsträgers - veranlasster Umzug - Kostenminimierung durch Selbsthilfe - Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Umzugskosten; Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung bei Veranlassung des Umzugs durch Grundsicherungsträger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umzugskosten bei Veranlassung durch den kommunalen Träger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Umzugskosten bei Grundsicherungsempfängern grundsätzlich nur für selbstorganisierten Umzug

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Hartz 4 Empfänger bekommen nur die Kosten für selbstorganisierten Umzug

  • anwaelte-spittelmarkt.de (Kurzinformation)

    Kosten des Umzuges bei SGB II Leistungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umzugskosten bei Grundsicherungsempfängern grundsätzlich nur für selbstorganisierten Umzug

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bekommt ein Hartz-IV Empfänger die Kosten für eine Umzugsfirma ersetzt?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umzugskostenübernahme durch kommunalen Träger? (IMR 2011, 8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 106, 135
  • NZS 2011, 293
  • NZS 2011, 436 (Ls.)
  • ZfF 2011, 139
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Eine ähnliche Überlegung hat der 4. Senat des BSG bereits in einem obiter dictum angestellt (BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, RdNr 15) .

    Da es sich hier mithin nicht um einen vom Träger veranlassten oder aus anderen Gründen notwendigen Umzug iS des § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II handelte, greift zu Gunsten des Klägers lediglich die Auffangnorm des § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II ein, die grundsätzlich für den Fall des nicht notwendigen bzw veranlassten Umzugs einschlägig ist (vgl BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, RdNr 15).

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Dies unterscheidet die Umzugskosten gerade von den Kosten für mehrtägige Klassenfahrten (zu den rechtlichen Erwägungen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf tatsächliche Kostenübernahme gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II vgl BSGE 102, 68 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 1) , auf die sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers im Wege der Analogie beruft.
  • SG Dresden, 15.08.2005 - S 23 AS 692/05

    Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten sowie Wohnungsbeschaffungskosten

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Hieraus ist abzuleiten, dass der Hilfebedürftige im Rahmen eines aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems gehalten ist, einen Umzug grundsätzlich selbst zu organisieren und durchzuführen (so bereits SG Dresden Beschluss vom 15.8.2005 - S 23 AS 692/05 ER - ZfF 2006, 159; Sächsisches LSG Beschluss vom 19.9.2007 - L 3 B 411/06 AS ER - vgl auch Piepenstock in juris PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 125) .
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Dies könnte etwa bei besonderen Behinderungen oder besonderen medizinischen oder gesundheitlichen Gründen der Fall sein (vgl BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 33 ff; vgl bereits Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Dies könnte etwa bei besonderen Behinderungen oder besonderen medizinischen oder gesundheitlichen Gründen der Fall sein (vgl BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 33 ff; vgl bereits Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263) .
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

    Einer zusätzlichen oder vorgeschalteten Klage auf Zusicherung hinsichtlich der Übernahme dieser Kosten (§ 29 Abs. 1 Satz 7 und 8 SGB XII, hier in der Fassung, die die Norm durch das Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670 - erhalten hat) bedurfte es nicht (vgl in anderem Zusammenhang: BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; BSGE 104, 83 ff RdNr 9 = SozR 4-4300 § 170 Nr. 2; zur vergleichbaren Situation bei § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - BSGE 106, 135 ff RdNr 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, und BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 49 RdNr 11) .

    Es kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Behörde bei ihrer Entscheidung über die Erteilung einer Zusicherung Ermessen auszuüben hat (dies im Rahmen des § 22 SGB II grundsätzlich bejahend BSGE 106, 135 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37) und ob die Erteilung einer Zusicherung überhaupt materiellrechtlich Voraussetzung für die Kostenübernahme ist (vgl dazu Berlit in LPK-SGB XII, 9. Aufl 2012, § 35 SGB XII RdNr 85 f, 87; Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 35 RdNr 59 f, Stand Ergänzungslieferung Juli 2012; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl 2012, § 35 SGB XII RdNr 65 f) .

    Zu übernehmen sind allerdings nur die Kosten, die als angemessen zu beurteilen sind (BSGE 106, 135 ff RdNr 14 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37; vgl in anderem Zusammenhang auch BSGE 109, 61 ff RdNr 22 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 2) .

