Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1373
BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02 (https://dejure.org/2003,1373)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2003 - V ZR 424/02 (https://dejure.org/2003,1373)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 (https://dejure.org/2003,1373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VwVfG § 75 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 226, 242 D
    Privatnütziger Planfeststellungsbeschluß (hier: Kiesabbau)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme der Berufungsanträge in das Berufungsurteil ; Duldung von Straßenbaumaßnahmen ; Klageänderung in der Berufungsinstanz ; Abschluss eines Nutzungsvertrags; Unmittelbare privatrechtliche Veränderungen durch Planfeststellung; Privatnützige wasserrechtliche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Duldungspflicht für Gebietskörperschaft nach Planfeststellungsbeschluß

  • Judicialis

    VwVfG § 75 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 226; ; BGB § 242 D

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 75 Abs. 1 S. 2; BGB §§ 226 242
    Duldungs- und Kontrahierungszwang einer Gebietskörperschaft als Eigentümerin von Straßengrundstücken im Gebiet eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kontrahierungszwang bei Grundstücken der öffentlichen Hand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 326 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 377
  • DVBl 2004, 263 (Ls.)
  • ZfIR 2003, 1049
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02
    Denn die Zulässigkeit eines Hauptantrags kann nicht allein aus der Zulässigkeit eines Hilfsantrags hergeleitet werden, der nur für den Fall gestellt wird, daß der Hauptantrag unbegründet ist (BGH, Urt. v. 11. Oktober 2000, VIII ZR 321/99, WM 2001, 45, 46).

    Denn mit dem Hilfsantrag bringt der Berufungskläger zum Ausdruck, daß er sich mit der Abweisung seines ursprünglich geltend gemachten Anspruchs nicht abfinden will (BGH, Urt. v. 11. Oktober 2000, aaO).

  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02
    Hier kommt noch hinzu, daß das geplante Vorhaben ausschließlich den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin dient und es sich deshalb um eine sogenannte privatnützige wasserrechtliche Planfeststellung handelt (BVerwGE 85, 155, 156).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02
    Sie rechtfertigt wegen des Fehlens eines sie tragenden öffentlichen Interesses keine Eingriffe in Rechte Dritter; sie ist ihrem wesentlichen Entscheidungsgehalt nach nicht Eingriffsakt, sondern nimmt - jedenfalls für den Antragsteller, hier also für die Klägerin - die Funktion einer Genehmigung ein (BVerwGE 55, 220, 226).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02
    Eine Berufung ist daher unzulässig, wenn sie bei Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiter verfolgt, also - im Fall einer erstinstanzlichen Klageabweisung - deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt; die bloße Erweiterung oder Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel eine zulässige Berufung voraus (siehe nur Senatsurt. v. 15. März 2002, V ZR 39/01, NJW-RR 2002, 1435, 1436 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02
    Der Antrag braucht zwar nicht wörtlich wiedergegeben zu werden; aus dem Zusammenhang muß jedoch wenigstens sinngemäß deutlich werden, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat (BGH, Urt. v. 26. Februar 2003, VIII ZR 262/02, NJW 2003, 1743; vgl. auch Senat, Urt. v. 6. Juni 2003, V ZR 292/02, Umdruck S. 5 [zur Veröffentl. best.]).
  • BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77

    Anspruch auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02
    Ein Notwegerecht kann aber nur für eine nach objektiven Gesichtspunkten dem Grundstück angemessene, den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Nutzung hergeleitet werden; eine nur einem persönlichen Bedürfnis des Eigentümers oder eines Nutzungsberechtigten entsprechende oder eine nur provisorische Nutzung gibt keine Grundlage für ein Notwegerecht (Senat, Urt. v. 26. Mai 1978, V ZR 72/77, LM BGB § 917 Nr. 14).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02
    f) Aus einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung der Planfeststellung (siehe dazu Bonk/Neumann aaO, Rdn. 32) kann die Klägerin schon deshalb keine Ansprüche herleiten, weil dem Plan eine solche Wirkung nicht zukommt; es fehlt an einer gesetzlichen Anordnung, daß mit der Planfeststellung bindend auch über die Zulässigkeit der Enteignung für das Vorhaben entschieden ist (vgl. BVerwG NVwZ 1991, 873; Bonk/Neumann aaO, Rdn. 32a).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02
    Die Ausführung des festgestellten Plans steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, daß entgegenstehende private Rechte gütlich oder im Enteignungsverfahren beseitigt werden (Bonk/Neumann in: Stelken/Bonk/Sachs/Neumann, VwVfG, 6. Aufl., § 75 Rdn. 31; vgl. auch BVerfGE 45, 297, 319).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    (2) Für die in der Zivilrechtsprechung, vereinzelt auch in der Verwaltungsrechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 7 C 8/10 -, juris, Rn. 31 ff.) früher verbreitete Auffassung, wonach die in privatrechtlichen Handlungsformen jenseits des sogenannten Verwaltungsprivatrechts "fiskalisch" tätig werdende öffentliche Hand grundsätzlich keiner Grundrechtsbindung unterliege (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 397/02 -, juris, Rn. 12; vgl. auch BGHZ 36, 91 ; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 -, juris, Rn. 18 ff.; Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 -, juris, Rn. 33 f.), ist daher kein Raum (vgl. nun BGH, Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 227/14 -, juris, Rn. 9).
  • BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21

