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   OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93   

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https://dejure.org/1993,4643
OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93 (https://dejure.org/1993,4643)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.10.1993 - 1 U 16/93 (https://dejure.org/1993,4643)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 1 U 16/93 (https://dejure.org/1993,4643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 256 ZPO; § 7 Abs. 1 S. 2 AKB ; § 8 Abs. 1 AKB ; § 14 AKB ; § 62 Abs. 1 S. 1 VVG; § 63 Abs. 1 S. 1 VVG
    Ersatz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt abzüglich dessen Restwertes aufgrund eines Unfallereignisses; Totalschaden an einem PKW aufgrund des Zusammenstoßes mit einem Reh; Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Zusammenstoßes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt abzüglich dessen Restwertes aufgrund eines Unfallereignisses; Totalschaden an einem PKW aufgrund des Zusammenstoßes mit einem Reh; Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Zusammenstoßes ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256; VVG § 62 Abs. 1 S. 1; VVG § 63 Abs. 1 S. 1; AKB § 12 Abs. 1 I d
    Fehlverhalten beim Ausweichen eines die Fahrbahn kreuzenden Rehs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1447
  • VersR 1994, 1293
  • zfs 1995, 21
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 30/75

    Aufwendungen , die der Versicherungsnehmer macht, um beim Eintritt des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93
    Es wäre jedoch mit § 62 Abs. 2 VVG nicht zu vereinbaren, einen Ersatzanspruch wegen Unterlassens jeglicher Rettungsmaßnahmen erst bei grober Fahrlässigkeit auszuschließen, bei falscher Beurteilung der Eignung einer zu ergreifenden Maßnahme dagegen bereits bei leichter Fahrlässigkeit (BGH VersR 1977, 709, 711; Martin, a.a.O.; Prölss/Martin - Voit, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 17.07.1981 - 20 U 71/81

    Feststellungsklage; Leistungsklage; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93
    Begründet wird diese Ansicht vor allem mit den in den Versicherungsbedingungen (z.B. § 14 AKB) vorgesehenen außergerichtlichen Sachverständigenverfahren über die Höhe eines Schadens; dieses Verfahren führe schneller als eine gerichtliche Beweiserhebung, also ebenso zuverlässig und außerdem ohne Kostenrisiko zu einer Wertfeststellung, der ein Versicherer auch folge; daher liege es gerade nicht im Interesse des Geschädigten, eine auf mehr oder weniger unsicheren Wertschätzungen basierende Leistungsklage zu erheben (vgl. z.B. OLG Hamm, VersR 1982, 641, 642; Stiefel/Hofmann, a.aO., AKB § 14, Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93
    Aber immer dann, wenn die Durchführung eines Feststellungsverfahrens nach den Besonderheiten des Falles zu einer abschließenden oder prozeßwirtschaftlich sinnvollen Entscheidung der zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeiten führen kann, werden gegen die Zulässigkeit dieses Feststellungsverfahrens keine prozessualen Bedenken bestehen (BGH VersR 1956, 477, 478; NJW 1951, 887, 888) [BGH 06.06.1951 - II ZR 24/50] .
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 96/77

    Unzulässige Werbung eines Möbeleinzelhändlers - Werbung mit zehn Häusern für den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93
    Keinesfalls kann festgestellt werden, daß der Zeuge die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, also schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und das nicht beachtet hätte, was in der konkreten Situation jedem hätte einleuchten müssen, wie es Voraussetzung für grobe Fahrlässigkeit wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, VersR. 1983, 1011; NJW 1980, 886, 888).
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93
    Für die Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Zusammenstoßes eines Kraftfahrzeugs mit Haarwild kommt es auch nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer selbst oder ein berechtigter Fahrer die Rettungstätigkeit ausgeübt hat (BGH VersR 1991, 459, 460 [BGH 20.02.1991 - IV ZR 202/90] = DAR 1991, 261, 262) [BGH 20.02.1991 - IV ZR 202/90] .
  • BGH, 26.03.1956 - VI ZR 301/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93
    Aber immer dann, wenn die Durchführung eines Feststellungsverfahrens nach den Besonderheiten des Falles zu einer abschließenden oder prozeßwirtschaftlich sinnvollen Entscheidung der zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeiten führen kann, werden gegen die Zulässigkeit dieses Feststellungsverfahrens keine prozessualen Bedenken bestehen (BGH VersR 1956, 477, 478; NJW 1951, 887, 888) [BGH 06.06.1951 - II ZR 24/50] .
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Hierzu wird überwiegend angenommen, daß dem Versicherungsnehmer nur grobe Fahrlässigkeit schade (OLG Hamm r+s 1994, 167; OLG Braunschweig VersR 1994, 1293; wohl auch OLG Düsseldorf VersR 1994, 592; OLG Bremen VVGE § 63 VVG Nr. 1), weil er im Falle des § 63 VVG nicht schlechterstehen dürfe als nach § 62 Abs. 2 VVG, bei dem ihm nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit schade (Voit in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz 25. Aufl. § 63 Anm. 2a; Bruck/Möller, Versicherungsvertragsgesetz 8. Aufl. § 63 Anm. 21; Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. W II Rdn. 24; Hofmann, VersR 1981, 108; a.A. Schulz, VersR 1994, 1275, 1277).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2001 - 7 U 187/00

    Ausweichbewegung eines Kraftfahrzeugführers wegen eines verhältnismäßig kleinen

    Die in § 62 Abs. 1 Satz 1 VVG normierte Rettungspflicht des Versicherungsnehmers setzt nicht voraus, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, vielmehr ist es Zweck der Begründung von Rettungspflichten gerade, den Eintritt eines bevorstehenden Versicherungsfalles zu verhindern (vgl. BGH NJW 1991, 1609; BGH VersR 1994, 1181; BGH VersR 1997, 351 f.; OLG Braunschweig VersR 1994, 1293; OLG Frankfurt ZFS 1995, 342; OLG Hamm Recht und Schaden 1994, 167; OLG Karlsruhe Recht und Schaden 1999, 402; OLG Köln Recht und Schaden 97, 52; OLG Schleswig Recht und Schaden 1995, 290).

    Der Senat geht davon aus, dass Fehleinschätzungen über die drohende Gefahr bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit unschädlich sind und einem Anspruch aus § 63, 62 VVG nicht entgegen stehen (vgl. OLG Braunschweig VersR 1994, 1293; OLG Frankfurt ZFS 1995, 342; OLG Hamm Recht und Schaden 1994, 167; OLG Karlsruhe Recht und Schaden 1999, 404).

  • LG Siegen, 08.05.2017 - 5 O 232/15

    Betrieb eines KFZ bei abgestelltem Fahrzeug in Lagerhalle

    Diese Leistungsbereitschaft nimmt die Praxis bei Klagen gegen Versicherungen an (BGH NJW-RR 1999, 3774 (3775); OLG Hamm VersR 1980, 1061; OLG Braunschweig NJW-RR 1994, 1447; BGH NJW 1999, 3774, 3775 = LM § 211 BGB Nr. 31 m. Anm. Foerste (Schadensposition); NJW-RR 2004, 883; OLG Stuttgart NJW 2012, 2526, 2527).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Darüber hinaus ist eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. das Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigen würde (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N. sowie auch noch BVerfG NJW 1995, 1541 ), nicht gegeben, da ein Fahrverbot - schon nach den eigenen Feststellungen des Amtsgerichts - nicht zu einer Existenzbedrohung des Betroffenen führen würde.
  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00

    Schmerzensgeld

    Der geschädigte Patient will in einem ersten Prozess die Haftung dem Grunde nach festgestellt wissen, verbunden mit der Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld, im Übrigen zu Recht darauf vertrauend, dass wegen des materiellen Schadens nach rechtskräftiger Verurteilung mit den hinter den Krankenhäusern und Ärzten stehenden Versicherern eine Einigung gefunden werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 1118, 1119; OLG Braunschweig NJW-RR 1994, 1447).
  • OLG Jena, 07.03.2001 - 4 U 893/00

    Rettungskostenersatz

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  • OLG Brandenburg, 18.04.2001 - 14 U 64/00

    Rettungskostenersatz bei Ausweichmanöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit

    Hierzu wird überwiegend angenommen, dass dem Versicherungsnehmer nur grobe Fahrlässigkeit schade (OLG Hamm r + s 1994, 167; OLG Braunschweig VersR 1994, 1293; vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1994, 592; offengelassen in BGH VersR 1997, 351, 352), da er im Falle des § 63 VVG nicht schlechter stehen dürfe als nach § 62 Abs. 2 VVG, bei dem ihm nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last falle (Prölss/ Martin, a.a.O. § 63 Rdnr. 9).
  • ArbG Eisenach, 14.11.2002 - 2 Ca 1414/00

    Zuordnung einer Verbindlichkeit zur Altmasseschuld oder Neumasseschuld ; Anspruch

    Dies ist beispielsweise bejaht worden für juristische Personen des öffentlichen Rechts allgemein (BAG Urteil vom 04.04.1989, BAGE 61, 243 = AP ZPO § 717 Nr. 7), für Anstalten des öffentlichen Rechts (BGH Urteil vom 04.10.2000, NJW 2001, 445, 447 f) [BGH 04.10.2000 - VIII ZR 289/99] , für Gebietskörperschaften (LAG Köln, Urteil vom 30.09.1991, NZA 1992, 548), für den Pensionssicherungsverein (BAG Urteil vom 22.09.1987, BAGE 56, 138, 141 f [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 5 m. Anm. Schulin), für Versicherungen (OLG Braunschweig, Urteil vom 14.10.1993, NJW-RR 1994, 1447), für Banken (BGH Urteil vom 03.06.1997, MDR 97, 863, 864) und in mehreren Einzelfällen auch für sonstige private Arbeitgeber (z. B. BAG Urteil vom 15.11.1978, AP BGB § 613 a Nr. 14).
  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

    Insoweit hat das Amtsgericht nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschlüsse des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95; vom 26. Juni 1995 in Ss 0Wi 703/95; vom 18. Juli 1995 in 2 Ss 386/95 und vom 20. Jul 1995 in 2 Ss 0Wi 830/95).
  • OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3572/96

    Autounfall wegen Ausweichens vor Marder

  • LG Berlin, 23.10.2001 - 7 O 285/01

    Anforderungen an das Vorliegen einer Veränderung der Beschaffenheit des

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