    Die Klägerin dürfte nicht in der Lage gewesen sein, den Umzug in Eigenregie durchzuführen, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen bleiben kann, ob die im SGB II bestehende Obliegenheit, seinen Umzug grundsätzlich selbst zu organisieren und durchzuführen (vgl BSGE 106, 135 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37) , in der Sozialhilfe gleichermaßen gilt.

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Als Umzugskosten kommen nach der Rechtsprechung des BSG insbesondere die Aufwendungen für Transport, Hilfskräfte, erforderliche Versicherungen, Benzinkosten und Verpackungsmaterial (vgl BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R, juris RdNr 7) sowie Sperrmüllentsorgung in Betracht (BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37 - juris RdNr 19).

    Als Soll-Vorschrift ist diese Norm Ausdruck eines Regelermessens, dh der Leistungsträger hat die Zusicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen zu erteilen (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 14) .

    Voraussetzung möglicher gebundener Ansprüche ist insoweit allerdings stets, dass sich die neuen Unterkunftskosten in den Grenzen der abstrakten Angemessenheit halten (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 14; BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, juris RdNr 15) (aa).

    Es muss sowohl der Auszug aus der bisherigen Unterkunft als auch der Einzug in die konkrete neue Wohnung vom kommunalen Träger veranlasst sein (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 15) .

    cc) Eine Notwendigkeit des Umzugs aus anderen Gründen kann bestehen, wenn der Auszug von anderer Seite als durch den kommunalen Träger veranlasst wurde, wie es etwa bei einer auf die Bundesagentur für Arbeit zurückgehenden Eingliederungsmaßnahme der Fall wäre (vgl hierzu BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 17) .

    Wenn der Leistungsberechtigte den Umzug jedoch etwa wegen Alters, Behinderung, körperlicher Konstitution oder wegen der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst vornehmen oder durchführen kann, so der 14. Senat des BSG, ist auch die Übernahme der Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug in Betracht zu ziehen (BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 19).

    Die streitgegenständlichen Bescheide lassen eine Ermessensausübung nicht erkennen, sie sind bereits aufgrund eines Ermessensnichtgebrauchs materiell rechtswidrig und müssten durch das LSG aufgehoben werden (§ 54 Abs. 2 SGG; vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37) , es sei denn, das LSG würde im Hinblick auf eine ablehnende Entscheidung zu einer Ermessensreduzierung des Beklagten auf Null gelangen.

  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnungsbeschaffungskosten -

    In Betracht kommt dann zwar grundsätzlich die Übernahme der Kosten für die zweite Wohnung im Rahmen des § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II. Doch fehlt es vorliegend an der hierfür nach dieser Regelung grundsätzlich erforderlichen vorherigen Zusicherung (vgl zur Ausnahme hiervon bei treuwidriger Verzögerung BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-200 § 22 Nr. 37, RdNr 13) .
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6818
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08 (https://dejure.org/2010,6818)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2010 - L 9 SO 6/08 (https://dejure.org/2010,6818)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 6/08 (https://dejure.org/2010,6818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Unterkunftskosten für die alte Wohnung eines Sozialhilfeempfängers neben den Kosten für die neue Unterkunft

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Mietkosten, Übernahmepflicht des Sozialamts

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 29 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 29 Abs. 1 S. 2
    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für die Unterkunft, Übernahme doppelter Mietaufwendungen, Notwendigkeit des Auszugs aus der bisherigen Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ersatz doppelter Mietaufwendungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sozialamt muss bei notwendigem Umzug ausnahmsweise Miete doppelt zahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sozialamt muss bei notwendigem Umzug Miete doppelt zahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialamt muss bei notwendigem Umzug ausnahmsweise doppelt Miete zahlen! (IMR 2010, 327)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfF 2011, 139
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05

    Arbeitslosengeld II - Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08
    Ergänzend weist der Senat auf folgendes hin: Nach den auch im Rahmen des § 29 SGB XII geltenden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.03.2006, Az: L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER, Rn. 43; Berlit in LPK, 8. Auflage, 2008, Rn. 71 zu § 29 SGB XII), bereits von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes entwickelten Grundsätzen sind ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.
  • VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01

    Übernahme von Mietkosten aus Sozialhilfemitteln für eine Wohnung in einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08
    Der Verurteilung der Beklagten steht auch nicht der Grundsatz "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" entgegen, weil das Einsetzen der Sozialhilfe davon abhängt, ob im Zeitpunkt der Behördenentscheidung ein sozialhilferechtlicher Bedarf besteht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2003, Az: 20 K 7946/01, Rn. 21-23 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 7 S 458/99

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - doppelte Mietzahlung bei Umzug

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08
    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, wozu etwa die Suche nach einem Nachmieter gehört (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.1999, Az.: 7 S 458/99; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.10.2001, Az.: 4 MA 2598/01).
  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Jedenfalls setzt die bedarfserhöhende Berücksichtigung von Mietkosten als Wohnungsbeschaffungskosten als weiterer notwendiger Lebensunterhalt voraus, dass der Hilfebedürftige alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.3.2011 - L 15 SO 23/09 - RdNr 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 - RdNr 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.2.2010 - L 9 SO 6/08 - RdNr 24; Nguyen in juris Praxiskommentar SGB XII, 2. Aufl 2014, § 35 SGB XII RdNr 137 mwN) ; nur solche Kosten können "notwendiger" Bedarf sein .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, wozu etwa die Suche nach einem Nachmieter gehört (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18.02.2010 - L 9 SO 6/08 mit Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.1999, Az.: 7 S 458/99; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.10.2001, Az.: 4 MA 2598/01; s.a. hinsichtlich der Kosten einer Auszugsrenovierung bei notwendig gewordenem Umzug LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Übernahme doppelter Kosten für

    23 In der Praxis ist allerdings anerkannt (auch schon unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes), dass ausnahmsweise und in Abstimmung mit dem Sozialhilfeträger auch die Übernahme von umzugsbedingten Doppelmieten zu erfolgen hat, wobei allerdings eine eindeutige rechtliche Zuordnung - Unterkunftskosten (§ 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII) oder Wohnungsbeschaffungskosten (§ 29 Abs. 1 S. 6 SGB XII) - bisher nicht vorliegt (für Unterkunftskosten wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 6/08 - und darauf Bezug nehmend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 2078/10 - ; für Wohnungsbeschaffungskosten Berlit in LPK-SGB XII 8. A. Rdnr 71 zu § 29; offengelassen für das SGB II vom LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 23. Februar 2010 - L 1 AS 42/08 -, alle Urteile zitiert nach juris).Danach sind entsprechend den bereits von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entwickelten Grundsätzen ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.
  • SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14

    Erstattung der Kosten für die Haushaltsauflösung anlässlich eines Umzugs von der

    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm mögliche und zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (LSG NRW, Urteil vom 18.02.2010 - L 9 SO 6/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.210 - L 2 SO 2078/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2011 - L 15 SO 23/09).
  • LSG Sachsen, 22.03.2022 - L 8 SO 49/21
    Es ist im Rahmen von § 35 SGB XII anerkannt, dass ausnahmsweise die Übernahme von umzugsbedingten Doppelmieten erfolgen kann, etwa im Fall einer unvorhergesehenen Heimaufnahme (vgl. etwa LSG NRW, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 6/08 - Rn. 24 ff; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 2078/10 - juris Rn. 22 m.w.N).
  • SG Berlin, 31.05.2012 - S 150 AS 25169/09

    Hartz IV: Kein Anspruch auf vermeidbare Doppelmieten - Leistungsberechtigte

    "In der Praxis ist allerdings anerkannt (auch schon unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes), dass ausnahmsweise und in Abstimmung mit dem Sozialhilfeträger auch die Übernahme von umzugsbedingten Doppelmieten zu erfolgen hat, wobei allerdings eine eindeutige rechtliche Zuordnung - Unterkunftskosten (§ 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII) oder Wohnungsbeschaffungskosten (§ 29 Abs. 1 S. 6 SGB XII) - bisher nicht vorliegt (für Unterkunftskosten wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 6/08 - und darauf Bezug nehmend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 2078/10 - ; für Wohnungsbeschaffungskosten Berlit in LPK-SGB XII 8. A. Rdnr 71 zu § 29; offengelassen für das SGB II vom LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 23. Februar 2010 - L 1 AS 42/08 -, alle Urteile zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2010 - L 8 SO 237/10
    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (Nds. OVG, Beschluss vom 25. Oktober 2002, Aktenzeichen: 4 MA 2598/01, FEVS 53, 247ff, LSG NRW, Urteil vom 18. Februar 2010, Aktenzeichen: L 9 SO 6/08, Juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4459
BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R (https://dejure.org/2010,4459)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R (https://dejure.org/2010,4459)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2010 - B 8 SO 24/08 R (https://dejure.org/2010,4459)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Kostensenkungsverfahren - Umzug älterer Menschen bei Bezug von Grundsicherung im Alter - Zumutbarkeitsprüfung - sozialgerichtliches Verfahren

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 SGB 12, § 29 Abs 1 S 2 SGB 12, § 29 Abs 1 S 3 SGB 12, § 29 Abs 3 S 1 SGB 12, § 19 Abs 2 SGB 12 vom 27.12.2003
    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Mietverhältnis zwischen Verwandten -Kostensenkungsverfahren - Umzug älterer Menschen bei Bezug von Grundsicherung im Alter - Zumutbarkeitsprüfung - sozialgerichtliches Verfahren - Landkreis in Bayern als ...

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  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterkunftskosten und Heizkosten im Rahmen der Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Zumutbarkeit eines Umzugs

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Mietverhältnis zwischen Verwandten -Kostensenkungsverfahren - Umzug älterer Menschen bei Bezug von Grundsicherung im Alter - Zumutbarkeitsprüfung - sozialgerichtliches Verfahren - Landkreis in Bayern als ...

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  • rewis.io

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Mietverhältnis zwischen Verwandten -Kostensenkungsverfahren - Umzug älterer Menschen bei Bezug von Grundsicherung im Alter - Zumutbarkeitsprüfung - sozialgerichtliches Verfahren - Landkreis in Bayern als ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Unterkunfts- und Heizkosten im Rahmen der Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Zumutbarkeit eines Umzugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfF 2011, 139
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    Ob die zwischen den Mietvertragsparteien geschlossenen Vereinbarungen über die Miete und die Nebenkosten rechtmäßig sind, bedarf allerdings bei tatsächlicher Zahlung regelmäßig keiner näheren Prüfung; andererseits ist in diesem Fall eine genauere Untersuchung erforderlich, ob die auf einer rechtswidrigen Vereinbarung beruhenden Verpflichtungen nicht - wie später noch ausgeführt wird - durch Absprache mit dem Vermieter oder durch eine gerichtliche Klärung und damit auf das rechtmäßige (konkret angemessene) Maß gesenkt werden können (BSG, Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 8/09 R -, BSGE 104, 179 ff RdNr 15 ff und 21 ff) .

    Dies gilt nicht nur für den Fall, dass die vertraglichen Abmachungen zwischen ihr und ihrer Tochter rechtswidrig (vgl zu dieser Konstellation: BSG, Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 8/09 R -, BSGE 104, 179 ff RdNr 21 ff; vgl auch Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 97) und damit als konkret unangemessen zwischen den Vertragsparteien zu korrigieren sind, sondern ggf auch für den Fall einer rechtmäßigen Vereinbarung.

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn es um die Kostensenkungsvariante "auf andere Weise" geht, insbesondere dann, wenn dem Hilfebedürftigen vorgehalten werden soll, nicht durch Absprachen mit dem Vermieter eine Kostensenkung versucht zu haben (s dazu BSG, Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 8/09 R -, BSGE 104, 179 ff RdNr 23; Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 97 f) .

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    Der insoweit angemessene Quadratmeterpreis einer Wohnung ist mittels eines schlüssigen Konzepts für einen homogenen Lebensraum zu ermitteln (vgl zuletzt: BSG, Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 18 ff und - B 4 AS 50/09 R - RdNr 17 ff; Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R; im Einzelnen: Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 79 ff, 89 f) .

    Vorliegend jedenfalls genügen die vom LSG festgestellten Tatsachen nicht den von der Rechtsprechung des BSG später entwickelten Schlüssigkeitsanforderungen (vgl zu diesen: BSG, Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 18/09 R -, BSGE 104, 192 ff RdNr 19; Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - RdNr 23; zusammenfassend auch Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 89 f) .

    Inwieweit für den Fall, dass hinreichende Erkenntnismöglichkeiten fehlen, auf die Tabellenwerte zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) bzw § 12 WoGG einschließlich eines Sicherheitszuschlags zurückgegriffen werden darf (vgl dazu: BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 23; Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - RdNr 27; vgl auch Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 93) , kann vorliegend noch offen bleiben.

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    Der insoweit angemessene Quadratmeterpreis einer Wohnung ist mittels eines schlüssigen Konzepts für einen homogenen Lebensraum zu ermitteln (vgl zuletzt: BSG, Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 18 ff und - B 4 AS 50/09 R - RdNr 17 ff; Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R; im Einzelnen: Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 79 ff, 89 f) .

    Dabei wird es im Regelfall auf die Mitarbeit des Beklagten angewiesen sein, der im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG gehalten ist, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (vgl dazu: BSG, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 33/08 R - RdNr 22; Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 22 ff; Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R; vgl auch Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 92 f) .

    Inwieweit für den Fall, dass hinreichende Erkenntnismöglichkeiten fehlen, auf die Tabellenwerte zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) bzw § 12 WoGG einschließlich eines Sicherheitszuschlags zurückgegriffen werden darf (vgl dazu: BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 23; Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - RdNr 27; vgl auch Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 93) , kann vorliegend noch offen bleiben.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    Sollte der Klägerin bei konkreter Betrachtung eine angemessene Wohnung zur Verfügung stehen, bliebe immer noch zu prüfen, ob ihr ein Umzug überhaupt zumutbar wäre oder ob nicht einem zu respektierenden Recht der Klägerin auf Verbleib in ihrem sozialen Umfeld Rechnung zu tragen ist (vgl BSGE 97, 231 ff RdNr 29 f = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSGE 102, 263 ff RdNr 32 ff; vgl auch Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 94 f und 99) .

    Selbst bei entsprechender Kenntnis oder Belehrung wäre eine Übernahme der unangemessenen Kosten zumindest für sechs Monate gerechtfertigt, weil der Klägerin regelmäßig sechs Monate Zeit für Kostensenkungsbemühungen zur Verfügung stehen (vgl dazu BSGE 102, 263 ff RdNr 32; Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 98 f mwN) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    Steht auf diese Weise generell-abstrakt die Unangemessenheit fest, ist weiter zu prüfen, ob die Klägerin auf dem für sie maßgeblichen Wohnungsmarkt tatsächlich eine Wohnung (konkret) anmieten kann (BSGE 97, 231 ff RdNr 25 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSGE 97, 254 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) .

    Sollte der Klägerin bei konkreter Betrachtung eine angemessene Wohnung zur Verfügung stehen, bliebe immer noch zu prüfen, ob ihr ein Umzug überhaupt zumutbar wäre oder ob nicht einem zu respektierenden Recht der Klägerin auf Verbleib in ihrem sozialen Umfeld Rechnung zu tragen ist (vgl BSGE 97, 231 ff RdNr 29 f = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSGE 102, 263 ff RdNr 32 ff; vgl auch Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 94 f und 99) .

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    Der insoweit angemessene Quadratmeterpreis einer Wohnung ist mittels eines schlüssigen Konzepts für einen homogenen Lebensraum zu ermitteln (vgl zuletzt: BSG, Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 18 ff und - B 4 AS 50/09 R - RdNr 17 ff; Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R; im Einzelnen: Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 79 ff, 89 f) .

    Dabei wird es im Regelfall auf die Mitarbeit des Beklagten angewiesen sein, der im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG gehalten ist, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (vgl dazu: BSG, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 33/08 R - RdNr 22; Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 22 ff; Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R; vgl auch Knickrehm in Spellbrink, aaO, S 92 f) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    Steht auf diese Weise generell-abstrakt die Unangemessenheit fest, ist weiter zu prüfen, ob die Klägerin auf dem für sie maßgeblichen Wohnungsmarkt tatsächlich eine Wohnung (konkret) anmieten kann (BSGE 97, 231 ff RdNr 25 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSGE 97, 254 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    In der Sache hat die Klägerin ihr Begehren in zulässiger Weise auf Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beschränkt; eine weitergehende Beschränkung des Streitgegenstands auf die Höhe nur der Aufwendungen für die Unterkunft ohne Heizkosten ist dagegen nicht statthaft (BSGE 97, 217 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSGE 104, 41 ff RdNr 13) .
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    Diese Angemessenheit der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ) zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der erkennende Senat wegen der gleichen Rechtslage im SGB XII anschließt - auch bei Mietverhältnissen zwischen Verwandten (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 15; Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R - RdNr 17 ff) - in mehreren Schritten zu prüfen (vgl dazu zusammenfassend: Knickrehm in Spellbrink, Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte - Bilanz und Perspektiven, 2010, S 79 ff mit umfangreichen Nachweisen zur Rspr des BSG; dieselbe in Knickrehm/Voelzke/Spellbrink, Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II, 2009, S 11 ff mwN) .
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R
    Diese Angemessenheit der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ) zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der erkennende Senat wegen der gleichen Rechtslage im SGB XII anschließt - auch bei Mietverhältnissen zwischen Verwandten (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 15; Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R - RdNr 17 ff) - in mehreren Schritten zu prüfen (vgl dazu zusammenfassend: Knickrehm in Spellbrink, Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte - Bilanz und Perspektiven, 2010, S 79 ff mit umfangreichen Nachweisen zur Rspr des BSG; dieselbe in Knickrehm/Voelzke/Spellbrink, Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II, 2009, S 11 ff mwN) .
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Der für das Sozialhilferecht (SGB XII) zuständige 8. Senat des BSG hat sich der Rechtsprechung der für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zuständigen Senate in Bezug auf die Parallelvorschrift des § 29 Abs. 1 S. 3 SGB XII a.F. (inzwischen ersetzt durch § 35 Abs. 2 S. 2 SGB XII n.F.) angeschlossen (BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R - Rn. 14 ff.).
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 19/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - mietvertraglich

    Die rechtliche Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat wegen der gleichen Rechtslage im SGB XII bereits angeschlossen hat (vgl ausführlich BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 24/08 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) in mehreren Schritten zu prüfen (ausführlich dazu BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 RdNr 15 ff) , wobei die Wohnungsgröße bei lediglich 42 qm wohl angemessen sein dürfte.
  • BSG, 02.09.2021 - B 8 SO 13/19 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Ob im Hinblick darauf eine ernsthafte Mietzinsforderung im Sinne der Rechtsprechung vereinbart worden ist und Zahlungen tatsächlich in gesamter Höhe verlangt werden (bzw gezahlt worden sind) und nicht nur - aus freundschaftlich-familiärer Verbundenheit - eine Zahlungspflicht (teilweise) zum Schein vereinbart ist, mag das LSG nach Zurückverweisung prüfen (zum Ganzen bereits BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 24/08 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 1 RdNr 13) .

    Trotz des von § 22 Abs. 1 SGB II auch nach Umgestaltung der Norm mit dem Gesetz vom 24.3.2011 abweichenden Wortlauts (vgl zuvor § 29 SGB XII in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670) entspricht der Begriff der Angemessenheit in § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII demjenigen aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 24/08 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 1 RdNr 14) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass besondere Bedarfe älterer Menschen nicht der abstrakten, sondern der konkreten Angemessenheit zuzuordnen sind (BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 24/08 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 1 RdNr 19; ebenso BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64 RdNr 19 ff zu personenbezogenen Umständen, die nach Landesrecht bei den maßgeblichen Wohnflächen Bedeutung haben) .

    Es ist aber auch im Fall älterer Menschen eine Betrachtung des Einzelfalls unerlässlich (vgl BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 24/08 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 1 RdNr 19; ebenso für Ansprüche auf Altenhilfe BSG vom 24.2.2016 - B 8 SO 11/14 R - BSGE 121, 12 = SozR 4-3500 § 71 Nr. 1, RdNr 18) , schon weil es regelmäßig um das Recht zum Verbleib in der bisherigen Wohnung (oder zumindest den Verbleib im konkreten Wohnumfeld) geht.

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