    Notwegerecht unter den Voraussetzungen von § 917 Abs. 1 BGB ; Beseitigung von zur

    Auch der Vorwurf schikanöser Rechtsausübung nach § 226 BGB kann ein Notwegrecht nicht begründen (vgl. allgemein Senat, Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02, ZfIR 2003, 1049, 1051 f.).
  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    a) Allerdings fehlt es nicht an den hierzu gehörenden Anträgen (BGH, Urt. v. 26. Februar 2003, VIII ZR 262/02, NJW 2003, 1743; Senat, Urt. v. 24. Oktober 2003, V ZR 424/02, ZfIR 2003, 1049; BGH, Urt. v. 13. Januar 2004, XI ZR 5/03, Umdruck S. 5 [zur Veröffentlichung bestimmt]).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche eines Miterben des Architekten des Stuttgarter

    Der Planfeststellungsbeschluss überträgt keine privatrechtlichen Rechte und Befugnisse und führt selbst keine unmittelbaren privatrechtlichen Veränderungen herbei (BGH NVwZ 2004, 377 [378]).
  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in

    Erforderlich ist aber statt dessen eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil mit einer Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen; dazu gehört auch die zumindest sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290; Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02, ZfIR 2003, 1049; Urteil vom 14. Januar 2005 - V ZR 99/04, NJW-RR 2005, 716, 717; BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - VIII ZR 262/02, BGHZ 154, 99, 100 f.; Urteil vom 30. September 2003 - VI ZR 438/02, BGHZ 156, 216, 218).
  • BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08

    Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit

    Eine solche enteignungsrechtliche Vorwirkung kommt einem Planfeststellungsbeschluss oder einer anderen (Planungs-) Entscheidung nur dann zu, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschrift ausdrücklich angeordnet ist (Beschluss vom 21. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51 = NVwZ 1991, 873; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 - NVwZ 2004, 377 ).
  • BVerwG, 29.09.2008 - 7 B 20.08

    Rahmenbetriebsplan, Zulassung; Braunkohlentagebau; Eigentümer; Wohngrundstück;

    Eine solche enteignungsrechtliche Vorwirkung kommt einem Planfeststellungsbeschluss oder einer anderen (Planungs-)Entscheidung nur dann zu, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschrift ausdrücklich angeordnet ist (Beschluss vom 21. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51 = NVwZ 1991, 873; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 - NVwZ 2004, 377 ).
  • LG Stuttgart, 20.05.2010 - 17 O 42/10

    Teilabriss des Stuttgarter HBf zulässig

    b) Allerdings überträgt der Planfeststellungsbeschluss dem Vorhabenträger keine privatrechtlichen Rechte und Befugnisse, selbst wenn diese unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung des geplanten Vorhabens sind (BVerwG, NVwZ 2004, 377, 378).

    Der Planfeststellungsbeschluss führt daher selbst noch nicht zu einem Eigentumsübergang an möglicherweise für das Vorhaben benötigten Grundstücken, sondern macht die Ausführung des festgestellten Plans von dem privatrechtlichen Erwerb oder einer zusätzlich durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Enteignung abhängig (BVerwG, NVwZ 2004, 377, 378).

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 83/07

    Miethöhe bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen

    Das ist aber unschädlich, wenn sich - wie hier - aus dem Zusammenhang zweifelsfrei erschließen lässt, was die Klägerin mit ihrem Rechtsmittel erstrebt und was das Berufungsgericht zum Gegenstand seiner rechtlichen Überprüfung gemacht hat, so dass sich der Sach- und Streitstand aus den Entscheidungsgründen in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (BGHZ 154, 99, 101; Senatsurteil vom 1. Oktober 2003 - VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708, unter II 2; Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02, NVwZ 2004, 377, unter II 2).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03

    Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des

    bb) Dem steht nicht entgegen, daß in dem einmal eröffneten Revisionsverfahren ein Berufungsurteil, das keine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen, keine Anträge oder tatsächliche Widersprüche enthält, nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum neuen Revisionsrecht - wie früher - von Amts wegen der Aufhebung und Zurückverweisung unterfällt (Senat, Urt. v. 6. Juni 2003, V ZR 392/02, WM 2003, 2424, 2425; Urt. v. 24. Oktober 2003, V ZR 424/02, ZfIR 2003, 1049; Urt. v. 7. November 2003, V ZR 141/01, zur Veröffentlichung bestimmt; Urt. v. 6. Februar 2004, V ZR 249/03, zur Veröffentlichung bestimmt; BGH, Urt. v. 26. Februar 2003, VIII ZR 262/02, NJW 2003, 1743; v. 7. Mai 2003, VIII ZR 219/02, BGHReport 2003, 896, 897; v. 30. September 2003, VI ZR 438/02, WM 2004, 50, 51; v. 22. Dezember 2003, VIII ZR 122/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; v. 13. Januar 2004, XI ZR 5/03, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 99/04

    Anforderungen an die Darstellung der Anträge im Berufungsurteil

  • BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18

    Zur Grundrechtsbindung kommunal beherrschter Wohnungsbauunternehmen

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2008 - 1 LB 8/08
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16

    Enteignung; formnichtig; Formunwirksamkeit; Gestattungsvertrag; Gewässerausbau;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht