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   OLG Celle, 12.01.1994 - 2 Ss (OWi) 456/93   

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OLG Celle, 12.01.1994 - 2 Ss (OWi) 456/93 (https://dejure.org/1994,6898)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.01.1994 - 2 Ss (OWi) 456/93 (https://dejure.org/1994,6898)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 2 Ss (OWi) 456/93 (https://dejure.org/1994,6898)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • zfs 1994, 306
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Ein Rotlichtverstoß liegt allerdings, wie schon der Wortlaut des § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO belegt, nicht vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug vor der Kreuzungsfluchtlinie anhält (vgl. u.a. OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100, 101; OLG Frankfurt VRS 59, 385, 386; OLG Köln VRS 60, 63, 64).
  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 15/97

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung des

    Allerdings verstößt nach heute einhelliger Ansicht, die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, nur derjenige gegen das Gebot "Halt vor der Kreuzung" (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S.7 StVO), der in den eigentlichen, durch die Lichtzeichenanlage geschützten Kreuzungsbereich einfährt, während in den Fällen, in denen der Betroffene zwar die Haltelinie überfährt, aber vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, lediglich ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294) vorliegt (Senat, Beschluss vom 27.05.1993 - 3 Ss Owi 503/93 OLG Hamm = VRS 85, 464, 465; OLG Frankfurt VRS 59, 385, 386; OLG Köln, VRS 60, 63, 64; BayObLG, VRS 60, 381; OLG Hamm, VRS 84, 51, 52; OLG Oldenburg, NZV 1993, 446, 447; OLG Köln, NZV 1994, 330; BayObLG, ZfS 1994, 467; OLG Karlsruhe, NZV 1995, 289, 290; OLG Celle, ZfS 1994, 306, 307; OLG Köln, NZV 1995, 327, 328; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36).

    Zu diesem geschützten Kreuzungsbereich gehört jedoch in den Fällen, in denen den sich kreuzenden Fahrbahnen - wie hier - eine Fußgängerfurt vorgelagert ist, auch diese Fußgängerfurt mit dem Fußgängerüberweg, so dass der Rotlichtverstoß bereits beim Einfahren in die Fußgängerfurt vollendet ist (BayObLG VRS 67/150, OLG Oldenburg, NZV 1993, 446, 447; OLG Köln, NZV 1994, 330; OLG Karlsruhe, NZV 1995, 289, 290; OLG Celle, ZfS 1994, 306; Löhle/Berr, DAR 1995, 312; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 37 StVO Rdnr. 58, 61).

    Der vom OLG Celle (ZfS 1994, 306) - allerdings für den Fall des Fahrstreifenwechsels im Kreuzungsbereich - vertretenen Ansicht, dass ein Rotlichtverstoß bei Durchfahren der Fußgängerfurt dann nicht vorliege, wenn Fußgänger und Radfahrer aufgrund der für sie geltenden Lichtzeichen die Furt nicht queren dürfen, vermag sich der Senat jedenfalls für den hier vorliegenden Fall des nicht mit einem Wechsel auf einen durch Grünlicht freigegebenen Fahrstreifen verbundenen Rotlichtverstoßes nicht anzuschließen.

  • BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00

    Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Der Fall ist zu unterscheiden von denjenigen, in denen entweder - wie bei der Benutzung etwa eines Tankstellengeländes (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80; OLG Köln DAR 1985, 229) - die Fahrbahn vollständig verlassen wird, oder sonst der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Bereich nicht berührt wird (BayObLG VRS 61, 289; OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Oldenburg DAR 1985, 230; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.1997 - 1 Ss 48/97
    Zweck des Rotlichts ist es also, eine Gefährdung des geschützten Querverkehrs auszuschließen (OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100 ; BayObLG NZV 1994, 80 und 1996, 120; Mühlhaus/ Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 37 Rn. 17; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. § 37 StVO Rn. 50).

    Vielmehr hat es sich um einen für die durch die Lichtzeichenanlage geschützten Verkehrsteilnehmer ungefährlichen Spurwechsel gehandelt (vgl. auch OLG Celle ZfS 1994, 306).

  • OLG Celle, 08.07.1997 - 22 Ss 156/97
    »Ein Kraftfahrer berührt nicht den von einer Lichtzeichenanlage geschützten Bereich, wenn er in der Absicht, auf der dafür gesondert eingerichteten Fahrspur geradeaus zu fahren, bei für diese Fahrspur geltendem Rotlicht erst auf der vor der Einmündung befindlichen Fußgänger- und Radfahrerfurt zum Stehen kommt, solange zwei benachbarte Linksabbiegerspuren Grünlicht haben und deswegen Querverkehr durch Fußgänger und Radfahrer durch entsprechendes Rotlicht untersagt ist (Ergänzung der Senatsentscheidung vom 12.1.1994 - DRsp-ROM Nr. 1995/4060 = ZfS 1994, 306).«.
  • OLG Dresden, 07.11.2002 - Ss OWi 508/02

    Haltelinie; Fußgänger; Radfahrer; Lichtzeichenanlage; abstrakte Gefährdung

    Der unbestimmte Begriff des geschützten "Kreuzungs- und Einmündungsbereichs" wird regelmäßig in der Rechtsprechung (vgl: OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100, 101; BGH NZV 1998, 119, 120) durch die Fluchtlinien der Kreuzung oder Einmündung bestimmt.
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