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   BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 4.94   

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https://dejure.org/1995,3477
BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 4.94 (https://dejure.org/1995,3477)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 6 P 4.94 (https://dejure.org/1995,3477)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 6 P 4.94 (https://dejure.org/1995,3477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsverfassungsrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit eines abstrakt gestellten Feststellungsantrags im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretung - Äußerungsfrist - Rechtshängigkeit - Personalvertretungsrecht - Dringlichkeit - Mitbestimmungsrecht - Rechtshängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 403
  • ZfPR 1996, 88
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94

    Personalvertretungsrecht: Beteiligung des Personalrats bei

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 4.94
    Seiner Zulässigkeit steht die anderweitige Rechtshängigkeit des Feststellungsbegehrens in dem Verfahren VGH Baden-Württemberg - PL 15 S 2875/92 - (hier: BVerwG 6 P 2.94) entgegen.

    Die Identität des Streitgegenstandes beider Verfahren (BVerwG 6 P 2.94 und 4.94) folgt daraus, daß die Verfahrensbeteiligten (Antragsteller und beteiligte Dienststelle) identisch sind und der Antragsteller mit jeweils gleichen Anträgen inhaltlich dasselbe Ziel verfolgt.

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtshängigkeit eines Verfahrens mit gleichem Streitgegenstand hier daraus hergeleitet, daß vor der Verhandlung in dem vorliegenden Verfahren in der mündlichen Verhandlung am 23. November 1993 über dasselbe (neue) Feststellungsbegehren bereits in den Verfahren PL 15 S 2875/92 (= BVerwG 6 P 2.94) verhandelt worden sei.

    Materielle Rechtsfragen zum Mitbestimmungsrecht bei der vertragslosen Weiterbeschäftigung von Zeitangestellten durch einen Institutsleiter hat der Senat in den Gründen seines Beschlusses vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 6 P 2.94 näher behandelt.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - PL 15 S 2875/92

    Personalvertretung: Mitbestimmung bei der Weiterbeschäftigung eines Angestellten

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 4.94
    Der Antrag zu 1 sei nicht zulässig, denn der Antragsteller habe bereits in dem gleichfalls beim Beschwerdegericht anhängigen personalvertretungsrechtlichen Verfahren PL 15 S 2875/92 in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 23. November 1993 - vor der Verhandlung in dem vorliegenden Verfahren - einen Antrag gleichen Inhalts gestellt.

    Seiner Zulässigkeit steht die anderweitige Rechtshängigkeit des Feststellungsbegehrens in dem Verfahren VGH Baden-Württemberg - PL 15 S 2875/92 - (hier: BVerwG 6 P 2.94) entgegen.

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtshängigkeit eines Verfahrens mit gleichem Streitgegenstand hier daraus hergeleitet, daß vor der Verhandlung in dem vorliegenden Verfahren in der mündlichen Verhandlung am 23. November 1993 über dasselbe (neue) Feststellungsbegehren bereits in den Verfahren PL 15 S 2875/92 (= BVerwG 6 P 2.94) verhandelt worden sei.

    Entscheidend ist, daß mit der dortigen Umstellung des ursprünglichen Antrages auf die nunmehr maßgebliche abstrakte Fassung dieses Feststellungsbegehren erstmals in dem Verfahren PL 15 S 2875/92 rechtshängig geworden ist.

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    In gleicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht eine Rüge des Personalrats für den Fall gefordert, dass er die Fristverkürzung nach § 69 Abs. 2 Satz 4 LPVG BW nicht gelten lassen will (BVerwG 15. November 1995 - 6 P 4/94 - zu II 2 der Gründe, ZfPR 1996, 88) .
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 5 K 150/15

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Doppelte Rechtshängigkeit - Zitiergebot -

    Eine Identität des Streitgegenstandes und damit eine doppelte Rechtshängigkeit ist vielmehr erst dann gegeben, wenn das Klagebegehren - selbst wenn es in den betroffenen Verfahren unterschiedlich formuliert wurde - dem Inhalt nach auf dieselbe gerichtlichen Entscheidung abzielt [BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 6 P 4.94 - NVwZ-RR 1996, S. 403 (404); BayVGH, Beschluss vom 03. November 2003 - 22 ZB 03.2451 - NVwZ-RR 2004, S. 224 (225)].
  • LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Abkürzung der

    Nicht jeder sachliche Grund ist ausreichend, vielmehr muss es sich um Gründe von erheblichem Gewicht handeln (BAG vom 23.09.1976, 2 AZR 346/75, AP Nr. 1 zu § 78 PersVG Niedersachsen; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.11.1995, 6 P 4/94, Die Personalvertretung 1996, S. 330).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 15.11.1995, a.a.O.) verlangt in einem Sonderfall eine Rüge des Personalrates.

  • LAG Niedersachsen, 25.04.2006 - 13 Sa 1795/05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer

    Aus der Formulierung "bis auf fünf Tage" folgt im Übrigen, dass auch in dringenden Fällen nicht immer eine Abkürzung auf fünf Tage gerechtfertigt ist, sondern dass sich der Umfang der Abkürzung auf das notwendige Maß zu beschränken hat (BAG vom 23.09.1976, 2 AZR 346/75, AP Nr. 1 zur § 78 PersVG Niedersachsen; BVerwG, Beschluss vom 15.11.1995, 6 P 4.94, Die Personalvertretung 1996, Seite 330; Fey/Rehren, a.a.O., § 39, Rdnr. 59).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.11.1995 a.a.O., verlangt in einem Sonderfall eine Rüge des Personalrates.

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.10.2020 - 2 Sa 146 öD/20

    Kündigung innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs 1 KSchG - keine Abkürzung der

    Eine Abkürzung der Anhörungsfrist ist nur dann zulässig, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, nämlich dann, wenn der dringende Entscheidungsbedarf durch vom Dienststellenleiter nicht beeinflussbare und nicht voraussehbare Entwicklungen entstanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1995 - 6 P 4.94 - PersR 96, 157).
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 49/18

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Beginn der Zustimmungsfrist;

    Es ist hingegen nicht zulässig, die Anforderungen an die Dringlichkeit auf eine Zweckmäßigkeitsfrage zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.1995, 6 P 4/94, juris Rn. 40).
  • LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07

    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung

    Die vom Arbeitsgericht herangezogenen Grundsätze würden nicht passen, weil es in dem maßgeblichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.1995 - 6 P 4/94 nicht um die Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist gegangen sei.
  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und

    Es ist hingegen nicht zulässig, die Anforderungen an die Dringlichkeit auf eine Zweckmäßigkeitsfrage zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.1995, 6 P 4/94, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 28.10.2020 - 8 B 50.20

    Beschwerde gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Abtrennung des auf

    Dies würde voraussetzen, dass bei deren Erhebung eine Klage mit gleichem Streitgegenstand bereits bei einem anderen Gericht rechtshängig war (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 6 P 4.94 - Buchholz 251.0 § 69 BaWüPersVG Nr. 3).
  • VG Hamburg, 10.09.2021 - 25 FL 28/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    Es ist hingegen nicht zulässig, die Anforderungen an die Dringlichkeit auf eine Zweckmäßigkeitsfrage zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.1995, 6 P 4/94, juris Rn. 40).
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