Rechtsprechung
   BayObLG, 06.03.1987 - RReg. 2 St 51/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3869
BayObLG, 06.03.1987 - RReg. 2 St 51/87 (https://dejure.org/1987,3869)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.1987 - RReg. 2 St 51/87 (https://dejure.org/1987,3869)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 1987 - RReg. 2 St 51/87 (https://dejure.org/1987,3869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unerlaubtes Entfernen von Unfallort

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 546
  • zfs 1987, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.02.1983 - 1 ObOWi 399/82

    Öffentlicher Verkehrsraum; Straßenverkehrsrecht; Anwendbarkeit; Zufahrt;

    Auszug aus BayObLG, 06.03.1987 - RReg. 2 St 51/87
    durch einen nicht näher bezeichneten Personenkreis zugelassen ist (vgl. BayObLGSt 1983, 31/32 [hier: II (286) 185 a] m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 227/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Der Umstand, dass auch andere Personen - widerrechtlich, weil ohne Gestattung - die Fläche tatsächlich anfahren und benutzen können, reicht nicht aus (BayObLG NJW 1983, 129 [nicht öffentlich: Parkbuchten vor einem Wohnhaus] ; BayObLG VRS 73, 57 f.).
  • OLG Rostock, 28.11.2003 - 1 Ss 131/03

    Verkehrsunfallflucht auf einem vermieteten Privatparkplatz

    Ist dies der Fall, ist die gelegentliche Nutzung des Platzes durch Unbefugte unschädlich (OLGe Braunschweig und Hamm a.a.O.; BGHSt 16, 7 [11]; OLG Düsseldorf NZV 92, 120; BayObLG VRS 73, 57).

    Auch die bloße Zugänglichkeit eines Grundstücks macht dieses noch nicht zum öffentlichen Verkehrsgrund, so dass auch der offene Hof eines Anwesens nicht darunter falle (BayObLG VRS 73, 57).

  • BayObLG, 31.07.1992 - 1St RR 137/92
    Die bloße Zugänglichkeit eines Grundstücks macht dieses noch nicht zum öffentlichen Verkehrsgrund (BayObLG VRS 73, 57 ).

    Der Duldungswille muss sich vielmehr in derartigen Fällen aus für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umständen ergeben (BayObLG VRS 73, 57 /58; BayObLGSt 1983, 31/32; BayObLG VRS 66, 290).

  • BayObLG, 21.12.1989 - 2 ObOWi 354/89

    Kurzkennzeichen

    Danach ist es erlaubt, das rote Kennzeichen z.B. mit einer Schnur, einem Riemen, Gummibändern, Magneten oder Saugnäpfen am Fahrzeug zu befestigen (BGH ZfS 1987, 222), sofern die Art der Anbringung sicher ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht