Rechtsprechung
LG Coburg, 01.02.1991 - 1 O 746/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,8102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ARB § 2 Abs. 3 a
Papierfundstellen
- zfs 1991, 309
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
Den Ausführungen von Sigusch (ZfS 1991, S. 309 [322]) zufolge wird bei Transsexuellen die Wahl des Sexualobjektes keineswegs mehr als durchgehend heterosexuell beschrieben. - BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 354/05
Gleichbehandlung bei Vergütung
Es liefe auch dem Interesse des Hilfeempfängers zuwider, wenn ihm bei enger Auslegung des Begriffs "zusätzlich" nur Arbeiten zugemutet werden dürften, deren Sinn für ihn nicht mehr erkennbar ist (OVG NRW 27. Mai 1991 - 24 A 899/89 - ZfS 1991, 309). - LAG Düsseldorf, 15.04.2005 - 9 Sa 1843/04
Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit, arbeitsrechtlicher …
Wird etwa ein Hilfesuchender innerhalb der öffentlichen Verwaltung beschäftigt, ist das Merkmal der Zusätzlichkeit nicht erfüllt, wenn es sich um Arbeiten handelt, die nur zur Einsparung normaler Arbeitskräfte dienen bzw. die wegen haushaltspolitisch bedingten Personalmangels nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können, obwohl sie zur eigentlichen Aufgabenerfüllung etwa der Gemeinde gehören (OVG Münster, Urteil vom 19.07.1995, DVBl 1996, Seite 319; OVG Münster, Urteil vom 27.05.1991, ZfS 1991, Seite 309).