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OLG Hamm, 08.06.1994 - 32 U 166/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 249 252 842 843; ZPO § 287
Erwerbsschaden des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH
Verfahrensgang
- LG Siegen, 27.04.1990 - 2 O 119/89
- OLG Hamm, 08.06.1994 - 32 U 166/90
Papierfundstellen
- zfs 1996, 10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.1971 - VI ZR 126/69
Haftung des Vertretenen aufgrund Duldungsvollmacht
Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1994 - 32 U 166/90
Die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit allein ist kein Schaden, sie muß sich vielmehr wirtschaftlich konkret ausgewirkt haben (BGH VersR 1971, 766, 768).
- OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03
Amtshaftung: Amtspflichtverletzung eines Bewährungshelfers bei unterlassener …
Diese Beziehung muss nämlich bereits im Zeitpunkt der geltend gemachten Verletzung der in Rede stehenden Amtspflicht gegeben sein, was zur Voraussetzung hat, dass der Kreis der Personen, dem gegenüber die in Rede stehende Amtspflicht Drittschutz hat, bereits zu diesem Zeitpunkt bestimmt oder jedenfalls bestimmbar ist (OLG Hamburg ZfS 1996, 10, 11).