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   BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87   

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https://dejure.org/1990,1314
BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87 (https://dejure.org/1990,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1990 - 6 P 28.87 (https://dejure.org/1990,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1990 - 6 P 28.87 (https://dejure.org/1990,1314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Speicherung von Personaldaten im Wege einer Unterrichtung der Dienststelle an einen Personalrat ohne Einwilligung der Betroffenen i.R.e. konkreten beteiligungspflichtigen Angelegenheit - Rückgriff auf personenbezogenen Daten zur leichteren Erfüllung der Aufgaben eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 375
  • NVwZ 1991, 273 (Ls.)
  • DVBl 1991, 108
  • ZfPR 1990, 179
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Dies gilt - wie das Beschwerdegericht zutreffend dargelegt hat - sowohl für das auf den konkreten Fall bezogene Informationsrecht im Rahmen der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten nach §§ 75 ff. BPersVG, des Initiativrechtes gemäß § 70 Abs. 2 BPersVG und der Aufgaben nach § 68 Abs. 1 Nrn. 1 und 3-7 BPersVG als auch für den gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1, § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG über Einzelinformationen aufgrund beteiligungspflichtiger Vorgänge hinaus benötigten Überblick über alle, die Wahrung der gemeinsamen rechtlichen und sozialen Belange aller Beschäftigten untereinander nach Recht und Billigkeit berührenden Fakten und Vorhaben (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ZBR 1985, 173 [BVerwG 27.02.1985 - BVerwG 6 P 9.84]>).

    Das verdeutlichen die in § 68 Abs. 2 Sätze 3 und 4 BPersVG getroffenen Regelungen, nach denen die Personalvertretung - mit Zustimmung oder auf Verlangen des Beschäftigten - Personalakten nur einsehen und dienstliche Beurteilungen nur zur Kenntnis nehmen darf (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.).

  • BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 116/74

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und gehaltslisten

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Sind der Personalvertretung Unterlagen nur zur Einsicht vorzulegen, so darf sie sich davon auszugsweise Notizen machen, jedoch weder diese vollständig abschreiben noch fotokopieren, noch sind ihr lückenlose Fotokopien zeitweise zur Verfügung zu stellen (vgl. entsprechend zu § 80 BetrVG BAG, Beschlüsse vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - ).
  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 8/80

    Einblicksrecht - Bruttogehaltsliste - Bruttolohn

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Sind der Personalvertretung Unterlagen nur zur Einsicht vorzulegen, so darf sie sich davon auszugsweise Notizen machen, jedoch weder diese vollständig abschreiben noch fotokopieren, noch sind ihr lückenlose Fotokopien zeitweise zur Verfügung zu stellen (vgl. entsprechend zu § 80 BetrVG BAG, Beschlüsse vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Diese Regelungen tragen so dem Recht des Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] ) Rechnung.
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Zwar kann die begehrte Entscheidung wegen des Ablaufs seiner Amtszeit keine gestaltende Wirkung mehr entfalten, jedoch spricht hier eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß sich der tatsächliche Vorgang, der den Rechtsstreit ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn knüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. BVerwGE 80, 50 [BVerwG 12.08.1988 - 6 P 5.87] ; BVerwGE 49, 259 ).
  • BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87

    Personalrat - Antrag auf Ausschluss - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Zwar kann die begehrte Entscheidung wegen des Ablaufs seiner Amtszeit keine gestaltende Wirkung mehr entfalten, jedoch spricht hier eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß sich der tatsächliche Vorgang, der den Rechtsstreit ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn knüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. BVerwGE 80, 50 [BVerwG 12.08.1988 - 6 P 5.87] ; BVerwGE 49, 259 ).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage bezüglich der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst ausdrücklich offengelassen (BVerwG Beschluß vom 4. September 1990 - 6 P 28.87 - AP Nr. 1 zu § 68 BPersVG).
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    a) § 68 Abs. 2 Satz 2 BPersVG steht, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 5 S. 6; Beschluss vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 11 S. 5 f.; Beschluss vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - BVerwGE 95, 73, 81), der dauerhaften Aushändigung von Unterlagen an den Personalrat nicht von vornherein entgegen, sondern erlaubt sie, soweit dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben der Personalvertretung erforderlich ist.
  • LAG Köln, 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11

    Herausgabe von Gleitzeitlisten der im Betrieb beschäftigten Angestellten an den

    Hier können die Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts aus der Entscheidung vom 04.09.1990 (6 P 28/87 - NJW 1991, 375) herangezogen werden, nach denen der Betriebsrat in der Regel für die Dauer der konkreten Ausübung des Beteiligungsrechts berechtigt ist, personenbezogene Daten der Arbeitnehmer einzusehen und zu speichern.
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