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   AG Augsburg, 07.12.1988 - 7 C 5432/88   

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https://dejure.org/1988,5285
AG Augsburg, 07.12.1988 - 7 C 5432/88 (https://dejure.org/1988,5285)
AG Augsburg, Entscheidung vom 07.12.1988 - 7 C 5432/88 (https://dejure.org/1988,5285)
AG Augsburg, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - 7 C 5432/88 (https://dejure.org/1988,5285)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Schanzsche Krawatte; HWS-Syndrom; Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

Papierfundstellen

  • zfs 1989, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2001 - 22 U 204/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Der Senat nimmt insoweit auch Bezug auf die ebenfalls zu Wirbelfrakturen ergangenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Koblenz (Urt. v. 30.6.1988, ZfS 1989, 46), Hamm (Urt. v. 19.5.1980, VersR 1980, 1172) und Köln (Urt. v. 19.8.1992, VersR 1993, 1165, 1166), in denen Schmerzensgelder zwischen 8.000 und 15.000,-- DM zugesprochen wurden.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 58/08

    Voraussetzungen der Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines

    Der Senat muss hier deshalb die weitere Frage, ob eine derartige Abrechnung überhaupt - wie hier erfolgt - fiktiv, d.h. ohne konkrete Ersatzbeschaffung, möglich ist, nicht entscheiden (verneinend: LG Hagen, ZfS 2007, 386; LG Waldshut-Tiengen, NJW-RR 2002, 1243; OLG Nürnberg, ZfS 1991, 45; LG Kassel, ZfS 1992, 299; bejahend: KG, NJW-RR 1987, 16; OLG Karlsruhe, DAR 1982, 230; LG Aachen, ZfS 1989, 46; OLG Zweibrücken, SP 2004, 160; LG Mönchengladbach, NJW-RR 2006, 244, OLG Hamburg, NZV 2008, 555).
  • AG Lemgo, 23.12.1993 - 17a C 710/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Ein Vergleich mit der Schmerzensgeldrechtsprechung zeigt, dass ein Schmerzensgeld von 500 DM hier angemessen ist: Das Amtsgericht Weilheim hat in seinem Urteil vom 24. März 1988, veröffentlicht ZfS 1989, 46, für angeschwollene Lippen und leichte Augenlidschwellung durch einen vorsätzlichen Schlag ins Gesicht ein Schmerzensgeld in Höhe von 250 DM zugesprochen, veröffentlicht bei Hacks-Ring-Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 15. Aufl., 1991, Nr. 11. Das Amtsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 22. Januar 1981, veröffentlicht VersR 1981, 1140 , für fortwährende Reizhustenanfälle eines Nichtrauchers während des Fluges von Tokio nach Hamburg aufgrund des Rauchens Dritter im Nichtraucherbereich, die zur Heiserkeit führten, ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 DM zugesprochen, veröffentlicht aaO. Nr. 14. Das Amtsgericht Viersen hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1990 für multiple Prellungen im Kopfbereich durch mehrere Ohrfeigen bei einer jungen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 DM zugesprochen, veröffentlicht aaO. Nr. 34. Unter Berücksichtigung dieser Urteile ist im vorliegenden Fall für den Schuss mit der Gaspistole ins Gesicht des Klägers ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 DM angemessen.
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